BESTEHENDE SCHWEIZER GESELLSCHAFTEN

Ihre Schweizer Gesellschaft – ohne bei null zu beginnen.

Zwei bestehende Schweizer Unternehmen stehen aktuell für einen strukturierten und kurzfristig vorbereitbaren Eigentümerwechsel zur Verfügung.

Die juristische Person besteht bereits. Dadurch entfällt der vollständige Neugründungsprozess. Notwendige Änderungen werden anschließend professionell koordiniert.

Swiss companies available for acquisitionVerfügbar: GmbH + AG

AKTUELL ZWEI AUSGEWÄHLTE GESELLSCHAFTEN

Zwei echte Angebote. Diskret und persönlich begleitet.

Die aktuellen Firmennamen bleiben vertraulich und werden erst im qualifizierten Verkaufsprozess offengelegt.

Swiss GmbH established in 2014Verfügbar

SCHWEIZER GMBH

Seit 2014 bestehende Schweizer GmbH

Mehr als zwölf Jahre Unternehmenshistorie im Kanton Schwyz mit vorhandener Unternehmensstruktur.

2014Gründung
12+Unternehmenshistorie
SchwyzKanton
2Bankbeziehungen laut Dokumentation
Swiss AG established in 2019Verfügbar

SCHWEIZER AG

Schweizer AG mit internationaler Handelshistorie seit 2019

Bestehende Aktiengesellschaft im Kanton Schwyz mit dokumentiertem internationalem Handelsbezug.

2019Gründung
6+Unternehmenshistorie
SchwyzKanton
International TradingBisheriger Geschäftshintergrund

Zeit gewinnen.

Zeit gewinnen.

Bei einer bestehenden Gesellschaft existiert die juristische Person bereits. Der Prozess konzentriert sich auf Käuferprüfung, Kaufvertrag, Übertragung, gewünschte Anpassungen, Handelsregistermutation, Bank-KYC und operative Übergabe.

DIREKTER VERGLEICH

Zwei Wege zur Schweizer Gesellschaft.

Beide Wege können zum Ziel führen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, ob die juristische Person zuerst neu aufgebaut werden muss oder bereits besteht.

VOLLSTÄNDIGER AUFBAU

Neugründung

Die Gesellschaft entsteht erst durch mehrere aufeinanderfolgende Gründungs- und Einrichtungsschritte.

  1. Gesellschaft neu errichten

  2. Notarielle Gründung durchführen

  3. Erstmalige Handelsregistereintragung abwarten

  4. Gesellschaftsstruktur vollständig aufbauen

  5. Operative Einrichtung anschließend organisieren

  6. Bankbeziehung neu beantragen

ZEITGEWINNKein vollständiger Neugründungsprozess

BESTEHENDE AUSGANGSBASIS

Bestehende Gesellschaft

Die juristische Person besteht bereits. Der Prozess konzentriert sich auf Prüfung, Übertragung und passende Anpassungen.

  1. Gesellschaft besteht bereits

  2. Bestehende juristische Person übernehmen

  3. Bereits im Handelsregister eingetragen

  4. Eigentum und Struktur gezielt anpassen

  5. Vorhandene Struktur als Ausgangsbasis nutzen

  6. Bestehende Bankbeziehungen prüfen lassen

Bank-KYC

Eine bestehende Bankbeziehung ist nicht automatisch übertragbar. Banken führen bei einem Eigentümerwechsel ihre eigenen KYC- und Compliance-Prüfungen durch.

Vertraulichkeit

Öffentliche Fakten. Vertrauliche Unternehmensdetails.

Die aktuellen Firmennamen und detaillierten Gesellschaftsunterlagen werden nicht öffentlich veröffentlicht. Qualifizierte Interessenten erhalten nach einer ersten Käufer- und Compliance-Prüfung weiterführende Informationen.

Öffentlich

  • Rechtsform, Gründungsjahr und Unternehmensalter
  • Kanton und bisheriges Tätigkeitsprofil
  • wesentliche vorhandene Infrastruktur

Vertraulich

  • aktueller Firmenname und detaillierte Bankunterlagen
  • Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen und interne Verträge
  • Due-Diligence- und Kaufvertragsunterlagen

Strukturierter Ablauf

Vom Interesse zur operativen Übergabe.

01

Erste Käuferprüfung

Vorhaben, Käufer, wirtschaftlich Berechtigte und Herkunft der Mittel werden eingeordnet.

02

Vertrauliche Prüfung

Nach Vorprüfung werden freigegebene Unterlagen und die Transaktionsstruktur besprochen.

03

Übertragung und Anpassung

Kaufvertrag, Eigentümerwechsel, Organe, Statuten und Registermutationen werden koordiniert.

04

Bank und Betrieb

Bank-KYC, Adresse, Administration und weitere operative Leistungen folgen nach Bedarf.

Alpine Capital · Wollerau SZ

Vertrauliche Informationen anfordern

Die aktuellen Firmennamen und detaillierten Gesellschaftsunterlagen werden nicht öffentlich veröffentlicht. Qualifizierte Interessenten erhalten nach einer ersten Käufer- und Compliance-Prüfung weiterführende Informationen.

Bank-KYC: Eine bestehende Bankbeziehung ist nicht automatisch übertragbar. Banken führen bei einem Eigentümerwechsel ihre eigenen KYC- und Compliance-Prüfungen durch.

Alpine Capital · KYC

Vertrauliche Informationen anfordern

Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Die Angaben dienen der ersten Käufer-, KYC- und Compliance-Einordnung.

Alpine Capital · Search

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Teilen Sie uns mit, welche Schweizer Gesellschaft Sie suchen. Wir prüfen unser Netzwerk und kontaktieren Sie, wenn eine passende Möglichkeit verfügbar wird.

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FAQ

Häufige Fragen zur Übernahme

Was ist eine bereits gegründete Schweizer Gesellschaft?+

Es handelt sich um eine juristische Person, die bereits gegründet und im Schweizer Handelsregister eingetragen wurde. Vor einer Übernahme werden Eigentümer, Organe, Zeichnungsrechte und gegebenenfalls Name, Zweck, Sitz oder Statuten angepasst.

Warum kann der Kauf schneller sein als eine Neugründung?+

Die erstmalige Gründung und Handelsregistereintragung sind bereits erfolgt. Der tatsächliche Zeitgewinn hängt dennoch von Käuferunterlagen, KYC, gewünschten Änderungen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.

Kann der Firmenname geändert werden?+

Grundsätzlich kann eine Firmenänderung möglich sein. Sie muss rechtlich zulässig sein und wird abhängig von Rechtsform und Änderung durch Beschlüsse, gegebenenfalls Notariat und Handelsregister umgesetzt.

Kann der Gesellschaftszweck geändert werden?+

Ja, eine Anpassung kann möglich sein. Der neue Zweck muss zulässig, ausreichend bestimmt und mit der geplanten Tätigkeit sowie den Compliance-Anforderungen vereinbar sein.

Kann der Sitz der Gesellschaft verlegt werden?+

Eine Sitzverlegung ist grundsätzlich möglich. Je nach Konstellation sind Statutenänderung, neue Adresse, Beschlüsse, notarielle Mitwirkung und Handelsregistermutation erforderlich.

Ist ein Schweizer Geschäftsführer oder Verwaltungsrat erforderlich?+

Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Die konkrete Organ- und Zeichnungsstruktur wird individuell festgelegt.

Können ausländische Personen eine Schweizer GmbH oder AG kaufen?+

Grundsätzlich ja. Käufer, wirtschaftlich Berechtigte, Wohnsitzland, Herkunft der Mittel und geplanter Geschäftszweck werden jedoch vor einer Transaktion geprüft.

Ist bei der Gesellschaft bereits ein Bankkonto vorhanden?+

Der aktuelle Bankstatus wird qualifizierten Interessenten vertraulich offengelegt. Ein vorhandenes Konto bedeutet nicht, dass die Bank die Geschäftsbeziehung mit neuen Eigentümern automatisch fortführt.

Kann ein vorhandenes Bankkonto übernommen werden?+

Nur mit Prüfung und Zustimmung der jeweiligen Bank. Neue Eigentümer, Organe, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel unterliegen einer erneuten KYC- und Compliance-Prüfung.

Wie wird geprüft, ob die Gesellschaft Verpflichtungen besitzt?+

Vor dem Kauf werden die verfügbaren Gesellschafts-, Buchhaltungs-, Steuer-, Vertrags- und Registerunterlagen strukturiert geprüft. Umfang und Ergebnis der Prüfung hängen von der vorhandenen Dokumentation und dem vereinbarten Prüfungsumfang ab.

Welche Unterlagen erhält der Käufer?+

Qualifizierte Interessenten erhalten nach Vorprüfung und gegebenenfalls Vertraulichkeitsvereinbarung die tatsächlich vorhandenen und freigegebenen Unterlagen, beispielsweise Handelsregisterauszug, Statuten, Gründungsunterlagen, Beteiligungsregister, Jahresabschlüsse und Steuerdokumentation.

Wie lange dauert der Eigentümerwechsel?+

Es wird keine feste Dauer garantiert. Der Zeitplan hängt insbesondere von vollständigen Käuferunterlagen, KYC, Vertragsverhandlung, gewünschten Mutationen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.

Welche zusätzlichen Leistungen bietet Alpine Capital nach der Übernahme?+

Je nach Bedarf können Schweizer Geschäftsführung oder Verwaltungsrat, Geschäftsadresse, Alpine Offices, Bankkontoanträge, Buchhaltung, Steuerkoordination, Compliance, Versicherungen, Personalvermittlung und laufende Administration koordiniert werden.