Ein praxisnaher Leitfaden für tschechische Unternehmer, die die Schweiz in Betracht ziehen: Schweizer GmbH und AG, Steuern, Banking, Wohnsitz, Kanton Schwyz und reale tschechisch-schweizerische Geschäftsmodelle.

Am 12. Juli 1932 sollte Tomáš Baťa von Zlín nach Möhlin in der Schweiz fliegen, um an der Eröffnung der ersten Fabrikhalle seines neuen Schweizer Betriebs teilzunehmen. Kurz nach dem Start stürzte sein Flugzeug ab. Einer der bemerkenswertesten europäischen Industrieunternehmer kam dabei ums Leben.
Das Schweizer Projekt wurde dennoch fortgeführt.
Nur einen Monat später wurden in Möhlin die ersten Schuhe produziert. Im Oktober 1932 stellten rund 160 Mitarbeitende bereits ungefähr 1.200 Paar Schuhe pro Tag her. Die Gemeinde Möhlin dokumentiert in der Geschichte des Bata-Parks einen weiteren Aspekt, der für Unternehmer bis heute relevant ist: Höhere Schweizer Importzölle und Einfuhrbeschränkungen waren Teil der wirtschaftlichen Überlegungen hinter einer Produktion direkt in der Schweiz.
Fast ein Jahrhundert später ist die Frage komplexer, im Kern aber erstaunlich ähnlich: Wann ist es für ein tschechisches Unternehmen sinnvoll, eine echte Präsenz in der Schweiz aufzubauen, anstatt den Schweizer Markt lediglich aus Tschechien zu bedienen?
Die wirtschaftliche Verbindung ist bedeutend. Gemäss der Tschechischen Botschaft in Bern war die Schweiz 2025 der 16.-wichtigste Handelspartner Tschechiens. Die tschechischen Exporte in die Schweiz beliefen sich auf CZK 92,65 Milliarden, während die Importe aus der Schweiz CZK 57,83 Milliarden erreichten. Auch die tschechischen Direktinvestitionen in der Schweiz sind relevant.
Für tschechische Unternehmer ist eine Niederlassung in der Schweiz jedoch nicht einfach mit der Gründung eines weiteren Unternehmens innerhalb der EU vergleichbar. Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, verfügt über ein eigenes Zollgebiet und hat ein eigenständiges Gesellschafts-, Steuer-, Banken- und Regulierungssystem.
Gerade diese Unterschiede können Chancen eröffnen – sie machen aber auch die Strukturierung des Geschäfts wesentlich wichtiger.
Wie nutzen tschechische Unternehmen die Schweiz tatsächlich?
Es gibt nicht das eine Modell. Aktuelle tschechisch-schweizerische Unternehmensstrukturen zeigen mindestens drei deutlich unterschiedliche Ansätze.
ISOTRA: eine Schweizer Betriebsgesellschaft für den Marktzugang
Der tschechische Sonnenschutzhersteller ISOTRA ist ein besonders anschauliches Beispiel dafür, weshalb ein Unternehmen eine Schweizer Tochtergesellschaft gründen kann.
Gemäss ISOTRA HOLDING wurde ISOTRA SWISS GmbH im Mai 2024 in Zürich gegründet und befindet sich zu 100 % im Eigentum der tschechischen Muttergesellschaft. Der Konzern erklärt ausdrücklich, dass die Schweizer Gesellschaft gegründet wurde, um die Verfügbarkeit seiner Produkte in der Schweiz zu verbessern und die Zollabwicklung zu beschleunigen.
Das ist ein klassisches Markteintrittsmodell.
Die Schweizer Gesellschaft erfüllt einen konkreten wirtschaftlichen Zweck im Schweizer Markt und besteht nicht lediglich als formelle Registrierung. Für tschechische Hersteller und Händler kann ein ähnliches Modell sinnvoll sein, wenn lokale Rechnungsstellung, Kundenbeziehungen, Logistik, Importe, Service oder Personal eine Schweizer operative Präsenz rechtfertigen.
Zwischen der Geschichte von Baťa und der Gründung von ISOTRA SWISS liegen mehr als 90 Jahre. Das wirtschaftliche Grundprinzip ist jedoch erstaunlich ähnlich: Grenzen, Zoll und Kundennähe können darüber entscheiden, wo bestimmte operative Funktionen sinnvoll angesiedelt werden.
KKCG: die Schweiz als internationale Konzernplattform
KKCG zeigt ein völlig anderes Modell.
Die von dem tschechischen Unternehmer Karel Komárek gegründete internationale Investmentgruppe verfügt über eine Schweizer Präsenz in Luzern und ist gleichzeitig in Prag sowie an weiteren internationalen Standorten tätig. Die aktuellen gesellschaftsrechtlichen Angaben von KKCG zeigen die Verbindung zwischen der Schweizer Gruppenstruktur und zahlreichen tschechischen Gesellschaften.
Dabei handelt es sich nicht einfach um eine Schweizer Vertriebsgesellschaft.
Für ein ausreichend international ausgerichtetes Unternehmen kann die Schweiz für Konzernleitung, Eigentumsstrukturen, Finanzierung, internationale Koordination oder Headquarters-Funktionen relevant sein. Ob eine solche Struktur sinnvoll ist, hängt davon ab, wo die tatsächliche Leitung erfolgt, welche Funktionen in der Schweiz ausgeübt werden und wie die gruppeninternen Beziehungen ausgestaltet sind.
Die Lehre für einen kleineren tschechischen Unternehmer lautet daher nicht: „Gründe eine Schweizer Holding.“
Die richtige Frage lautet vielmehr: Welche reale Funktion soll in der Schweiz angesiedelt werden – und welche Gesellschaftsstruktur passt zu dieser Funktion?
MapTiler: Schweizer Hauptsitz mit tschechischer Entwicklung
Das Technologieunternehmen MapTiler zeigt ein drittes Modell.
MapTiler führt seinen Hauptsitz als MapTiler AG in Unterägeri im Kanton Zug, während ein Teil der Entwicklungsaktivitäten über MapTiler s.r.o. in Brno erfolgt.
Damit entsteht ein echtes grenzüberschreitendes Betriebsmodell: Schweizer Headquarters kombiniert mit tschechischer technologischer Kompetenz.
Für Technologieunternehmen ist dieses Beispiel besonders interessant, weil nicht sämtliche Funktionen eines internationalen Unternehmens zwingend im selben Land angesiedelt sein müssen. Entwicklung, geistiges Eigentum, kommerzielle Leitung, Vertrieb und Konzernzentrale können auf unterschiedliche Länder verteilt werden.
Die rechtliche und steuerliche Struktur muss jedoch die tatsächliche Funktionsverteilung widerspiegeln. Mitarbeitende, Verträge, geistiges Eigentum, Managemententscheidungen, Kosten und Erträge lassen sich nicht einfach auf dem Papier zwischen Gesellschaften verschieben, wenn die wirtschaftliche Realität eine andere ist.
Kann ein tschechischer Staatsbürger 100 % eines Schweizer Unternehmens besitzen?
Ja. Eine tschechische Privatperson oder juristische Person kann grundsätzlich 100 % einer Schweizer GmbH oder AG besitzen, ohne dafür in die Schweiz umzuziehen.
Eigentum und Schweizer Vertretung sind zwei unterschiedliche Fragen.
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person vertreten werden können, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Bei einem international gehaltenen Unternehmen sollte diese Funktion auch zur tatsächlichen Governance-Struktur passen und nicht lediglich als formelle Unterschriftslösung behandelt werden.
Alpine Capital erläutert die Unterschiede in den Informationen zur Schweizer Firmengründung für ausländische Eigentümer und zu den Anforderungen an einen in der Schweiz ansässigen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer.
Drei Fragen sollten daher getrennt betrachtet werden:
- Wem gehört die Gesellschaft?
- Wer führt und vertritt sie rechtlich?
- Wo lebt und arbeitet der Eigentümer persönlich?
Ein tschechischer Gesellschafter kann weiterhin in Tschechien wohnen. Ein tschechischer Unternehmer kann gleichzeitig auch einen persönlichen Umzug in die Schweiz planen. Keine dieser Entscheidungen ergibt sich automatisch aus dem Eigentum an einer Schweizer Gesellschaft.
Tschechische s.r.o., Schweizer GmbH oder Schweizer AG?
Die tschechische s.r.o. und die Schweizer GmbH sind beides Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Trotzdem kann es zu falschen Entscheidungen führen, wenn man sie als praktisch identische Rechtsformen betrachtet.
Tschechische s.r.o.
Die společnost s ručením omezeným, kurz s.r.o., ist die am häufigsten verwendete tschechische Gesellschaftsform.
Nach aktuellen staatlich unterstützten tschechischen Unternehmensinformationen kann eine s.r.o. von einer Person mit einem Mindeststammkapital von nur CZK 1 gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf noch nicht geleistete Einlagen begrenzt, und das statutarische Organ besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern.
Für tschechische Unternehmer, die an ein derart niedriges gesetzliches Mindestkapital gewöhnt sind, kann die Schweizer Gründung daher zunächst überraschend kapitalintensiv erscheinen.
Schweizer GmbH
Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens CHF 20.000 Stammkapital, das bei der Gründung vollständig einbezahlt werden muss.
Sie kann von einem einzigen Gesellschafter gehalten werden, einschliesslich einer ausländischen Privatperson oder juristischen Person. Die Gesellschafter und deren Beteiligungen sind im Schweizer Handelsregister ersichtlich.
Eine GmbH kann insbesondere geeignet sein für:
- ein inhabergeführtes operatives Unternehmen;
- eine Schweizer Tochtergesellschaft mit stabiler Eigentümerstruktur;
- eine kleinere internationale Unternehmensgruppe;
- ein Unternehmen, für dessen Tätigkeit ein Kapital von CHF 20.000 angemessen ist.
Schweizer AG
Eine Schweizer AG benötigt mindestens CHF 100.000 Aktienkapital. Davon müssen mindestens 20 % einbezahlt sein, wobei die Mindesteinzahlung insgesamt CHF 50.000 beträgt.
Eine AG kann insbesondere interessant sein, wenn:
- externe Investoren beteiligt werden könnten;
- sich die Eigentümerstruktur später verändern soll;
- eine umfassendere Verwaltungsratsstruktur sinnvoll ist;
- die Gesellschaft Teil einer grösseren internationalen Gruppe ist;
- mehr Flexibilität bei Beteiligungen und Aktienübertragungen gewünscht wird.
Eine AG ist nicht automatisch steuerlich günstiger oder für Banken attraktiver als eine GmbH.
Die Rechtsform sollte sich nach Eigentümerstruktur, Governance, Finanzierung und den zukünftigen Plänen des Unternehmens richten.
Für tschechische Unternehmer liegt einer der auffälligsten Unterschiede beim Kapital: Während bei einer tschechischen s.r.o. ein symbolisches gesetzliches Mindestkapital möglich ist, erwartet die Schweiz von Beginn an ein substanzielles einbezahltes Gesellschaftskapital.
Wie unterscheiden sich die Unternehmenssteuern in Tschechien und der Schweiz?
Für Tschechien ist der Vergleich zunächst relativ einfach: Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 21 %.
In der Schweiz funktioniert das System anders.
Es gibt keinen einheitlichen „Schweizer Unternehmenssteuersatz“. Schweizer Gesellschaften bezahlen direkte Bundessteuer sowie kantonale und kommunale Steuern. Die effektive Belastung hängt deshalb wesentlich vom Standort des Unternehmens ab.
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz weist darauf hin, dass Unternehmen in besonders steuergünstigen Gemeinden des Kantons auf eine effektive Gesamtsteuerbelastung auf dem Gewinn von ungefähr 11,78 % inklusive direkter Bundessteuer kommen können. Der konkrete Wert hängt von der Gemeinde, den anwendbaren Steuerfüssen und der individuellen Gesellschaft ab.
Damit kann der Kanton Schwyz für international tätige Unternehmen interessant sein. Der Steuersatz darf jedoch nie isoliert von der Frage betrachtet werden, wo das Unternehmen tatsächlich geführt und operativ betrieben wird.
Wo wird das Unternehmen tatsächlich geführt?
Gerade für tschechische Eigentümer ist dieser Punkt wesentlich.
Nach tschechischem Steuerrecht wird die Steueransässigkeit eines Unternehmens nicht ausschliesslich anhand des eingetragenen Sitzes beurteilt. Auch der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann dazu führen, dass eine juristische Person in Tschechien steuerlich ansässig ist.
Eine Schweizer Gesellschaft, die rechtlich in der Schweiz eingetragen ist, aber faktisch vollständig aus Prag geführt wird, kann daher grenzüberschreitende Steuerfragen auslösen, anstatt das Geschäft einfach in das Schweizer Steuersystem zu verlagern.
Relevant sein können unter anderem:
- wo strategische Entscheidungen getroffen werden;
- wo Verwaltungsräte, Geschäftsführer und Führungskräfte tatsächlich arbeiten;
- wo sich Mitarbeitende befinden;
- wo Verträge verhandelt und ausgeführt werden;
- wo Vermögenswerte und geistiges Eigentum genutzt werden;
- ob eine Betriebsstätte im jeweils anderen Staat entsteht;
- wie Funktionen, Risiken und Vergütungen zwischen verbundenen Unternehmen verteilt werden.
Zwischen der Schweiz und Tschechien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Ein solches Abkommen ersetzt jedoch keine korrekt aufgebaute Unternehmensstruktur.
Eine Schweizer Geschäftsadresse führt daher nicht automatisch dazu, dass bestehende tschechische Unternehmensgewinne in der Schweiz besteuert werden.
Mehrwertsteuer: 21 % in Tschechien gegenüber 8,1 % in der Schweiz
Der Unterschied bei den Standard-Mehrwertsteuersätzen ist deutlich.
Tschechien erhebt derzeit einen regulären Mehrwertsteuersatz von 21 %, während der Schweizer Standardsatz 8,1 % beträgt.
Die Mehrwertsteuer richtet sich jedoch nicht einfach danach, welche Adresse auf einer Rechnung steht.
Bei einem tschechisch-schweizerischen Geschäftsmodell können unter anderem folgende Faktoren relevant sein:
- Art der Waren oder Dienstleistungen;
- Standort des Kunden;
- Regeln zum Leistungsort;
- Importe und Exporte;
- Zollverfahren;
- Umsatzgrenzen;
- B2B- oder B2C-Geschäft.
Gerade bei physischen Waren ist entscheidend, dass die Schweiz ausserhalb des EU-Zollgebiets liegt. Das Beispiel ISOTRA zeigt, weshalb Zollprozesse selbst Teil der wirtschaftlichen Begründung für eine echte Schweizer Präsenz sein können.
Der niedrigere Schweizer Mehrwertsteuersatz sollte deshalb niemals als Begründung verwendet werden, Transaktionen künstlich über eine Schweizer Gesellschaft umzuleiten.
Was verändert sich steuerlich, wenn ein tschechischer Unternehmer in die Schweiz zieht?
Ein persönlicher Umzug verändert wesentlich mehr als nur die Unternehmenssteuer.
In Tschechien gilt derzeit ein persönlicher Einkommensteuersatz von 15 % bis zur relevanten gesetzlichen Schwelle und 23 % für den darüberliegenden Teil des steuerpflichtigen Einkommens.
In der Schweiz existiert kein vergleichbarer einheitlicher nationaler Einkommensteuersatz.
Schweizer Steuerresidenten können unterliegen:
- direkter Bundessteuer;
- kantonaler Einkommensteuer;
- kommunaler Einkommensteuer;
- kantonaler und kommunaler Vermögenssteuer.
Die tatsächliche Belastung hängt erheblich vom Kanton und der Gemeinde sowie von Einkommen, Vermögen, Familienstand, Abzügen und Art der Einkünfte ab.
Der Kanton Schwyz erhebt sowohl Einkommen- als auch Vermögenssteuer. Für Unternehmer mit erheblichen Beteiligungen an Unternehmen und umfangreichen Anlagevermögen muss daher auch die Vermögenssteuer in die Gesamtberechnung einbezogen werden.
Lohn, selbstständige Tätigkeit und Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsfunktionen können zusätzlich Schweizer Sozialversicherungsfolgen auslösen.
Der richtige Vergleich lautet daher nicht einfach „23 % in Tschechien gegenüber X % in der Schweiz“. Er erfordert eine vollständige Analyse von Einkommen, Vermögen, Beteiligungen und persönlicher Steueransässigkeit.
Kann ein tschechischer Unternehmer die Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen: ja.
Die Schweizer Besteuerung nach dem Aufwand, häufig Pauschalbesteuerung oder Pauschalbesteuerung genannt, ist ein gesetzlich vorgesehenes Steuerregime für bestimmte ausländische Staatsangehörige in Kantonen, die dieses Modell anbieten.
Der Kanton Schwyz lässt die Besteuerung nach dem Aufwand derzeit zu.
Nach den aktuellen Schwyzer Regeln muss eine Person unter anderem:
- keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen;
- erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit wieder unbeschränkt in der Schweiz steuerpflichtig werden;
- in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Gerade die letzte Voraussetzung ist für Unternehmer entscheidend.
Eine Person kann Beteiligungen und internationale Investitionen besitzen. Wer jedoch weiterhin aktiv arbeitet oder Unternehmen persönlich aus der Schweiz heraus führt, sollte nicht davon ausgehen, dass die Voraussetzungen automatisch erfüllt sind.
Im Kanton Schwyz beträgt die minimale Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer derzeit den höchsten der folgenden Werte:
- CHF 600.000;
- das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder Eigenmietwerts der Schweizer Wohnung;
- das Dreifache des jährlichen Pensionspreises, wenn kein eigener Haushalt geführt wird.
Zusätzlich erfolgt eine Kontrollrechnung unter Einbezug bestimmter Schweizer Einkünfte und relevanter abkommensrechtlicher Positionen.
Auf Bundesebene beträgt die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage für das Steuerjahr 2026 CHF 435.000, wobei die kantonale Mindestbasis in Schwyz höher liegt.
Die Pauschalbesteuerung ist nicht in allen Kantonen verfügbar, und Doppelbesteuerungsabkommen sowie individuelle Umstände können die Berechnung beeinflussen.
Sie sollte deshalb als Teil einer echten Wohnsitz- und Steuerplanung betrachtet werden – nicht als isoliertes Steuerprodukt.
Von Tschechien in die Schweiz ziehen
Tschechische Staatsbürger sind EU-Bürger und profitieren vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Bei einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Monaten muss sich ein EU/EFTA-Staatsangehöriger grundsätzlich nach der Einreise bei der Wohngemeinde anmelden und die entsprechende Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Beschäftigungen bis zu 364 Tagen führen typischerweise zu einer L-Bewilligung. Bei einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr oder unbefristeter Dauer kann grundsätzlich eine B-Bewilligung erteilt werden.
EU/EFTA-Staatsangehörige, die tatsächlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, können ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sofern die Tätigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit entsprechend nachgewiesen werden.
Auch nicht erwerbstätige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn ausreichende finanzielle Mittel sowie der erforderliche Kranken- und Unfallversicherungsschutz vorhanden sind.
Für Unternehmer ist die entscheidende Abgrenzung einfach:
Der Besitz einer Schweizer AG oder GmbH vermittelt nicht automatisch ein Schweizer Aufenthaltsrecht.
Gesellschaftseigentum, Anstellung, selbstständige Erwerbstätigkeit und persönlicher Wohnsitz sind separate rechtliche Fragen.
Schweizer Banking für eine tschechisch gehaltene Gesellschaft
Eine Schweizer Gesellschaft hat keinen automatischen Anspruch auf ein operatives Bankkonto.
Zudem gibt es zwei Bankphasen, die Gründer häufig miteinander verwechseln.
Ein Kapitaleinzahlungskonto dient während der Gründung dazu, das erforderliche Gesellschaftskapital bis zur Eintragung der Gesellschaft zu hinterlegen.
Das spätere operative Geschäftskonto unterliegt einer separaten Bankprüfung.
Bei einer tschechisch gehaltenen Schweizer Gesellschaft kann die Bank unter anderem prüfen:
- Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte;
- Staatsangehörigkeit und Wohnsitz;
- Herkunft der Mittel und gegebenenfalls des Vermögens;
- Geschäftstätigkeit;
- Kunden und Lieferanten;
- beteiligte Länder;
- erwartete Umsätze und Transaktionsvolumen;
- verwendete Währungen;
- Managementstruktur;
- wirtschaftliche Begründung für die Schweiz;
- Schweizer operative Substanz, soweit relevant.
Entscheidend ist in der Regel, ob die Bank das gesamte Kunden- und Transaktionsprofil nachvollziehen und akzeptieren kann – nicht allein die Tatsache, dass der Eigentümer einen tschechischen Pass besitzt.
Alpine Capital erläutert in seinem Leitfaden zu Schweizer Geschäftskonten für ausländisch gehaltene Unternehmen den Unterschied zwischen Gründungsbanking und operativem Onboarding.
Die endgültige Kontoeröffnung bleibt immer eine Entscheidung der jeweiligen Bank.
Wollerau und der Kanton Schwyz: wenn der Standort praktisch relevant wird
Für einen tschechischen Unternehmer, der tatsächlich eine Schweizer Basis benötigt, kann der Kanton Schwyz aus mehr Gründen interessant sein als allein wegen seiner steuerlichen Rahmenbedingungen.
Wollerau liegt im Wirtschaftsraum Zürichsee und bietet eine gute Verbindung zu Zürich, während der Unternehmensstandort gleichzeitig im Kanton Schwyz liegt.
Für international geführte Unternehmen können dadurch Unternehmenssitz, Management, Arbeitsplätze und persönliche Wohnsitzüberlegungen in derselben Region kombiniert werden.
Wichtig bleibt dabei die Unterscheidung zwischen Adresse und Substanz.
Eine Gesellschaft benötigt einen rechtlich nutzbaren Sitz. Wenn das Geschäftsmodell jedoch reale Schweizer Aktivitäten, Management oder Kundenbesprechungen erfordert, bildet eine reine Postadresse diese Realität unter Umständen nicht ausreichend ab.
Alpine Capitals Lösung für Geschäftsadresse und Unternehmensdomizil in Wollerau unterscheidet deshalb zwischen rechtlichem Domizil und tatsächlichen Arbeits- und Betriebsanforderungen.
Der Standort sollte letztlich dem realen Geschäftsmodell folgen: Wo arbeitet die Geschäftsleitung? Wo befinden sich Kunden oder Geschäftspartner? Welche Mitarbeitenden werden benötigt? Und wie soll das Unternehmen tatsächlich funktionieren?
Ab 1. Oktober 2026: Schweizer Register der wirtschaftlich Berechtigten
Tschechische Unternehmer, die Schweizer Gesellschaften gründen oder besitzen, sollten auch eine wichtige regulatorische Änderung berücksichtigen.
Am 1. Oktober 2026 treten das neue Schweizer Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten sowie die entsprechenden Änderungen im Geldwäschereirecht in Kraft.
Die Reform führt ein eidgenössisches Transparenzregister für Angaben zu wirtschaftlich berechtigten Personen ein und startet gleichzeitig die vorgesehenen Übergangsfristen.
Für internationale Strukturen wird dadurch noch wichtiger, dass die Eigentümerinformationen konsistent geführt werden in:
- Gesellschaftsdokumenten;
- Aktionärs- und Gesellschafterregistern;
- KYC-Unterlagen der Banken;
- Steuer- und Buchhaltungsunterlagen;
- Meldungen betreffend wirtschaftlich Berechtigte.
Eine mehrstufige tschechisch-schweizerische Unternehmensstruktur sollte deshalb von Anfang an mit transparenter wirtschaftlicher Eigentümerstruktur aufgebaut werden.
Tschechische Verbindungen zur Schweiz gehen über Unternehmen hinaus
Die Beziehungen zwischen beiden Ländern zeigen sich auch bei Unternehmern und bekannten Persönlichkeiten.
KKCG-Gründer Karel Komárek ist tschechischer Staatsbürger und wird in aktuellen Unterlagen des britischen Companies House als in der Schweiz wohnhaft geführt. Gleichzeitig unterhält die Gruppe ihre Schweizer Präsenz in Luzern. Aus seinem Wohnsitz lassen sich keine Rückschlüsse auf seine persönliche steuerliche Situation ziehen. Für diesen Zusammenhang relevant ist allein die reale Verbindung zwischen tschechischem Unternehmertum und einer Schweizer Unternehmensstruktur.
Auch der tschechische Komponist Bohuslav Martinů entwickelte eine bedeutende Verbindung zur Schweiz. Nach 1953 verbrachte er längere Zeit in der Schweiz, unter anderem in Basel und Frenkendorf, komponierte dort mehr als zwanzig Werke und starb 1959 in Liestal. Sein kulturelles Erbe wird unter anderem durch die Schweizer Martinů-Gesellschaft und die Martinů Festtage in Basel weitergeführt.
Diese Beispiele stehen für eine breitere Beziehung zwischen Tschechien und der Schweiz, die Handel, Investitionen, Wissenschaft, Technologie und eine etablierte tschechische Gemeinschaft in der Schweiz umfasst.
Drei Fehler, die tschechische Unternehmer vermeiden sollten
1. Die Schweiz wie eine weitere EU-Jurisdiktion behandeln
Tschechien ist Mitglied der Europäischen Union. Die Schweiz ist es nicht.
Die Personenfreizügigkeit erleichtert tschechischen Staatsbürgern zwar den persönlichen Zugang zur Schweiz, aber EU-Regeln dürfen nicht automatisch auf Schweizer Zoll, Mehrwertsteuer, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Banking übertragen werden.
Gerade bei physischen Waren kann bereits die Zollgrenze das Geschäftsmodell wesentlich verändern.
2. Davon ausgehen, dass eine tschechische s.r.o. und eine Schweizer GmbH praktisch identisch sind
Beide Rechtsformen bieten eine Haftungsbeschränkung. Die praktische Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch deutlich.
Das mögliche Mindestkapital von CZK 1 für eine tschechische s.r.o. steht einem vollständig einbezahlten Stammkapital von CHF 20.000 bei einer Schweizer GmbH gegenüber.
Zusätzlich sind die Schweizer Vertretungsvorschriften und die Offenlegung im Handelsregister zu berücksichtigen.
Die Rechtsform sollte danach gewählt werden, was aus dem Schweizer Unternehmen werden soll – nicht danach, welche Schweizer Bezeichnung der bereits bekannten tschechischen Rechtsform am ähnlichsten klingt.
3. Glauben, dass die Gründung gleichzeitig Steuern, Banking und Wohnsitz löst
Die Eintragung schafft eine Schweizer juristische Person.
Sie entscheidet nicht automatisch darüber, wo sämtliche Gewinne steuerpflichtig sind, garantiert kein Bankkonto, begründet keine ausreichende betriebliche Substanz und verschafft dem Gesellschafter keine Aufenthaltsbewilligung.
Für tschechische Eigentümer sollte insbesondere der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung vor Aufnahme der Tätigkeit geprüft werden – nicht erst nach der ersten Steuererklärung.
Praktische Fragen tschechischer Unternehmer
Wie viel Kapital benötige ich für eine Schweizer Gesellschaft?
Eine Schweizer GmbH benötigt CHF 20.000 vollständig einbezahltes Stammkapital.
Eine Schweizer AG benötigt CHF 100.000 Aktienkapital, wobei mindestens 20 % und insgesamt mindestens CHF 50.000 einbezahlt werden müssen.
Nach der Eintragung gehört das Kapital der Gesellschaft. Es handelt sich nicht um eine reine Gründungsgebühr.
Muss ich in der Schweiz leben, um eine Schweizer GmbH oder AG zu besitzen?
Nein.
Eine tschechische Privatperson oder Gesellschaft kann grundsätzlich 100 % einer Schweizer GmbH oder AG halten und weiterhin im Ausland ansässig sein.
Die Schweizer Gesellschaft muss jedoch die Anforderungen an die Vertretung durch eine in der Schweiz wohnhafte Person und an den Gesellschaftssitz erfüllen.
Kann ich meine Schweizer Gesellschaft aus Prag führen?
Sie können eine Schweizer Gesellschaft besitzen und an deren Leitung beteiligt sein, während Sie in Tschechien leben.
Eine weitgehende tatsächliche Geschäftsleitung aus Prag kann jedoch Fragen zur tschechischen Steueransässigkeit, zu Betriebsstätten und zum Doppelbesteuerungsabkommen auslösen.
Das Managementmodell sollte deshalb zusammen mit der steuerlichen Struktur geplant werden.
Kann eine tschechisch gehaltene Schweizer Gesellschaft ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Ja, vorbehaltlich der Zustimmung der Bank.
Die Bank prüft typischerweise die wirtschaftlich Berechtigten, Mittelherkunft, Geschäftstätigkeit, Managementstruktur, beteiligten Länder und erwarteten Transaktionen.
Die Firmengründung allein garantiert keine Kontoeröffnung.
Gibt mir der Besitz einer Schweizer Gesellschaft das Recht, in die Schweiz umzuziehen?
Nein.
Als tschechischer EU-Staatsbürger profitieren Sie vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Ihre Aufenthaltsberechtigung muss sich dennoch auf die jeweils anwendbare Grundlage stützen – etwa Anstellung, selbstständige Erwerbstätigkeit oder ausreichende eigene finanzielle Mittel.
Ist der Kanton Schwyz automatisch der beste Standort, weil die Steuern niedrig sind?
Nein.
Steuern sind nur ein Faktor. Managementstandort, Mitarbeitende, Kunden, Büroräume, persönlicher Wohnsitz, Banking und tatsächliche Unternehmensfunktionen können ebenso wichtig sein.
Der steuerlich günstigste Standort auf dem Papier ist nicht zwangsläufig die wirtschaftlich beste Struktur.
Kann ich meine tschechische Gesellschaft behalten, wenn ich in die Schweiz ziehe?
Grundsätzlich ja. Ein persönlicher Umzug verpflichtet nicht automatisch zur Liquidation oder Veräusserung einer tschechischen Gesellschaft.
Wenn der Eigentümer oder Geschäftsführer das Unternehmen nach dem Umzug jedoch zunehmend aus der Schweiz führt, können Fragen zur persönlichen Steueransässigkeit, Unternehmenssteuer, Betriebsstätte, Sozialversicherung und zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Tschechien entstehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gemeinde Möhlin – Geschichte des Bata-Parks
- Tschechische Botschaft in Bern – Wirtschaftsbeziehungen zwischen Tschechien und der Schweiz
- ISOTRA HOLDING – Konzernunternehmen einschliesslich ISOTRA SWISS GmbH
- KKCG – Unternehmensangaben und Schweizer Präsenz
- MapTiler – Schweizer Hauptsitz und Entwicklungsstandort Brno
- BusinessInfo.cz – Tschechische Gesellschaftsformen und Mindestkapital
- Tschechische Regierung – Körperschaftsteuer
- Tschechische Regierung – Einkommensteuer und Steueransässigkeit
- Tschechische Regierung – Mehrwertsteuersätze
- Schweizer KMU-Portal – GmbH
- Schweizer KMU-Portal – Aktiengesellschaft
- Kanton Schwyz – Besteuerung juristischer Personen
- Kanton Schwyz – Besteuerung natürlicher Personen und Besteuerung nach Aufwand
- Eidgenössische Steuerverwaltung – Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Tschechien
- Staatssekretariat für Migration – Personenfreizügigkeit EU/EFTA
- Bundesamt für Justiz – Transparenz- und Geldwäschereiregeln ab 1. Oktober 2026
Das Wesentliche
Die stärksten tschechisch-schweizerischen Strukturen beruhen nicht allein auf der Eintragung einer Schweizer Gesellschaft. Sie beruhen auf einem nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund dafür, weshalb die Schweiz Teil des Geschäftsmodells sein soll.
Für Baťa im Jahr 1932 gehörten Produktion, Logistik, Zoll und direkter Zugang zum Schweizer Markt zu diesen Gründen. Die 2024 gegründete Schweizer Tochtergesellschaft von ISOTRA zeigt, dass einige dieser wirtschaftlichen Überlegungen bis heute relevant sind. KKCG und MapTiler stehen für wiederum andere Modelle: internationale Konzernleitung beziehungsweise Schweizer Headquarters in Kombination mit tschechischer Entwicklung.
Für einen tschechischen Unternehmer sollte die richtige Schweizer Struktur daher die tatsächliche Geschäftstätigkeit mit Eigentum, Management, Steuerposition, Banking und – falls relevant – dem persönlichen Umzug in die Schweiz verbinden.
Alpine Capital kann die Schweizer Seite dieses Prozesses koordinieren: von der Gesellschaftsgründung über die Schweizer Vertretung und Geschäftsadresse bis zur Vorbereitung von Kapitaleinzahlungs- und Geschäftskonten sowie der Koordination mit den erforderlichen Schweizer Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsspezialisten.
Die sinnvollste erste Frage lautet daher nicht einfach:
„Wie gründe ich eine Firma in der Schweiz?“
Sondern:
„Welche echte Funktion soll meine Schweizer Gesellschaft erfüllen – und wie soll sie mit meinem tschechischen Unternehmen und meinem persönlichen Wohnsitz zusammenspielen?“
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Einwanderungs-, Bank- oder Anlageberatung dar. Grenzüberschreitende Strukturen sollten anhand der tatsächlichen Eigentums-, Management-, Wohnsitz- und Betriebsverhältnisse geprüft werden.
