VerfügbarSCHWEIZER GMBH
Seit 2014 bestehende Schweizer GmbH
Mehr als zwölf Jahre Unternehmenshistorie im Kanton Schwyz mit vorhandener Unternehmensstruktur.
BESTEHENDE SCHWEIZER GESELLSCHAFTEN
Zwei bestehende Schweizer Unternehmen stehen aktuell für einen strukturierten und kurzfristig vorbereitbaren Eigentümerwechsel zur Verfügung.
Die juristische Person besteht bereits. Dadurch entfällt der vollständige Neugründungsprozess. Notwendige Änderungen werden anschließend professionell koordiniert.
Verfügbar: GmbH + AGAKTUELL ZWEI AUSGEWÄHLTE GESELLSCHAFTEN
Die aktuellen Firmennamen bleiben vertraulich und werden erst im qualifizierten Verkaufsprozess offengelegt.
VerfügbarSCHWEIZER GMBH
Mehr als zwölf Jahre Unternehmenshistorie im Kanton Schwyz mit vorhandener Unternehmensstruktur.
VerfügbarSCHWEIZER AG
Bestehende Aktiengesellschaft im Kanton Schwyz mit dokumentiertem internationalem Handelsbezug.
Zeit gewinnen.
Bei einer bestehenden Gesellschaft existiert die juristische Person bereits. Der Prozess konzentriert sich auf Käuferprüfung, Kaufvertrag, Übertragung, gewünschte Anpassungen, Handelsregistermutation, Bank-KYC und operative Übergabe.
DIREKTER VERGLEICH
Beide Wege können zum Ziel führen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, ob die juristische Person zuerst neu aufgebaut werden muss oder bereits besteht.
VOLLSTÄNDIGER AUFBAU
Die Gesellschaft entsteht erst durch mehrere aufeinanderfolgende Gründungs- und Einrichtungsschritte.
Gesellschaft neu errichten
Notarielle Gründung durchführen
Erstmalige Handelsregistereintragung abwarten
Gesellschaftsstruktur vollständig aufbauen
Operative Einrichtung anschließend organisieren
Bankbeziehung neu beantragen
BESTEHENDE AUSGANGSBASIS
Die juristische Person besteht bereits. Der Prozess konzentriert sich auf Prüfung, Übertragung und passende Anpassungen.
Gesellschaft besteht bereits
Bestehende juristische Person übernehmen
Bereits im Handelsregister eingetragen
Eigentum und Struktur gezielt anpassen
Vorhandene Struktur als Ausgangsbasis nutzen
Bestehende Bankbeziehungen prüfen lassen
Eine bestehende Bankbeziehung ist nicht automatisch übertragbar. Banken führen bei einem Eigentümerwechsel ihre eigenen KYC- und Compliance-Prüfungen durch.
Vertraulichkeit
Die aktuellen Firmennamen und detaillierten Gesellschaftsunterlagen werden nicht öffentlich veröffentlicht. Qualifizierte Interessenten erhalten nach einer ersten Käufer- und Compliance-Prüfung weiterführende Informationen.
Strukturierter Ablauf
Vorhaben, Käufer, wirtschaftlich Berechtigte und Herkunft der Mittel werden eingeordnet.
Nach Vorprüfung werden freigegebene Unterlagen und die Transaktionsstruktur besprochen.
Kaufvertrag, Eigentümerwechsel, Organe, Statuten und Registermutationen werden koordiniert.
Bank-KYC, Adresse, Administration und weitere operative Leistungen folgen nach Bedarf.
Alpine Capital · Wollerau SZ
Die aktuellen Firmennamen und detaillierten Gesellschaftsunterlagen werden nicht öffentlich veröffentlicht. Qualifizierte Interessenten erhalten nach einer ersten Käufer- und Compliance-Prüfung weiterführende Informationen.
Alpine Capital · Search
Teilen Sie uns mit, welche Schweizer Gesellschaft Sie suchen. Wir prüfen unser Netzwerk und kontaktieren Sie, wenn eine passende Möglichkeit verfügbar wird.
FAQ
Es handelt sich um eine juristische Person, die bereits gegründet und im Schweizer Handelsregister eingetragen wurde. Vor einer Übernahme werden Eigentümer, Organe, Zeichnungsrechte und gegebenenfalls Name, Zweck, Sitz oder Statuten angepasst.
Die erstmalige Gründung und Handelsregistereintragung sind bereits erfolgt. Der tatsächliche Zeitgewinn hängt dennoch von Käuferunterlagen, KYC, gewünschten Änderungen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.
Grundsätzlich kann eine Firmenänderung möglich sein. Sie muss rechtlich zulässig sein und wird abhängig von Rechtsform und Änderung durch Beschlüsse, gegebenenfalls Notariat und Handelsregister umgesetzt.
Ja, eine Anpassung kann möglich sein. Der neue Zweck muss zulässig, ausreichend bestimmt und mit der geplanten Tätigkeit sowie den Compliance-Anforderungen vereinbar sein.
Eine Sitzverlegung ist grundsätzlich möglich. Je nach Konstellation sind Statutenänderung, neue Adresse, Beschlüsse, notarielle Mitwirkung und Handelsregistermutation erforderlich.
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Die konkrete Organ- und Zeichnungsstruktur wird individuell festgelegt.
Grundsätzlich ja. Käufer, wirtschaftlich Berechtigte, Wohnsitzland, Herkunft der Mittel und geplanter Geschäftszweck werden jedoch vor einer Transaktion geprüft.
Der aktuelle Bankstatus wird qualifizierten Interessenten vertraulich offengelegt. Ein vorhandenes Konto bedeutet nicht, dass die Bank die Geschäftsbeziehung mit neuen Eigentümern automatisch fortführt.
Nur mit Prüfung und Zustimmung der jeweiligen Bank. Neue Eigentümer, Organe, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel unterliegen einer erneuten KYC- und Compliance-Prüfung.
Vor dem Kauf werden die verfügbaren Gesellschafts-, Buchhaltungs-, Steuer-, Vertrags- und Registerunterlagen strukturiert geprüft. Umfang und Ergebnis der Prüfung hängen von der vorhandenen Dokumentation und dem vereinbarten Prüfungsumfang ab.
Qualifizierte Interessenten erhalten nach Vorprüfung und gegebenenfalls Vertraulichkeitsvereinbarung die tatsächlich vorhandenen und freigegebenen Unterlagen, beispielsweise Handelsregisterauszug, Statuten, Gründungsunterlagen, Beteiligungsregister, Jahresabschlüsse und Steuerdokumentation.
Es wird keine feste Dauer garantiert. Der Zeitplan hängt insbesondere von vollständigen Käuferunterlagen, KYC, Vertragsverhandlung, gewünschten Mutationen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.
Je nach Bedarf können Schweizer Geschäftsführung oder Verwaltungsrat, Geschäftsadresse, Alpine Offices, Bankkontoanträge, Buchhaltung, Steuerkoordination, Compliance, Versicherungen, Personalvermittlung und laufende Administration koordiniert werden.