Ein aktueller Leitfaden für US-Unternehmer zu Firmengründung, Banking, Steuern, Aufenthalt und Relocation in die Schweiz – mit besonderem Fokus auf den Kanton Schwyz und die speziellen US-Steuer- und Meldepflichten.

# Von Chevrolet bis Schwyz: Der Leitfaden für amerikanische Unternehmer in der Schweiz
Nur wenige amerikanische Autofahrer dürften Chevrolet mit einer Schweizer Uhrmacherstadt verbinden.
Doch Louis Chevrolet – Rennfahrer, Ingenieur und Mitgründer jenes Unternehmens, dessen Name zu einer der bekanntesten amerikanischen Automarken wurde – wurde am Weihnachtstag 1878 in La Chaux-de-Fonds in der Schweiz geboren. Sein Vater war Uhrmacher. Später überquerte Chevrolet den Atlantik, baute seine Karriere in Nordamerika auf und gründete 1911 gemeinsam mit Partnern die Chevrolet Motor Car Company.
Es ist ein passender Einstieg in die schweizerisch-amerikanische Geschichte, denn die Verbindung zwischen beiden Ländern verlief schon früh in beide Richtungen.
Selbst die moderne politische Architektur der Schweiz weist einen amerikanischen Bezug auf. Als 1848 der Schweizer Bundesstaat entstand, wurde die Bundesverfassung stark von der US-Verfassung beeinflusst – während die Schweiz gleichzeitig ihre eigenen charakteristischen Elemente wie die starke kantonale Autonomie und später die ausgeprägte direkte Demokratie beibehielt.
Heute ist diese Beziehung vor allem auch wirtschaftlicher Natur.
Mehr als 1.200 amerikanische Unternehmen sind in der Schweiz tätig. US-Unternehmensinvestitionen in der Schweiz belaufen sich auf nahezu USD 240 Milliarden und stehen mit mehr als 95.000 Arbeitsplätzen in der Schweiz in Verbindung. Umgekehrt gehört die Schweiz zu den bedeutenden ausländischen Direktinvestoren in den Vereinigten Staaten.
Für einen amerikanischen Unternehmer bedeutet ein Einstieg in die Schweiz jedoch weit mehr, als lediglich eine weitere Gesellschaft im Ausland registrieren zu lassen.
Eine Schweizer AG oder GmbH kann grundsätzlich einem amerikanischen Aktionär oder Gesellschafter gehören. Der Eigentümer muss nicht zwingend selbst in der Schweiz wohnen. Schweizer Vertretung, Corporate Governance, Firmensitz, Banking, Besteuerung und – sofern ein Umzug geplant ist – das Aufenthalts- und Arbeitsrecht müssen jedoch separat betrachtet werden.
Und Amerikaner haben eine zusätzliche Besonderheit, die sie von den meisten europäischen Unternehmern unterscheidet, die in die Schweiz ziehen:
Ein Umzug in die Schweiz beendet die US-amerikanischen Steuer- und Meldepflichten nicht automatisch.
Gerade deshalb ist die Beziehung zwischen den USA und der Schweiz für Unternehmer besonders interessant. Die Schweiz kann für einen amerikanischen Gründer, Investor oder international mobilen Unternehmer sehr attraktiv sein – doch die Schweizer Struktur und die US-amerikanische Situation müssen zusammenpassen.
Die Vereinigten Staaten und die Schweiz: ähnlicher, als es zunächst erscheint
Die Vereinigten Staaten und die Schweiz unterscheiden sich erheblich in ihrer Grösse. Strukturell haben sie jedoch etwas Wichtiges gemeinsam: Beide sind föderale Staaten.
In den USA kann die Wahl des Bundesstaates erhebliche Auswirkungen auf Steuern, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensadministration haben.
In der Schweiz kann die Wahl des Kantons – und teilweise sogar der Gemeinde – eine ähnlich grosse praktische Bedeutung haben.
Besonders deutlich wird dies bei den Steuern.
Auf die Frage „Wie hoch ist die Schweizer Unternehmenssteuer?“ gibt es keine einzige landesweit gültige Gesamtzahl, da sich die Schweizer Unternehmensbesteuerung aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammensetzt.
Dasselbe gilt für Privatpersonen. Wer in Zürich, Genf, Zug oder Wollerau wohnt, kann trotz Wohnsitz in demselben Land steuerlich zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.
Für amerikanische Unternehmer, die gewohnt sind, Delaware, New York, Florida, Texas oder Kalifornien miteinander zu vergleichen, ist dieses Grundprinzip überraschend vertraut.
Die konkrete Umsetzung ist jedoch eindeutig schweizerisch.
Wie amerikanische Unternehmen die Schweiz tatsächlich nutzen
Amerikanische Unternehmen nutzen die Schweiz nicht aus einem einzigen Grund.
Einige errichten Schweizer Gesellschaften, um den lokalen Markt zu bedienen.
Andere nutzen die Schweiz als internationale Zentrale, Handelsstandort oder Managementstandort.
Wieder andere kommen wegen Forschung, Engineering, Pharma, Technologie oder hochqualifizierter Spezialisten.
Drei grosse amerikanische Unternehmen zeigen drei sehr unterschiedliche Modelle.
Modell 1 – Apple: eine operative Schweizer Gesellschaft
Apple ist über die Apple Retail Switzerland GmbH in Zürich tätig.
Dies ist das klassische operative Modell: Ein amerikanischer Konzern gründet eine Schweizer juristische Person für eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in der Schweiz.
Für Unternehmer ist die daraus folgende Lektion sehr praktisch.
Wenn ein Unternehmen in der Schweiz über Mitarbeitende, Geschäftsräume, Kunden, Verträge oder substanzielle lokale Aktivitäten verfügt, kann eine eigenständige Schweizer Gesellschaft einen klaren Rahmen schaffen für:
- lokale Beschäftigung;
- Geschäftsverträge;
- Schweizer Buchhaltung;
- Mehrwertsteuer;
- Corporate Governance;
- regulatorische Compliance;
- lokales Banking;
- operative Haftung.
Nicht jedes amerikanische Unternehmen benötigt bereits beim Markteintritt eine Schweizer Tochtergesellschaft.
Je umfangreicher die Aktivitäten in der Schweiz jedoch werden, desto unpraktischer kann es sein, diese dauerhaft ausschliesslich aus den Vereinigten Staaten heraus zu betreiben.
Modell 2 – Cargill: die Schweiz als internationaler Handelsstandort
Cargill verfolgt ein völlig anderes Modell.
Der amerikanische Konzern ist seit 1956 in der Schweiz tätig und beschäftigt rund 350 Personen an seinem Standort in Genf.
Die Schweizer Aktivitäten sind nicht lediglich ein lokales Verkaufsbüro. Der weltweite Handel mit Getreide und Ölsaaten wird von Genf aus gesteuert. Gleichzeitig dient Genf als globaler Hauptsitz für den Fracht- und Schifffahrtshandel des Konzerns.
Dies verdeutlicht eine traditionelle internationale Funktion der Schweiz: Sie kann als Standort dienen, von dem aus grenzüberschreitende Unternehmen Handel, Logistik, Finanzierung, Risiken und internationale Geschäftspartner steuern.
Für Unternehmer, die ein ähnliches Modell erwägen, ist die Gründung der Gesellschaft deshalb nur ein Teil der Struktur.
Wichtiger können Fragen sein wie:
- Wo befindet sich das tatsächliche Management?
- Wo werden die wesentlichen Geschäftsentscheidungen getroffen?
- Welche Funktionen werden tatsächlich in der Schweiz ausgeübt?
- Wer arbeitet für die Schweizer Gesellschaft?
- Welche Verträge werden von der Schweizer Gesellschaft abgeschlossen?
- Wo befinden sich die wichtigsten Geschäftspartner?
- Wie werden Transaktionen finanziert?
- Welche Bankbeziehungen werden benötigt?
- Verfügt die Schweizer Struktur über angemessene wirtschaftliche Substanz?
Eine Schweizer Gesellschaft sollte die wirtschaftliche Realität widerspiegeln und nicht lediglich auf dem Papier existieren.
Modell 3 – IBM Research: die Schweiz als Innovationsstandort
IBM hat wiederum ein völlig anderes Schweizer Modell gewählt.
IBM Research Europe – Zurich wurde 1956 als erste europäische Niederlassung von IBM Research gegründet.
Heute umfasst die Arbeit dort unter anderem Quantentechnologien, künstliche Intelligenz, Siliziumtechnologien, Algorithmen und weitere fortgeschrittene Forschungsbereiche.
Für Technologieunternehmer zeigt dieses Beispiel einen weiteren Grund, weshalb die Schweiz interessant sein kann.
Der wichtigste Faktor muss nicht zwangsläufig die Unternehmensbesteuerung sein.
Von Bedeutung können vielmehr sein:
- hochqualifizierte Fachkräfte;
- Universitäten und Forschungsinstitutionen;
- Infrastruktur für geistiges Eigentum;
- Engineering-Kompetenz;
- internationale Mitarbeitende;
- hochwertige Forschungs- und Innovationsökosysteme.
Apple, Cargill und IBM zeigen damit drei völlig unterschiedliche Möglichkeiten, wie amerikanische Unternehmen die Schweiz nutzen können:
- eine lokale operative Schweizer Gesellschaft;
- einen internationalen Management- und Handelsstandort;
- einen spezialisierten Forschungs- und Innovationsstandort.
Es gibt keine universelle „amerikanische Unternehmensstruktur“ für die Schweiz.
Die Struktur sollte dem tatsächlichen Geschäft folgen.
Eine amerikanische Geschäftsverbindung im Kanton Schwyz
Internationale Unternehmen in der Schweiz werden häufig zunächst mit Zürich, Genf, Basel oder Zug verbunden.
Doch auch im Kanton Schwyz bestehen konkrete amerikanische Geschäftsverbindungen.
Ein besonders relevantes Beispiel ist Trammo.
Die internationale Rohstoffgruppe verfügt unter anderem über Unternehmensstandorte in den Vereinigten Staaten, einschliesslich New York, während die Trammo GmbH ihren Sitz an der Bahnhofstrasse 1 in Altendorf SZ hat.
Die Gruppe ist international im Handel und Transport von Rohstoffen tätig, die unter anderem in der Düngemittel-, Petrochemie- und Bergbauindustrie eingesetzt werden.
Für Alpine Capital mit Sitz in Wollerau ist dies ein interessantes Beispiel, weil es zeigt, dass international tätige Unternehmen ihre Schweizer Gesellschaft nicht zwingend im Zentrum von Zürich ansiedeln müssen.
Der Korridor Zürichsee–Schwyz verbindet die Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich mit einem eigenständigen kantonalen und kommunalen Umfeld.
Wollerau liegt besonders nahe am Wirtschaftsraum Zürich und gehört gleichzeitig zum Kanton Schwyz.
Für 2026 beträgt der Gesamtsteuerfuss für juristische Personen in Wollerau 237% der einfachen Steuer.
Der Kanton Schwyz erhebt eine einfache proportionale Gewinnsteuer von 1,95%. Für seine steuerlich günstigsten Gemeinden weist der Kanton eine effektive kombinierte Unternehmenssteuerbelastung von rund 11,78% einschliesslich direkter Bundessteuer aus.
Entscheidend ist dabei jedoch das Wort „effektiv“.
Eine Geschäftsadresse in einer steuergünstigen Gemeinde verschiebt Unternehmensgewinne nicht automatisch in die Schweiz.
Die steuerliche Behandlung hängt von den tatsächlichen Umständen ab, unter anderem von:
- statutarischem Sitz;
- Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung;
- Betriebsstätten;
- Mitarbeitenden und Funktionen;
- Geschäftstätigkeit;
- wirtschaftlicher Substanz;
- Verrechnungspreisen;
- anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.
Auch die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz unterscheidet ausdrücklich zwischen statutarischem Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.
Für international geführte Unternehmen ist dieser Unterschied wesentlich.
Amerikanische Persönlichkeiten, die sich für die Schweiz entschieden
Die schweizerisch-amerikanische Verbindung beschränkt sich nicht auf Unternehmen.
Seit Jahrzehnten zieht die Schweiz auch bekannte amerikanische und mit den USA verbundene Persönlichkeiten an.
Tina Turner – Zürichsee
Tina Turner lebte ab 1994 in Küsnacht am Zürichsee.
Dort heiratete sie Erwin Bach und wurde später Schweizer Bürgerin.
Ihre Geschichte ist hier nicht deshalb relevant, weil daraus eine bestimmte private Steuerregelung abgeleitet werden könnte – der Wohnsitz allein beweist nichts über die steuerliche Behandlung einer Person.
Sie zeigt vielmehr die langfristige Attraktivität der Zürichseeregion für international erfolgreiche Persönlichkeiten.
Patricia Highsmith – Tessin
Die amerikanische Schriftstellerin Patricia Highsmith wurde in Texas geboren und verbrachte einen grossen Teil ihres Erwachsenenlebens in Europa.
Nach Aufenthalten in England und Frankreich zog sie 1981 ins Tessin und blieb bis zu ihrem Tod in der Schweiz.
Ihr literarischer Nachlass befindet sich heute im Schweizerischen Literaturarchiv.
Vladimir Nabokov – Montreux
Vladimir Nabokov wurde in Russland geboren, nahm jedoch während seiner Jahre in den Vereinigten Staaten die US-amerikanische Staatsbürgerschaft an.
1961 zogen Nabokov und seine Frau Véra in das Montreux Palace Hotel in der Schweiz.
Dort lebte er bis zum Ende seines Lebens.
Auch hier sollte der Wohnsitz nicht als Beweis für eine bestimmte private Steuerregelung interpretiert werden.
Diese Beispiele zeigen vielmehr etwas Grundsätzlicheres: Die Schweiz zieht international mobile Personen seit Langem wegen Stabilität, Privatsphäre, geografischer Lage, Lebensqualität und internationaler Erreichbarkeit an.
Geschäfte in den USA und in der Schweiz: die wichtigsten strukturellen Unterschiede
Für einen amerikanischen Unternehmer kann manches in der Schweiz zunächst vertraut erscheinen.
Beide Länder sind föderal organisiert.
Beide verfügen über starke Privatwirtschaften.
Beide besitzen hoch entwickelte Finanz- und Professional-Services-Sektoren.
Und in beiden Ländern kann der konkrete Standort innerhalb des Landes die Steuerbelastung erheblich beeinflussen.
Die Mechanismen des Schweizer Gesellschaftsrechts unterscheiden sich jedoch deutlich vom US-System.
In den Vereinigten Staaten
Das Gesellschaftsrecht ist weitgehend Sache der einzelnen Bundesstaaten.
Je nach Situation kann ein Unternehmer beispielsweise eine LLC, C Corporation, S Corporation oder eine andere Struktur verwenden.
Die LLC bestimmt dabei nicht automatisch ihre US-bundessteuerliche Behandlung. Abhängig von der Zahl der Mitglieder und getroffenen Wahlen kann sie steuerlich als disregarded entity, Partnership oder Corporation behandelt werden.
In der Schweiz
Für internationale Unternehmer sind insbesondere zwei Gesellschaftsformen relevant:
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
- AG – Aktiengesellschaft.
Eine Schweizer GmbH benötigt ein Mindeststammkapital von CHF 20.000, das bei der Gründung vollständig einbezahlt werden muss.
Eine Schweizer AG benötigt ein Mindestaktienkapital von CHF 100.000. Davon müssen mindestens 20% einbezahlt werden, jedoch in jedem Fall mindestens CHF 50.000.
Beide Gesellschaftsformen sind eigenständige Schweizer juristische Personen.
Beide können ausländischen Eigentümern gehören.
Und beide benötigen eine den Schweizer Anforderungen entsprechende Vertretung.
US LLC vs. Schweizer GmbH vs. Schweizer AG
Eine amerikanische LLC sollte nicht einfach als US-amerikanisches Gegenstück zur Schweizer GmbH betrachtet werden.
Die Bezeichnungen mögen konzeptionell ähnlich erscheinen, rechtlich und steuerlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.
US LLC
- Wird nach dem Recht eines US-Bundesstaates gegründet.
- Häufig keine mit der Schweiz vergleichbare gesetzliche Mindestkapitalanforderung.
- Kann von Mitgliedern oder Managern geführt werden.
- Die US-bundessteuerliche Klassifikation kann unterschiedlich sein.
- Je nach Situation kann sie als disregarded entity, Partnership oder Corporation behandelt werden.
- Die Offenlegung der Eigentümer richtet sich nach dem jeweils anwendbaren US-Recht und der Jurisdiktion.
Schweizer GmbH
- Eigenständige Schweizer juristische Person.
- Mindeststammkapital: CHF 20.000.
- Das Kapital muss vollständig einbezahlt werden.
- Gesellschafter werden im Schweizer Handelsregister eingetragen.
- Häufig für privat gehaltene und inhabergeführte Unternehmen verwendet.
- Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss die Schweizer Wohnsitzanforderung erfüllen.
Schweizer AG
- Eigenständige Schweizer juristische Person.
- Mindestaktienkapital: CHF 100.000.
- Mindestens CHF 50.000 und mindestens 20% müssen einbezahlt sein.
- Aktionäre werden grundsätzlich nicht als Aktionäre im Handelsregister eingetragen.
- Häufig für grössere, investorenorientierte oder international strukturierte Unternehmen verwendet.
- Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss die Schweizer Wohnsitzanforderung erfüllen.
Weder die GmbH noch die AG ist grundsätzlich „besser“.
Die richtige Gesellschaftsform hängt unter anderem ab von:
- Eigentümerstruktur;
- zukünftigen Investoren;
- Corporate Governance;
- geplanten Anteilsübertragungen;
- Kapitalstruktur;
- Banking;
- gewünschter öffentlicher Sichtbarkeit;
- erwarteter Unternehmensgrösse;
- US-steuerlicher Behandlung der ausländischen Gesellschaft.
Für einen amerikanischen Eigentümer sollten deshalb die US-amerikanische Klassifikation und die Meldepflichten einer Schweizer Gesellschaft geprüft werden, bevor zwischen AG und GmbH entschieden wird.
Die Schweizer Wohnsitzanforderung für die Vertretung
Ein US-Bürger kann grundsätzlich 100% einer Schweizer AG oder GmbH besitzen.
Der Eigentümer selbst muss nicht zwingend in der Schweiz wohnen.
Die Gesellschaft muss jedoch über eine den Schweizer Anforderungen entsprechende Vertretung verfügen.
Bei einer GmbH muss mindestens eine zur Vertretung befugte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Bei einer AG muss ebenfalls mindestens eine vertretungsberechtigte Person die Schweizer Wohnsitzanforderung erfüllen.
Je nach Governance-Struktur kann diese Funktion unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Wohnsitzanforderung entfällt jedoch nicht allein deshalb, weil der Aktionär oder Gesellschafter im Ausland lebt.
Aus diesem Grund können Resident-Director- oder lokale Managementlösungen für ausländische Gründer relevant sein.
Unternehmenssteuern: USA vs. Schweiz
Die US-amerikanischen und Schweizer Unternehmenssteuersysteme sollten nicht anhand einer einzigen headline tax rate miteinander verglichen werden.
Vereinigte Staaten
Für eine US C Corporation beträgt der Bundessteuersatz grundsätzlich 21%.
Zusätzlich können je nach Geschäftstätigkeit und Nexus Steuern auf Ebene einzelner Bundesstaaten und teilweise lokaler Gebietskörperschaften anfallen.
Schweiz
In der Schweiz setzt sich die Unternehmensbesteuerung zusammen aus:
- direkter Bundessteuer;
- kantonaler Gewinnsteuer;
- kommunaler Gewinnsteuer.
Dadurch hängt die effektive Steuerbelastung wesentlich vom Standort ab.
Der Kanton Schwyz erhebt derzeit eine einfache proportionale Gewinnsteuer von 1,95%.
Nach Angaben des Kantons können Unternehmen in den steuerlich günstigsten Gemeinden auf eine effektive gesamte Unternehmenssteuerbelastung von rund 11,78% einschliesslich direkter Bundessteuer kommen.
Für 2026 beträgt der Gesamtsteuerfuss für juristische Personen in Wollerau 237% der einfachen Steuer.
Die Schweizer Mehrwertsteuer ist von der Gewinnsteuer zu unterscheiden.
Die aktuellen Schweizer Mehrwertsteuersätze betragen:
- 8,1% Normalsatz;
- 2,6% reduzierter Satz;
- 3,8% Sondersatz für Beherbergungsleistungen.
Die Vereinigten Staaten verfügen über kein vergleichbares bundesweites Mehrwertsteuersystem. Sales Taxes werden dort überwiegend auf Ebene der Bundesstaaten und Gemeinden erhoben.
Zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten besteht zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet jedoch nicht, dass ein Unternehmen frei wählen kann, in welchem Staat seine Gewinne besteuert werden.
Tatsächliche Geschäftsleitung, Betriebsstätten, wirtschaftliche Substanz, Steuerresidenz, Unternehmensfunktionen und Abkommensberechtigung bleiben entscheidend.
Die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz führt nicht automatisch dazu, dass ausserhalb der Schweiz erwirtschaftete Gewinne ausschliesslich in der Schweiz besteuert werden.
Private Steuern: der entscheidende Unterschied für Amerikaner
Hier unterscheidet sich der amerikanische Country Guide fundamental von fast allen europäischen Country Guides.
Bei vielen international mobilen Unternehmern verlagert ein Wechsel der Steuerresidenz den Schwerpunkt der persönlichen Besteuerung von einem Land in ein anderes.
Bei US-Bürgern ist die Situation anders.
US-Bürger, die im Ausland leben, bleiben grundsätzlich im US-amerikanischen Bundessteuersystem und müssen unter Umständen weiterhin ihr weltweites Einkommen deklarieren.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieselben Einkünfte vollständig doppelt besteuert werden.
Je nach Situation können unter anderem Foreign Tax Credits, die Foreign Earned Income Exclusion sowie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und der Schweiz relevant sein.
Die US-amerikanische Steuererklärungspflicht verschwindet jedoch nicht einfach dadurch, dass jemand nach Zürich, Zug oder Wollerau zieht.
Für 2026 beträgt die US Foreign Earned Income Exclusion USD 132.900 pro qualifizierender Person.
Eine Steuerbefreiung oder ein Ausschluss bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Einkünfte einfach aus der US-Steuererklärung weggelassen werden dürfen.
Die Schweiz besteuert natürliche Personen dagegen durch eine Kombination von:
- direkter Bundessteuer auf Einkommen;
- kantonaler Einkommenssteuer;
- kommunaler Einkommenssteuer;
- kantonaler und kommunaler Vermögenssteuer;
- Sozialversicherungsbeiträgen, soweit anwendbar.
Das konkrete Schweizer Ergebnis hängt wesentlich ab von:
- Kanton;
- Gemeinde;
- Zivilstand;
- Familiensituation;
- Einkommen;
- Vermögen;
- Art der Einkünfte;
- Beteiligungen an Unternehmen und Investments.
Im Kanton Schwyz wird das Einkommen progressiv besteuert.
Die einfache proportionale Vermögenssteuer beträgt 0,6 Promille des steuerbaren Vermögens.
Für 2026 beträgt der Gesamtsteuerfuss für natürliche Personen in Wollerau ohne Kirchensteuer 174% der einfachen kantonalen Steuer.
Deshalb ist die Frage „Wie hoch ist die Schweizer Einkommensteuer?“ meist zu allgemein gestellt.
Die bessere Frage lautet:
Wo in der Schweiz wird die Person tatsächlich wohnen, welche Einkünfte und Vermögenswerte hat sie und wie interagiert das Schweizer Ergebnis mit der weiterhin bestehenden US-amerikanischen Steuerposition?
Schweizer Kapitalgewinne können eine weitere US–Schweiz-Differenz schaffen
Die Schweiz kann bestimmte private Kapitalgewinne anders behandeln als die Vereinigten Staaten.
Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen können in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei sein, sofern die betreffende Person tatsächlich als private Anlegerin oder privater Anleger und nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler qualifiziert.
Eine Steuerbefreiung in der Schweiz bedeutet für einen amerikanischen Steuerpflichtigen jedoch nicht automatisch eine entsprechende Steuerbefreiung in den Vereinigten Staaten.
Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, weshalb die Schweizer Steuerplanung eines US-Bürgers nicht isoliert betrachtet werden sollte.
Ein nach Schweizer Recht steuerlich attraktives Ergebnis kann weiterhin US-amerikanische Steuerfolgen haben.
Schweizer Bankkonten: ein besonderes Thema für Amerikaner
Eine Schweizer Gesellschaft erhält nicht automatisch ein Schweizer Geschäftskonto, nur weil sie erfolgreich gegründet wurde.
Die Bank führt eine eigene Onboarding- und Risikoprüfung durch.
Abhängig von Bank und Fall können dabei unter anderem folgende Punkte geprüft werden:
- Identität der wirtschaftlich Berechtigten;
- Staatsangehörigkeit;
- Steuerresidenz;
- US-Person-Status;
- Herkunft des Vermögens;
- Herkunft der Mittel;
- Geschäftstätigkeit;
- erwarteter Umsatz;
- Transaktionsgrössen;
- beteiligte Länder;
- Kunden;
- Lieferanten;
- Geschäftspartner;
- wirtschaftlicher Zweck des Kontos.
Für amerikanische Kunden schaffen FATCA und die US-amerikanischen Meldepflichten eine zusätzliche Ebene.
Ein Schweizer Bankkonto ist deshalb kein anonymes Bankkonto.
Auch das Schweizer Bankkundengeheimnis hebt US-amerikanische Meldepflichten nicht auf.
Für US-Personen kann der FBAR relevant werden, wenn der aggregierte Wert ausländischer Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt während des Kalenderjahres USD 10.000 übersteigt.
Form 8938 ist ein separates Melderegime mit anderen Definitionen und Schwellenwerten.
Für qualifizierende Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland können die Schwellenwerte für Form 8938 deutlich höher liegen als beim FBAR.
Bei einer Person, die nicht gemeinsam mit einem Ehepartner einreicht und im Ausland lebt, kann die Meldepflicht beispielsweise entstehen, wenn bestimmte ausländische Finanzvermögenswerte zum Jahresende USD 200.000 oder zu irgendeinem Zeitpunkt während des Jahres USD 300.000 übersteigen.
Bei gemeinsam einreichenden Ehepaaren mit Wohnsitz im Ausland liegen die entsprechenden Schwellenwerte bei USD 400.000 zum Jahresende beziehungsweise USD 600.000 zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres.
Die beiden Melderegime sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Auch bei einer Schweizer Gesellschaft sollte das Kapitaleinzahlungskonto während der Gründung nicht mit dem späteren operativen Geschäftskonto verwechselt werden.
Es handelt sich um unterschiedliche Schritte im Prozess.
Als Unternehmer von den USA in die Schweiz ziehen
Eine Schweizer Gesellschaft zu besitzen und das Recht zu erhalten, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, sind zwei unterschiedliche rechtliche Fragen.
Ein US-Bürger gilt im Schweizer Ausländerrecht als Drittstaatsangehöriger.
Ein Amerikaner kann grundsätzlich eine Schweizer AG oder GmbH besitzen, ohne selbst in der Schweiz steuerlich oder ausländerrechtlich ansässig zu werden.
Wenn der Eigentümer jedoch in die Schweiz ziehen und für die Gesellschaft arbeiten möchte, kommen zusätzlich die Schweizer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungsregeln zur Anwendung.
Die Schweiz beschränkt den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige.
Bei klassischen Arbeitsverhältnissen konzentriert sich die Zulassung grundsätzlich auf hochqualifizierte Personen und berücksichtigt unter anderem:
- wirtschaftliches Interesse der Schweiz;
- berufliche Qualifikationen;
- Arbeitsmarktsituation;
- verfügbare Kontingente;
- markt- und ortsübliche Arbeitsbedingungen.
Unternehmer und selbstständig Erwerbstätige werden nach einem anderen Rahmen beurteilt.
Die Behörden wollen insbesondere verstehen, ob die geplante Tätigkeit einen nachhaltigen positiven Effekt auf den Schweizer Arbeitsmarkt oder die Schweizer Wirtschaft erwarten lässt.
Relevante Faktoren können beispielsweise sein:
- Businessplan;
- Investitionsvolumen;
- Finanzierung;
- Schaffung von Arbeitsplätzen;
- wirtschaftliche Diversifikation;
- Aufträge an Schweizer Unternehmen;
- operative Glaubwürdigkeit;
- Geschäftsräume;
- geplante Mitarbeitende;
- wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Mit anderen Worten:
Die Gründung einer GmbH mit CHF 20.000 Stammkapital ist für sich allein kein Schweizer Einwanderungsprogramm.
Die Gesellschaft kann bestehen, während ihr amerikanischer Eigentümer weiterhin in den Vereinigten Staaten lebt.
Wenn der Umzug in die Schweiz Teil des Ziels ist, sollten Gesellschaftsgründung und Aufenthaltsplanung deshalb von Anfang an gemeinsam betrachtet werden.
Pauschalbesteuerung: wann sie für einen amerikanischen Unternehmer relevant sein kann
Die Schweiz verfügt über ein gesetzlich vorgesehenes Steuerregime, das als Besteuerung nach dem Aufwand oder Pauschalbesteuerung bezeichnet wird.
Es handelt sich nicht um ein Schlupfloch.
Und das Regime steht nicht jedem offen.
Für US-Bürger ist es besonders wichtig, es nicht zu vereinfachen.
Grundsätzlich kann die Besteuerung nach dem Aufwand für bestimmte ausländische Staatsangehörige relevant sein, die ihren Wohnsitz in der Schweiz begründen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Nicht jeder Kanton bietet dieses System an.
Auch Mindestbemessungsgrundlagen und Berechnungsmethoden unterscheiden sich.
Der Kanton Schwyz erlaubt die Besteuerung nach dem Aufwand derzeit für qualifizierende ausländische Personen, die:
- nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen;
- erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit wieder unbeschränkt in der Schweiz steuerpflichtig werden;
- in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Nach den aktuellen Schwyzer Regeln wird die steuerbare Bemessungsgrundlage anhand des Lebensaufwands bestimmt, muss jedoch mindestens den höchsten einschlägigen gesetzlichen Mindestbetrag erreichen.
Für 2026 gehört dazu eine Mindestbemessungsgrundlage von CHF 600.000.
Bei Personen mit eigenem Haushalt ist ausserdem mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses beziehungsweise Eigenmietwerts zu berücksichtigen.
Für die pauschale Vermögenssteuerberechnung beträgt die Mindestbemessungsgrundlage das Zwanzigfache der relevanten einkommenssteuerlichen Aufwandbemessung.
Eine Kontrollrechnung berücksichtigt zudem bestimmte Schweizer Vermögenswerte, Schweizer Einkünfte und bestimmte ausländische Einkünfte, für die Abkommensvorteile beansprucht werden.
Für einen US-Bürger ist jedoch ein Punkt besonders wichtig:
Die Schweizer Pauschalbesteuerung beendet nicht die US-amerikanische staatsangehörigkeitsbasierte Steuer- und Meldepflicht.
Ein Amerikaner muss deshalb das kombinierte Ergebnis in der Schweiz und in den Vereinigten Staaten betrachten.
Die entscheidende Frage lautet nicht einfach:
„Kann ich im Kanton Schwyz pauschal besteuert werden?“
Sondern vielmehr:
„Wie sieht mein gesamtes Schweizer und US-amerikanisches Ergebnis aus, wenn Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Investments, Unternehmen, Einkommensquellen und meine weitere berufliche Tätigkeit berücksichtigt werden?“
Für Unternehmer kann dieser Unterschied entscheidend sein.
Wer aktiv ein operatives Schweizer Unternehmen führt, kann die Voraussetzung, in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, unter Umständen nicht erfüllen. In diesem Fall kann die ordentliche Besteuerung das relevante System sein.
Auch die US–Schweizer Sozialversicherung muss koordiniert werden
Zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten besteht ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen.
Das derzeitige Abkommen trat 2014 in Kraft und ersetzte eine ältere Vereinbarung.
Es dient unter anderem dazu, die Sozialversicherungsunterstellung zwischen beiden Ländern zu koordinieren und in bestimmten grenzüberschreitenden Situationen unangemessene Doppelunterstellungen zu vermeiden.
Für Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeitende, die zwischen den USA und der Schweiz wechseln, sollte die Sozialversicherungsanalyse deshalb Teil der Relocation-Planung sein und nicht erst im Nachhinein erfolgen.
Steuerresidenz, Arbeitsverhältnis, Payroll und Sozialversicherung stehen miteinander in Verbindung, sind aber nicht dasselbe.
Drei Fehler, die amerikanische Unternehmer in der Schweiz vermeiden sollten
Fehler 1 – Eine Schweizer GmbH wie eine Schweizer Version der LLC behandeln
Eine US LLC und eine Schweizer GmbH bieten beide Haftungsbegrenzungen, sind deshalb aber nicht gleich.
Eine US LLC kann abhängig von Eigentümerstruktur und steuerlichen Wahlen unterschiedliche US-bundessteuerliche Klassifikationen haben.
Eine Schweizer GmbH ist eine Schweizer Kapitalgesellschaft mit eigener gesellschaftsrechtlicher, buchhalterischer und steuerlicher Behandlung.
Für einen amerikanischen Eigentümer lautet die relevante Frage deshalb nicht nur:
„Soll ich in der Schweiz eine GmbH oder AG wählen?“
Sondern zusätzlich:
„Wie wird diese Schweizer Gesellschaft in den Vereinigten Staaten klassifiziert und gemeldet?“
Die Schweizer und die US-amerikanische Seite sollten gemeinsam betrachtet werden.
Fehler 2 – Annehmen, dass der Besitz einer Schweizer Firma automatisch Schweizer Aufenthalt schafft
Das tut er nicht.
Ein ausländischer Aktionär oder Gesellschafter kann eine Schweizer Gesellschaft besitzen und gleichzeitig weiterhin im Ausland leben.
Die Gesellschaft muss dennoch sämtliche Schweizer gesellschaftsrechtlichen und vertretungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Möchte der Eigentümer in die Schweiz ziehen und hier arbeiten, ist das Aufenthalts- und Arbeitsrecht ein separater Prozess.
Dies sollte idealerweise geprüft werden, bevor die Unternehmensstruktur finalisiert wird – und nicht erst nach der Gründung.
Fehler 3 – Annehmen, eine Schweizer Gesellschaft und ein Schweizer Bankkonto würden den Eigentümer aus dem US-System herauslösen
Das tun sie nicht.
US-Bürger im Ausland können weiterhin verpflichtet sein zu:
- US-Einkommensteuererklärungen;
- Meldungen über ausländische Gesellschaften;
- FBAR;
- Form 8938;
- weiteren internationalen Informationsmeldungen abhängig von der Struktur.
Gleichzeitig muss die Schweizer Gesellschaft die Schweizer Anforderungen an Buchhaltung, Steuern, Gesellschaftsrecht und wirtschaftliche Berechtigung erfüllen.
Der richtige Ablauf ist deshalb nicht:
Gesellschaft → Bankkonto → erledigt.
Realistischer ist:
Eigentümer und Steuerposition → Geschäftsmodell → Schweizer Rechtsform → Governance und Vertretung → Management und Substanz → Immigration, falls relevant → Banking → laufende Schweizer und US-amerikanische Compliance.
Wirtschaftlich Berechtigte werden in der Schweiz transparenter
Eine weitere veraltete Annahme besteht darin, dass bei einer AG der wirtschaftliche Eigentümer einfach hinter der Gesellschaft verschwinden könne.
Ab dem 1. Oktober 2026 tritt das neue Schweizer Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen in Kraft.
Der neue Rechtsrahmen schafft ein eidgenössisches Transparenzregister mit Angaben zu den natürlichen Personen, die die erfassten Gesellschaften letztlich kontrollieren.
Das Regime betrifft die meisten Schweizer juristischen Personen, einschliesslich AG und GmbH.
Das bedeutet nicht, dass das Schweizer Handelsregister zu einem öffentlichen Aktionärsregister wird.
Es unterstreicht jedoch einen wichtigen Grundsatz:
Eine Schweizer Gesellschaft sollte nicht mit dem Ziel strukturiert werden, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu verbergen.
Für legitime internationale Unternehmer sollte der Fokus vielmehr auf korrekter Eigentümerdokumentation, regelkonformer Meldung und einer Struktur liegen, die gegenüber Banken, Behörden und professionellen Beratern konsistent erklärt werden kann.
Schweizer Zweigniederlassung oder Schweizer Tochtergesellschaft für ein US-Unternehmen?
Ein amerikanisches Unternehmen, das in den Schweizer Markt eintritt, muss nicht zwingend eine eigenständige Schweizer Kapitalgesellschaft gründen.
In manchen Fällen kann eine Zweigniederlassung sinnvoll sein.
Der Unterschied ist wesentlich.
Schweizer Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung bleibt rechtlich Bestandteil der ausländischen Muttergesellschaft.
Sie kann sinnvoll sein, wenn die Schweizer Tätigkeit tatsächlich lediglich eine Erweiterung des US-Unternehmens darstellt und keine geschäftliche Notwendigkeit für eine separate Schweizer juristische Person besteht.
Schweizer Tochtergesellschaft
Eine Schweizer AG oder GmbH ist dagegen eine eigenständige juristische Person.
Eine Tochtergesellschaft kann insbesondere sinnvoll sein, wenn der Schweizer Geschäftsbetrieb Folgendes benötigt:
- lokale Mitarbeitende;
- lokale Vertragsbeziehungen;
- Haftungstrennung;
- Investoren;
- eigenständige Finanzierung;
- Schweizer Corporate Banking;
- substanzielle operative Tätigkeiten in der Schweiz;
- eine klare Schweizer Governance-Struktur.
Keine der beiden Varianten sollte lediglich deshalb gewählt werden, weil sie auf den ersten Blick einfacher zu registrieren scheint.
Steuern, Banking, Haftung, operative Anforderungen und Managementstruktur sollten vor der Entscheidung analysiert werden.
Praktische Fragen amerikanischer Unternehmer zur Schweiz
Kann ein US-Bürger 100% einer Schweizer Gesellschaft besitzen?
Ja, grundsätzlich.
Eine amerikanische Privatperson oder ein US-Unternehmen kann grundsätzlich 100% einer Schweizer AG oder GmbH besitzen.
Die Anforderungen an die Schweizer Vertretung und die übrigen gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen müssen dennoch erfüllt werden.
Muss ich in der Schweiz wohnen, um eine Schweizer Gesellschaft zu besitzen?
Nein.
Eigentum und Wohnsitz sind zwei getrennte Fragen.
Ein Amerikaner kann eine Schweizer Gesellschaft besitzen und gleichzeitig weiterhin in den Vereinigten Staaten wohnen.
Brauche ich einen Schweizer Verwaltungsrat oder Geschäftsführer?
Eine Schweizer AG oder GmbH muss über mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person verfügen, welche die Schweizer Wohnsitzanforderung erfüllt.
Die genaue Governance-Struktur hängt davon ab, ob es sich um eine AG oder GmbH handelt und wie die Vertretungsberechtigung organisiert wird.
Kann ein Amerikaner ein Schweizer Geschäftskonto eröffnen?
Grundsätzlich ja, sofern die Bank den Fall akzeptiert.
Die Genehmigung des Bankkontos ist jedoch unabhängig von der Gesellschaftsgründung.
Die Bank prüft unter anderem Eigentümer, Geschäftstätigkeit, US-Person-Status, Herkunft des Vermögens, Herkunft der Mittel, Transaktionsprofil, involvierte Länder und weitere Compliance-Faktoren.
Beendet ein Umzug in die Schweiz meine US-Steuerpflicht?
Nein.
US-Bürger bleiben grundsätzlich auch bei Wohnsitz im Ausland innerhalb des US-amerikanischen Bundessteuersystems und müssen weltweite Einkünfte deklarieren.
Foreign Tax Credits, Steuerbefreiungen und Doppelbesteuerungsabkommen können die Besteuerung reduzieren oder koordinieren. Der reine Wohnsitzwechsel beendet die US-Steuererklärungspflicht jedoch nicht.
Muss ich meine Schweizer Bankkonten weiterhin in den USA melden?
Möglicherweise ja.
FBAR und Form 8938 sind zwei wichtige US-Melderegime, allerdings mit unterschiedlichen Definitionen und Schwellenwerten.
Kann ein US-Bürger die Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen?
Grundsätzlich kann dies möglich sein, sofern sämtliche Schweizer Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Schweizer Pauschalbesteuerung beseitigt jedoch nicht die US-amerikanischen Steuer- und Meldepflichten.
Für Amerikaner muss deshalb das kombinierte US–Schweizer Ergebnis individuell analysiert werden.
Kann ich einfach eine GmbH gründen und dadurch in die Schweiz ziehen?
Nein.
Der Besitz einer Schweizer Gesellschaft und der Schweizer Aufenthaltsstatus sind zwei unterschiedliche Fragen.
Eine Gesellschaft kann gegründet werden, ohne dass ihr amerikanischer Eigentümer dadurch automatisch das Recht erhält, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten.
Ist eine Schweizer GmbH dasselbe wie eine amerikanische LLC?
Nein.
Beide bieten Elemente beschränkter Haftung, unterscheiden sich jedoch gesellschaftsrechtlich und steuerlich erheblich.
Auch die US-amerikanische Behandlung der Schweizer Gesellschaft muss separat geprüft werden.
GmbH oder AG für einen amerikanischen Unternehmer?
Das hängt vom konkreten Projekt ab.
Eine GmbH kann für eine eng gehaltene oder inhabergeführte Gesellschaft geeignet sein.
Eine AG kann sinnvoll sein, wenn zukünftige Investoren, Anteilsübertragungen, Marktpositionierung oder komplexere internationale Governance erwartet werden.
Vor der Wahl der Rechtsform sollten auch die US-amerikanischen Steuer- und Meldefolgen berücksichtigt werden.
Sollte ein US-Unternehmen eine Schweizer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gründen?
Das hängt von der geplanten Tätigkeit ab.
Eine Zweigniederlassung bleibt rechtlich mit der US-Muttergesellschaft verbunden.
Eine Schweizer Tochtergesellschaft ist eine eigenständige Schweizer juristische Person.
Bei der Entscheidung sollten Haftung, Besteuerung, Mitarbeitende, Verträge, Banking, Management und der erwartete Umfang der Schweizer Aktivitäten berücksichtigt werden.
Ist der Kanton Schwyz für amerikanische Unternehmer attraktiv?
Er kann es sein.
Der Kanton Schwyz verbindet die Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich mit einem wettbewerbsfähigen steuerlichen Umfeld und guter internationaler Erreichbarkeit.
Wollerau liegt besonders nahe am Wirtschaftsraum Zürich und gehört gleichzeitig zum Kanton Schwyz.
Ein Geschäftssitz in Schwyz sollte jedoch zur tatsächlichen Unternehmensstruktur passen.
Steuerresidenz und Gewinnallokation entstehen nicht allein dadurch, dass eine Gesellschaft eine Adresse in einer bestimmten Gemeinde erhält.
Ist Schweizer Banking gegenüber den USA geheim?
Nein.
Schweizer Bankkundengeheimnis bedeutet kein anonymes Banking und hebt geltende US-Steuermeldepflichten, FATCA-, AML- oder KYC-Anforderungen nicht auf.
Was ein amerikanischer Unternehmer vor der Gründung einer Schweizer Gesellschaft klären sollte
Bevor zwischen AG, GmbH oder Zweigniederlassung entschieden wird, sollten einige zentrale Fragen beantwortet werden.
- Wem wird die Schweizer Gesellschaft gehören?
- Ist der Eigentümer US-Bürger, US-Steuerresident oder eine US-Gesellschaft?
- Wo wird der Eigentümer tatsächlich leben?
- Wo werden die wesentlichen Managemententscheidungen getroffen?
- Wird es Mitarbeitende in der Schweiz geben?
- Wird die Gesellschaft Geschäftsräume in der Schweiz haben?
- Was wird die Schweizer Gesellschaft tatsächlich tun?
- Wer werden ihre Kunden und Lieferanten sein?
- Aus welchen Ländern werden Zahlungen eingehen und wohin werden Zahlungen erfolgen?
- Welche Umsätze und Transaktionsgrössen werden erwartet?
- Plant der Eigentümer einen Umzug in die Schweiz?
- Wird der Eigentümer persönlich für die Schweizer Gesellschaft arbeiten?
- Welche Bankbeziehung wird benötigt?
- Wie wird die Schweizer Gesellschaft in den Vereinigten Staaten klassifiziert und gemeldet?
Diese Fragen bestimmen weit mehr als die Gründungsdokumente.
Sie beeinflussen Banking, Immigration, Besteuerung, Compliance und die langfristige Funktionsfähigkeit der Struktur.
Fazit
Vielleicht ist das Interessanteste an den Vereinigten Staaten und der Schweiz nicht, wie unterschiedlich beide Länder sind.
Sondern wie vertraut die Schweiz einem amerikanischen Unternehmer zunächst erscheinen kann.
Beide Länder sind föderal.
In beiden Ländern kann der konkrete Standort innerhalb des Landes erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
Beide verfügen über anspruchsvolle Bank- und Professional-Services-Sektoren.
Und beide sind Heimat internationaler Unternehmen und global vernetzter Geschäftswelten.
Unter diesen Gemeinsamkeiten liegen jedoch sehr unterschiedliche Rechtssysteme.
Ein amerikanischer Gründer in der Schweiz trifft auf gesetzlich vorgeschriebenes Gesellschaftskapital, Schweizer Wohnsitzanforderungen für die Vertretung, Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, separate Einwanderungsregeln und einen Banking-Prozess, bei dem die Gesellschaftsgründung lediglich der Anfang ist.
Und Amerikaner haben eine zusätzliche Ebene, die die meisten anderen ausländischen Unternehmer nicht in derselben Form betrifft:
Das US-amerikanische Steuer- und Informationsmeldesystem kann ihnen über den Atlantik folgen.
Deshalb ist die stärkste Schweizer Struktur selten jene, die lediglich um einen attraktiven Steuersatz herum aufgebaut wurde.
Stark ist vielmehr eine Struktur, bei der Schweizer Gesellschaft, tatsächliche Geschäftsleitung, Eigentümer, Banking, Wohnsitz, US-amerikanische Verpflichtungen und reale Geschäftstätigkeit dieselbe konsistente wirtschaftliche Geschichte erzählen.
Alpine Capital hat seinen Sitz in Wollerau im Kanton Schwyz und begleitet internationale Unternehmer bei der Gründung von Schweizer AGs und GmbHs, Schweizer Vertretung, Geschäftsadressen, Corporate Banking und grenzüberschreitender Umsetzung.
Bei US-Kunden sollte die Schweizer Seite idealerweise von Anfang an mit geeigneter US-Steuerberatung koordiniert werden, anstatt die Schweizer Struktur isoliert zu entwickeln.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen mit Stand September 2026 und stellt keine individuelle Schweizer oder US-amerikanische Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung dar.
