Als Marokkaner eine Firma in der Schweiz gründen? Alles über AG und GmbH, Kapitaltransfer, Bankkonten, Steuern 2026 und Aufenthalt.

Im Juni 2026 übernahm ein marokkanischer Pharmakonzern die Kontrolle über ein Schweizer Unternehmen. Ein Geschäft, das weit über die Pharmaindustrie hinaus Beachtung verdient.
Der Käufer war Laprophan, eine Unternehmensgruppe mit über 75 Jahren Geschichte in Marokko. Das Übernahmeziel: Rivopharm, ein Schweizer Pharmaunternehmen mit eigenen Produktionsanlagen, spezialisierten Entwicklungskapazitäten und internationalen Geschäftsbeziehungen.
Hier ging es nicht darum, dass ein Unternehmer aus Casablanca eine kleine Firma in der Schweiz gründet.
Eine marokkanische Industriegruppe übernahm vielmehr die Mehrheit an einem etablierten Schweizer Unternehmen – einschliesslich seines Fachwissens, seiner Infrastruktur und seines Zugangs zu internationalen Märkten.
Daraus ergibt sich eine interessante Frage:
Warum ist ein Schweizer Unternehmen für eine marokkanische Unternehmensgruppe so wertvoll, dass sie lieber eine bestehende Firma kauft, statt ihr Geschäft ausschliesslich von Casablanca aus weiterzuführen?
Für manche Unternehmer liegt die Antwort in der Produktion und im technologischen Know-how. Für andere geht es um internationalen Handel, Bankbeziehungen, Beteiligungen oder einen neuen persönlichen Lebensmittelpunkt.
Die Schweiz kann für all diese Ziele interessant sein. Allerdings ist nicht immer dieselbe Unternehmensstruktur die richtige.
Marokkanische Privatpersonen und Gesellschaften können grundsätzlich 100 % einer Schweizer AG oder GmbH besitzen, ohne selbst in der Schweiz zu wohnen. Die Firmengründung, der Kapitaltransfer aus Marokko, die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos und die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung sind jedoch vier unterschiedliche rechtliche und praktische Fragen.
Wer diese Fragen frühzeitig aufeinander abstimmt, schafft die Grundlage für eine langfristig funktionierende internationale Unternehmensstruktur.
Marokko und die Schweiz: Eine Wirtschaftsbeziehung mit wachsender Bedeutung
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Marokko und der Schweiz reichen mehr als ein Jahrhundert zurück.
Bereits im späten 19. Jahrhundert waren Schweizer Kaufleute in Tanger tätig. 1921 eröffnete die Schweiz ein Konsulat in Casablanca. Die Unabhängigkeit Marokkos wurde 1956 von der Schweiz anerkannt.
Heute umfasst die Zusammenarbeit unter anderem Industrie, Pharmazeutik, Finanzdienstleistungen, Technologie, Landwirtschaft und erneuerbare Energien.
Gemäss dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten erreichte der bilaterale Warenhandel 2025 rund CHF 980 Millionen. Gegenüber 2024 entspricht dies einem Zuwachs von ungefähr 33 %.
Die Schweizer Importe aus Marokko betrugen CHF 511 Millionen, während die Schweizer Exporte nach Marokko CHF 469 Millionen erreichten.
Mehr als 60 Schweizer Unternehmen sind in Marokko tätig und beschäftigen dort rund 8'000 Personen.
Diese Zahlen belegen eine wachsende wirtschaftliche Beziehung. Sie sagen allerdings nicht aus, wie viele marokkanische Unternehmer bereits Gesellschaften in der Schweiz gegründet haben.
Auch die institutionelle Zusammenarbeit wurde ausgebaut.
Für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 2025–2028 zählt Marokko zu den Schwerpunktländern des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Das Programm verfügt über Mittel von rund CHF 25 Millionen und soll insbesondere Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Im April 2026 bekräftigten beide Regierungen zudem ihren Willen, die Zusammenarbeit unter anderem in Wirtschaft, Bildung, Innovation, Energie und Verkehr zu vertiefen.
Marokkos Rolle als Wirtschaftsstandort zwischen Europa und Afrika verleiht diesen Beziehungen zusätzliches Gewicht.
Für marokkanische Unternehmer muss die Chance deshalb nicht zwingend darin bestehen, ein bestehendes Unternehmen in die Schweiz zu verlagern.
Oft ist eine Schweizer Gesellschaft gerade dann sinnvoll, wenn sie eine zusätzliche Funktion übernimmt, die das bestehende Geschäft stärkt.
Drei reale Geschäftsmodelle zwischen Marokko und der Schweiz
Marokkanische Unternehmen nutzen die Schweiz auf sehr unterschiedliche Weise.
Eine Unternehmensgruppe übernimmt einen Schweizer Hersteller. Eine andere organisiert den internationalen Rohstoffhandel über Genf. Eine Bank eröffnet eine Repräsentanz, um ihre internationalen Kunden besser zu betreuen.
Diese Beispiele zeigen, weshalb die Rechtsform dem wirtschaftlichen Ziel folgen sollte.
1. Laprophan und Rivopharm: Schweizer Industriekompetenz durch eine Übernahme gewinnen
Im Juni 2026 schloss die marokkanische Pharmagruppe Laprophan die Übernahme einer kontrollierenden Beteiligung an Rivopharm erfolgreich ab.
Gemäss der offiziellen Mitteilung zur Transaktion ist Rivopharm ein Schweizer Pharmaunternehmen, das auf Spezialmedikamente, komplexe Formulierungen, regulatorische Dokumentation und pharmazeutische Entwicklung spezialisiert ist.
Das Unternehmen verfügt zudem über eigene Produktionsanlagen.
Die Transaktion wurde über Europhan, die in Luxemburg ansässige europäische Investmentplattform von Laprophan, durchgeführt.
Damit erhielt die marokkanische Gruppe Zugang zu einem Schweizer Industrie- und Entwicklungsstandort sowie zu weiteren europäischen Aktivitäten unter anderem in Grossbritannien, Deutschland und Litauen.
Der Kaufpreis wurde nicht veröffentlicht.
Für Unternehmer aus Casablanca, Rabat oder anderen marokkanischen Wirtschaftszentren ist die eigentliche Erkenntnis keineswegs auf die Pharmaindustrie beschränkt.
Mit der Übernahme eines bestehenden Schweizer Unternehmens können Kompetenzen erworben werden, deren eigenständiger Aufbau Jahre dauern würde:
- Erfahrene Fachkräfte und spezialisiertes Know-how.
- Bestehende Geschäfts- und Kundenbeziehungen.
- Produktions- und Entwicklungsinfrastruktur.
- Zugang zu neuen Märkten.
- Ein operatives Unternehmen mit etablierten Prozessen.
Eine Übernahme bedeutet allerdings auch, dass historische Verpflichtungen, Verträge, Steuern, Mitarbeitende und bestehende Bankbeziehungen geprüft werden müssen.
Eine Schweizer Gesellschaft mit tatsächlichem Geschäftsbetrieb zu kaufen, ist etwas grundlegend anderes, als lediglich eine bestehende Handelsregistereintragung zu erwerben.
Der wirtschaftliche Wert liegt in den Vermögenswerten, Fähigkeiten und Geschäftsaktivitäten des Unternehmens.
Wer diesen Weg erwägt, sollte sich deshalb frühzeitig mit den Risiken beim Kauf einer bestehenden Schweizer AG oder GmbH befassen.
2. OCP und SAFTCO: Marokkanischer Rohstoffhandel über Genf
Das zweite Beispiel stammt aus einem der international bedeutendsten marokkanischen Wirtschaftszweige: Phosphate und Düngemittel.
Die OCP-Gruppe gehört zu den weltweit wichtigen Produzenten und Exporteuren von Phosphatprodukten.
Ihre internationalen Aktivitäten reichen weit über Förderung und industrielle Verarbeitung hinaus. Sie umfassen auch Handel, Vertrieb und Investitionen.
2016 etablierte die Gruppe mit SAFTCO SA eine Schweizer Handelsgesellschaft in Genf.
Die Gesellschaft ist im internationalen Rohstoffhandel tätig, insbesondere mit Phosphaten, Düngemitteln und chemischen Produkten.
Ihr Tätigkeitsbereich umfasst zudem bestimmte finanzielle und kommerzielle Geschäfte, die mit diesem Handel verbunden sind.
Der Geschäftssitz befindet sich an der Rue du Mont-Blanc 3 in Genf.
Die offiziellen Kontaktangaben der OCP-Gruppe führen SAFTCO als Schweizer Standort auf.
Auch die aktuellen Handelsregisterinformationen zu SAFTCO SA bestätigen die bestehende Gesellschaft und dokumentieren Änderungen ihrer Organisation im Jahr 2026.
Hier handelt es sich um ein grundsätzlich anderes Modell als beim Erwerb eines Industriebetriebs.
Eine internationale Rohstoffhandelsgesellschaft kann die Schweiz für Vertragsabschlüsse, kommerzielle Koordination, Finanzierungsbeziehungen und spezialisierte Handelsfunktionen nutzen.
Genf verfügt über ein etabliertes internationales Umfeld für den Rohstoffhandel.
Der Sitz einer Schweizer Handelsgesellschaft bedeutet allerdings nicht, dass Gewinne aus marokkanischem Bergbau oder industrieller Produktion automatisch in die Schweiz verlagert werden dürfen.
Entscheidend sind die tatsächlich ausgeübten Funktionen, Mitarbeitenden, Vermögenswerte, Geschäftsrisiken und steuerlichen Vorschriften.
Für einen marokkanischen Exporteur lautet die praktische Erkenntnis:
Eine Schweizer Handelsgesellschaft sollte echte Handelsfunktionen übernehmen.
Eine Schweizer Rechnung allein ist noch kein Geschäftsmodell.
3. Attijariwafa Bank: Eine Schweizer Repräsentanz für internationale Kunden
Einen dritten Ansatz zeigt die Attijariwafa Bank.
Sie gehört zu den bedeutenden marokkanischen Finanzgruppen und ist in verschiedenen afrikanischen und europäischen Märkten tätig.
Im November 2016 eröffnete die Bank eine Repräsentanz in Genf.
Der Rat der marokkanischen Gemeinschaft im Ausland dokumentierte die Eröffnung und das Ziel, die Beziehungen zu in der Schweiz lebenden Marokkanerinnen und Marokkanern zu stärken.
Dieses Beispiel steht für eine andere Form internationaler Präsenz.
Eine Repräsentanz kann Kundenkontakte pflegen, Informationen vermitteln und die Koordination unterstützen, ohne dieselben Funktionen wie eine eigenständige operative Tochtergesellschaft zu erfüllen.
Die dokumentierte Eröffnung im Jahr 2016 belegt dabei nicht automatisch, in welcher Form die Repräsentanz heute tätig ist. Ein aktueller regulatorischer Status müsste gesondert geprüft werden.
Besonders im Finanzsektor ist die Unterscheidung zwischen Repräsentanz, Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft wesentlich.
Eine Repräsentanz darf nicht automatisch mit einer eigenständig zugelassenen Schweizer Bank gleichgesetzt werden.
Für manche marokkanischen Unternehmen kann eine solche Präsenz genügen.
Andere benötigen eine tatsächlich operierende Schweizer AG oder GmbH.
Der geschäftliche Zweck sollte über die Struktur entscheiden – nicht umgekehrt.
Marokko hat bereits ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz
Zwischen Marokko und der Schweiz besteht seit vielen Jahren ein Freihandelsrahmen über die Europäische Freihandelsassoziation EFTA.
Das Abkommen wurde am 19. Juni 1997 in Genf unterzeichnet und trat am 1. Dezember 1999 in Kraft.
Den Status bestätigt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
Das Abkommen erfasst unter anderem wichtige Industrieprodukte, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Fisch und andere Meeresprodukte.
Für bestimmte landwirtschaftliche Grundprodukte bestehen gesonderte bilaterale Regelungen.
Qualifizierende marokkanische Exporte können von einem präferenziellen Marktzugang profitieren.
Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweils anwendbaren Ursprungsregeln eingehalten werden.
Welche Ursprungsregeln gelten 2026?
Seit 2026 gelten bei bestimmten Schweizer Freihandelsabkommen die revidierten Ursprungsregeln der Pan-Euro-Med-Konvention (PEM).
Das bedeutet allerdings nicht, dass diese automatisch auf sämtliche Handelspartner übertragen werden.
Das EFTA–Marokko-Abkommen gehört zu den Abkommen, bei denen weiterhin die bisherigen einschlägigen Ursprungsprotokolle zu berücksichtigen sind.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit erläutert die Unterschiede zwischen den Abkommen.
Für einen marokkanischen Textilproduzenten oder Industrieexporteur ist deshalb entscheidend, welche Ursprungsregeln konkret für seine Waren gelten und welche Nachweise erforderlich sind.
Die Einschaltung einer Schweizer AG ändert den Warenursprung nicht automatisch.
Kann ein marokkanischer Staatsbürger eine Schweizer Firma gründen, ohne hier zu wohnen?
Ja. Marokkanische Staatsangehörige können grundsätzlich 100 % einer Schweizer AG oder GmbH besitzen, ohne persönlich in die Schweiz umzuziehen.
Auch eine marokkanische Gesellschaft kann alleinige Eigentümerin einer Schweizer Kapitalgesellschaft sein.
Das Schweizer Gesellschaftsrecht verlangt grundsätzlich nicht, dass die Aktionäre oder Gesellschafter Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhaft sind.
Die Gesellschaft muss jedoch die gesetzlichen Anforderungen an ihren Sitz und ihre Vertretung erfüllen.
Mindestens eine entsprechend zeichnungsberechtigte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Für einen Gründer, der weiterhin in Marokko wohnt, kann dies die Bestellung eines geeigneten Verwaltungsratsmitglieds oder Geschäftsführers mit Schweizer Wohnsitz erfordern.
Eine solche Person muss tatsächliche gesellschaftsrechtliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrnehmen.
Eine Domiziladresse allein ersetzt die gesetzlich erforderliche Vertretung nicht.
Ebenso beweist die Eintragung einer Person mit Schweizer Wohnsitz nicht automatisch, dass sich der Ort der effektiven Geschäftsleitung steuerlich in der Schweiz befindet.
Das Schweizer KMU-Portal zur Firmengründung durch Personen aus Drittstaaten erläutert die geltenden Anforderungen und die Trennung zwischen Eigentum und Erwerbstätigkeit.
Marokkanische SARL, Schweizer GmbH oder AG: Welche Rechtsform ist sinnvoll?
Marokko und die Schweiz kennen verschiedene Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.
Die Anforderungen an Kapital, Eigentum und Geschäftsführung sind jedoch nicht identisch.
Marokkanische SARL: Eine vertraute Form für KMU
Die Société à Responsabilité Limitée, kurz SARL, wird in Marokko häufig für kleine und mittlere Unternehmen eingesetzt.
Sie kann grundsätzlich auch mit einem einzigen Gesellschafter als SARL à associé unique gegründet werden.
Für gewöhnliche SARL-Gesellschaften besteht grundsätzlich kein festes gesetzliches Mindestkapital wie bei der Schweizer GmbH.
Das Kapital muss jedoch zur geplanten Tätigkeit passen.
Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf ihre Einlagen begrenzt, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
Geschäftsführung, Übertragung von Anteilen und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse richten sich nach dem marokkanischen Recht.
Marokkanische SA: Eine formellere Aktiengesellschaft
Die marokkanische Société Anonyme, kurz SA, wird insbesondere für grössere Unternehmen und institutionellere Strukturen genutzt.
Das gewöhnliche Mindestaktienkapital beträgt MAD 300'000. Bei bestimmten öffentlichen Kapitalaufnahmen können höhere Anforderungen gelten.
Eine gewöhnliche marokkanische SA benötigt grundsätzlich mindestens fünf Aktionäre.
Daneben kennt Marokko weitere Rechtsformen, darunter die vereinfachte Aktiengesellschaft SAS.
Die Einzelheiten hängen von der jeweiligen Gesellschaftsform ab.
Schweizer GmbH: Für überschaubare Eigentümerstrukturen
Eine Schweizer GmbH benötigt CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital.
Ein einzelner Gesellschafter genügt.
Dieser kann auch eine ausländische Privatperson oder Gesellschaft sein.
Die Gesellschafter werden im öffentlichen Schweizer Handelsregister aufgeführt.
Die Übertragung von Stammanteilen unterliegt besonderen Formvorschriften und grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, soweit Gesetz und Statuten nichts anderes vorsehen.
Eine GmbH kann sich für Beratungsunternehmen, Handelsgesellschaften und operative Tochtergesellschaften mit stabiler Eigentümerstruktur eignen.
Schweizer AG: Mehr Flexibilität für Investoren und Eigentümerwechsel
Eine Schweizer AG benötigt CHF 100'000 nominelles Aktienkapital.
Bei der Gründung müssen grundsätzlich mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 liberiert werden.
Die AG kann sich besonders dann eignen, wenn künftig Investoren beteiligt, Unternehmen übernommen oder Aktien übertragen werden sollen.
Aktionäre erscheinen nicht allein aufgrund ihres Aktienbesitzes in derselben Weise im öffentlichen Handelsregister wie GmbH-Gesellschafter.
Das bedeutet allerdings keine anonyme Eigentümerschaft.
Gesellschaftsrechtliche Dokumentation, bankrechtliche Prüfungen und Meldepflichten über wirtschaftlich Berechtigte bleiben bestehen.
Die Entscheidung sollte sich an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens orientieren.
Eine ausführliche Gegenüberstellung bietet Alpine Capital im Beitrag AG oder GmbH in der Schweiz 2026: Kapital, Eigentümer, Führung und Revision im Vergleich.
Schweizer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?
Eine marokkanische Gesellschaft kann je nach Geschäftstätigkeit eine Schweizer Tochtergesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eintragen lassen.
Beide Modelle unterscheiden sich rechtlich.
Schweizer Tochtergesellschaft
Eine Schweizer AG oder GmbH ist eine eigenständige juristische Person.
Sie verfügt über eigene Verträge, gesellschaftsrechtliche Organe und Rechnungslegungspflichten.
Diese Struktur kann sinnvoll sein, wenn die Schweizer Einheit eigene Kundenbeziehungen, Mitarbeitende, Investitionen oder kommerzielle Risiken übernimmt.
Schweizer Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung bleibt Bestandteil der marokkanischen Muttergesellschaft.
Sie hat keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.
Die Muttergesellschaft bleibt grundsätzlich für ihre Verpflichtungen verantwortlich.
Schweizer Registrierungs-, Vertretungs-, Buchführungs- und Steuerpflichten können dennoch entstehen.
Direkte Geschäfte mit der Schweiz
Nicht jede Tätigkeit setzt eine eigene Schweizer Gesellschaft voraus.
Ein marokkanischer Exporteur kann Schweizer Kunden gegebenenfalls direkt beliefern oder mit einem bestehenden Vertriebspartner zusammenarbeiten.
Welche Lösung passt, hängt von Verträgen, Haftung, Personal, Logistik und den tatsächlich geplanten Aktivitäten ab.
Wie können marokkanische Unternehmer Kapital für eine Schweizer Gesellschaft überweisen?
Qualifizierende marokkanische Unternehmen können im Rahmen der geltenden Devisenvorschriften im Ausland investieren. Der Kapitaltransfer muss jedoch den Regeln des Office des Changes entsprechen.
Das ist einer der wichtigsten praktischen Unterschiede zwischen der rechtlichen Firmengründung in der Schweiz und ihrer Finanzierung.
Das Schweizer Recht erlaubt grundsätzlich Kapitaleinlagen ausländischer Aktionäre und Gesellschafter.
Marokko regelt internationale Investitionstransfers jedoch eigenständig.
Was gilt nach den marokkanischen Devisenvorschriften 2026?
Die Instruction Générale des Opérations de Change 2026, kurz IGOC 2026, regelt die entsprechenden Auslandsgeschäfte.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen dürfen in Marokko ansässige Gesellschaften Auslandsinvestitionen bis zu MAD 200 Millionen pro Kalenderjahr finanzieren.
Das Office des Changes erläutert die Bedingungen offiziell.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören grundsätzlich:
- Die Gesellschaft muss bereits mindestens drei Jahre geschäftlich tätig sein.
- Ihre Rechnungslegung muss durch eine unabhängige Revisionsstelle ohne wesentliche Vorbehalte bestätigt sein.
- Die Auslandsinvestition muss mit der bestehenden Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
- Das Vorhaben soll die Geschäftstätigkeit festigen oder weiterentwickeln.
- Die vorgesehenen Bank- und Meldeverfahren müssen eingehalten werden.
Dieses Regelwerk ist nicht als allgemeine Bewilligung für beliebige Finanzanlagen oder den Erwerb privater Auslandsimmobilien gedacht.
Besondere Regeln für innovative Start-ups
Für qualifizierende innovative Technologie-Start-ups, die von der marokkanischen Digital Development Agency anerkannt sind, sieht der Rahmen von 2026 zusätzliche Erleichterungen vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Unternehmen bis zu MAD 10 Millionen pro Jahr im Ausland investieren, ohne die sonst verlangten drei Geschäftsjahre oder entsprechende geprüfte Jahresabschlüsse nachweisen zu müssen.
Das bedeutet nicht, dass jede neu gegründete Firma automatisch Anspruch auf diese Möglichkeit hat.
Die besonderen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Die Neuerungen erläutert auch Baker Tilly Morocco in seiner Analyse der IGOC 2026.
Dürfen Privatpersonen ebenfalls MAD 200 Millionen überweisen?
Nein. Die Regelung für qualifizierende juristische Personen darf nicht auf sämtliche Privatpersonen übertragen werden.
Für einen in Marokko wohnhaften Unternehmer, der persönlich investieren möchte, können andere Vorschriften gelten als für eine marokkanische Gesellschaft, die eine Schweizer Tochtergesellschaft errichtet.
Wiederum anders kann die Situation einer marokkanischen Person sein, die bereits rechtmässig ausserhalb Marokkos lebt.
Entscheidend sind unter anderem:
- Rechtlicher Status des Investors.
- Wohnsitz und steuerliche Ansässigkeit.
- Herkunft der Gelder.
- Zweck und Form der Auslandsinvestition.
- Anwendbare Bewilligungs- und Meldevorschriften.
Wo die allgemeinen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die zulässigen Grenzen überschritten werden, kann eine besondere Genehmigung erforderlich sein.
Erst den Kapitaltransfer klären, dann die Firma gründen
Vor einer Schweizer Firmengründung sollte daher feststehen, wer die Kapitaleinlage leisten wird, wo das Geld liegt und wie der rechtmässige Transfer erfolgen kann.
Zusätzlich prüft die empfangende Schweizer Bank Herkunft und Verwendungszweck der Mittel.
Die Einhaltung der marokkanischen Devisenvorschriften und die Annahme durch eine Schweizer Bank sind zwei voneinander unabhängige Anforderungen.
Die Handelsregistereintragung allein erlaubt keine beliebige Überweisung aus Marokko.
Kann eine Schweizer Gesellschaft mit marokkanischen Eigentümern ein Geschäftskonto eröffnen?
Ja. Eine Schweizer AG oder GmbH mit marokkanischen Eigentümern kann ein Schweizer Geschäftskonto beantragen. Eine Kontoeröffnung ist jedoch nicht garantiert.
Die Bank prüft das konkrete Kundenprofil.
Dabei berücksichtigt sie Eigentümerverhältnisse, Geschäftsleitung, Finanzierung und tatsächliche Geschäftstätigkeit.
Bei international gehaltenen Gesellschaften können insbesondere folgende Informationen relevant sein:
- Identität und Wohnsitz der Aktionäre oder Gesellschafter.
- Wirtschaftlich berechtigte Personen.
- Bestehende Geschäftsaktivitäten in Marokko.
- Jahresabschlüsse und steuerliche Unterlagen.
- Herkunft des Vermögens und der einzubringenden Mittel.
- Zweck der Schweizer Gesellschaft.
- Erwartete Kunden und Lieferanten.
- Beteiligte Länder und Währungen.
- Geplante Zahlungsvolumen.
- Tatsächliche Schweizer Geschäftsleitung.
Ein marokkanischer Hersteller mit bestehenden Exportverträgen kann ein anderes Bankprofil aufweisen als eine neu gegründete Holdinggesellschaft ohne dokumentierte Tätigkeit.
Die Nationalität allein entscheidet nicht über die Kontoeröffnung.
Die Bank muss die wirtschaftliche und finanzielle Gesamtsituation verstehen.
Kapitaleinzahlungskonto, Geschäftskonto und Private Banking
Bei einer Firmengründung sind drei unterschiedliche Bankbeziehungen zu unterscheiden.
Kapitaleinzahlungskonto: Für die Einzahlung des gesetzlichen Gesellschaftskapitals vor der Handelsregistereintragung.
Operatives Geschäftskonto: Für den laufenden Zahlungsverkehr der Schweizer Gesellschaft.
Privates Bank- oder Anlagekonto: Für persönliche Vermögens- und Anlagebedürfnisse des Eigentümers.
Die Annahme einer Bankbeziehung garantiert nicht die Eröffnung der anderen.
Alpine Capital erläutert den Ablauf unter Bankkonto Schweiz für Unternehmen und internationale Kunden.
Eine strukturierte Vorbereitung hilft dabei, passende Banktypen zu identifizieren und die erforderlichen Unterlagen nachvollziehbar zusammenzustellen.
Die abschliessende Entscheidung liegt bei der jeweiligen Bank.
Was bedeutet das Schweizer Transparenzregister für marokkanische Gesellschafter?
Der neue Rechtsrahmen des Schweizer Transparenzregisters ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten.
Er führt zusätzliche Pflichten für zahlreiche Schweizer Rechtseinheiten hinsichtlich der Identifikation und Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten ein.
Wenn eine marokkanische SARL oder Holdinggesellschaft eine Schweizer AG besitzt, genügt es unter Umständen nicht, nur die unmittelbar beteiligte Gesellschaft zu nennen.
Die Beteiligungsstruktur muss gegebenenfalls bis zu den natürlichen Personen zurückverfolgt werden, welche die Gesellschaft letztlich kontrollieren.
Beteiligungen oder Stimmrechte von mindestens 25 % spielen dabei eine wichtige Rolle.
Auch tatsächliche Kontrolle auf andere Weise kann relevant sein.
Das Register ist grundsätzlich nicht öffentlich.
Die gesetzlichen Meldepflichten bestehen unabhängig von der bankrechtlichen Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten.
Für bereits bestehende Gesellschaften gelten entsprechende Übergangsfristen. Der 1. Oktober 2026 war kein allgemeiner Termin, bis zu dem jede Gesellschaft ihre Meldung bereits abgeschlossen haben musste.
Weitere Einzelheiten enthält der Alpine-Capital-Beitrag Transparenzregister Schweiz 2026: Was AGs und GmbHs wissen müssen.
Unternehmenssteuern in Marokko und der Schweiz: Welche Sätze gelten 2026?
Ein sinnvoller Unternehmenssteuervergleich ist anspruchsvoller als das Gegenüberstellen eines marokkanischen und eines Schweizer Prozentsatzes.
Marokko: 20 %, 35 % oder 40 % je nach Unternehmen
Marokko hat 2026 einen wichtigen Abschnitt seiner Unternehmenssteuerreform abgeschlossen.
Gemäss dem Regionalen Investitionszentrum Casablanca-Settat gelten im Wesentlichen folgende Gewinnsteuersätze:
- 20 % für Gesellschaften mit einem steuerbaren Gewinn unter MAD 100 Millionen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, einschliesslich der relevanten Dreijahresregel.
- 35 % für Gesellschaften mit einem steuerbaren Gewinn ab MAD 100 Millionen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
- 40 % für Kreditinstitute, bestimmte vergleichbare Finanzinstitutionen sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften.
Unter bestimmten Voraussetzungen können qualifizierende Unternehmen mit Casablanca-Finance-City-Status oder in Industrial Acceleration Zones weiterhin von besonderen Regelungen profitieren.
Die konkreten Voraussetzungen müssen geprüft werden.
Die Sätze von 20 % und 35 % funktionieren dabei nicht einfach wie die progressiven Einkommenssteuerstufen einer Privatperson.
Marokko kennt zudem eine Mindeststeuer beziehungsweise einen Mindestbeitrag zur Unternehmensbesteuerung, der unter bestimmten Voraussetzungen an den Umsatz anknüpft.
Für die Berechnung ist daher entscheidend, welche marokkanische Besteuerung tatsächlich für das Unternehmen gilt.
Schweiz: Der genaue Standort gehört in die Steuerrechnung
Die Schweizer Gewinnsteuer setzt sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen.
Der gesetzliche Gewinnsteuersatz des Bundes beträgt 8,5 % des steuerbaren Reingewinns nach Steuern.
Dies ist nicht die gesamte Schweizer Gewinnsteuerbelastung.
Für eine ordentlich besteuerte Gesellschaft in Wollerau, Kanton Schwyz, liegt die kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung 2026 bei ungefähr 11,6 % des Gewinns vor Steuern.
Die Berechnung ist ein gerundeter Orientierungswert.
Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von der Gesellschaft, der Steuerperiode, dem steuerbaren Gewinn und den am Standort anwendbaren Regeln ab.
Kapitalsteuern, besondere steuerliche Anpassungen und die internationale Mindestbesteuerung qualifizierender grosser Unternehmensgruppen können zusätzlich relevant sein.
Ein Vergleich zwischen 20 % in Marokko und ungefähr 11,6 % in Wollerau kann deshalb interessant sein.
Die Schweizer Gesellschaft muss jedoch einen legitimen wirtschaftlichen Zweck erfüllen.
Mehr zu den Standortunterschieden erläutert Alpine Capital im Beitrag Unternehmenssteuern in der Schweiz 2026: Warum die Gemeinde zählt.
Senkt eine Schweizer Firma automatisch die marokkanischen Steuern?
Nein. Eine Schweizer Handelsregistereintragung verlagert Gewinne aus marokkanischen Tätigkeiten nicht automatisch in die Schweiz.
Stellen wir uns ein marokkanisches Technologieunternehmen vor, das eine Schweizer AG gründet.
Die Entwickler arbeiten weiterhin in Casablanca. Kunden werden von marokkanischen Mitarbeitenden betreut, und wichtige Geschäftsentscheidungen fallen weiterhin in Marokko.
Allein die Rechnungsstellung durch die Schweizer AG begründet dann nicht, dass sämtliche Gewinne ihr steuerlich zuzuordnen sind.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Ort der effektiven Geschäftsleitung.
- Tatsächliche Mitarbeitende und ausgeübte Funktionen.
- Mögliche steuerliche Betriebsstätten.
- Geistiges Eigentum und seine wirtschaftliche Nutzung.
- Vertragliche Verantwortlichkeiten.
- Unternehmerische Risiken.
- Verrechnungspreise.
- Anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
Eine Schweizer Gesellschaft kann legitime internationale Vertriebs-, Handels-, Investment- oder Managementaufgaben übernehmen.
Die ihr zugeordneten Gewinne müssen jedoch mit diesen tatsächlichen Aufgaben und Risiken übereinstimmen.
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Marokko: Was gilt für Dividenden?
Die Schweiz und Marokko schlossen am 31. März 1993 ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Es trat am 27. Juli 1995 in Kraft.
Das Abkommen enthält unter anderem Bestimmungen zur steuerlichen Ansässigkeit, zu Unternehmensgewinnen und zu Dividenden.
Für marokkanische Eigentümer einer Schweizer Gesellschaft ist insbesondere Artikel 10 relevant.
Schweizer Dividenden und Verrechnungssteuer
Nach Schweizer Recht unterliegen Dividenden grundsätzlich einer Verrechnungssteuer von 35 %, bevor mögliche Entlastungen berücksichtigt werden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Marokko begrenzt die Besteuerung im Quellenstaat für qualifizierende nutzungsberechtigte Empfänger grundsätzlich auf:
- 7 % des Bruttodividendenbetrags, wenn die nutzungsberechtigte Empfängerin eine entsprechend qualifizierende Gesellschaft ist, die unmittelbar mindestens 25 % des Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält.
- 15 % in anderen entsprechend qualifizierenden Fällen.
Die abkommensrechtlichen Voraussetzungen und allfälligen Bestimmungen gegen Missbrauch müssen eingehalten werden.
Diese Sätze betreffen die Begrenzung der Quellenbesteuerung. Sie legen nicht automatisch die gesamte Steuerbelastung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers fest.
Dividendenbesteuerung in Marokko 2026
Auch die marokkanische Quellenbesteuerung von Dividenden wurde im Rahmen der mehrjährigen Steuerreform angepasst.
Für 2026 beträgt der allgemeine inländische Quellensteuersatz auf qualifizierende Dividenden 11,25 %.
Für 2027 ist eine weitere Reduktion auf 10 % vorgesehen.
Die PwC-Übersicht zu marokkanischen Quellensteuern erläutert die anwendbaren Vorschriften.
Ob ein marokkanischer Aktionär Dividenden aus der Schweiz erhält oder eine Schweizer Gesellschaft Dividenden aus Marokko bezieht:
In beiden Fällen müssen die anwendbaren nationalen Regeln, das Doppelbesteuerungsabkommen, die wirtschaftliche Berechtigung und das Entlastungsverfahren geprüft werden.
Mehrwertsteuer: Welche Regeln gelten zwischen Marokko und der Schweiz?
Das marokkanische Mehrwertsteuersystem wurde schrittweise auf zwei Hauptsätze ausgerichtet.
2026 sind insbesondere folgende Sätze relevant:
- 20 % als normaler Mehrwertsteuersatz.
- 10 % als reduzierter Satz für qualifizierende Umsätze.
Daneben bestehen besondere Steuerbefreiungen und weitere produktspezifische Vorschriften.
In der Schweiz beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 8,1 %.
Allein aus diesem Vergleich lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie eine bestimmte internationale Transaktion zu behandeln ist.
Bei marokkanischen Warenlieferungen in die Schweiz können Zollverfahren und Einfuhrmehrwertsteuer anfallen.
Bei Dienstleistungen ist zu prüfen, in welchem Staat der Leistungsort liegt.
Das EFTA–Marokko-Freihandelsabkommen kann bei qualifizierenden Waren die Zollbelastung beeinflussen.
Es beseitigt aber nicht automatisch sämtliche Mehrwertsteuerpflichten.
Diese Fragen sollten geklärt werden, bevor Verträge abgeschlossen und Rechnungen gestellt werden.
Von Marokko in die Schweiz ziehen: Was ändert sich bei den persönlichen Steuern?
Für einen erfolgreichen Unternehmer können der private Wohnsitz und die Besteuerung des persönlichen Vermögens wesentlich bedeutender sein als ein Unterschied bei den Unternehmenssteuersätzen.
Persönliche Einkommenssteuer in Marokko
Marokko kennt eine progressive Einkommenssteuer.
2026 reichen die ordentlichen Steuersätze von 0 % bis zu einem maximalen Grenzsteuersatz von 37 %.
Der steuerfreie Einkommensbereich umfasst grundsätzlich jährliche steuerbare Einkünfte bis MAD 40'000.
Der höchste Satz gilt für den entsprechenden Teil des steuerbaren Einkommens über MAD 180'000.
Für bestimmte Investmenterträge und Kapitalgewinne können andere steuerliche Regeln gelten.
Marokkanische Steuerresidenten werden grundsätzlich nach den geltenden Vorschriften auf ihrem weltweiten Einkommen besteuert, unter Berücksichtigung gesetzlicher Ausnahmen und internationaler Abkommen.
Wann endet die marokkanische Steueransässigkeit?
Das marokkanische Steuerrecht berücksichtigt mehrere Kriterien.
Dazu gehören insbesondere:
- Der Ort der dauerhaft verfügbaren Wohnung.
- Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen.
- Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Marokko innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen.
Diese Voraussetzungen dürfen nicht einfach gleichgesetzt werden.
Ein Unternehmer, der in die Schweiz zieht, aber weiterhin eine dauerhafte Wohnung, bedeutende Geschäftsaktivitäten oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen in Marokko hat, muss seine steuerliche Ansässigkeit sorgfältig prüfen.
Eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung beendet die marokkanische Steueransässigkeit nicht automatisch.
Wenn beide Staaten eine Person als steuerlich ansässig betrachten, können die Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens relevant werden.
Persönliche Besteuerung in der Schweiz
In der Schweiz wird das ordentliche persönliche Einkommen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert.
Hinzu kommen grundsätzlich kantonale und kommunale Vermögenssteuern.
Marokko kennt keine direkt vergleichbare allgemeine jährliche Steuer auf das gesamte weltweite Nettovermögen natürlicher Personen.
Allerdings können dort bestimmte Immobilien- und Kapitaltransaktionen gesondert besteuert werden.
Für einen marokkanischen Unternehmer mit wertvollen Gesellschaftsbeteiligungen kann dieser Unterschied erhebliche Bedeutung haben.
Anteile an einem marokkanischen Unternehmen können bei einer Schweizer Vermögenssteuerveranlagung relevant sein, auch wenn nur geringe Dividenden ausgeschüttet werden.
Private Kapitalgewinne auf qualifizierendem beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, vorbehaltlich wichtiger Ausnahmen wie Geschäftsvermögen oder gewerbsmässigem Wertschriftenhandel.
Dividendeneinkünfte sind gesondert zu beurteilen.
Ein Vergleich zwischen Casablanca und Wollerau sollte deshalb Einkommen, Beteiligungen, Investitionen, Immobilien und Familienverhältnisse umfassen.
Ein niedrigerer Unternehmenssteuersatz in der Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass ein persönlicher Umzug auch die gesamte private Steuerbelastung senkt.
Können marokkanische Unternehmer eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Der Besitz einer Schweizer Gesellschaft begründet für marokkanische Staatsangehörige keinen automatischen Anspruch auf Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Wer nicht zusätzlich über eine qualifizierende EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit verfügt, untersteht grundsätzlich dem Schweizer Zulassungsrecht für Drittstaatsangehörige.
Aufenthalt für aktive Unternehmer
Ein Unternehmer, der in der Schweiz selbst arbeiten möchte, muss die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Behörden können unter anderem berücksichtigen:
- Berufliche Qualifikationen.
- Gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz.
- Finanzierung des geplanten Geschäfts.
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit.
- Vorgesehene Arbeitsplätze.
- Weitere gesetzliche Voraussetzungen.
Auch Kontingente können zur Anwendung kommen.
Ein überzeugendes Gesuch kann einen Businessplan mit Angaben zur geplanten Tätigkeit, zum Markt, zur Investition, zur Rentabilität und zur Personalplanung erfordern.
Eine Gesellschaft mit tatsächlichen Kunden und einem funktionierenden Betrieb ist anders zu beurteilen als eine lediglich formell gegründete Firma ohne nennenswerte Geschäftstätigkeit.
Was gilt für Unternehmer mit zusätzlichem EU-Pass?
Manche marokkanischen Unternehmer besitzen auch die französische, spanische, belgische oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit.
Wenn die Person tatsächlich über eine entsprechende EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit verfügt, können andere Regeln des Freizügigkeitsabkommens gelten.
Eine blosse Aufenthaltsbewilligung in einem EU-Staat ist nicht dasselbe wie eine EU-Staatsbürgerschaft.
Massgebend sind die tatsächliche Staatsangehörigkeit und die anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.
Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
Für bestimmte finanziell unabhängige Drittstaatsangehörige können gesetzlich vorgesehene Ermessensregelungen relevant sein.
Ein allgemeiner Anspruch auf Bewilligung besteht daraus jedoch nicht.
Auch eine geplante besondere Steuerregelung, eine Schweizer Gesellschaft oder der Erwerb einer Immobilie garantieren keine Aufenthaltsbewilligung.
Gesellschaftseigentum, berufliche Tätigkeit, Immigration und persönliche Steueransässigkeit sollten deshalb gemeinsam geplant, aber rechtlich getrennt geprüft werden.
Können vermögende marokkanische Unternehmer die Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich.
Die Besteuerung nach dem Aufwand, häufig als Pauschalbesteuerung bezeichnet, ist eine gesetzlich vorgesehene Besteuerungsform für bestimmte qualifizierende ausländische Staatsangehörige.
Zu den grundlegenden Voraussetzungen gehören:
- Keine Schweizer Staatsangehörigkeit.
- Erstmalige Begründung eines Schweizer Steuerwohnsitzes oder Rückkehr nach einer vorgeschriebenen Abwesenheit von mindestens zehn Jahren.
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern müssen beide die relevanten Voraussetzungen erfüllen.
Die Bemessung basiert auf den Lebenshaltungskosten und gesetzlich vorgesehenen Mindestgrössen.
Es handelt sich nicht um einen festen jährlichen Preis für eine Aufenthaltsbewilligung.
Schwyz erlaubt die Pauschalbesteuerung – Zürich nicht
Der Kanton Schwyz bietet die Besteuerung nach dem Aufwand für qualifizierende Personen weiterhin an.
Der Kanton Zürich hat dieses System abgeschafft.
Nach dem anwendbaren Schwyzer Merkblatt zur Besteuerung nach dem Aufwand beträgt die kantonale Mindestbemessungsgrundlage für das Einkommen CHF 600'000.
Die weltweiten Lebenshaltungskosten und weitere gesetzliche Vergleichswerte können eine höhere Grundlage erforderlich machen.
Dazu gehört unter den entsprechenden Voraussetzungen mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses beziehungsweise Mietwerts.
Die kantonale Vermögensbemessungsgrundlage beträgt grundsätzlich mindestens das Zwanzigfache der entsprechenden Einkommensbemessungsgrundlage.
Zusätzlich gelten bundesrechtliche Mindestbeträge und Kontrollrechnungen.
CHF 600'000 sind eine steuerliche Mindestbemessungsgrundlage – nicht die jährlich geschuldete Steuer.
Investor oder aktiver Geschäftsführer?
Ein Unternehmer, der sein operatives Unternehmen verkauft hat und überwiegend private Anlagen hält, kann eine andere steuerliche Ausgangslage haben als jemand, der weiterhin täglich ein marokkanisches Unternehmen von der Schweiz aus führt.
Ein Lohn oder eine Managementvergütung aus Marokko bedeutet nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Arbeit auch ausserhalb der Schweiz stattfindet.
Eine aktive Erwerbstätigkeit in der Schweiz kann die Voraussetzungen der Aufwandbesteuerung beeinträchtigen.
Die geplanten Tätigkeiten und Einkommensquellen sollten deshalb vor dem Wohnsitzwechsel geklärt werden.
Warum kann Wollerau für marokkanische Unternehmer interessant sein?
Der Wirtschaftsraum Zürichsee bietet Zugang zu Banken, spezialisierten Dienstleistungsunternehmen, internationaler Geschäftstätigkeit und guten Verkehrsverbindungen.
Eine Gesellschaft muss dafür nicht zwingend innerhalb der Stadt Zürich angesiedelt sein.
Wollerau liegt im Kanton Schwyz und ermöglicht den Zugang zum Wirtschaftsraum Zürich sowie zur Zentralschweiz.
Die passende Infrastruktur hängt davon ab, welche Aufgaben die Schweizer Gesellschaft tatsächlich übernimmt.
Möglicherweise benötigt sie:
- Einen eingetragenen Geschäftssitz.
- Eine gesetzeskonforme Schweizer Vertretung.
- Besprechungsräume.
- Flexible oder private Arbeitsplätze.
- Buchhaltung und Gesellschaftsadministration.
- Bankbeziehungen, die zur Geschäftstätigkeit passen.
Eine Domiziladresse ist nicht zwangsläufig mit einem operativ genutzten Büro gleichzusetzen.
Ebenso wenig bestimmt allein die Adresse den steuerlichen Ort der effektiven Geschäftsleitung.
Die Alpine Offices in Wollerau bieten für ausgewählte Mandate Geschäftsadressen, Arbeitsplätze, Büroräume und Besprechungsmöglichkeiten.
Die gewählte Lösung sollte reale geschäftliche Aufgaben unterstützen.
Drei Fehler, die marokkanische Unternehmer vermeiden sollten
1. Annehmen, dass die Schweizer Firmengründung automatisch den Kapitaltransfer erlaubt
Die marokkanischen Devisenvorschriften und die Schweizer gesellschaftsrechtlichen Anforderungen sind unterschiedliche Regelwerke.
Eine zulässige Auslandsinvestition einer qualifizierenden marokkanischen Gesellschaft bedeutet nicht, dass jede Privatperson beliebige Beträge aus Marokko transferieren darf.
Der rechtmässige Finanzierungsweg sollte vor der Firmengründung geklärt werden.
2. Nur die Unternehmenssteuersätze vergleichen
Die marokkanischen Sätze von 20 %, 35 % und 40 % gelten für unterschiedliche Unternehmen und unter unterschiedlichen Voraussetzungen.
Die Schweizer effektiven Gewinnsteuersätze wiederum hängen vom Kanton und der Gemeinde ab.
Ohne Analyse von Mitarbeitenden, Geschäftsleitung, tatsächlicher Tätigkeit, laufenden Kosten und persönlicher Besteuerung des Eigentümers ist der Vergleich unvollständig.
Eine Gesellschaft, die zwar in der Schweiz eingetragen ist, aber sämtliche Leistungen anderswo erbringt, kann ihre Gewinne nicht automatisch vollständig der Schweiz zuordnen.
3. Firmengründung, Banking und Aufenthaltsrecht gleichsetzen
Eine korrekt gegründete Schweizer AG oder GmbH erhält nicht automatisch ein Geschäftskonto.
Ebenso wenig erhält ihr ausländischer Eigentümer automatisch eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung.
Banking, Immigration und steuerliche Ansässigkeit folgen unterschiedlichen gesetzlichen Regeln.
Diese Fragen sollten bereits in der Planungsphase koordiniert werden.
Häufige Fragen marokkanischer Unternehmer
Kann ich als Marokkaner eine GmbH in der Schweiz gründen und weiterhin in Marokko wohnen?
Ja. Ein marokkanischer Staatsbürger kann grundsätzlich sämtliche Stammanteile einer Schweizer GmbH oder Aktien einer AG besitzen, ohne persönlich umzuziehen. Die Gesellschaft muss jedoch die Schweizer Vertretungsanforderungen erfüllen. Zudem ist der Kapitaltransfer nach den anwendbaren marokkanischen Vorschriften zu prüfen.
Kann eine marokkanische SARL eine Schweizer AG vollständig besitzen?
Ja. Eine marokkanische Gesellschaft kann grundsätzlich alleinige Aktionärin einer Schweizer AG sein. Eigentum, Finanzierung, Geschäftszweck und die marokkanischen Devisenvorschriften müssen dabei korrekt berücksichtigt werden.
Wie viel kostet eine Firmengründung in der Schweiz?
Eine Schweizer GmbH benötigt CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital.
Eine Schweizer AG benötigt mindestens CHF 100'000 nominelles Aktienkapital, wovon bei der Gründung grundsätzlich mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen.
Das einbezahlte Gesellschaftskapital gehört der Firma. Es ist nicht das Honorar des Gründungsdienstleisters.
Notariatskosten, professionelle Dienstleistungen, Bankvorbereitung, lokale Vertretung, Geschäftsadresse und Buchhaltung können zusätzliche Ausgaben verursachen.
Eine erste Kosteneinschätzung ermöglicht der Firmengründungskosten-Rechner von Alpine Capital.
Können Personen mit Wohnsitz in Marokko ein privates Schweizer Bankkonto eröffnen?
Grundsätzlich können sie sich bei Schweizer Banken um eine private Bankbeziehung bewerben, sofern das betreffende Institut solche Kunden betreut.
Die Bank prüft unter anderem Wohnsitz, Steuerdomizil, Vermögensherkunft und Kontozweck.
Auch die marokkanischen Vorschriften über die Anlage oder Überweisung von Geldern ins Ausland können relevant sein.
Ein privates Bankkonto ist vom operativen Geschäftskonto einer Schweizer Gesellschaft zu unterscheiden.
Braucht ein marokkanisches Unternehmen eine Schweizer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?
Nicht zwangsläufig.
Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige Schweizer juristische Person.
Eine Zweigniederlassung bleibt Teil der ausländischen Muttergesellschaft.
Ein Exporteur kann unter Umständen auch direkt mit Schweizer Kunden oder über einen lokalen Vertriebspartner tätig werden.
Die geeignete Lösung hängt von Geschäftstätigkeit, Haftung, Mitarbeitenden und wirtschaftlichem Zweck ab.
Kann ich eine bestehende Schweizer Gesellschaft kaufen?
Ja. Vor der Übernahme ist jedoch eine sorgfältige Prüfung notwendig.
Eine bestehende Gesellschaft kann historische steuerliche, buchhalterische, vertragliche oder andere Verpflichtungen mitbringen.
Auch vorhandene Bankbeziehungen können nach einem Eigentümerwechsel neu beurteilt werden.
Der Kauf einer bestehenden Gesellschaft beseitigt weder die marokkanischen Kapitaltransfervorschriften noch die Schweizer Bankprüfung.
Kann ich mein marokkanisches Unternehmen nach einem Umzug in die Schweiz behalten?
Grundsätzlich ja.
Der Ort der effektiven Geschäftsleitung, die persönliche Vergütung, die Tätigkeit in der Schweiz und die weiter bestehenden marokkanischen Steuerpflichten müssen jedoch geprüft werden.
Ein Wohnsitzwechsel des Gesellschafters verändert nicht automatisch den Gründungsstaat oder die steuerliche Ansässigkeit der marokkanischen Gesellschaft.
Was sollten Unternehmer aus Marokko vor der Schweizer Firmengründung vorbereiten?
Bevor die Rechtsform gewählt oder ein Notartermin vereinbart wird, sollten Geschäftsmodell und Eigentümerstruktur klar definiert sein.
Zu den wichtigsten Informationen gehören:
- Die geplante Schweizer Geschäftstätigkeit.
- Die Frage, ob eine marokkanische Privatperson oder Gesellschaft Eigentümerin wird.
- Die wirtschaftlich berechtigten Personen.
- Herkunft und Höhe des Investitionskapitals.
- Der geplante internationale Finanzierungsweg.
- Erwartete Kunden, Märkte und Lieferanten.
- Zahlungsvolumen und Währungen.
- Die Personen, welche die Schweizer Gesellschaft führen werden.
- Der Bedarf an Mitarbeitenden und Geschäftsräumen.
- Ein möglicher persönlicher Wohnsitzwechsel.
- Geplante Investitionen, Übernahmen oder spätere Eigentümerwechsel.
Diese Angaben erleichtern die Wahl der Rechtsform, die Organisation der Schweizer Vertretung, die Bankvorbereitung und die Planung der laufenden Kosten.
Fragen des marokkanischen Devisen-, Gesellschafts- und Steuerrechts sollten mit entsprechend qualifizierten Fachberatern in Marokko geklärt werden.
Fazit: Die Schweiz sollte dem Unternehmen einen echten Mehrwert bieten
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Marokko und der Schweiz haben sich durch Handel, Investitionen, Industrie und internationale Dienstleistungen entwickelt.
Die Übernahme von Rivopharm durch Laprophan zeigt, wie ein marokkanischer Pharmakonzern durch den Erwerb eines etablierten Schweizer Unternehmens Zugang zu industriellen Kompetenzen gewinnen kann.
Die SAFTCO-Gesellschaft der OCP-Gruppe veranschaulicht, wie eine Schweizer Rohstoffhandelsgesellschaft Teil einer grösseren marokkanischen Industriegruppe sein kann.
Die historisch dokumentierte Genfer Repräsentanz der Attijariwafa Bank zeigt ein anderes Modell, das auf internationalen Kundenbeziehungen und geschäftlicher Koordination beruht.
Für einen marokkanischen Unternehmer kann die passende Lösung deshalb eine Schweizer AG, GmbH, Zweigniederlassung, Unternehmensübernahme, Handelsgesellschaft oder strategische Partnerschaft sein.
Mitunter ist es auch wirtschaftlich sinnvoll, auf die Gründung einer zusätzlichen Schweizer Gesellschaft zu verzichten.
Die richtige Entscheidung hängt davon ab, welche geschäftliche Funktion die Schweiz tatsächlich übernehmen soll.
Die Alpine Capital GmbH mit Sitz in Wollerau, Kanton Schwyz, begleitet internationale Unternehmer bei der Schweizer Firmengründung, der gesetzeskonformen lokalen Vertretung, der Vorbereitung von Bankbeziehungen, Geschäftsadressen, Bürolösungen und der laufenden Gesellschaftsadministration.
Marokkanische Rechts-, Steuer- und Devisenfragen sollten mit qualifizierten Spezialisten in Marokko abgestimmt werden.
Für eine vertrauliche Erstabklärung sind insbesondere Angaben zur geplanten Geschäftstätigkeit, Eigentümerstruktur, Mittelherkunft und zu einem möglichen persönlichen Wohnsitzwechsel hilfreich.
Das Ziel sollte nicht darin bestehen, einfach eine Firma in der Schweiz zu registrieren.
Entscheidend ist eine Schweizer Unternehmensstruktur, die einen tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzen bietet, ordnungsgemäss geführt wird und innerhalb des internationalen Geschäfts eine rechtlich tragfähige Funktion erfüllt.
Informationsstand: 25. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche, bankfachliche oder migrationsrechtliche Beratung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten – Bilaterale Beziehungen Schweiz–Marokko.
- Mediterrania Capital Partners – Abschluss der Laprophan-Übernahme von Rivopharm im Juni 2026.
- OCP-Gruppe – Internationale Standorte einschliesslich SAFTCO in Genf.
- Schweizer Handelsregisterinformationen – SAFTCO SA, Genf.
- Rat der marokkanischen Gemeinschaft im Ausland – Attijariwafa Bank in Genf.
- Staatssekretariat für Wirtschaft – Freihandelsabkommen EFTA–Marokko.
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit – Revidierte PEM-Ursprungsregeln.
- Regionales Investitionszentrum Casablanca-Settat – Unternehmenssteuern Marokko 2026.
- Office des Changes – Voraussetzungen für marokkanische Auslandsinvestitionen.
- Office des Changes – Allgemeine Devisenvorschriften 2026.
- PwC – Unternehmenssteuern in Marokko.
- PwC – Persönliche Einkommenssteuern in Marokko.
- PwC – Marokkanische Quellensteuern.
- Eidgenössische Steuerverwaltung – Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Marokko.
- Schweizer KMU-Portal – Firmengründung durch Personen aus Drittstaaten.
- Kanton Schwyz – Merkblatt zur Besteuerung nach dem Aufwand.
