Von wildem Kakao zum internationalen Handel: Schweizer Unternehmen, Banking, Steuern und Relocation für bolivianische Unternehmer – über die Gründungsformalitäten hinaus.

Schweizer Firmengründung für bolivianische Unternehmer

Einer der weniger bekannten Wege von Bolivien in die Schweiz beginnt nicht mit einer Banküberweisung, sondern mit wildem Kakao.

Im Tiefland von Beni wächst Beniano-Silvestre-Kakao auf natürlich erhöhten Waldinseln. Der Schweizer Schokoladenhersteller Felchlin mit Sitz in Ibach im Kanton Schwyz bezieht seit 2005 wilden Kakao aus Bolivien und arbeitet seit 2014 mit Sumar Ltda., dem Unternehmen der Familie Vacaflores, zusammen. Die Darstellung dieser bolivianischen Partnerschaft handelt von lokaler Beschaffung, Qualitätskontrolle und Verarbeitungswissen – nicht von einer praktischen Adresse auf einer Rechnung.

Die wirtschaftliche Logik ist nachvollziehbar: Bolivianische Herkunft und lokales Fachwissen treffen auf Schweizer Verarbeitung und den Zugang zu Kunden.

Das ist ein sinnvoller Ausgangspunkt für die Schweizer Firmengründung durch bolivianische Unternehmer. Bevor die Wahl auf eine AG oder GmbH fällt, sollte feststehen, welchen Beitrag das Schweizer Unternehmen tatsächlich leisten wird. Internationaler Vertrieb, das Halten von Beteiligungen, Beschaffung und Geschäftsleitung können jeweils unterschiedliche Strukturen rechtfertigen. Manchmal reicht bereits eine geschäftliche Partnerschaft.

Bolivien und die Schweiz: eine Beziehung mit mehreren Ebenen

Die diplomatischen Beziehungen begannen 1946 und bestehen damit 2026 seit 80 Jahren. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten dokumentiert wirtschaftliche Verbindungen über Agrar- und Bergbauprodukte, Maschinen, Chemikalien und medizinische Geräte sowie eine langjährige Zusammenarbeit in Bildung und Entwicklungszusammenarbeit.

Die Beziehung hat auch eine familiäre und kulturelle Dimension. 1958 gründeten die Erben von Simón und Albina Patiño in Genf die Fondation Simón I. Patiño. Ihre Geschichte verbindet diese Schweizer Präsenz mit Stipendien für bolivianische Studierende und kulturellen Aktivitäten in Europa. Sie ist ein Beispiel für das institutionelle Vermächtnis einer Unternehmerfamilie, nicht für die private steuerliche Situation einzelner Personen.

Eine persönlichere Verbindung bietet der Fussball. In einem Interview mit Servette FC sprach Boris Céspedes über seinen bolivianischen Vater, seine Schweizer Mutter und sein Aufwachsen in der Genfer Region. Später berichtete Servette über sein erstes Tor für die bolivianische Nationalmannschaft.

Diese Verbindungen sind unterschiedlicher Natur. Genau deshalb wäre eine einheitliche «Schweizer Struktur für Bolivianer» der falsche Ausgangspunkt.

Drei dokumentierte Verbindungen zwischen bolivianischer Geschäftstätigkeit und der Schweiz

Eine spezialisierte Exportpartnerschaft: Sumar und Felchlin

Sumar koordiniert den Einkauf von wildem Kakao und kontrolliert die Qualität vor Ort. Felchlin verarbeitet den Rohstoff in seiner Schweizer Schokoladenproduktion.

Für einen bolivianischen Exporteur zeigt dieses Beispiel, dass eine zuverlässige Käuferbeziehung, nachvollziehbare Herkunft und gleichbleibende Qualität internationalen Mehrwert schaffen können, ohne zuerst eine Schweizer Tochtergesellschaft zu gründen.

Eine zusätzliche Gesellschaft wird dann relevant, wenn es eine weitere Funktion gibt, die sinnvoll in ihr angesiedelt werden kann – nicht allein deshalb, weil der Kunde Schweizer ist.

Eine Schweizer Vermarktungsgesellschaft für bolivianische Produktion: Summit Minerals

Ein 2011 von JETRO Genf veröffentlichtes Interview beschrieb, wie Summit Minerals GmbH in Zug die Vermarktung und Logistik von Silber, Zink und Blei aus der bolivianischen Mine San Cristóbal organisierte.

Dies ist ein konkretes historisches Beispiel für die Trennung zwischen Bergbaubetrieb und internationalen Handelsfunktionen. Im Interview standen der Zugang zu Marktteilnehmern und Informationen im Vordergrund, nicht lediglich die Gesellschaftsregistrierung.

Später änderten sich die Eigentumsverhältnisse: Eine Mitteilung von Minera San Cristóbal aus dem Jahr 2023 führte Summit Minerals unter den Gesellschaften auf, die Teil der von Sumitomo vorgesehenen Übertragung an San Cristóbal Mining waren.

Die praktische Erkenntnis betrifft die Funktion einer Schweizer Handelsgesellschaft. Daraus folgt nicht, dass jeder bolivianische Produzent diese Konzernstruktur nachbilden sollte.

Technologie und Projektumsetzung: das Bahnprojekt in Cochabamba

2018 gab der Schweizer Hersteller Stadler einen Auftrag über zwölf Strassenbahnen für Cochabamba bekannt. Auftraggeberin war Asociación Accidental Tunari, bestehend aus der spanischen JOCA und der Schweizer Molinari Rail AG. Die Mitteilung des Herstellers umfasste auch die Unterstützung bei der technischen Instandhaltung.

Der Schweizer Beitrag bestand hier in Ingenieursleistungen, Fahrzeugen und Projektkompetenz – nicht in einer Schweizer Holdinggesellschaft mit bolivianischen Eigentümern.

Für einen industriellen Investor können die Auswahl der Lieferanten, Wartungsverantwortlichkeiten und die vertragliche Koordination wichtiger sein als der Gründungsort einer zusätzlichen Gesellschaft.

Wann ist eine Schweizer Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll?

Eine Schweizer Gesellschaft sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn sie eine klar definierte Aufgabe übernimmt: internationale Verträge aushandeln, ein tatsächliches Handelsgeschäft führen, Lieferanten koordinieren, ein Managementteam beschäftigen oder Beteiligungen innerhalb einer geeigneten Governance-Struktur halten.

Erfassen Sie zunächst Kunden, Lieferanten, Vermögenswerte, Mitarbeitende, Entscheidungsträger und Zahlungsströme. Erst danach sollte festgelegt werden, welche Verantwortlichkeiten tatsächlich in die Schweiz gehören.

Eine Mine in Potosí, ein Verarbeitungsbetrieb in Santa Cruz und eine internationale Beratungsgesellschaft stellen nicht dieselben rechtlichen oder bankfachlichen Anforderungen. Ebenso ersetzt ein Schweizer Aktionär weder lokale Bewilligungen noch operative Gesellschaften oder regulatorische Pflichten.

Für rohstoffbezogene Projekte bietet der Leitfaden zum Handel mit Edelmetallen und Rohstoffen über eine Schweizer Gesellschaft weitere Orientierung.

Das Ziel ist ein wirtschaftlicher Zweck, der auch dann überzeugt, wenn noch niemand einen Steuersatz erwähnt hat.

Kann ein bolivianischer Staatsbürger eine Schweizer AG oder GmbH besitzen?

Ja. Eine bolivianische Privatperson oder Gesellschaft kann grundsätzlich 100 % einer Schweizer AG oder GmbH besitzen. Schweizer Staatsangehörigkeit und persönlicher Wohnsitz in der Schweiz sind normalerweise keine Voraussetzungen für das Eigentum an Gesellschaftsanteilen.

Die Gesellschaft muss jedoch die Schweizer Vertretungsvorschriften erfüllen, einschliesslich der Vertretung durch eine entsprechend zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Eigentum an einer Gesellschaft verleiht für sich genommen keine Aufenthalts- oder Arbeitsberechtigung.

Tätigkeitsspezifische Bewilligungen müssen separat geprüft werden.

Bolivien: vertraute Rechtsformen, andere Regeln

Eine bolivianische Sociedad de Responsabilidad Limitada, kurz S.R.L., besitzt eine auf Geschäftsanteilen beruhende Eigentümerstruktur und grundsätzlich zwei bis 25 Gesellschafter. Das Kapital muss bei der Gründung vollständig eingebracht werden.

Bei einer Sociedad Anónima, die in einem einzigen Gründungsakt errichtet wird, verlangt das Handelsgesetzbuch mindestens drei Aktionäre, die Zeichnung von mindestens der Hälfte des genehmigten Kapitals sowie die Einzahlung von mindestens 25 % jeder gezeichneten Aktie.

Diese Unterschiede ergeben sich aus dem bolivianischen Handelsgesetzbuch, insbesondere aus den Artikeln 195–210 und 220. Sie sollten nicht unverändert auf Schweizer Gesellschaften übertragen werden.

Schweizer GmbH: für einen stabilen Eigentümerkreis

Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens CHF 20’000 vollständig einbezahltes Stammkapital und kann einen einzigen Gesellschafter haben.

Die Gesellschafter werden im Handelsregister eingetragen. Anteilsübertragungen bedürfen einer schriftlichen Dokumentation und grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Statuten und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Diese Rechtsform kann für ein Unternehmen mit einem überschaubaren Eigentümerkreis geeignet sein. Zusätzliche Gesellschafter sind nicht erforderlich, nur um die aus Bolivien vertraute Mindestzahl nachzubilden.

Schweizer AG: für Investitionen und flexible Eigentümerwechsel

Eine Schweizer AG benötigt mindestens CHF 100’000 nominelles Aktienkapital. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt werden, insgesamt jedoch mindestens CHF 50’000.

Auch eine AG kann einen einzigen Aktionär haben. Sie kann sinnvoll sein, wenn spätere Finanzierungsrunden, Eigentümerwechsel oder eine durch den Verwaltungsrat geprägte Führungsstruktur wichtig sind.

Aktionäre werden grundsätzlich nicht allein aufgrund ihres Aktienbesitzes im Handelsregister veröffentlicht. Das bedeutet keine Anonymität: Eigentumsnachweise, bankseitige Sorgfaltspflichten und Meldungen zu wirtschaftlich Berechtigten bleiben relevant.

Keine der beiden Rechtsformen ist generell überlegen. Der ausführliche Vergleich von AG und GmbH behandelt Governance, Anteilsübertragungen und laufende Verpflichtungen.

Welches Budget sollte ein bolivianischer Gründer einplanen?

Unterscheiden Sie zwischen Gesellschaftskapital, Gründungskosten und jährlichen Betriebskosten.

Das Kapital gehört der Gesellschaft. Honorare, Notariats- und Handelsregisterkosten, Vorbereitung des Bankprozesses, eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung, Geschäftsräume, Buchhaltung und Compliance sind separate Budgetpositionen.

Der Schweizer Firmengründungskosten-Rechner bietet einen ersten Richtwert anhand der gewählten Gesellschaftsform und Dienstleistungen. Ein verbindliches Angebot sollte die tatsächliche Eigentümerstruktur, das Geschäftsmodell und die benötigten Unterlagen berücksichtigen.

Bei einer Finanzierung aus Bolivien sollten die Dokumentationsanforderungen der überweisenden Bank, die Währungsabwicklung und die Möglichkeit zur Ausführung der geplanten Überweisung geklärt werden, bevor ein Termin für die Kapitaleinzahlung verbindlich zugesagt wird.

Auch bei einer bestehenden Gesellschaft müssen Erwerbsprüfung, Eigentümerwechsel und eine erneute bankseitige Beurteilung budgetiert werden. Eine bereits erfolgte Registrierung ist nicht gleichbedeutend mit operativer Einsatzbereitschaft.

Unternehmensbesteuerung: die gesamte Struktur vergleichen, nicht nur zwei Prozentsätze

Bolivien: Gewinnsteuer und Umsatzsteuer sind unterschiedliche Berechnungen

Die reguläre bolivianische Unternehmensgewinnsteuer IUE beträgt 25 % des steuerpflichtigen Gewinns.

Die Transaktionssteuer IT beträgt grundsätzlich 3 % der Bruttoeinnahmen. Dabei bestehen Mechanismen, durch die bezahlte Unternehmensgewinnsteuern auf nachfolgende Verpflichtungen aus der Transaktionssteuer angerechnet werden können. Es wäre deshalb nicht korrekt, einfach drei Prozentpunkte zum Gewinnsteuersatz hinzuzurechnen.

Für Bergbau, Erdöl- und Erdgasaktivitäten sowie bestimmte Finanzgeschäfte ist eine zusätzliche branchenspezifische Analyse erforderlich. Der allgemeine Steuersatz allein bildet ihre gesamte Belastung nicht ab.

Diese Unterschiede erläutert die Übersicht von PwC zur Unternehmensbesteuerung in Bolivien.

Schweiz: die Gemeinde beeinflusst das Ergebnis

Schweizer Unternehmen bezahlen Gewinnsteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Der gesetzliche Bundessteuersatz beträgt 8,5 % des Reingewinns nach Steuern, wobei Gewinnsteuern steuerlich abzugsfähig sind.

Für eine ordentlich besteuerte Gesellschaft in Wollerau ergibt sich für 2026 illustrativ eine kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung von ungefähr 11,60 % des Gewinns vor Steuern, basierend auf dem massgebenden Schwyzer Steuersatz und den kommunalen Steuerfüssen.

Nicht berücksichtigt sind dabei die Auswirkungen von Kapital- oder Mindeststeuern, besonderen Sachverhalten sowie Regeln für grosse multinationale Unternehmensgruppen. Dieser Steuersatz gilt nicht für die gesamte Schweiz.

Der Vergleich der Schweizer Unternehmenssteuern nach Kantonen und Gemeinden für 2026 erläutert die Standortunterschiede.

Das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen ist wesentlich

Stand 6. Oktober 2026 besteht zwischen der Schweiz und Bolivien kein umfassendes bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen über Steuern vom Einkommen.

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Staaten, deren Ansässige Entlastungen aus einem Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen beanspruchen können. Der Status lässt sich anhand der Länderliste der Schweizer Steuerabkommen und der Übersicht zu bolivianischen Quellensteuern und Steuerabkommen prüfen.

Bolivianische Dividenden und verschiedene andere Zahlungen an Nichtresidenten unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 12,5 %, abhängig von der jeweiligen Zahlungskategorie und möglichen Ausnahmen.

In der Gegenrichtung unterliegen Schweizer Dividenden grundsätzlich der Schweizer Verrechnungssteuer von 35 %. Ein in Bolivien ansässiger Aktionär sollte nicht davon ausgehen, dass diese aufgrund eines Abkommens zwischen der Schweiz und Bolivien zurückerstattet wird. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erläutert, weshalb die Verrechnungssteuer bei Empfängern im Ausland eine endgültige Belastung darstellen kann, wenn kein Entlastungsanspruch besteht.

Eine Schweizer Holdinggesellschaft kann deshalb eine stärkere wirtschaftliche Begründung benötigen, als der blosse Vergleich zweier Gewinnsteuersätze vermuten lässt. Innerstaatliche Entlastungsmechanismen erfordern eine individuelle Prüfung und dürfen nicht mit Abkommensvorteilen verwechselt werden.

Die tatsächliche Tätigkeit bleibt für die Besteuerung entscheidend

Bolivien verfolgt bei der Unternehmensbesteuerung grundsätzlich einen quellenbezogenen Ansatz. Tätigkeiten und Vermögenswerte, die dort wirtschaftlich angesiedelt sind oder genutzt werden, bleiben relevant, auch wenn Verträge im Ausland unterzeichnet werden.

Eine Schweizer Gesellschaft, die Rechnungen ausstellt, verlagert dadurch weder die Produktion noch beseitigt sie die bolivianische Besteuerung. Geschäftsleitung, Betriebsstätten und Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen müssen anhand der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden.

Mehrwertsteuer: veraltete Vergleiche vermeiden

Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 13 % in Bolivien und 8,1 % in der Schweiz.

Das bolivianische Gesetz 1733 aus dem Jahr 2026 änderte die gesetzliche Behandlung der Mehrwertsteuer innerhalb des Verkaufspreises und deren gesonderten Ausweis. Bevor ältere Rechnungsberechnungen übernommen werden, sollten die Umsetzungsbestimmungen und der betreffende Steuerzeitraum geprüft werden. Weitere Informationen bieten die Übersicht zu indirekten Steuern in Bolivien und die offiziellen Schweizer Mehrwertsteuersätze.

Im grenzüberschreitenden Geschäft sind Ort und Art der Leistung wichtiger als die Nationalität des Rechnungsausstellers.

Schweizer Banking für bolivianische Unternehmer: die Zahlungsströme nachvollziehbar erklären

Ein Bezug zu Bolivien schliesst Schweizer Banking nicht automatisch aus. Die Annahme eines Kunden bleibt eine Entscheidung der Bank, die das gesamte Kunden- und Transaktionsprofil beurteilt.

Es gibt jedoch einen wichtigen aktuellen Gesichtspunkt: Bolivien steht auf der FATF-Liste der Staaten unter verstärkter Beobachtung, auch in der am 19. Juni 2026 veröffentlichten Erklärung.

Diese wird häufig als graue Liste bezeichnet. Sie ist nicht mit einem allgemeinen Verbot von Bankbeziehungen gleichzusetzen. Die FATF unterstützt ausdrücklich einen risikobasierten Ansatz und nicht den pauschalen Ausschluss ganzer Kundengruppen. Ihre offizielle Erklärung sollte in diesem Zusammenhang gelesen werden.

Für einen Antragsteller bedeutet dies vor allem eine sorgfältigere Vorbereitung – nicht den Versuch, den Bezug zu Bolivien hinter einer Schweizer Gesellschaft verschwinden zu lassen.

Ein schlüssiges Dossier sollte die wirtschaftlich Berechtigten, die Herkunft des Vermögens, die Herkunft der eingesetzten Mittel, den Geschäftszweck, die Gegenparteien und die erwarteten Zahlungen erklären. Bei Rohstoffgeschäften können zusätzlich Bewilligungen, Herkunftsnachweise, Lieferantenunterlagen und eine nachvollziehbare Logistikkette erforderlich sein.

Erklären Sie, wer die Waren verkauft, wem sie während des Transports gehören, wer die Zahlungen erhält und weshalb die Schweizer Gesellschaft beteiligt ist.

Ein Kapitaleinzahlungskonto, ein operatives Geschäftskonto und ein privates Anlagekonto erfüllen unterschiedliche Zwecke. Die Annahme einer Kapitaleinzahlung während der Gründung garantiert nicht sämtliche später gewünschten Bankdienstleistungen. Die Übersicht zu Schweizer Bankkonten erläutert diese Unterschiede.

Wirtschaftlich Berechtigte: eine eigenständige Meldepflicht

Das Schweizer Transparenzregister TranspaReg nahm am 1. Oktober 2026 seinen Betrieb auf. Meldepflichtige Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten innerhalb der jeweils geltenden Fristen identifizieren und melden. Das Startdatum ist nicht zugleich eine einheitliche Meldefrist für sämtliche Gesellschaften.

Das Register ist nicht öffentlich. Vertraulichkeit beseitigt jedoch keine Offenlegungspflichten gegenüber berechtigten Stellen.

Alpine Capital kann bei der korrekten Identifikation wirtschaftlich Berechtigter, der Dokumentation von Eigentumsketten und der Registrierung im Rahmen der Unterstützung zum Schweizer Transparenzregister helfen. Die offizielle Meldung selbst ist kostenlos; professionelle Unterstützung ist eine separate Dienstleistung.

Private Steuern: ausländisches Einkommen und ausländisches Vermögen sind nicht dieselbe Frage

Der bolivianische Ausgangspunkt

Der bolivianische RC-IVA-Einkommensteuersatz beträgt 13 %, unter Berücksichtigung der einschlägigen Abzüge und Regeln für die Lohnabrechnung. Natürliche Personen werden grundsätzlich auf Einkommen aus bolivianischen Quellen besteuert, nicht auf Einkommen aus ausländischen Quellen.

Der separate Impuesto a las Grandes Fortunas, kurz IGF, verändert jedoch die Vermögensanalyse. Er gilt für entsprechend steuerpflichtiges Nettovermögen von mehr als BOB 30 Millionen, mit gesetzlichen Steuersätzen zwischen 1,4 % und 2,4 %. Bei in Bolivien ansässigen Personen können auch Vermögenswerte im Ausland einbezogen werden.

Diese Unterscheidung wird in den Übersichten zur persönlichen Einkommensteuer in Bolivien und zur Vermögensbesteuerung erläutert.

Ein Schweizer Bankkonto fällt nicht automatisch aus der Vermögenssteuerberechnung heraus, nur weil für seine Erträge eine separate Prüfung nach dem Territorialitätsprinzip erforderlich sein kann.

Nach einem tatsächlichen Umzug in die Schweiz

Ordentlich besteuerte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Einkommensbesteuerung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie kantonalen und kommunalen Vermögenssteuern.

Ausgangspunkt sind grundsätzlich das weltweite Einkommen und Vermögen, vorbehaltlich von Zuteilungsregeln und Ausnahmen, unter anderem für ausländische Grundstücke und Betriebsstätten. Ausländische Vermögenswerte können weiterhin deklarationspflichtig sein.

Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen, beispielsweise privat gehaltenen Wertschriften, sind grundsätzlich steuerfrei. Für gewerbsmässigen Handel und Geschäftsvermögen gelten andere Regeln. Dividenden sind nicht automatisch steuerfrei.

Der Leitfaden zum Schweizer Steuersystem erläutert den Rahmen.

Ein bolivianischer Unternehmer, der seinen Wohnsitz verlegt, sollte Gehalt, Dividenden, den Wert seiner Unternehmensbeteiligungen, Investments und Immobilien gemeinsam betrachten. Der steuerliche Ansässigkeitsstatus muss in beiden Ländern geklärt werden. Die Anmeldung an einer Schweizer Adresse beantwortet nicht automatisch sämtliche Steuerfragen. Sozialversicherungs- und Krankenversicherungskosten gehören ebenfalls in die Kalkulation.

Kann ein bolivianischer Unternehmer in die Schweiz ziehen, um die Gesellschaft zu führen?

Grundsätzlich kann dies möglich sein. Firmengründung und Aufenthaltsbewilligung sind jedoch getrennte Verfahren.

Bolivianische Staatsangehörige fallen grundsätzlich unter die Regeln für Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, sofern nicht eine weitere Staatsangehörigkeit, eine bestehende Bewilligung oder familiäre Umstände zu einer anderen Beurteilung führen.

Bei einer unternehmerischen Zulassung prüfen die Behörden die geltenden Voraussetzungen und den nachhaltigen wirtschaftlichen Beitrag des geplanten Geschäfts. Finanzierung, ein glaubwürdiger Businessplan, einschlägige Erfahrung, Investitionen sowie realistische Beschäftigungs- und Betriebspläne sind dabei wichtig.

Die offiziellen Informationen für Unternehmer aus Drittstaaten erläutern diese Beurteilung.

Ein Gründer sollte seine geplante persönliche Rolle mit dem Bewilligungsantrag abstimmen. Aktienbesitz, Unternehmensführung aus dem Ausland und eine tatsächlich in der Schweiz ausgeübte Arbeit sind nicht austauschbare Situationen.

Ein Aufenthaltsgesuch ohne Erwerbstätigkeit erfordert eine andere Prüfung. Weder der Erwerb einer Gesellschaft noch die Bereitschaft, Schweizer Steuern zu bezahlen, garantiert eine Bewilligung. Der Leitfaden zu Firmengründung und Umzug in die Schweiz behandelt dieses Zusammenspiel.

Könnte die Schweizer Pauschalbesteuerung relevant sein?

Für einen qualifizierenden ausländischen Staatsangehörigen, der tatsächlich in die Schweiz zieht und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann die Besteuerung nach dem Aufwand, auch Pauschalbesteuerung genannt, relevant sein.

Grundsätzlich erforderlich sind eine ausländische Staatsangehörigkeit, die erstmalige Begründung eines Schweizer Steuerwohnsitzes oder eine Rückkehr nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit sowie der Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Bei gemeinsamer Veranlagung müssen beide Ehegatten die massgebenden Voraussetzungen erfüllen.

Der Kanton Schwyz hat dieses Besteuerungsmodell beibehalten, der Kanton Zürich nicht.

Die Berechnung berücksichtigt den weltweiten Lebensaufwand und gesetzliche Mindestbemessungsgrundlagen. Bei Personen mit eigenem Haushalt gehört dazu mindestens das Siebenfache der Jahresmiete oder des Eigenmietwerts. Zusätzlich sind bundesrechtliche und kantonale Mindestbeträge, die Vermögenssteuerberechnung und Kontrollrechnungen zu berücksichtigen.

Es gelten ordentliche Steuersätze. Es handelt sich nicht einfach um eine jährliche Gebühr als Gegenleistung für ein Aufenthaltsrecht.

Für einen bolivianischen Unternehmer ist passiver Aktienbesitz von der täglichen Geschäftsführung aus einem Schweizer Wohnhaus zu unterscheiden. Eine Vergütung aus dem Ausland macht die Tätigkeit nicht automatisch zu einer im Ausland ausgeübten Arbeit.

Auch das Fehlen eines umfassenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Bolivien bleibt relevant. Die Besteuerung nach dem Aufwand schafft keine Abkommensansprüche, die sonst nicht bestehen.

Die Erläuterungen des Bundes und die Hinweise des Kantons Schwyz sollten zusammen mit der individuellen aufenthaltsrechtlichen Situation und der geplanten beruflichen Tätigkeit beurteilt werden.

Wollerau: ein Arbeitsstandort, nicht nur eine Handelsregisteradresse

Die Zürichseeregion kann einen praktischen Rahmen für Managementbesprechungen, Lieferantenkoordination und eine internationale Geschäftspräsenz bieten. Wollerau verbindet den Zugang zu dieser Region mit einem Standort im Kanton Schwyz.

Welche Räumlichkeiten geeignet sind, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab. Eine Domiziladresse, ein gemeinschaftlich genutzter Arbeitsplatz und ein eigenes Büro erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Keines dieser Modelle bestimmt allein, wo sämtliche Geschäftsleitungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.

Die Büro- und Meetingmöglichkeiten in Wollerau ermöglichen es, die Raumfrage gemeinsam mit dem operativen Geschäftsmodell zu betrachten.

Der Erwerb einer Gewerbeimmobilie ist eine weitere, eigenständige Entscheidung. Ausländische Nichtresidenten können grundsätzlich qualifizierende Schweizer Gewerbeimmobilien erwerben, ohne ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Massgebend bleiben die Lex Koller und die tatsächliche gewerbliche Nutzung.

Wohnimmobilien zu Anlagezwecken und gemischt genutzte Objekte erfordern eine andere Beurteilung. Eine ausländisch kontrollierte Schweizer Gesellschaft beseitigt die Beschränkungen nicht automatisch.

Der Leitfaden Können Ausländer Gewerbeimmobilien in der Schweiz kaufen? erläutert diese Unterscheidung.

Drei kostspielige Fehler, die vermieden werden sollten

Die Struktur berechnen, bevor die Ausschüttungen berechnet wurden

Ein attraktiver Schweizer Gewinnsteuersatz ist nicht die endgültige Steuerbelastung eines in Bolivien ansässigen Aktionärs. Quellensteuern und das Fehlen eines umfassenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens können das Ergebnis wesentlich verändern.

Berechnen Sie, was bei der Weiterleitung von Geld geschieht – nicht nur, was anfällt, wenn die Gesellschaft Gewinne erzielt.

Territoriale Einkommensbesteuerung mit der Ausklammerung ausländischen Vermögens verwechseln

Die Behandlung ausländischer Einkünfte beantwortet nicht sämtliche Fragen zum IGF. Eine Unternehmensbeteiligung oder ein Bankkonto im Ausland kann für die Vermögensbesteuerung einer in Bolivien ansässigen Person weiterhin relevant sein.

Der rechtliche Eigentümer, der Vermögenswert und die einschlägigen Ansässigkeitsregeln müssen geprüft werden.

Davon ausgehen, dass eine Schweizer Registrierung die geografischen Bankrisiken beseitigt

Die Bank muss weiterhin verstehen, wer die wirtschaftlich Berechtigten sind, in welchen Ländern das Unternehmen tätig ist und mit welchen Gegenparteien es zusammenarbeitet. Der Kauf einer Gesellschaft mit bestehendem Konto lässt diese Tatsachen nicht verschwinden.

Ein transparentes und wirtschaftlich schlüssiges Dossier ist hilfreicher als ein eindrucksvoller Firmenname mit einer unvollständigen Erklärung.

Praktische Fragen bolivianischer Unternehmer

Muss ich für die Firmengründung in die Schweiz reisen?

Einige Gründungsschritte können über ordnungsgemäss ausgestellte Vollmachten und beglaubigte Unterlagen organisiert werden. Die Anforderungen des Notars, die Legalisation von Dokumenten, Übersetzungen und die Identifikation durch die Bank müssen separat geklärt werden. Es sollte nicht vorausgesetzt werden, dass sämtliche Schritte vollständig aus der Ferne möglich sind.

Kann meine bolivianische S.R.L. Eigentümerin der Schweizer Gesellschaft sein?

Grundsätzlich ja. Eine ausländische juristische Person kann Anteile an einer Schweizer AG oder GmbH halten. Eigentumskette, zeichnungsberechtigte Personen, wirtschaftlich Berechtigte und steuerliche Folgen müssen dokumentiert werden. Ob das Eigentum über eine Gesellschaft oder als Privatperson zweckmässiger ist, muss geprüft werden und sollte nicht automatisch entschieden werden.

Kann ich mein bolivianisches Unternehmen nach dem Umzug behalten?

Das Eigentum kann fortbestehen. Die Führungsstruktur sollte jedoch vor dem Umzug überprüft werden. Die Tätigkeiten des Eigentümers in der Schweiz und die fortbestehenden bolivianischen Geschäftsaktivitäten können unterschiedliche steuerliche, lohnbezogene und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben.

Ist der Kauf einer bestehenden Schweizer Gesellschaft schneller?

Er erspart die Gründung einer neuen juristischen Person, bringt jedoch eine Erwerbsprüfung sowie Änderungen an Eigentum oder Governance mit sich. Soweit erforderlich, muss auch die Bankbeziehung neu beurteilt werden. Die Risiken beim Kauf einer bestehenden Schweizer Gesellschaft sollten geprüft werden, bevor Geschwindigkeit zum ausschlaggebenden Kriterium wird.

Ermöglicht eine Schweizer Gesellschaft die Finanzierung eines bolivianischen Projekts?

Nicht allein aufgrund ihrer Registrierung. Kreditgeber prüfen das Projekt, den Kreditnehmer, Zahlungsströme, Sicherheiten und die Transaktionsstruktur. Firmengründung und Projektfinanzierung sind getrennte Aufgaben. Ein Schweizer Handelsregisterauszug ist keine Kreditzusage.

Was sollte vor der Anfrage für ein Angebot vorbereitet werden?

Hilfreich sind ein Organigramm der Eigentümerstruktur, eine kurze Geschäftsbeschreibung, die beteiligten Länder und Gegenparteien, erwartete Umsätze und Zahlungsströme, die geplante Kapitalherkunft sowie mögliche Umzugspläne. Dadurch können Firmengründung, Banking und laufende Dienstleistungen auf derselben Tatsachengrundlage geplant werden.

Fazit

Boliviens Verbindungen mit der Schweiz zeigen bereits verschiedene tragfähige Ansätze: eine spezialisierte Exportpartnerschaft, eine separate internationale Vermarktungsfunktion und eine technische Projektzusammenarbeit.

Die richtige Wahl hängt davon ab, was der Unternehmer erreichen möchte.

Alpine Capital kann die Schweizer Firmengründung, Vertretung, Geschäftsräume und Vorbereitung des Bankprozesses koordinieren und dabei mit bolivianischen Beratern für die lokalen rechtlichen und steuerlichen Fragen zusammenarbeiten.

Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine Schweizer Gesellschaft registriert werden kann. Entscheidend ist, ob die geplante Struktur genügend wirtschaftlichen Mehrwert schafft, um ihre Pflichten und Kosten zu rechtfertigen.

Stand der zugrunde liegenden Informationen: 6. Oktober 2026. Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche, bankfachliche oder migrationsrechtliche Beratung.

Quellen und weiterführende Informationen

Diese Einordnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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