Schweizer Firma aus Vietnam gründen? AG oder GmbH, Kapitaltransfer, Bankkonto, Steuern 2026 und Aufenthaltsbewilligung verständlich erklärt.

In Vietnam kennt man den Schweizer Arzt Alexandre Yersin unter dem Namen Ông Năm. Lange bevor internationale Technologiepartnerschaften und Investitionsabkommen die Beziehungen zwischen beiden Ländern prägten, verband sie die Arbeit eines Wissenschaftlers, dessen Wirken weit über Landesgrenzen hinausging.
Die Schweizer Botschaft in Vietnam erinnert bis heute an diese aussergewöhnliche Geschichte. Sie zeigt etwas, das auch für moderne Unternehmer gilt: Die erfolgreichsten internationalen Beziehungen entstehen selten allein aufgrund einer Steuerberechnung.
Am 18. Oktober 2026 begann ein neues Kapitel der wirtschaftlichen Zusammenarbeit: Vietnam und die Europäische Freihandelsassoziation EFTA unterzeichneten ein umfassendes Freihandelsabkommen.
Für vietnamesische Unternehmer, die über eine Schweizer Gesellschaft nachdenken, eröffnet dies interessante Perspektiven. Doch zwischen einer wirtschaftlichen Chance und einer funktionierenden Unternehmensstruktur liegen einige entscheidende Schritte.
Vietnamesische Staatsangehörige und Unternehmen können grundsätzlich 100 % einer Schweizer AG oder GmbH besitzen. Die Firmengründung, der Transfer von Investitionskapital, die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos und die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung sind jedoch rechtlich und praktisch getrennte Vorgänge.
Dieser Leitfaden erklärt, wie diese Entscheidungen zusammenhängen und wann eine Schweizer Gesellschaft einen tatsächlichen Mehrwert schafft.
Was bedeutet das neue Freihandelsabkommen zwischen Vietnam und der EFTA?
Am 18. Oktober 2026 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Vietnam unterzeichnet.
Stand 20. Oktober 2026 ist das Abkommen noch nicht in Kraft getreten.
Diese Unterscheidung ist entscheidend: Ein unterzeichnetes Abkommen bedeutet nicht, dass Unternehmen bereits sämtliche vorgesehenen Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Das Abkommen behandelt unter anderem:
- Warenhandel und Dienstleistungen;
- Investitionen;
- Ursprungsregeln;
- geistiges Eigentum;
- öffentliches Beschaffungswesen;
- technische Handelshemmnisse;
- nachhaltige Entwicklung und Zusammenarbeit.
Vietnams separates Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union darf nicht automatisch auf die Schweiz übertragen werden.
Ebenso wenig ändert eine Rechnung einer Schweizer Gesellschaft für sich allein den zollrechtlichen Ursprung einer Ware.
Für einen vietnamesischen Exporteur lautet die relevante Frage deshalb:
Kann eine Schweizer Gesellschaft neue Kunden, bessere Vertriebsstrukturen, technische Kompetenz, Investoren oder internationale Managementfunktionen erschliessen?
Wenn die Antwort ja lautet, kann eine eigenständige Schweizer Geschäftspräsenz sinnvoll werden.
Drei Beispiele: Wie vietnamesische Unternehmen mit der Schweiz zusammenarbeiten
Eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung zwischen Vietnam und der Schweiz setzt nicht zwingend eine eigene Schweizer Tochtergesellschaft voraus.
Technologiepartnerschaften, Beteiligungen und die Nutzung von spezialisiertem Fachwissen können unterschiedliche geschäftliche Ziele erfüllen.
Drei reale Beispiele zeigen, wie verschieden solche Modelle aussehen können.
FPT und Squirro: Vietnamesische IT-Kompetenz trifft Schweizer Technologie
Im April 2022 kündigte FPT Software eine Partnerschaft mit dem Schweizer Unternehmen Squirro an.
Im Mittelpunkt standen Lösungen aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Datenanalyse und unternehmensweite Informationsverarbeitung.
FPT brachte seine Erfahrung bei der Entwicklung und Implementierung von Unternehmenssoftware ein. Squirro ergänzte die Zusammenarbeit mit spezialisierten KI- und Datenlösungen.
Das Beispiel zeigt, wie ein vietnamesisches Technologieunternehmen Zugang zu Schweizer Know-how gewinnen kann, ohne zunächst eine vollständig neue operative Organisation aufzubauen.
Eine eigene Schweizer Gesellschaft kann später sinnvoll sein, wenn Kundenverträge, Mitarbeitende oder eigenständige Geschäftsaktivitäten dies erfordern.
Die Partnerschaft ist jedoch nicht dasselbe wie eine Firmengründung.
Für ein vietnamesisches IT-Unternehmen kann es wirtschaftlich vernünftiger sein, zuerst den konkreten Marktbedarf zu prüfen und die rechtliche Struktur anschliessend daran auszurichten.
VinaCapital Ventures und Sygnum: Beteiligung statt Neugründung
Im Januar 2022 gab VinaCapital Ventures seine Beteiligung an der Series-B-Finanzierungsrunde von Sygnum bekannt.
Sygnum ist ein Schweizerisch-Singapurisches Finanzdienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt auf digitalen Vermögenswerten.
Hier bestand das Geschäftsmodell nicht in der Gründung einer neuen vietnamesischen Tochtergesellschaft in der Schweiz.
Vielmehr beteiligte sich ein Investor an einem bereits bestehenden Unternehmen mit eigener Organisation, Technologie und regulatorischem Rahmen.
Für vermögende vietnamesische Unternehmer und Investmentgesellschaften ist dies ein grundsätzlich anderes Modell des Markteintritts.
Der Investor erwirbt eine Beteiligung an einer bestehenden Plattform.
Dabei sind Unternehmensbewertung, Eigentümerrechte, Governance, regulatorische Anforderungen und die künftige Entwicklung des Unternehmens wichtiger als die eigentliche Eintragung im Handelsregister.
Der Erwerb von Anteilen an einem regulierten Finanzunternehmen verleiht dem Investor allerdings keine eigenständige Bewilligung zur Ausübung derselben Geschäftstätigkeit.
Cityland Education und EHL: Schweizer Qualität nach Vietnam bringen
2021 kündigte Cityland Education eine Partnerschaft mit EHL Advisory Services an.
Ziel war der Aufbau einer beruflichen Ausbildung im vietnamesischen Gastgewerbe auf Grundlage des Schweizer Ausbildungsmodells VET by EHL.
Anders als bei einer Schweizer Tochtergesellschaft wurde die wirtschaftliche Tätigkeit dabei in Vietnam entwickelt.
Schweizer Fachwissen und Ausbildungsstandards unterstützten den Aufbau lokaler Kompetenzen.
Die praktische Erkenntnis ist bemerkenswert:
Manchmal ist die richtige Verbindung zur Schweiz ein Lizenz- oder Kooperationsvertrag und keine eigene Gesellschaft.
Auch auf persönlicher Ebene bestehen interessante wirtschaftliche Verbindungen.
Der in Vietnam geborene ehemalige deutsche Vizekanzler Philipp Rösler ist Präsident des Swiss-Viet Economic Forum.
Solche Netzwerke verbinden Unternehmer, Investoren und Fachpersonen beider Länder und können den Austausch von Kapital, Wissen und Geschäftskontakten erleichtern.
Kann ein vietnamesischer Staatsbürger eine Schweizer Firma gründen, ohne in der Schweiz zu wohnen?
Ja.
Vietnamesische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt oder anderswo können grundsätzlich sämtliche Anteile einer Schweizer GmbH oder AG halten.
Auch eine vietnamesische juristische Person kann Eigentümerin einer Schweizer Gesellschaft sein.
Es gelten jedoch wichtige Voraussetzungen.
Die Schweizer Gesellschaft benötigt einen eingetragenen Geschäftssitz sowie eine gesetzeskonforme Vertretung durch eine entsprechend bevollmächtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz.
Ein Schweizer Mitgesellschafter ist normalerweise nicht notwendig. Eine ordnungsgemässe Vertretung mit Schweizer Wohnsitz hingegen schon.
Das offizielle Schweizer KMU-Portal zur Unternehmensgründung durch Drittstaatsangehörige erläutert die relevanten Unterscheidungen.
Ein vietnamesischer Unternehmer muss deshalb drei Fragen getrennt betrachten:
- Wer besitzt die Schweizer Gesellschaft?
- Wer ist berechtigt, sie in der Schweiz rechtsverbindlich zu vertreten?
- Wo findet die tatsächliche Geschäftsleitung statt?
Die Bestellung eines lokalen Vertreters muss reale Verantwortlichkeiten umfassen.
Ein Handelsregistereintrag allein beweist steuerlich noch nicht, dass sich der Ort der effektiven Geschäftsleitung tatsächlich in der Schweiz befindet.
Vietnamesische Gesellschaftsformen im Vergleich zur Schweizer GmbH und AG
Eine vietnamesische Gesellschaft und eine Schweizer Kapitalgesellschaft können ähnliche wirtschaftliche Funktionen erfüllen.
Ihre rechtlichen Voraussetzungen sind jedoch nicht identisch.
Gesellschaftsformen in Vietnam
Das offizielle vietnamesische Investitionsportal unterscheidet unter anderem:
- Einpersonen-Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei bis fünfzig Mitgliedern;
- Aktiengesellschaften mit mindestens drei Aktionären.
Die Gründungs- und Eigentümeranforderungen lassen sich nicht unmittelbar auf das Schweizer Recht übertragen.
Beispielsweise kann eine Schweizer AG auch nur einen einzigen Aktionär haben.
Schweizer GmbH: Für überschaubare Eigentümerstrukturen
Die Schweizer GmbH benötigt ein vollständig liberiertes Stammkapital von mindestens CHF 20'000.
Ein einziger Gesellschafter genügt.
Die Gesellschafter werden im öffentlichen Handelsregister aufgeführt.
Die Übertragung von Stammanteilen unterliegt bestimmten Formvorschriften und grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, soweit Gesetz und Statuten nichts anderes vorsehen.
Für ein inhabergeführtes Handels-, Technologie- oder Beratungsunternehmen kann eine GmbH eine passende Lösung sein.
Schweizer AG: Für Investitionen und flexible Eigentümerstrukturen
Eine Schweizer AG benötigt mindestens CHF 100'000 nominelles Aktienkapital.
Bei der Gründung müssen grundsätzlich mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein.
Eine AG kann besonders dann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen externe Investoren aufnehmen, andere Gesellschaften erwerben oder seine Eigentümerstruktur später verändern möchte.
Aktionäre einer AG erscheinen nicht allein aufgrund ihres Aktienbesitzes in derselben Weise im öffentlichen Handelsregister wie GmbH-Gesellschafter.
Das bedeutet jedoch keine Anonymität.
Gesellschaftsrechtliche Dokumentationspflichten, Bankprüfungen und Vorschriften über wirtschaftlich Berechtigte bestehen weiterhin.
Die Wahl zwischen AG und GmbH sollte daher dem Geschäftsmodell folgen und nicht bloss dem anfänglichen Kapitalbedarf.
Eine ausführliche Gegenüberstellung bietet Alpine Capital unter AG oder GmbH in der Schweiz 2026: Kapital, Eigentümer, Führung und Revision.
Darf Investitionskapital aus Vietnam in die Schweiz überwiesen werden?
Grundsätzlich können vietnamesische Investoren Kapital im Rahmen der anwendbaren vietnamesischen Regeln für Auslandsinvestitionen und Devisentransaktionen ins Ausland transferieren.
Die Schweizer Firmengründung ersetzt diese Vorschriften jedoch nicht.
Die vietnamesische Verordnung 103/2026/NĐ-CP über Auslandsinvestitionen enthält eine wichtige Differenzierung.
Für bestimmte Auslandsinvestitionsprojekte mit einem Investitionskapital von weniger als VND 7 Milliarden ist keine gesonderte Auslandsinvestitionsregistrierungsbescheinigung erforderlich, sofern die Tätigkeit nicht unter besondere investitionsrechtliche Bedingungen fällt.
Die Registrierung der relevanten Devisentransaktionen bleibt dennoch erforderlich.
Bei Projekten ab VND 7 Milliarden oder in regulierten Tätigkeitsbereichen wird grundsätzlich eine entsprechende Investitionsregistrierung beim zuständigen vietnamesischen Finanzministerium benötigt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Vor einer Kapitalüberweisung sollten der Investor, seine vietnamesischen Rechts- und Steuerberater sowie die zuständige Bank daher insbesondere klären:
- Welche Person oder Gesellschaft tätigt die Auslandsinvestition?
- Wie wird das Investitionsprojekt rechtlich eingeordnet?
- Ist eine Investitionsregistrierungsbescheinigung erforderlich?
- Welche Devisenregistrierung und welcher Zahlungsweg sind vorgeschrieben?
- Welche Unterlagen werden für die Überweisung benötigt?
- Wie wird die Herkunft des Kapitals gegenüber der Schweizer Bank dokumentiert?
Massgebend ist das gesamte ausländische Investitionsprojekt und nicht einfach das gesetzliche Mindestkapital der geplanten Schweizer Gesellschaft.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Zuerst muss geklärt werden, wie das Geld rechtmässig transferiert werden kann. Erst danach sollte ein verbindlicher Gründungszeitplan festgelegt werden.
Können vietnamesische Unternehmer ein Schweizer Geschäftskonto eröffnen?
Grundsätzlich ja.
Eine Schweizer Gesellschaft mit vietnamesischen Eigentümern kann bei einer Schweizer Bank ein Geschäftskonto beantragen.
Ob eine Bank die Geschäftsbeziehung tatsächlich eröffnet, hängt jedoch vom individuellen Kundenprofil und ihrer eigenen Risikopolitik ab.
Eine Schweizer Handelsregistereintragung garantiert keine Kontoeröffnung.
Welche Informationen prüft die Bank?
Banken müssen insbesondere verstehen:
- Wer sind die Aktionäre, Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigten?
- Wo wohnen die Eigentümer und verantwortlichen Personen?
- Wie wurde das Vermögen erwirtschaftet?
- Woher stammt das Gründungskapital?
- Welche Tätigkeit wird die Schweizer Gesellschaft ausüben?
- Wer sind ihre Kunden und Lieferanten?
- Welche Länder und Währungen sind betroffen?
- Welche Zahlungsströme sind zu erwarten?
Für einen etablierten vietnamesischen Unternehmer können Jahresabschlüsse, Gesellschaftsunterlagen, bestehende Verträge, Steuerdokumente und Nachweise zur Mittelherkunft besonders hilfreich sein.
Vietnam und die FATF: Was bedeutet die verstärkte Überwachung?
Vietnam wird in der FATF-Mitteilung vom Juni 2026 als Staat unter verstärkter Überwachung aufgeführt.
Das ist weder eine generelle Sanktion gegen Vietnam noch ein grundsätzliches Verbot, vietnamesische Kunden zu betreuen.
Die FATF verlangt nicht, dass sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Personen aus einem solchen Land unterschiedslos einer verschärften Prüfung unterzogen werden.
Banken haben jedoch ihre eigenen gesetzlichen und risikobasierten Prüfungen durchzuführen.
Für den Unternehmer bedeutet das vor allem:
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist wichtiger als der Versuch, eine internationale Eigentümer- oder Zahlungsstruktur möglichst einfach erscheinen zu lassen.
Drei verschiedene Bankbeziehungen
Bei einer Schweizer Firmengründung sind drei Bankprodukte zu unterscheiden:
- Kapitaleinzahlungskonto: Zur Einzahlung des gesetzlichen Gesellschaftskapitals vor der Gründung.
- Operatives Geschäftskonto: Für den laufenden Zahlungsverkehr des Unternehmens.
- Privates Bank- oder Anlagekonto: Für allfällige persönliche Vermögens- und Anlagebedürfnisse des Eigentümers.
Die Annahme einer Kapitaleinzahlung garantiert nicht automatisch die spätere Eröffnung eines operativen Geschäftskontos.
Alpine Capital erläutert die entsprechenden Anforderungen unter Schweizer Bankkonten für Unternehmen und internationale Kunden.
Die Auswahl geeigneter Institute und eine strukturierte Vorbereitung der Unterlagen können unterstützt werden. Die endgültige Entscheidung liegt immer bei der jeweiligen Bank.
Das Schweizer Transparenzregister kommt hinzu
Seit dem 1. Oktober 2026 ist der neue Rechtsrahmen des Schweizer Transparenzregisters in Kraft.
Gesellschaften, die den Vorschriften unterstehen, müssen ihre wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen identifizieren und die erforderlichen Meldungen innerhalb der jeweils geltenden Fristen vornehmen.
Für bestehende Gesellschaften gelten Übergangsfristen.
Der 1. Oktober 2026 ist somit kein allgemeiner Meldetermin, bis zu dem jede Gesellschaft bereits registriert sein musste.
Diese Verpflichtungen bestehen zusätzlich zu den bankrechtlichen KYC-Anforderungen.
Eine Schweizer AG mit einer vietnamesischen Muttergesellschaft muss gegebenenfalls auch die natürlichen Personen identifizieren, die über mehrere Beteiligungsstufen die wirtschaftliche Kontrolle ausüben.
Weitere Einzelheiten enthält der Alpine-Capital-Beitrag Transparenzregister Schweiz 2026: Was AGs und GmbHs wissen müssen.
Unternehmenssteuern in Vietnam und der Schweiz: Was lohnt sich tatsächlich?
Ein Vergleich der Gewinnsteuersätze kann interessant sein.
Für internationale Gesellschaftsstrukturen reicht er allerdings nicht aus.
Die tatsächliche Geschäftstätigkeit, die Anspruchsvoraussetzungen für reduzierte Steuersätze und die Besteuerung des Eigentümers müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Vietnam: Der allgemeine Unternehmenssteuersatz beträgt 20 %
Das vietnamesische Unternehmenssteuergesetz sieht unterschiedliche Sätze vor:
- Allgemeiner Gewinnsteuersatz: 20 %.
- Für qualifizierende Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis VND 3 Milliarden: 15 %.
- Für qualifizierende Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als VND 3 Milliarden und höchstens VND 50 Milliarden: 17 %.
Die Anwendung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Dazu gehören unter anderem die massgebenden Umsatzperioden, mögliche Einschränkungen für verbundene Unternehmen und besondere Förderregelungen.
Nicht jedes vietnamesische Unternehmen wird daher mit 20 % besteuert.
Schweiz: Unterschiedliche Belastung nach Kanton und Gemeinde
In der Schweiz setzt sich die Gewinnbesteuerung aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen.
Der gesetzliche Gewinnsteuersatz des Bundes beträgt 8,5 % des steuerbaren Reingewinns nach Steuern.
Das ist nicht der gesamte Schweizer Steuersatz.
Für eine ordentlich besteuerte Kapitalgesellschaft in Wollerau, Kanton Schwyz, ergibt sich 2026 eine kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung von ungefähr 11,6 % des Gewinns vor Steuern.
Es handelt sich um einen Richtwert für die ordentliche Gewinnbesteuerung.
Kapitalsteuern, besondere steuerliche Sachverhalte sowie die Mindestbesteuerung qualifizierender grosser Unternehmensgruppen können zusätzliche Bedeutung haben.
Eine ausführliche Übersicht liefert Alpine Capital im Vergleich der Schweizer Unternehmenssteuern nach Kanton und Gemeinde für 2026.
Der Schweizer Steuersatz ist nicht automatisch die endgültige Konzernbelastung
Das vietnamesische Unternehmenssteuerrecht berücksichtigt auch Einkünfte aus ausländischer Geschäftstätigkeit und die Anrechnung bestimmter ausländischer Steuern.
Dabei gelten gesetzliche Beschränkungen.
Die reduzierten Sätze für kleinere Unternehmen erstrecken sich nicht generell auf ausländische Geschäftseinkünfte.
Eine vietnamesische Muttergesellschaft sollte deshalb nicht nur die Steuerrechnung ihrer Schweizer Tochtergesellschaft betrachten.
Auch die Besteuerung ausländischer Gewinne und späterer Ausschüttungen kann relevant sein.
Hinzu kommt die Verteilung der tatsächlichen Geschäftsfunktionen.
Eine Schweizer Vertriebsgesellschaft und ein vietnamesischer Produktionsbetrieb übernehmen beispielsweise unterschiedliche Aufgaben.
Welche Gewinne steuerlich welcher Gesellschaft zugeordnet werden dürfen, hängt von den realen Leistungen, Risiken und Verantwortlichkeiten ab.
Die blosse Ausstellung einer Rechnung aus der Schweiz reicht dafür nicht aus.
Schweizer Dividenden und das Doppelbesteuerungsabkommen
Dividenden aus Schweizer Gesellschaften unterliegen grundsätzlich einer inländischen Verrechnungssteuer von 35 %, bevor eine mögliche Entlastung berücksichtigt wird.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Vietnam und der Schweiz kann für qualifizierende Empfänger eine reduzierte Belastung oder Rückerstattung ermöglichen.
Voraussetzungen und Verfahren müssen im Einzelfall geprüft werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt Informationen und Formulare zu Vietnam zur Verfügung.
Ein professionell geplanter Aufbau berücksichtigt deshalb auch die spätere Ausschüttung der Gewinne.
Mehrwertsteuer und Zoll: Eine Schweizer Rechnung verändert nicht den Warenursprung
Der normale vietnamesische Mehrwertsteuersatz beträgt 10 %.
Für bestimmte Lieferungen und Leistungen gilt bis zum 31. Dezember 2026 eine befristete Reduktion auf 8 %.
Es bestehen gesetzliche Ausnahmen.
In der Schweiz beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 8,1 %.
Ein Vergleich dieser beiden Zahlen sagt allerdings noch nicht, wie eine konkrete grenzüberschreitende Transaktion zu behandeln ist.
Unter anderem müssen geprüft werden:
- Produktklassifizierung und Warenursprung;
- Einfuhrverfahren und Zollbestimmungen;
- Lieferbedingungen;
- Ort der Leistungserbringung;
- anwendbare Mehrwertsteuerpflichten.
Das neue EFTA–Vietnam-Abkommen macht die Analyse von Lieferketten besonders interessant.
Solange es jedoch nicht in Kraft getreten ist, dürfen die vorgesehenen Präferenzen nicht einfach vorweggenommen werden.
Auch die Verlagerung der Rechnungsstellung in die Schweiz ändert den wirtschaftlichen oder zollrechtlichen Warenursprung nicht automatisch.
Von Vietnam in die Schweiz ziehen: Was passiert mit den privaten Steuern?
Eine persönliche Wohnsitzverlagerung muss unabhängig von der Eigentümerstellung an einer Schweizer Gesellschaft beurteilt werden.
Private Einkommensbesteuerung in Vietnam
Für 2026 kennt Vietnam bei Arbeitseinkünften steuerlich ansässiger natürlicher Personen eine progressive Einkommenssteuer mit fünf Stufen von 5 % bis 35 %.
Kapitalerträge und Gewinne aus Beteiligungsverkäufen können anderen Regeln unterliegen.
Sie dürfen nicht automatisch nach dem Tarif für Arbeitseinkommen beurteilt werden.
Für die vietnamesische Steueransässigkeit spielen unter anderem die Aufenthaltsdauer und der gewöhnliche Wohnsitz eine Rolle.
Die massgebende 183-Tage-Regel kann sich auf ein Kalenderjahr oder einen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum beziehen.
Eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung bedeutet nicht automatisch, dass die vietnamesische Steueransässigkeit beendet wurde.
Persönliche Steuern in der Schweiz
In der Schweiz werden gewöhnliche private Einkommen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert.
Hinzu kommen die kantonalen und kommunalen Vermögenssteuern.
Für einen vietnamesischen Unternehmer kann dies besonders relevant werden, wenn er weiterhin Anteile an einer wertvollen privaten Gesellschaft in Vietnam besitzt.
Solche Beteiligungen können bei der Schweizer Vermögensbesteuerung berücksichtigt werden, selbst wenn sie nur geringe laufende Dividendenerträge bringen.
Die Bewertung verdient daher besondere Aufmerksamkeit.
Private Kapitalgewinne auf qualifizierendem beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei.
Bei Geschäftsvermögen und gewerbsmässigem Wertschriftenhandel bestehen jedoch wichtige Ausnahmen.
Dividenden sind nicht mit steuerfreien privaten Kapitalgewinnen gleichzusetzen.
Eine sinnvolle Standortanalyse zwischen Zürich und Wollerau berücksichtigt deshalb Einkommen, Vermögen, Beteiligungen und Familienverhältnisse.
Auch ein nach dem Umzug weitergeführtes vietnamesisches Unternehmen kann besondere Fragen aufwerfen.
Wer dieses täglich von seinem Schweizer Wohnsitz aus führt, sollte die möglichen Auswirkungen auf Geschäftsleitung, Vergütung und steuerliche Betriebsstätten prüfen.
Können vietnamesische Unternehmer eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Die Gründung oder der Besitz einer Schweizer Gesellschaft begründen jedoch keinen automatischen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.
Vietnamesische Staatsangehörige unterstehen grundsätzlich den Schweizer Zulassungsregeln für Drittstaatsangehörige.
Die erleichterten Freizügigkeitsregeln für EU-/EFTA-Staatsangehörige gelten nicht automatisch.
Aufenthalt zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit
Bei einer geplanten Erwerbstätigkeit müssen die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Gemäss den Grundlagen zur Schweizer Arbeitsmarktzulassung spielen unter anderem gesamtwirtschaftliche Interessen und berufliche Qualifikationen eine Rolle.
Auch Kontingente und weitere Voraussetzungen können relevant sein.
Ein Unternehmen mit glaubwürdigem Geschäftsplan, tatsächlicher Tätigkeit, nachvollziehbarer Finanzierung und wirtschaftlicher Perspektive ist anders zu beurteilen als eine lediglich registrierte Gesellschaft ohne operativen Geschäftsbetrieb.
Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
Für bestimmte finanziell unabhängige Personen können gesetzlich vorgesehene Ermessensregelungen relevant sein.
Dazu gehören unter Umständen Fälle mit erheblichen kantonalen fiskalischen Interessen.
Solche Bewilligungen sind jedoch keine allgemeinen Ansprüche.
Auch eine geplante besondere steuerliche Vereinbarung garantiert keine migrationsrechtliche Zulassung.
Aufenthaltsrecht, tatsächliche Wohnsitznahme und steuerliche Behandlung müssen deshalb gemeinsam, aber rechtlich getrennt geprüft werden.
Können vietnamesische Staatsangehörige die Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich.
Voraussetzung ist sowohl die steuerliche Eignung als auch eine rechtmässige Grundlage für die Wohnsitznahme in der Schweiz.
Die Besteuerung nach dem Aufwand, auch Pauschalbesteuerung genannt, ist ein gesetzlich vorgesehener Steuerstatus für qualifizierende ausländische Staatsangehörige.
Zu den grundlegenden Voraussetzungen gehört insbesondere, dass die betreffende Person:
- nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügt;
- erstmals oder nach der vorgeschriebenen zehnjährigen Abwesenheit ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz begründet;
- in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausübt.
Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern müssen beide die relevanten Voraussetzungen erfüllen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement erläutert die Grundsätze der Pauschalbesteuerung.
Schwyz und Zürich haben unterschiedliche Regeln
Der Kanton Schwyz bietet weiterhin die Besteuerung nach dem Aufwand an.
Der Kanton Zürich hat dieses System abgeschafft.
Gemäss der amtlichen Steuerübersicht 2026 für den Kanton Schwyz beträgt die kantonale Mindestbemessungsgrundlage für das Einkommen CHF 600'000.
Die tatsächlichen weltweiten Lebenshaltungskosten und gesetzliche Vergleichsgrössen können eine höhere Bemessungsgrundlage erforderlich machen.
Dazu gehört unter entsprechenden Voraussetzungen das Siebenfache des jährlichen Mietzinses beziehungsweise Mietwerts.
Die kantonale Bemessungsgrundlage für das Vermögen beträgt grundsätzlich mindestens das Zwanzigfache der massgebenden Einkommensbemessungsgrundlage.
CHF 600'000 sind eine steuerliche Mindestbemessungsgrundlage und nicht die jährlich zu bezahlende Steuer.
Für die direkte Bundessteuer und die gesetzliche Kontrollrechnung gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Privatvermögen halten ist nicht dasselbe wie ein Unternehmen führen
Ein vermögender Unternehmer, der seine operative Gesellschaft verkauft hat und heute hauptsächlich private Anlagen hält, kann eine andere Ausgangslage haben als jemand, der eine vietnamesische Gesellschaft täglich von der Schweiz aus führt.
Eine Vergütung aus dem Ausland bedeutet nicht, dass die Tätigkeit automatisch ausserhalb der Schweiz ausgeübt wird.
Aktive Geschäftsleitung aus der Schweiz kann daher die Voraussetzungen für die Aufwandbesteuerung beeinträchtigen.
Das Schwyzer Merkblatt zur Besteuerung nach dem Aufwand erläutert auch die Kontrollrechnung.
Ausländische Einkünfte, für die abkommensrechtliche Vorteile beansprucht werden, können dabei relevant sein.
Für einen qualifizierenden vietnamesischen Unternehmer sollte die richtige Reihenfolge lauten:
Zuerst Aufenthaltsvoraussetzungen, Tätigkeit und steuerliche Eignung klären. Danach den Wohnsitzwechsel planen.
Drei Fehler, die vietnamesische Unternehmer vermeiden sollten
1. Die Firmengründung mit einer Genehmigung zum Kapitaltransfer verwechseln
Das Schweizer Gesellschaftsrecht und die vietnamesischen Vorschriften über Auslandsinvestitionen beantworten unterschiedliche Fragen.
Ein Unternehmer sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass er mit der Eintragung einer Schweizer GmbH automatisch das Kapital aus Vietnam überweisen darf.
Die rechtliche Finanzierung muss vor dem Notartermin und vor verbindlichen Bankzusagen geklärt werden.
2. Eine Schweizer Adresse als vollständige Steuerstrategie betrachten
Ein Geschäftssitz verlagert nicht automatisch Produktion, Softwareentwicklung oder wesentliche Managemententscheidungen in die Schweiz.
Bei der Nutzung von Büroräumen in Wollerau sollte die gewählte Lösung zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passen.
Dazu können Arbeitsplätze, Besprechungen, Mitarbeitende oder Managementfunktionen gehören.
Dokumentiert werden sollte die reale Nutzung – nicht nur eine theoretisch mögliche Tätigkeit.
3. Eigentum, Banking und Aufenthaltsrecht miteinander gleichsetzen
Eine Person kann rechtlich Eigentümerin einer Schweizer Gesellschaft sein, ohne deshalb eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit zu besitzen.
Eine vollständig und korrekt gegründete Gesellschaft kann gleichzeitig die Voraussetzungen einer bestimmten Bank nicht erfüllen.
Diese Fragen sollten gemeinsam geplant, aber jeweils eigenständig geprüft werden.
Häufige Fragen vietnamesischer Unternehmer
Benötige ich eine Schweizer Firma, um Schweizer Kunden zu beliefern?
Nicht zwingend.
Je nach Geschäftsmodell können direkte grenzüberschreitende Lieferungen oder eine Zusammenarbeit mit einem lokalen Vertriebspartner ausreichend sein.
Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, während eine Zweigniederlassung rechtlich Teil des ausländischen Stammhauses bleibt.
Haftung, Mitarbeitende, Verträge, Steuern und administrative Anforderungen sollten vor der Entscheidung verglichen werden.
Kann ich die Gesellschaft gründen, während ich in Vietnam bleibe?
Ja.
Die ausländische Eigentümerstellung setzt grundsätzlich keinen persönlichen Umzug voraus.
Die Schweizer Gesellschaft muss jedoch die gesetzlichen Anforderungen an ihre lokale Vertretung erfüllen.
Ob einzelne Unterschriften, Identifikationsschritte oder Dokumentenbeglaubigungen aus der Ferne möglich sind, sollte im konkreten Verfahren geklärt werden.
Nicht jeder Gründungsschritt erfolgt automatisch vollständig online.
Wie viel kostet eine Firmengründung in der Schweiz?
Das gesetzliche Gesellschaftskapital muss von Gründungsgebühren und laufenden Kosten unterschieden werden.
Das Kapital gehört der Gesellschaft.
Es ist keine Vergütung des Gründungsberaters.
Zusätzlich können Kosten für lokale Vertretung, Geschäftsräume, Bankvorbereitung, Buchhaltung und notwendige Bewilligungen anfallen.
Eine erste Orientierung bietet der Schweizer Firmengründungskosten-Rechner.
Ist der Kauf einer bestehenden Schweizer Firma einfacher?
Eine bestehende Gesellschaft kann aus geschäftlichen Gründen sinnvoll sein.
Sie ist jedoch keine automatische Abkürzung bei Kapitaltransfer, Due Diligence oder Bankprüfung.
Historische Verpflichtungen und eine erneute Bankprüfung nach dem Eigentümerwechsel können relevant werden.
Vor dem Kauf sollte daher geprüft werden, welche Risiken beim Erwerb einer bestehenden Schweizer AG oder GmbH entstehen können.
Kann ich mein vietnamesisches Unternehmen nach einem Umzug weiterführen?
Grundsätzlich ja.
Allerdings müssen die Geschäftsleitung, die Vergütung und der tatsächliche Arbeitsort geprüft werden.
Der persönliche Wohnsitzwechsel des Gesellschafters verlagert nicht automatisch den Sitz der vietnamesischen Gesellschaft.
Auch die bestehenden vietnamesischen Verpflichtungen verschwinden dadurch nicht.
Die richtige Schweizer Gesellschaft beginnt mit dem richtigen Geschäftsmodell
Bevor eine Schweizer Gesellschaft gegründet wird, sollten drei Grundsatzfragen beantwortet werden:
- Geschäftlicher Zweck: Welche Funktion übernimmt die Schweizer Gesellschaft tatsächlich, und wer führt die entsprechenden Tätigkeiten aus?
- Kapital und Banking: Wer investiert, auf welchem rechtmässigen Weg erreicht das Kapital die Schweiz, und welche Nachweise erwartet die Bank?
- Persönliche Situation: Bleibt der Unternehmer in Vietnam, plant er einen Umzug oder stehen ein Unternehmensverkauf beziehungsweise eine Vermögensübertragung bevor?
Die Antworten bestimmen, welche Rechtsform, Vertretung, Infrastruktur und steuerliche Struktur sinnvoll sind.
Alpine Capital GmbH mit Sitz in Wollerau, Kanton Schwyz, begleitet internationale Unternehmer bei der Schweizer Firmengründung, der lokalen Vertretung, der Vorbereitung von Bankbeziehungen, Domizil- und Bürolösungen sowie der laufenden Unternehmensadministration.
Fragen zum vietnamesischen Investitions-, Devisen- und Steuerrecht sollten mit qualifizierten Beratern in Vietnam abgestimmt werden.
Für eine vertrauliche Erstabklärung sind Informationen zur geplanten Geschäftstätigkeit, Eigentümerstruktur, Kapitalherkunft und einem allfälligen Wohnsitzwechsel besonders hilfreich.
Das neue Freihandelsabkommen kann zusätzliche wirtschaftliche Perspektiven eröffnen.
Eine Schweizer Gesellschaft benötigt dennoch einen nachvollziehbaren geschäftlichen Zweck – und eine Struktur, die den rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen beider Länder standhält.
Informationen geprüft: 20. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Bank- oder Migrationsberatung.
Quellen und weiterführende Informationen
- EFTA – Freihandelsabkommen mit Vietnam, Unterzeichnung und Inkrafttreten.
- Vietnamesische Regierung – Auslandsinvestitionen nach Verordnung 103/2026/NĐ-CP.
- Vietnamesische Regierung – Unternehmenssteuergesetz.
- Kanton Schwyz – Amtliche Steuerfüsse 2026.
- Bundesamt für Justiz – Inkrafttreten des Schweizer Transparenzregisters am 1. Oktober 2026.
