- Gesellschafter sind im Handelsregister sichtbar
- häufig geeignet für inhabergeführte Unternehmen und KMU
- persönlichere Eigentümerstruktur
- gut für operative Gesellschaften mit überschaubarem Gesellschafterkreis
Firmengründung · Schweiz
Schweizer AG oder GmbH gründen
Strukturiert von der Planung bis zur Betriebsbereitschaft.
Alpine Capital koordiniert Rechtsform, Gründungsdokumente, Kapitaleinzahlung, Notariat, Handelsregister, Geschäftskonto, Schweizer Vertretung und administrative Einrichtung aus einer Hand.
Rechtsform
AG oder GmbH?
Beide Rechtsformen begrenzen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen, unterscheiden sich aber deutlich bei Eigentümerstruktur, Kapital und späterer Übertragbarkeit.
- Aktionäre sind grundsätzlich nicht öffentlich im Handelsregister sichtbar
- flexiblere Beteiligungs- und Übertragungsstruktur
- häufig geeignet für internationale Strukturen und Investoren
- gut für Beteiligungen und grössere Unternehmen
Entscheidend sind auch Eigentümerstruktur, Haftung, Besteuerung, Finanzierung, Diskretion, Nachfolge und die spätere Übertragbarkeit des Unternehmens.
Mehr als AG und GmbH
Nicht jedes Vorhaben passt in eine AG oder GmbH
Je nach Tätigkeit, Eigentümerstruktur, Haftung, Finanzierung und Zweck können auch andere Schweizer Rechts- oder Organisationsformen sinnvoll sein.
Persönliche unternehmerische Tätigkeit
- Einzelunternehmen
- einfache Gesellschaft
Gemeinsames wirtschaftliches Projekt
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Genossenschaft
Internationale Geschäftstätigkeit
- Schweizer Tochtergesellschaft
- Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft
Gemeinnützige oder nicht gewinnorientierte Tätigkeit
- Verein
- Stiftung
- gegebenenfalls AG oder GmbH mit gemeinnützigem Zweck
Gemeinnützigkeit ist keine eigene Schweizer Rechtsform. Eine Steuerbefreiung muss separat beantragt werden und hängt unter anderem vom Zweck, von der tatsächlichen Tätigkeit und von der Mittelverwendung ab.
Besondere oder komplexe Strukturen
Bei regulierten oder mehrstufigen Strukturen ist eine individuelle rechtliche, steuerliche und regulatorische Prüfung besonders wichtig.
Die Schweizer Kommanditgesellschaft ist nicht identisch mit der deutschen GmbH & Co. KG. Bei der klassischen Schweizer Kommanditgesellschaft muss mindestens eine natürliche Person unbeschränkt haften.
Strukturentscheidung
Die Rechtsform ist nur der erste Teil der Strukturentscheidung
Für eine tragfähige Schweizer Unternehmensstruktur müssen mehrere Fragen gemeinsam beurteilt werden:
Alpine Capital betrachtet deshalb nicht nur die Gründungsdokumente, sondern die gesamte Struktur bis zur operativen Einsatzfähigkeit.
Gründungsprozess
Acht Schritte bis zur betriebsbereiten Gesellschaft
Ausgangslage und Zielstruktur klären
Geschäftsmodell, Eigentümer, Standort und Zielsetzung gemeinsam einordnen.
Rechtsform und Eigentümerstruktur festlegen
AG, GmbH oder alternative Struktur passend zu Haftung, Kapital und Beteiligung wählen.
Dokumente und Bankunterlagen vorbereiten
Gründer-, KYC- und Gesellschaftsunterlagen vollständig und konsistent zusammenstellen.
Kapitaleinzahlungskonto eröffnen
Bankprozess für das erforderliche Gründungskapital koordinieren.
Notarielle Gründung durchführen
Gründungsakt, Statuten und erforderliche Beschlüsse mit dem Notariat abstimmen.
Handelsregistereintragung
Anmeldung und Eintragung der neuen Gesellschaft koordinieren.
Geschäftskonto und administrative Einrichtung
Bankkonto, Adresse, Buchhaltung, Mehrwertsteuer und weitere Grundlagen einrichten.
Betriebsbereit übergeben
Unterlagen, Zuständigkeiten und nächste operative Schritte strukturiert übergeben.
Alpine Capital
Von der Strukturidee bis zur betriebsbereiten Gesellschaft
Alpine Capital übernimmt die zentrale Koordination und bindet je nach Mandat geeignete Banken, Notariate, Rechts-, Steuer- und weitere Fachstellen ein.
Kostenorientierung
Gründungskosten unverbindlich berechnen
Die Berechnung dient als erste Orientierung. Der tatsächliche Aufwand hängt von Eigentümerstruktur, Herkunftsländern, Bankprüfung, Dokumentation, Sprache und Komplexität des Vorhabens ab.
FAQ
Häufige Fragen zur Firmengründung
Was ist der Unterschied zwischen einer AG und einer GmbH?+
Die GmbH ist häufig persönlicher geprägt und ihre Gesellschafter sind im Handelsregister sichtbar. Die AG bietet eine flexiblere Beteiligungsstruktur; Aktionäre sind grundsätzlich nicht öffentlich im Handelsregister sichtbar.
Können Ausländer eine Schweizer Gesellschaft gründen?+
Ja. Ausländische Personen und Unternehmen können grundsätzlich eine Schweizer AG oder GmbH gründen. Je nach Herkunft, Tätigkeit und Eigentümerstruktur sind zusätzliche Unterlagen und Prüfungen möglich.
Muss ein Gründer in der Schweiz wohnen?+
Nein. Die Gesellschaft muss jedoch durch mindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Bei einer GmbH kann dies insbesondere ein Geschäftsführer oder Direktor, bei einer AG ein Verwaltungsratsmitglied oder Direktor sein.
Wie lange dauert eine Firmengründung?+
Die Dauer hängt von Unterlagen, Bankprüfung, Beglaubigungen, Notariat und Handelsregister ab. Bei internationalen Strukturen können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.
Welche Dokumente werden für ausländische Gründer benötigt?+
Typischerweise werden Identitäts- und Adressnachweise sowie Angaben zu Eigentümern, wirtschaftlich Berechtigten, Geschäftstätigkeit und Herkunft der Mittel benötigt. Der genaue Umfang hängt von Struktur und beteiligten Institutionen ab.
Wann wird das Gesellschaftskapital eingezahlt?+
Das erforderliche Kapital wird vor der notariellen Gründung auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt. Nach Eintragung der Gesellschaft wird es entsprechend dem Bankprozess für die Gesellschaft freigegeben.
Wann kann das operative Geschäftskonto eröffnet werden?+
Die Einrichtung des operativen Kontos hängt von der Prüfung und Zustimmung der jeweiligen Bank ab. Die Bank kann zusätzliche KYC- und Geschäftsinformationen verlangen.
Benötigt jede Gesellschaft eine Schweizer Geschäftsadresse?+
Ja. Eine Schweizer Gesellschaft benötigt einen Sitz und eine zustellfähige Adresse in der Schweiz. Je nach Geschäftsmodell kann ein Domizil oder ein operatives Büro sinnvoll sein.
Kann Alpine Capital einen Schweizer Geschäftsführer oder Verwaltungsrat stellen?+
Alpine Capital kann je nach Mandat die erforderliche Schweizer Vertretung koordinieren und passende Lösungen für Geschäftsführung oder Verwaltungsrat anbieten. Voraussetzung ist eine vorgängige Prüfung des Mandats.
Kann eine ausländische Gesellschaft auch nur eine Zweigniederlassung eröffnen?+
Ja, eine Schweizer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft kann je nach Vorhaben eine Alternative zur Tochtergesellschaft sein. Die passende Struktur sollte anhand von Haftung, Steuern, Organisation und operativen Zielen geprüft werden.
Welche Rechtsform eignet sich für gemeinnützige Tätigkeiten?+
Je nach Zweck kommen insbesondere Verein oder Stiftung sowie unter Umständen eine AG oder GmbH mit gemeinnützigem Zweck in Betracht. Gemeinnützigkeit ist keine eigene Rechtsform; eine Steuerbefreiung muss separat beantragt werden.
Kann die Gesellschaft später verkauft oder umstrukturiert werden?+
Grundsätzlich ja. Beteiligungen, Organe, Sitz, Zweck oder Struktur können später geändert werden, soweit die rechtlichen, notariellen, registerrechtlichen und gegebenenfalls bankseitigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Persönliche Einschätzung
Welche Struktur passt zu Ihrem Vorhaben?
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, Ihre Eigentümerstruktur und Ihre operativen Ziele und zeigen Ihnen, welche Schweizer Gesellschafts- oder Organisationsform sinnvoll umgesetzt werden kann.
Firmengründung und Wohnsitzverlegung gemeinsam planen
Wer Gesellschaft und persönlichen Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen möchte, sollte Unternehmensstruktur, Wegzugsfolgen, tatsächliche Geschäftsleitung, Bewilligungen und Banklösung gemeinsam planen.
Ist eine Schweizer Gesellschaft für Ihr Vorhaben geeignet?
Nicht jedes Unternehmen profitiert wirtschaftlich von einer Verlagerung in die Schweiz. Vor einer Gründung prüft Alpine Capital Geschäftsmodell, Gewinnsituation, verfügbare Mittel, tatsächlichen Tätigkeitsort, Ort der Geschäftsleitung und geplante Schweizer Substanz. Wenn laufende Kosten oder steuerliche Risiken die möglichen Vorteile übersteigen, wird dies offen angesprochen.
