Als Nigerianer eine Schweizer Firma gründen? Alles über AG und GmbH, Geschäftskonto, Kapitaltransfer, Steuern 2026 und Aufenthaltsbewilligung.

Firmengründung in der Schweiz für nigerianische Unternehmer

1998 traf ein nigerianisches Energiehandelsunternehmen eine Entscheidung, die seine internationale Entwicklung nachhaltig prägen sollte.

Es verlagerte sein Handelszentrum von Lagos nach Genf.

Das Unternehmen war die Sahara Group, die erst zwei Jahre zuvor in Nigeria gegründet worden war. Aus einem auf Erdölprodukte spezialisierten Handelsgeschäft entwickelte sich eine internationale Unternehmensgruppe mit Aktivitäten in Afrika, Europa, Asien und dem Nahen Osten.

Der Schritt in die Schweiz hatte einen konkreten geschäftlichen Hintergrund. Es ging um internationale Kunden, Zugang zu Handelskompetenz, Finanzierungsbeziehungen und die Koordination grenzüberschreitender Geschäfte.

Fast drei Jahrzehnte später entstand eine ganz andere Verbindung zwischen Nigeria und der Schweiz.

Im Juni 2026 kündigte das nigerianische Zahlungstechnologieunternehmen Interswitch eine strategische Zusammenarbeit mit dem Schweizer Bankensoftwareanbieter Temenos an.

Die erste Geschichte handelt vom internationalen Energiehandel. Die zweite von digitaler Bankentechnologie.

Beide zeigen denselben Grundsatz.

Die Schweiz kann für nigerianische Unternehmer einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert bieten. Aber nicht jedes internationale Geschäft benötigt eine eigene Schweizer Gesellschaft. Und wo eine solche Gesellschaft sinnvoll ist, sollte ihre rechtliche Struktur zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passen.

Nigerianische Privatpersonen und Unternehmen können grundsätzlich 100 % einer Schweizer AG oder GmbH besitzen, ohne persönlich in der Schweiz zu wohnen.

Die Firmengründung, der internationale Kapitaltransfer, die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos und die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung sind jedoch unterschiedliche rechtliche und praktische Vorgänge.

Dieser Leitfaden erklärt, wie nigerianische Unternehmer diese Fragen nach dem Stand von 2026 beurteilen und aufeinander abstimmen können.

Nigeria und die Schweiz: Eine Wirtschaftsbeziehung, die weit über Erdöl hinausgeht

Nigeria ist einer der bedeutenden Wirtschaftspartner der Schweiz in Afrika.

Gemäss den offiziellen Informationen der Schweizer Vertretung in Nigeria erreichte der bilaterale Warenhandel 2025 rund CHF 869 Millionen, gegenüber CHF 818 Millionen im Jahr 2024.

Die Schweiz exportiert insbesondere pharmazeutische Produkte, Chemikalien, Maschinen und Präzisionsinstrumente nach Nigeria.

Zu den wichtigsten nigerianischen Exportgütern für den Schweizer Markt gehören Rohöl und Edelmetalle.

Mehr als 50 Schweizer Unternehmen sind in Nigeria tätig. Ihre Aktivitäten reichen von der Lebensmittel- und Pharmaindustrie über Maschinenbau bis zu Dienstleistungen und dem Bankwesen.

Auch die institutionellen Wirtschaftsbeziehungen sind seit Langem etabliert.

Im November 2000 unterzeichneten die Schweiz und Nigeria ein Investitionsschutzabkommen, das am 1. April 2003 in Kraft trat.

2011 schlossen die Länder eine Migrationspartnerschaft ab. Seitdem besteht ein regelmässiger Austausch über Migrationsfragen und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden.

Das Schweizer Generalkonsulat in Lagos, das 2016 eröffnet wurde, unterstützt unter anderem die Wirtschaftsbeziehungen und den Austausch mit Unternehmen.

Darüber hinaus bestehen Verbindungen in Forschung, Bildung und Kultur.

Im Juni 2026 unterzeichneten die Schweiz und Nigeria eine Vereinbarung über die Einfuhr, Ausfuhr und Rückgabe von Kulturgütern. Schweizer Institutionen beteiligten sich zudem an der Rückgabe historischer nigerianischer Objekte, darunter Kulturgüter aus dem ehemaligen Königreich Benin.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beschreibt die bilateralen Beziehungen als Zusammenarbeit in Wirtschaft, Migration, Forschung, humanitärer Hilfe und weiteren Bereichen.

Für nigerianische Unternehmer ist diese etablierte Verbindung relevant.

Die Schweiz ist kein unbekannter Wirtschaftsstandort. Welche geschäftlichen Möglichkeiten bestehen, hängt jedoch stark von der Branche und vom tatsächlichen Unternehmensmodell ab.

Drei reale Geschäftsmodelle zwischen Nigeria und der Schweiz

Der internationale Markteintritt kann sehr unterschiedlich aussehen.

Ein Unternehmen baut eigene Handelsaktivitäten in der Schweiz auf. Ein anderes arbeitet mit einem Schweizer Technologieanbieter zusammen. Ein drittes zeigt, wie Schweizer Industriekompetenz zur Entwicklung eines nigerianischen Produktionsunternehmens beigetragen hat.

Diese drei Beispiele verdeutlichen die Unterschiede.

1. Sahara Group: Von Lagos zum internationalen Handelszentrum Genf

Die Sahara Group wurde 1996 in Nigeria gegründet und konzentrierte sich zunächst auf den Handel mit Erdölprodukten.

Gemäss ihrer offiziellen Unternehmensgeschichte verlagerte die Gruppe 1998 ihr internationales Handelszentrum von Lagos nach Genf.

Das war ein wichtiger Schritt ihrer internationalen Expansion.

Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Unternehmensgruppe in den Bereichen Energiehandel, Erdölproduktion, Stromerzeugung, Infrastruktur und weitere Geschäftsfelder.

Heute unterhält Sahara ein internationales Netzwerk mit Aktivitäten in zahlreichen Ländern.

Die offiziellen Kontaktinformationen der Gruppe weisen sowohl nigerianische als auch internationale Standorte aus, darunter Genf.

In einer Unternehmensmitteilung aus dem Jahr 2020 wurde die Genfer Handelspräsenz als Zweigniederlassung der Sahara Energy Resources International Pte Limited beschrieben, einer Gesellschaft innerhalb der Unternehmensgruppe.

Diese rechtliche Unterscheidung ist wichtig.

Eine internationale Unternehmensgruppe kann Handelsaktivitäten in der Schweiz unterhalten, ohne dass sämtliche Geschäftseinheiten als Schweizer AG organisiert sein müssen.

Genf zählt zu den etablierten internationalen Zentren des Rohstoffhandels.

Unternehmen finden dort spezialisierte Dienstleister, Handelskompetenz und internationale Geschäftsbeziehungen.

Für einen nigerianischen Energie- oder Rohstoffhändler kann eine echte Schweizer Handelspräsenz deshalb verschiedene Funktionen erfüllen:

  • Abschluss internationaler Kunden- und Lieferantenverträge.
  • Beschaffung und Handel mit Rohstoffen.
  • Aufbau von Handelsfinanzierungsbeziehungen.
  • Kommerzielle Koordination internationaler Aktivitäten.
  • Steuerung geschäftlicher Risiken.
  • Zusammenarbeit mit Logistik- und Handelspartnern.

Eine Schweizer Präsenz bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Gewinne aus nigerianischer Produktion oder anderen Tätigkeiten in der Schweiz besteuert werden dürfen.

Entscheidend ist, welche Gesellschaft welche Funktionen tatsächlich ausübt, über welche Vermögenswerte sie verfügt und welche wirtschaftlichen Risiken sie trägt.

Die wichtigste Erkenntnis ist nicht, dass Sahara ein Büro in Genf besitzt. Entscheidend ist, dass die Schweizer Präsenz Teil eines echten internationalen Handelsgeschäfts ist.

2. Interswitch und Temenos: Nigerianische Finanztechnologie trifft Schweizer Bankensoftware

Ein aktuelleres Beispiel stammt aus der Finanztechnologie.

Am 4. Juni 2026 gaben die Interswitch Group und der Schweizer Bankensoftwareanbieter Temenos eine strategische Zusammenarbeit bekannt.

Interswitch gehört zu den etablierten nigerianischen Anbietern von Zahlungsverkehrs- und digitalen Handelslösungen.

Temenos mit Sitz im Genfer Raum entwickelt Bankensoftware, die von Finanzinstituten weltweit eingesetzt wird.

Im Rahmen der Partnerschaft will Interswitch Temenos-Technologie in mehreren Bereichen nutzen:

  • Kernbankensysteme.
  • Digital Banking.
  • Zahlungsverkehr.
  • Vermögensverwaltung.
  • Lösungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Das Ziel besteht darin, Banken und Finanzinstituten in Afrika technologiegestützte Managed Services bereitzustellen.

Die Zusammenarbeit soll unter anderem Märkte wie Nigeria, Ghana, Côte d'Ivoire und Kenia unterstützen.

Die offizielle Mitteilung von Interswitch beschreibt die Partnerschaft als wichtigen Schritt bei der Weiterentwicklung des eigenen Dienstleistungsangebots.

Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass Interswitch eigens für dieses Projekt eine neue Schweizer Tochtergesellschaft gegründet hat.

Das Beispiel zeigt vielmehr einen anderen Weg der internationalen Zusammenarbeit.

Ein nigerianisches Technologieunternehmen kann durch Lizenz-, Produkt- oder Dienstleistungspartnerschaften Zugang zu Schweizer Fachwissen und Technologie erhalten.

Für Unternehmer aus Lagos, die Software, digitale Finanzinfrastruktur oder Geschäftskundenlösungen entwickeln, kann eine solche Kooperation der sinnvollere erste Schritt sein.

Eine eigene Schweizer Gesellschaft wird insbesondere dann relevant, wenn tatsächlich lokale Verträge, Mitarbeitende, Investitionen oder Managementfunktionen benötigt werden.

Die geschäftliche Zusammenarbeit sollte die rechtliche Struktur bestimmen.

3. Swiss Pharma Nigeria: Schweizer Industriewissen und nigerianische Produktion

Das dritte Beispiel zeigt eine Verbindung in umgekehrter Richtung.

Swiss Pharma Nigeria Limited, bekannt als Swipha, geht auf ein Unternehmen zurück, das 1976 durch den Schweizer Pharmakonzern F. Hoffmann-La Roche gegründet wurde.

Ziel war die Herstellung und Vermarktung hochwertiger Medikamente für Nigeria und weitere westafrikanische Märkte.

Später entwickelte sich Swipha zu einem etablierten nigerianischen Arzneimittelproduzenten.

Heute gehört die Gesellschaft zur internationalen Pharmagruppe Micro Labs.

Es wäre deshalb falsch, Swipha allein aufgrund ihrer historischen Herkunft weiterhin als Tochtergesellschaft von Roche zu bezeichnen.

Die nigerianischen Produktionsaktivitäten umfassen unter anderem Medikamente gegen Diabetes, Infektionskrankheiten und Malaria sowie Präparate für das Herz-Kreislauf-System.

Die Unternehmensgeschichte von Swipha dokumentiert zudem verschiedene Qualitäts- und Produktionszertifizierungen.

Dieses Beispiel zeigt, wie internationale Industriekompetenz die Entwicklung einer lokalen Produktion unterstützen kann.

Es unterscheidet sich sowohl vom Genfer Rohstoffhandel der Sahara Group als auch von der Interswitch–Temenos-Technologiepartnerschaft.

Für Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit zwischen Nigeria und der Schweiz aufbauen möchten, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:

Industriepartnerschaft, Vertrieb, Technologievereinbarung, Akquisition oder eine eigenständige Gesellschaft.

Nicht jede Zusammenarbeit braucht dieselbe rechtliche Struktur.

Kann ein nigerianischer Staatsbürger eine Schweizer Firma gründen, ohne hier zu wohnen?

Ja. Ein nigerianischer Staatsbürger kann grundsätzlich 100 % einer Schweizer AG oder GmbH besitzen und weiterhin in Nigeria leben.

Auch eine nigerianische Gesellschaft kann grundsätzlich alleinige Aktionärin oder Gesellschafterin einer Schweizer Kapitalgesellschaft sein.

Das Schweizer Gesellschaftsrecht verlangt normalerweise nicht, dass die Eigentümer die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Die Gesellschaft muss jedoch die gesetzlichen Anforderungen an ihre Vertretung erfüllen.

Mindestens eine entsprechend bevollmächtigte Person muss in der Schweiz wohnhaft sein und die Gesellschaft rechtsverbindlich vertreten können.

Ausserdem benötigt die Gesellschaft einen eingetragenen Geschäftssitz.

Für einen Unternehmer mit Wohnsitz in Lagos, Abuja oder Port Harcourt kann dies die Bestellung eines geeigneten Verwaltungsratsmitglieds oder Geschäftsführers mit Schweizer Wohnsitz erforderlich machen.

Eine solche Person übernimmt tatsächliche gesetzliche Verantwortlichkeiten.

Eine Domiziladresse oder ein lokaler Vertreter beweisen für sich allein nicht, dass sämtliche Geschäftsleitungsentscheidungen steuerlich tatsächlich in der Schweiz getroffen werden.

Das offizielle Schweizer KMU-Portal erläutert den Unterschied zwischen dem Eigentum an einer Gesellschaft und der Bewilligung, in der Schweiz erwerbstätig zu sein.

Nigerianische Ltd, Schweizer GmbH oder AG: Welche Rechtsform eignet sich?

Nigeria und die Schweiz kennen Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung.

Die Anforderungen unterscheiden sich jedoch.

Nigerianische Private Company Limited by Shares

Die Private Company Limited by Shares, üblicherweise mit Ltd bezeichnet, ist eine häufig verwendete Gesellschaftsform in Nigeria.

Nach den Bestimmungen des Companies and Allied Matters Act kann eine gewöhnliche private Gesellschaft grundsätzlich auch mit einem einzigen Aktionär gegründet werden.

Das allgemeine nominelle Mindestkapital beträgt NGN 100'000.

Bei ausländischer Beteiligung oder in bestimmten regulierten Branchen können erheblich höhere Anforderungen gelten.

Eigentümerstruktur, Organe, Eintragung und laufende Meldepflichten richten sich nach nigerianischem Gesellschaftsrecht.

Schweizer GmbH: Für Unternehmen mit überschaubarer Eigentümerstruktur

Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital.

Ein einzelner Gesellschafter genügt.

Dieser kann eine nigerianische Privatperson oder Gesellschaft sein.

Die Gesellschafter werden im öffentlichen Schweizer Handelsregister aufgeführt.

Für die Übertragung von Stammanteilen gelten besondere Formvorschriften und grundsätzlich Zustimmungserfordernisse, soweit Gesetz und Statuten nichts anderes vorsehen.

Eine GmbH kann sich für Beratungsunternehmen, Technologieunternehmen, Handelsgesellschaften und operative Tochtergesellschaften mit relativ stabiler Eigentümerstruktur eignen.

Schweizer AG: Mehr Flexibilität für Investitionen und Eigentümerwechsel

Eine Schweizer AG benötigt mindestens CHF 100'000 nominelles Aktienkapital.

Bei der Gründung müssen grundsätzlich mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie sowie insgesamt mindestens CHF 50'000 liberiert werden.

Eine AG kann insbesondere dann geeignet sein, wenn das Unternehmen externe Investoren aufnehmen, weitere Gesellschaften erwerben oder später die Eigentümerstruktur verändern möchte.

Anders als GmbH-Gesellschafter erscheinen Aktionäre einer AG nicht allein aufgrund ihres Aktienbesitzes in derselben Weise im öffentlichen Handelsregister.

Das bedeutet jedoch keine anonyme Eigentümerschaft.

Interne Register, die Sorgfaltspflichten der Banken und die Vorschriften zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter bleiben anwendbar.

Die passende Rechtsform sollte sich nach den geplanten Eigentumsverhältnissen, Investitionen und operativen Anforderungen richten.

Alpine Capital erläutert die Unterschiede im Beitrag AG oder GmbH in der Schweiz 2026: Kapital, Eigentümer, Führung und Revision im Vergleich.

Schweizer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Partnerschaft?

Eine Schweizer Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person.

Beispielsweise kann eine nigerianische Ltd grundsätzlich eine Schweizer GmbH oder AG besitzen.

Die Schweizer Gesellschaft hat eigene Verträge, Buchführungspflichten, Gesellschaftsorgane und rechtliche Verantwortlichkeiten.

Eine Zweigniederlassung ist etwas anderes.

Sie bleibt rechtlich Bestandteil der ausländischen Muttergesellschaft, auch wenn in der Schweiz Registrierungs-, Vertretungs-, Steuer- und Buchführungspflichten entstehen können.

Eine dritte Möglichkeit ist eine internationale Geschäftspartnerschaft.

Ein nigerianisches Technologieunternehmen kann Schweizer Software lizenzieren oder eine Vertriebsvereinbarung abschliessen, ohne eine Schweizer Tochtergesellschaft zu gründen.

Ebenso kann ein nigerianischer Exporteur Schweizer Kunden über einen bestehenden Vertriebspartner erreichen.

Die richtige Lösung hängt von Haftung, tatsächlichen Geschäftsaufgaben, Personal, Risiken und der langfristigen Planung ab.

Nigerias Steuerreform 2026: Was Unternehmer wissen müssen

Am 1. Januar 2026 trat in Nigeria ein umfassend überarbeiteter steuerlicher Rechtsrahmen in Kraft.

Grundlage bilden der Nigeria Tax Act 2025 sowie weitere Reformgesetze zur Steuerverwaltung und zur Organisation der zuständigen Behörden.

Die Reform betrifft operative Gesellschaften, kleinere Unternehmen, internationale Unternehmensgruppen und Privatpersonen.

Der allgemeine Unternehmenssteuersatz beträgt 30 %

Für Unternehmen ausserhalb der gesetzlichen Kleinunternehmensbefreiung beträgt der ordentliche nigerianische Gewinnsteuersatz 2026 grundsätzlich 30 %.

Qualifizierende Kleinunternehmen können von einer vollständigen Befreiung von der Unternehmensgewinnsteuer profitieren.

Die offiziellen Reforminformationen und die aktuelle PwC-Steuerübersicht für Nigeria beschreiben dafür grundsätzlich folgende Kriterien:

  • Jahresumsatz von höchstens NGN 100 Millionen.
  • Anlagevermögen von höchstens NGN 250 Millionen.
  • Erfüllung weiterer gesetzlicher Voraussetzungen.

Bestimmte professionelle Dienstleistungen sind von der Kleinunternehmensdefinition ausgeschlossen.

Bei der Umsatzschwelle bestehen allerdings Unterschiede zwischen veröffentlichten Gesetzesfassungen und einzelnen Fachauslegungen. Unternehmen in der Nähe der Grenze sollten deshalb die massgebliche Fassung und aktuelle Verwaltungspraxis prüfen lassen.

Eine Gesellschaft darf nicht allein aufgrund einer allgemein veröffentlichten Umsatzzahl davon ausgehen, dass sie steuerbefreit ist.

Zusätzlich gilt eine Entwicklungsabgabe von 4 %

Der neue Rechtsrahmen sieht für die davon erfassten nigerianischen Gesellschaften eine Development Levy von 4 % auf die entsprechend berechneten steuerlichen Gewinne vor.

Qualifizierende Kleinunternehmen und bestimmte nicht ansässige Gesellschaften sind davon ausgenommen.

Die Abgabe ersetzt mehrere bisherige Unternehmensabgaben, darunter bisherige Beiträge zur Hochschulbildung, Technologieentwicklung und weiteren staatlichen Einrichtungen.

Ihre Bemessungsgrundlage und Berechnung sind separat zu beurteilen.

Deshalb darf die Development Levy nicht ohne Weiteres als identische zusätzliche Steuer auf dieselbe Bemessungsgrundlage wie die 30-prozentige Gewinnsteuer dargestellt werden.

Die Steuerreforminformationen von PwC Nigeria erläutern die wesentlichen Änderungen.

Auch die nigerianische Regierung veröffentlichte im Juni 2026 Übergangshinweise für die praktische Anwendung der neuen Steuergesetze.

Schweiz: Die Unternehmenssteuer hängt vom Standort ab

Die ordentliche Schweizer Gewinnsteuer setzt sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen.

Der gesetzliche Gewinnsteuersatz des Bundes beträgt 8,5 % des steuerbaren Reingewinns nach Steuern.

Das ist nicht der gesamte Schweizer Gewinnsteuersatz.

Für eine ordentlich besteuerte Gesellschaft in Wollerau, Kanton Schwyz, liegt die kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung 2026 bei ungefähr 11,6 % des Gewinns vor Steuern.

Es handelt sich um einen gerundeten Orientierungswert, nicht um eine für jede Gesellschaft garantierte Steuerbelastung.

Kapitalsteuern, besondere steuerliche Anpassungen und spezielle Regeln können das Ergebnis beeinflussen.

Für einen nigerianischen Unternehmer erscheint der Vergleich zwischen einer ordentlichen nigerianischen Gewinnsteuer von 30 %, einer gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Development Levy und rund 11,6 % in Wollerau auf den ersten Blick erheblich.

Diese Zahlen allein belegen jedoch noch keine entsprechende Steuerersparnis.

Die Gewinne müssen wirtschaftlich den Tätigkeiten der Schweizer Gesellschaft zugeordnet werden können.

Alpine Capital erläutert die standortabhängigen Unterschiede im Beitrag Unternehmenssteuern in der Schweiz 2026: Warum die Gemeinde zählt.

Senkt eine Schweizer Gesellschaft automatisch die nigerianischen Steuern?

Nein. Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft verlagert nigerianische Unternehmensgewinne nicht automatisch in die Schweiz.

Stellen wir uns ein Softwareunternehmen in Lagos vor, das eine Schweizer AG gründet.

Die Entwickler arbeiten weiterhin in Nigeria. Die Geschäftsleitung trifft ihre Entscheidungen ebenfalls dort, und das nigerianische Team erbringt die Leistungen für die Kunden.

Wenn die Rechnungen künftig über die Schweizer AG ausgestellt werden, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Gewinne in der Schweiz steuerbar sind.

Relevant sind insbesondere:

  • Ort der effektiven Geschäftsleitung.
  • Steuerliche Betriebsstätten und andere steuerpflichtige Präsenzen.
  • Mitarbeitende und tatsächlich ausgeübte Funktionen.
  • Rechte an geistigem Eigentum.
  • Vertragliche Verantwortlichkeiten.
  • Unternehmerische Risiken.
  • Verrechnungspreise.
  • Anwendbare steuerliche Vorschriften beider Länder.

Das neue nigerianische Steuerrecht berücksichtigt zudem den Ort der effektiven Geschäftsleitung und Kontrolle bei der steuerlichen Beurteilung ausländisch registrierter Gesellschaften.

Eine Schweizer Gesellschaft, die tatsächlich von Nigeria aus geführt wird, kann deshalb zusätzliche nigerianische Steuerfragen auslösen.

Die nigerianischen Regeln zur Mindestbesteuerung von 15 %

Die nigerianische Steuerreform enthält ausserdem Vorschriften zur effektiven Mindestbesteuerung bestimmter grösserer Unternehmen und internationaler Unternehmensgruppen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Ergänzungssteuer erforderlich werden, wenn die relevante effektive Besteuerung weniger als 15 % beträgt.

Daneben bestehen besondere Regelungen für bestimmte ausländische Tochtergesellschaften nigerianischer Muttergesellschaften.

Für grosse nigerianische Unternehmensgruppen mit Schweizer Tochtergesellschaften ist dies von besonderer Bedeutung.

Ein ordentlicher Schweizer Gewinnsteuersatz unter 15 % bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Konzern dauerhaft nur diesen Steuersatz trägt.

Die Eigentümerstruktur, die Unternehmensgrösse, die anwendbaren Schwellenwerte und die konkrete Berechnung müssen geprüft werden.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Nigeria und der Schweiz?

Diese Frage ist für internationale Unternehmensstrukturen besonders wichtig.

Zwischen Nigeria und der Schweiz besteht ein Investitionsschutzabkommen.

Ein Investitionsschutzabkommen ist jedoch nicht mit einem umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen gleichzusetzen.

Die Verhandlungen über ein neues bilaterales Steuerabkommen wurden im März 2025 abgeschlossen.

In der offiziellen Schweizer Übersicht der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1. Januar 2026 wird Nigeria weiterhin unter den Ländern aufgeführt, mit denen Verhandlungen geführt wurden oder laufen, nicht unter den in Kraft stehenden umfassenden Abkommen.

Bis zum 25. Oktober 2026 konnte keine spätere amtliche Bestätigung über das Inkrafttreten eines umfassenden schweizerisch-nigerianischen Einkommenssteuerabkommens festgestellt werden.

Unternehmer sollten deshalb keine abkommensrechtlichen Quellensteuerreduktionen voraussetzen, solange der aktuelle Rechtsstatus nicht verbindlich geklärt ist.

Schweizer Dividenden und Verrechnungssteuer

Nach Schweizer Recht unterliegen Dividenden grundsätzlich einer inländischen Verrechnungssteuer von 35 %, bevor mögliche gesetzliche oder abkommensrechtliche Entlastungen berücksichtigt werden.

Wo keine anwendbare Abkommensentlastung besteht, ist die inländische Verrechnungssteuer besonders wichtig.

Nigeria erhebt grundsätzlich ebenfalls Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, wobei im gewöhnlichen inländischen Rahmen häufig ein Satz von 10 % relevant ist.

Die genaue Behandlung hängt von Empfänger, Einkunftsart und anwendbaren Vorschriften ab.

Mögliche Anrechnungen ausländischer Steuern oder andere innerstaatliche Entlastungen müssen individuell geprüft werden.

Ein nigerianischer Investor, der eine Schweizer Holding- oder Tochtergesellschaft plant, sollte deshalb die spätere Dividendenbesteuerung bereits vor der Gründung untersuchen.

Können Nigerianer Geld für eine Schweizer Firmengründung ins Ausland überweisen?

Grundsätzlich können entsprechende internationale Investitionen und Kapitaltransfers möglich sein.

Der Transfer muss jedoch nach dem anwendbaren nigerianischen Bank-, Devisen-, Steuer- und Gesellschaftsrecht zulässig und ordnungsgemäss dokumentiert sein.

Die Ausgangslage unterscheidet sich danach, ob eine Privatperson eigenes Vermögen in eine Schweizer GmbH investiert oder eine nigerianische Ltd eine Tochtergesellschaft mit Firmenmitteln finanziert.

Der Finanzierungsweg muss nachvollziehbar sein

Vor der Firmengründung sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer wird Eigentümer der Schweizer Gesellschaft?
  • Investiert eine Privatperson oder eine nigerianische juristische Person?
  • Wo befindet sich das geplante Kapital heute?
  • Wie wurden die Mittel ursprünglich erwirtschaftet?
  • Welche Bank führt die internationale Zahlung aus?
  • Welche nigerianischen Devisen- und Meldevorschriften gelten?
  • Welche Nachweise benötigt die empfangende Schweizer Bank?

Die Central Bank of Nigeria reguliert wesentliche Bereiche des nigerianischen Banken- und Devisenwesens.

Ein Begriff, der bei internationalen

Diese Einordnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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