Südkoreanische Unternehmer und Unternehmen können grundsätzlich 100% einer Schweizer AG oder GmbH besitzen. Dieser Guide behandelt Korea–Schweiz Geschäftsbeziehungen, Gesellschaftsformen, Wollerau, Steuern, MWST, Banking und Markteintritt.

Südkoreanische Unternehmer und Unternehmen können grundsätzlich eine Schweizer GmbH oder AG für gewöhnliche kommerzielle Tätigkeiten gründen und zu 100% besitzen, ohne einen Schweizer Mitgesellschafter aufnehmen zu müssen.
Für koreanische Gründer sollte die Schweiz jedoch nicht mit einem Formular zur Firmengründung beginnen.
Sie sollte mit einer geschäftlichen Frage beginnen:
Welche tatsächliche Funktion soll die Schweiz für das Unternehmen übernehmen?
Eine Schweizer Präsenz kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn das Unternehmen Schweizer Kunden entwickeln, lokale Mitarbeitende beschäftigen, Vertriebs- oder Spezialistenfunktionen aufbauen, mit Schweizer Investoren oder Finanzinstituten zusammenarbeiten, ein bestehendes Schweizer Unternehmen erwerben oder reale Geschäftstätigkeiten im Raum Zürich, Zug oder Kanton Schwyz aufbauen möchte.
Südkorea und die Schweiz verfügen bereits über starke Verbindungen in Technologie, Elektronik, Pharma, Advanced Manufacturing, Finance, Forschung und Innovation.
Die Beziehung hat zudem eine aussergewöhnliche historische Dimension.
Für Unternehmer, die nach Schweizer Firmengründung für südkoreanische Unternehmer suchen, ist dieser breitere Kontext wichtig.
Eine Schweizer Gesellschaft sollte Teil einer realen Geschäftsstrategie sein — nicht lediglich eine Schweizer Adresse.
Südkorea und die Schweiz: eine Beziehung geprägt von Geschichte, Handel und Technologie
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea reichen weit über heutige Technologieunternehmen und den internationalen Handel hinaus.
Mehrere Daten sind besonders bedeutend.
1953: Die Schweiz kommt auf die koreanische Halbinsel
Die institutionelle Verbindung der Schweiz mit Korea begann in einem aussergewöhnlichen Moment der modernen Geschichte.
Nach dem koreanischen Waffenstillstandsabkommen von 1953 wurde die Schweiz Teil der Neutral Nations Supervisory Commission — NNSC.
Die Kommission wurde eingerichtet, um die Umsetzung des Waffenstillstands zu überwachen.
Für die Schweiz war dies historisch bedeutsam: Korea wurde zum ersten Auslandseinsatz von Schweizer Militärpersonal.
Mehr als sieben Jahrzehnte später beteiligt sich die Schweiz weiterhin an der NNSC.
Schweizer Offiziere sind weiterhin in Panmunjom südlich der militärischen Demarkationslinie stationiert.
Dadurch verfügen die Schweiz und Korea über eine historische Verbindung, die selbst im internationalen diplomatischen Vergleich aussergewöhnlich ist.
Quelle: [1] Swiss Armed Forces — Neutral Nations Supervisory Commission
1962–1963: Anerkennung und diplomatische Beziehungen
Die Schweiz anerkannte die Republik Korea am 19. Dezember 1962.
Die formellen diplomatischen Beziehungen wurden am 11. Februar 1963 aufgenommen.
Im Jahr 2023 feierten beide Länder 60 Jahre diplomatische Beziehungen.
Seither hat sich die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur kontinuierlich weiterentwickelt.
Quelle: [2] Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten — Bilaterale Beziehungen Schweiz–Republik Korea
2006: Das EFTA–Korea-Freihandelsabkommen tritt in Kraft
Ein wichtiger wirtschaftlicher Meilenstein folgte am 1. September 2006.
Das Freihandelsabkommen zwischen Südkorea und den EFTA-Staaten — Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein — trat für Südkorea, die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein in Kraft.
Das Abkommen behandelt wichtige Bereiche wie:
- Warenhandel
- Ursprungsregeln
- Dienstleistungen
- geistiges Eigentum
- öffentliches Beschaffungswesen
- Wettbewerb
- investitionsbezogene Zusammenarbeit
Nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten hat sich der Handel zwischen der Schweiz und Südkorea seit Inkrafttreten des Abkommens mehr als verdoppelt.
Für koreanische Hersteller und Exporteure kann das Freihandelsabkommen daher relevant sein, wenn sie den Schweizer Markt prüfen.
Es beseitigt jedoch nicht die Notwendigkeit, Produktursprung, Zollverfahren, Schweizer MWST und die tatsächliche vertragliche Lieferkette zu verstehen.
Quelle: [3] European Free Trade Association — Republic of Korea Free Trade Agreement
2007–2008: Wissenschafts- und Technologiekooperation wird institutionalisiert
Offizielle Schweizer Quellen beschreiben den Aufbau der bilateralen Wissenschafts- und Technologiekooperation über Vereinbarungen aus den Jahren 2007–2008.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verweist auf ein Abkommen zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit aus dem Jahr 2007.
Unterlagen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation dokumentieren zudem ein am 6. Mai 2008 unterzeichnetes Rahmenabkommen zur wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit.
Für Unternehmen ist dabei weniger die administrative Datierung entscheidend.
Wesentlich ist, dass die Schweiz und Südkorea seit beinahe zwei Jahrzehnten über eine strukturierte Forschungsbeziehung verfügen.
Quelle: [2] Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Quelle: [4] Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
2023: Digitalisierung, Biotechnologie und Quantentechnologien
Im Jahr 2023 vertieften die Schweiz und Südkorea ihre Forschungsbeziehungen mit einer gemeinsamen Erklärung.
Zu den prioritären Bereichen gehörten:
- digitale Transformation
- Biotechnologie
- Quantentechnologien
Dies ist für koreanische Technologie- und wissenschaftsbasierte Unternehmen auch kommerziell relevant.
Die Schweiz kann nicht nur als Absatzmarkt interessant sein, sondern auch als Standort für Forschungskooperationen, Spezialisten und die Zusammenarbeit mit Universitäten, Innovationsparks und wissenschaftlichen Institutionen.
Quelle: [5] Embassy of Switzerland in the Republic of Korea — Swiss-Korean joint declaration on research areas
Südkorea und die Schweiz verfügen bereits über bedeutende Wirtschaftsbeziehungen
Die wirtschaftliche Beziehung ist substanziell.
Laut dem Economic Report 2025 der Schweizer Botschaft erreichte der bilaterale Warenhandel zwischen der Schweiz und Südkorea im Jahr 2024 rund CHF 5,37 Milliarden.
Die Schweizer Exporte nach Korea beliefen sich auf rund CHF 3,58 Milliarden.
Die Importe aus Südkorea erreichten rund CHF 1,79 Milliarden.
Wichtige Produktgruppen umfassen:
- Pharmazeutika
- Uhren
- Maschinen
- Elektronik
- Fahrzeuge
- chemische Produkte
- Schmuck und Edelmetalle
- optische, medizinische und Präzisionsinstrumente
Auch die Unternehmensbeziehungen wachsen.
Im Jahr 2025 waren rund 120 Schweizer Unternehmen in Südkorea tätig und unterstützten schätzungsweise 10'000 Arbeitsplätze.
Gleichzeitig stieg die Zahl koreanischer Unternehmen in der Schweiz von rund 10 im Jahr 2010 auf mehr als 45.
Diese koreanischen Unternehmen sind insbesondere tätig in:
- Maschinen- und Elektrotechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Life Sciences
- Forschung und Entwicklung
- Finanzdienstleistungen
Im April 2025 unterzeichneten Switzerland Global Enterprise und die Korea Trade-Investment Promotion Agency — KOTRA — zudem ein Memorandum of Understanding zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit in Handel, Investitionen und Innovation.
Für einen koreanischen Unternehmer, der die Schweiz prüft, muss daher kein neuer Geschäftskorridor zwischen Korea und der Schweiz erfunden werden.
Er existiert bereits.
Die eigentliche Frage ist, wie sich das jeweilige Unternehmen sinnvoll darin positioniert.
Quelle: [6] Embassy of Switzerland / Switzerland Global Enterprise — Economic Report 2025 Republic of Korea
Drei koreanische Geschäftsmodelle, die bereits in der Schweiz sichtbar sind
Koreanische Unternehmen treten nicht alle mit derselben Struktur in den Schweizer Markt ein.
Einige gründen eine eigene Schweizer Tochtergesellschaft.
Andere arbeiten über eine Schweizer Niederlassung einer europäischen Gruppengesellschaft.
Und manche koreanische Marken bedienen den Schweizer Markt über einen etablierten Schweizer Importeur und ein lokales Vertriebsnetz.
Drei öffentliche Beispiele zeigen diese Unterschiede besonders gut.
Samsung: ein koreanischer Konzern mit eigener Schweizer GmbH
Samsung verfügt seit 2006 über eine eigene Präsenz in der Schweiz.
Die Schweizer Gesellschaft ist die Samsung Electronics Switzerland GmbH in Zürich.
Samsung gibt an, dass rund 200 Mitarbeitende am regionalen Hauptsitz in Zürich und im Sales Center in Lausanne beschäftigt sind.
Das Schweizer Geschäft umfasst Produkte und Dienstleistungen wie:
- Smartphones
- Tablets und Wearables
- Fernseher
- Digital Signage
- Haushaltsgeräte
- Speicherprodukte
- Business Technology
Dies ist ein klassisches Tochtergesellschaftsmodell.
Ein koreanischer internationaler Konzern arbeitet über eine eigene Schweizer juristische Person mit Mitarbeitenden und klar erkennbaren lokalen Geschäftsaufgaben.
Für ein anderes koreanisches Technologie- oder Consumer-Unternehmen zeigt Samsung, weshalb eine Schweizer Tochtergesellschaft wirtschaftlich sinnvoll werden kann, wenn der lokale Markt eigene Funktionen benötigt wie:
- Mitarbeitende
- Kundenbeziehungen
- Vertrieb
- Marketing
- Service
- B2B-Aktivitäten
Der entscheidende Wert liegt nicht im GmbH-Auszug.
Er liegt im operativen Geschäft dahinter.
Quelle: [7] Samsung Switzerland — Company Overview Quelle: [8] Samsung Switzerland — Imprint
LG Electronics: Schweiz über eine europäische Niederlassungsstruktur
LG nutzt ein anderes Modell.
Die Schweizer Tätigkeit erfolgt über:
LG Electronics Deutschland GmbH, Zweigniederlassung Dietikon/Schweiz.
Die Schweizer Präsenz ist damit eine Niederlassung der deutschen LG-Gesellschaft und keine separat gegründete Schweizer Tochtergesellschaft, die direkt vom koreanischen Mutterkonzern gehalten wird.
LGs Schweizer Geschäft umfasst unter anderem:
- Fernseher
- Home Entertainment
- Haushaltsgeräte
- Monitore
- IT-Produkte
- Connected-Home-Technologie
Es gibt noch eine weitere interessante kommerzielle Ebene.
Für Produkte, die über den betreffenden Schweizer Online-Shop verkauft werden, bezeichnet LG die Littlebit Technology AG als autorisierten Reseller und Händler.
Eine internationale Marke kombiniert damit mehrere Beziehungen:
- koreanischer Konzern
- europäische Gruppengesellschaft
- Schweizer Niederlassung
- Schweizer autorisierter Reseller
Für ein koreanisches Unternehmen, das einen Schweizer Markteintritt prüft, ist dies wichtig.
Eine Schweizer GmbH oder AG ist nicht automatisch die einzige Möglichkeit.
Das geeignete Modell hängt davon ab, welche Gesellschaft tatsächlich:
- Mitarbeitende beschäftigen
- Verträge abschliessen
- Warenbestände halten
- Service erbringen
- kommerzielles Risiko tragen
- Kunden fakturieren
soll.
Quelle: [9] LG Switzerland — Imprint
Hyundai: eine koreanische Marke über einen Schweizer Importeur
Hyundai zeigt ein drittes Modell.
Hyundai Switzerland wird von der Astara Mobility Switzerland AG in Wallisellen betrieben.
Astara ist der offizielle Hyundai-Importeur in der Schweiz und arbeitet mit einem landesweiten Netz von Hyundai-Verkaufs- und Servicepartnern.
Das Schweizer Angebot umfasst zusätzlich Mobilitätslösungen wie Fahrzeugabonnements über Astara Move.
Strukturell unterscheidet sich dies von Samsung.
Der koreanische Hersteller benötigt nicht für jeden Teil des Marktes eine eigene vollständig gehaltene Schweizer Betriebsgesellschaft.
Stattdessen übernimmt ein etablierter Schweizer Mobilitätsanbieter wesentliche Import- und Vertriebsfunktionen.
Für einen koreanischen Hersteller zeigt dies einen weiteren möglichen Weg in den Schweizer Markt.
Manchmal ist eine eigene Tochtergesellschaft sinnvoll.
Manchmal funktioniert eine Niederlassung.
Und manchmal bietet ein etablierter Importeur oder Distributor das stärkere Markteintrittsmodell.
Samsung, LG und Hyundai zeigen damit drei tatsächlich unterschiedliche Formen koreanischer Präsenz in der Schweiz:
- eigene Schweizer Tochtergesellschaft
- Schweizer Niederlassung innerhalb einer europäischen Gruppenstruktur
- Schweizer Importeur und Vertriebsnetz
Die Rechtsform sollte dem Geschäft folgen.
Quelle: [10] Hyundai Switzerland — Imprint Quelle: [11] Hyundai Switzerland — Astara as official importer
Koreanische Verbindungen zu Schweizer Sport, Film und Musik
Die Beziehungen zwischen Korea und der Schweiz reichen auch über Diplomatie und Unternehmensstrukturen hinaus.
Park Joo-ho und FC Basel
Der südkoreanische Fussballspieler Park Joo-ho wechselte 2011 zum FC Basel.
Historische Unterlagen des FC Basel zeigen, dass er zwischen 2011 und 2013 insgesamt 77 Spiele für den Club absolvierte.
Seine Zeit in Basel verbindet einen koreanischen Nationalspieler mit einem der international bekanntesten Schweizer Fussballclubs.
Quelle: [12] FC Basel — historische Clubunterlagen
Hong Sang-soo, Kim Minhee und Locarno
Das südkoreanische Kino hat eine starke Verbindung zum Locarno Film Festival.
Hong Sang-soos Film By the Stream — Suyoocheon — wurde 2024 in Locarno präsentiert.
Kim Minhee erhielt für ihre Rolle im Film den Pardo for Best Performance.
Das Beispiel zeigt, wie eine der bedeutendsten internationalen Kulturinstitutionen der Schweiz zu einer Plattform für zeitgenössisches koreanisches Kino geworden ist.
Quelle: [13] Locarno Film Festival — Annual Report 2024
Jaemin Han und Genf
Der südkoreanische Cellist Jaemin Han bietet eine weitere Verbindung.
Im Alter von nur 15 Jahren nahm er 2021 am Geneva International Music Competition teil.
Er gewann den dritten Preis im Cellowettbewerb.
Der Wettbewerb brachte damit einen jungen koreanischen Musiker auf eine etablierte internationale Schweizer Klassikbühne.
Quelle: [14] Concours de Genève — Jaemin Han
Diese Beispiele sind kulturelle und professionelle Verbindungen.
Sie sind keine Aussagen über persönliche Steueransässigkeit oder Unternehmensstrukturierung.
Koreanische und Schweizer Gesellschaftsformen im Vergleich
Für koreanische Unternehmer werden Schweizer Rechtsformen verständlicher, wenn man sie mit bekannten koreanischen Gesellschaftsformen vergleicht.
Der Vergleich ist hilfreich.
Die Rechtsformen sind jedoch keine exakten Entsprechungen.
Koreanische Jusik Hoesa und Schweizer AG
Die koreanische 주식회사 — Jusik Hoesa — wird auf Englisch üblicherweise als Stock Company bezeichnet.
Sie gehört zu den am häufigsten verwendeten koreanischen Gesellschaftsformen.
Die Haftung der Aktionäre ist auf das eingebrachte Kapital begrenzt, und die Struktur eignet sich auch für grössere Unternehmen, mehrere Aktionäre und Investitionen.
Der breite Schweizer Vergleich ist die AG — Aktiengesellschaft.
Eine Schweizer AG benötigt:
- CHF 100'000 nominelles Aktienkapital
- grundsätzlich mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt, insgesamt jedoch mindestens CHF 50'000
- einen oder mehrere Aktionäre
- einen Verwaltungsrat
- Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz
Eine Schweizer AG muss nicht börsenkotiert sein.
Viele Schweizer AGs sind privat gehaltene Unternehmen, Familiengesellschaften oder internationale Tochtergesellschaften.
Für einen koreanischen Unternehmer, der nach einer Swiss AG for a Korean company sucht, ist dieser Unterschied wichtig.
Der Begriff Aktiengesellschaft bedeutet nicht, dass das Unternehmen öffentlich gehandelt werden muss.
Koreanische Yuhan Hoesa und Schweizer GmbH
Die koreanische 유한회사 — Yuhan Hoesa — ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Haftung der Mitglieder ist grundsätzlich auf ihre Beiträge begrenzt.
Invest Korea nennt Limited Companies und Stock Companies als Gesellschaftsformen, die von ausländischen Investoren in Korea häufig verwendet werden.
Kommerziell lässt sich die Yuhan Hoesa daher mit einer Schweizer GmbH vergleichen.
Eine Schweizer GmbH benötigt:
- CHF 20'000 Stammkapital
- vollständige Einzahlung bei der Gründung
- einen oder mehrere Gesellschafter
- Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz
Ein wesentlicher Unterschied in der Schweiz ist die öffentliche Sichtbarkeit der Eigentümer.
Die Gesellschafter einer GmbH und ihre registrierten Beteiligungen werden im Schweizer Handelsregister eingetragen.
Für einen koreanischen Gründer kann die Schweizer GmbH deshalb insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- die Eigentümerstruktur konzentriert ist
- das Unternehmen inhabergeführt wird
- die Gesellschafterstruktur relativ stabil bleibt
- das Unternehmen als Schweizer KMU oder Tochtergesellschaft tätig sein soll
Koreanische Yuhan Chaegim Hoesa: kein direktes Schweizer Pendant
Das koreanische Handelsrecht kennt ausserdem die 유한책임회사 — Yuhan Chaegim Hoesa, oder Limited Liability Company.
Diese sollte nicht einfach als exaktes Pendant zu einer Schweizer GmbH betrachtet werden.
Wenn ein koreanisches Unternehmen bereits eine flexiblere oder eher partnerschaftlich geprägte Struktur verwendet, sollte die passende Schweizer Rechtsform anhand tatsächlicher Kriterien gewählt werden:
- Eigentum
- Governance
- Haftung
- Investoren
- Finanzierung
- reale Geschäftstätigkeit
Die Schweizer Gesellschaft sollte entsprechend der Funktion ausgewählt werden, die sie tatsächlich erfüllen soll.
Quelle: [15] Invest Korea — How Foreigners Can Start Business in Korea Quelle: [16] Swiss SME Portal — Swiss GmbH Quelle: [17] Swiss SME Portal — Swiss AG
Ein wichtiger koreanischer Unterschied: KRW 100 Millionen sind kein universelles Mindestkapital
In koreanischen Informationsmaterialien für ausländische Investoren erscheint häufig eine Schwelle von KRW 100 Millionen.
Dies kann bei internationalen Unternehmern zu Missverständnissen führen.
Invest Korea erklärt, dass eine Investition eines ausländischen Investors von mindestens KRW 100 Millionen in Kombination mit der erforderlichen Beteiligungsquote als Foreign Direct Investment gemäss dem koreanischen Foreign Investment Promotion Act qualifizieren kann.
Dies sollte nicht mit der Aussage verwechselt werden, dass jede gewöhnliche koreanische Gesellschaft zwingend KRW 100 Millionen gesetzliches Mindestkapital benötigt.
Die Schweiz verwendet für GmbH und AG ein anderes und deutlich klarer vorgeschriebenes Kapitalregime.
Quelle: [18] Invest Korea — Forms of Foreign Direct Investment
Die wichtigsten Unterschiede, die koreanische Unternehmer in der Schweiz bemerken
Mehrere Unterschiede sind in der Praxis wichtiger als die Bezeichnungen der Gesellschaftsformen.
1. 100% koreanisches Eigentum ist grundsätzlich möglich
Eine südkoreanische Privatperson oder ein koreanisches Unternehmen kann grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG für gewöhnliche kommerzielle Tätigkeiten besitzen.
Ein Schweizer Equity-Partner ist nicht allein deshalb erforderlich, weil der Eigentümer aus dem Ausland kommt.
2. Die Schweiz verlangt eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine entsprechend bevollmächtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
Diese Person muss keine Anteile besitzen.
Eigentum und Swiss Representation sind daher getrennte Fragen.
Für koreanische Gründer, die nach Swiss resident representation suchen, ist diese Unterscheidung zentral.
3. Das Schweizer Gesellschaftskapital ist stärker vorgeschrieben
Die Schweizer Mindestkapitalregeln sind klar:
- GmbH: CHF 20'000 vollständig einbezahlt
- AG: CHF 100'000 Nominalkapital, davon grundsätzlich mindestens CHF 50'000 einbezahlt
Das koreanische Gesellschafts- und Investitionsrecht verwendet ein anderes System.
4. Die öffentliche Sichtbarkeit der Eigentümer unterscheidet sich
Bei einer Schweizer GmbH sind die Gesellschafter öffentlich im Handelsregister sichtbar.
Bei einer Schweizer AG werden Aktionäre grundsätzlich nicht allein aufgrund ihres Aktienbesitzes öffentlich im Handelsregister angezeigt, während Verwaltungsräte und Zeichnungsberechtigte öffentlich sichtbar sind.
Dies darf nicht mit anonymem Eigentum verwechselt werden.
Schweizer Banken, die Gesellschaft selbst und zuständige Behörden müssen wirtschaftlich Berechtigte identifizieren können.
Ab dem 1. Oktober 2026 tritt ausserdem das neue Schweizer Bundesgesetz zur Transparenz juristischer Personen und zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter in Kraft; damit beginnen die entsprechenden Übergangsfristen.
Quelle: [19] Federal Office of Justice — New transparency and AML rules
5. Die Schweiz liegt in Europa, gehört aber nicht zur EU
Koreanische Unternehmen betrachten die Schweiz häufig als Teil einer breiteren europäischen Expansionsstrategie.
Die Schweiz ist geografisch und wirtschaftlich eng mit Europa verbunden, gehört jedoch weder zur Europäischen Union noch zur EU-Zollunion.
Eine Schweizer Gesellschaft wird deshalb nicht automatisch zu einer EU-Niederlassung.
Für manche koreanische Unternehmen können die Schweiz und die EU Teil derselben europäischen Strategie sein.
Rechtlich bleiben sie jedoch unterschiedliche Jurisdiktionen.
Unternehmenssteuern: Südkorea und die Schweiz verwenden unterschiedliche Systeme
Steuern gehören zu den meistgesuchten Themen im Zusammenhang mit Korea und der Schweiz.
Ein Vergleich anhand nur einer Steuersatzzahl wäre jedoch irreführend.
Unternehmenssteuern in Südkorea
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, verwendet Südkorea progressive nationale Körperschaftsteuersätze.
Der Korean National Tax Service veröffentlicht aktuell folgende Sätze:
- 10% auf steuerbares Einkommen bis KRW 200 Millionen
- 20% auf den Teil über KRW 200 Millionen bis KRW 20 Milliarden
- 22% auf den Teil über KRW 20 Milliarden bis KRW 300 Milliarden
- 25% auf den Teil über KRW 300 Milliarden
Zusätzlich kann lokale Körperschaftsteuer relevant sein.
Es gibt daher keine einzelne sinnvolle Aussage wie „Korean corporate tax is X%“.
Die tatsächliche Steuerbasis und die konkrete Unternehmenssituation sind entscheidend.
Quelle: [20] Korean National Tax Service — Corporate Income Tax Rates
Unternehmenssteuern in der Schweiz
Die Schweiz verwendet ein anderes System.
Unternehmensgewinne werden besteuert auf:
- Bundesebene
- Kantonsebene
- Gemeindeebene
Der Unternehmensstandort beeinflusst deshalb direkt die gesamte Steuerbelastung.
Der Kanton Schwyz weist aktuell darauf hin, dass juristische Personen in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons eine kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung von rund 11,78% einschliesslich direkter Bundessteuer haben können.
Dies sollte nicht als automatische Unternehmenssteuerbelastung für jede Gesellschaft in Wollerau dargestellt werden.
Das tatsächliche Ergebnis hängt unter anderem ab von:
- Gemeinde
- aktuellen Steuerfaktoren
- steuerbarem Gewinn
- steuerbarem Kapital
- Steuerperiode
- individueller Unternehmenssituation
Der korrekte Vergleich für einen koreanischen Unternehmer lautet daher nicht einfach:
Südkorea 10%, 20%, 22% oder 25% gegenüber Schweiz 11,78%.
Die Systeme und Steuerbemessungsgrundlagen unterscheiden sich.
Der geschäftliche Grund für die Schweizer Gesellschaft sollte zuerst kommen.
Quelle: [21] Steuerverwaltung Kanton Schwyz — Corporate Taxation
Wollerau und Kanton Schwyz: ein Standort für die deutschsprachige Schweiz
Für koreanische Unternehmer, die die Schweiz prüfen, bietet Wollerau ein anderes Profil als grössere internationale Zentren wie Zürich, Basel oder Genf.
Wollerau liegt im Bezirk Höfe des Kantons Schwyz in der oberen Zürichseeregion.
Aus geschäftlicher Sicht bietet der Standort Zugang zu:
- Zürich
- Pfäffikon
- Zug
- Zentralschweiz
- Flughafen Zürich
- deutschsprachigem Schweizer Markt
Dies kann für koreanische Unternehmen relevant sein, die tätig sind in:
- Technologie
- Elektronik
- Pharma
- Advanced Manufacturing
- Consulting
- Financial Services
- internationalem Handel
- spezialisierten B2B-Dienstleistungen
- internationalem Vertrieb
- Group Management
Für ein koreanisches Unternehmen, dessen Kunden, Mitarbeitende oder Geschäftsbeziehungen vor allem im Raum Zürich und Zug liegen, kann eine Firmengründung in Wollerau oder im Kanton Schwyz deshalb Teil einer echten operativen Strategie sein.
Eine Adresse in Wollerau allein schafft jedoch keine Geschäftssubstanz.
Der Standort wird dann relevant, wenn er mit tatsächlichen Aktivitäten übereinstimmt wie:
- Management
- Mitarbeitende
- Kundenbeziehungen
- Meetings
- Verträge
- operative Funktionen
Wollerau ist ein Standort für ein Unternehmen.
Es ersetzt kein Unternehmen.
Koreanische VAT und Schweizer MWST: 10% gegenüber 8,1%
Südkorea verwendet einen Standard-VAT-Satz von 10%.
Der aktuelle Schweizer Standard-MWST-Satz beträgt 8,1%.
Die Differenz ist geschäftlich interessant, sollte jedoch nicht als Methode verstanden werden, um den Besteuerungsort einer Transaktion zu wählen.
Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft führt nicht automatisch dazu, dass koreanische, europäische oder internationale Umsätze der Schweizer MWST unterliegen.
Die tatsächliche Behandlung kann unter anderem davon abhängen:
- ob Waren oder Dienstleistungen geliefert werden
- ob der Kunde B2B oder B2C ist
- wohin Waren physisch bewegt werden
- wo der Kunde ansässig ist
- welches Unternehmen die Leistung tatsächlich erbringt
- wer als Importeur auftritt
- welche Leistungsortregeln gelten
- ob Betriebsstätten bestehen
- ob Reverse Charge anwendbar ist
Für koreanische Unternehmer ist der Unterschied daher deutlich umfassender als lediglich 10% gegenüber 8,1%.
Südkorea und die Schweiz betreiben unterschiedliche Systeme indirekter Besteuerung.
Die zugrunde liegende Transaktion bestimmt die steuerliche Behandlung.
Quelle: [22] Korean National Tax Service — VAT Quelle: [23] Eidgenössische Steuerverwaltung — Schweizer MWST-Sätze
Das Korea–EFTA-Freihandelsabkommen beseitigt die Zollanalyse nicht
Das Korea–EFTA-Freihandelsabkommen unterstützt den bilateralen Handel seit 2006.
Es bedeutet jedoch nicht, dass jedes koreanische Produkt automatisch ohne weitere Zollprüfung in die Schweiz gelangt.
Je nach Transaktion müssen Unternehmen weiterhin unter anderem prüfen:
- Produktursprung
- Präferenzursprungsregeln
- Zolltarifklassifikation
- Zollanmeldungen
- Schweizer Einfuhr-MWST
- Importeur-of-Record-Struktur
- Produktstandards
- Dokumentation
- Lagerung
- Reparaturen und Retouren
Eine Schweizer Tochtergesellschaft, Niederlassung oder ein Importeur kann Teil dieser Lieferkette sein.
Die Rechtsform allein bestimmt nicht, ob Produkte für eine präferenzielle Zollbehandlung qualifizieren.
Quelle: [3] European Free Trade Association — Republic of Korea Free Trade Agreement
KRW und CHF werden Teil des Geschäftsmodells
Ein koreanisches Unternehmen wird einen grossen Teil seiner inländischen Planung und Berichterstattung typischerweise in Korean Won führen.
Eine Schweizer Betriebsgesellschaft wird dagegen wesentliche Kosten in Schweizer Franken haben.
Dazu können gehören:
- Löhne
- Miete
- Versicherungen
- Schweizer Lieferanten
- Professional Services
- Steuern
Internationale Einnahmen können gleichzeitig anfallen in:
- CHF
- EUR
- USD
- KRW
- weiteren Währungen
Preisgestaltung, Treasury und Wechselkursrisiken werden damit Teil des praktischen Geschäftsmodells.
Für ein echtes internationales Unternehmen können diese Fragen im täglichen Geschäft wichtiger sein als die technischen Schritte der Firmengründung.
Koreanisches Eigentum: auch die Heimatjurisdiktion bleibt relevant
Ein koreanischer Unternehmer kann die Schweizer Gesellschaft persönlich halten.
Eine bestehende koreanische Gesellschaft kann die Schweizer Gesellschaft stattdessen als Tochtergesellschaft besitzen.
Keines der beiden Modelle ist automatisch besser.
Relevante Faktoren können umfassen:
- bestehende Aktionäre oder Gesellschafter
- Gruppenstruktur
- Investoren
- Finanzierung
- geistiges Eigentum
- Management
- zukünftige Kapitalbeschaffung
- Mitarbeitende
- Kundenverträge
- Intercompany-Transaktionen
Südkorea verfügt über eigene Regeln für Steuern, Devisen, Reporting und Transfer Pricing.
Die Eigentümerstruktur der Schweizer Gesellschaft sollte daher gemeinsam mit der koreanischen Seite geprüft werden und nicht isoliert.
Place of Effective Management ist für koreanische Gründer wichtig
Die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft in Südkorea kann mehr berücksichtigen als nur den Ort der Gründung.
Eine Gesellschaft mit ihrem Place of Effective Management in Korea kann ebenfalls als koreanisch ansässige Gesellschaft behandelt werden.
Für koreanisch kontrollierte Schweizer Gesellschaften ist die tatsächliche Geschäftsführung deshalb besonders wichtig.
Eine Schweizer AG kann verfügen über:
- Schweizer Registrierung
- Schweizer Geschäftsadresse
- eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
Wenn jedoch sämtliche wesentlichen strategischen und kommerziellen Entscheidungen weiterhin in Korea getroffen werden, bleibt diese operative Realität relevant.
Rechtsstruktur und tatsächliches Management sollten daher dieselbe Geschichte erzählen.
Dies ist eine Compliance-Frage und keine Einladung, künstliche Managementaktivitäten in der Schweiz zu erzeugen.
Quelle: [24] PwC Worldwide Tax Summaries — Korea Corporate Residence
Eine Betriebsstätte kann auch ohne Tochtergesellschaft entstehen
Ein koreanisches Unternehmen benötigt nicht zwingend eine Schweizer GmbH oder AG, bevor eine steuerliche Präsenz in der Schweiz entstehen kann.
Je nach tatsächlicher Tätigkeit kann möglicherweise bereits eine Betriebsstätte entstehen.
Das gilt auch umgekehrt.
Eine Schweizer Gesellschaft kann abhängig von ihren Aktivitäten eine koreanische Betriebsstätte begründen.
Relevante Tatsachen können umfassen:
- feste Geschäftsräume
- Mitarbeitende
- längerfristige Dienstleistungen
- Projektstandorte
- Vertragsvollmachten
- Management
- tatsächlich in jedem Land ausgeführte Funktionen
Die Analyse der juristischen Person und die Betriebsstättenanalyse sind unterschiedliche Fragen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Südkorea
Zwischen der Schweiz und Südkorea besteht seit 1980 ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Das Abkommen wurde später geändert, unter anderem durch Protokolle aus den Jahren 2010 und 2019.
Das Änderungsprotokoll von 2019 trat am 28. Oktober 2020 in Kraft.
Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann das Abkommen unter anderem relevant sein für:
- Unternehmensansässigkeit
- Betriebsstätten
- Unternehmensgewinne
- Erwerbseinkommen
- Dividenden
- Zinsen
- Lizenzgebühren
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das Vorhandensein eines Abkommens führt nicht automatisch zu einem bestimmten steuerlichen Ergebnis.
Gesellschafter, wirtschaftliche Berechtigung, Ansässigkeit, Transaktion und anwendbare Verfahren bleiben relevant.
Die Abkommensbehandlung sollte daher für den konkreten Fall geprüft werden.
Sie sollte nicht der geschäftliche Grund für die Gründung einer Schweizer Gesellschaft sein.
Quelle: [25] Eidgenössische Steuerverwaltung — Doppelbesteuerungsabkommen Südkorea
Koreanische CFC- und Auslandssteuerregeln sollten geprüft, aber nicht als Strukturierungsrezept verwendet werden
Südkorea verfügt über Controlled Foreign Corporation Rules.
Diese können bei qualifizierenden koreanischen Beteiligungen an bestimmten ausländischen Gesellschaften relevant werden, unter anderem abhängig von Eigentumsquote, ausländischer Besteuerung, Tätigkeit und Einkommensart.
Koreanische Steuervorschriften enthalten zudem Regeln für ausländische Dividenden und die Anrechnung ausländischer Steuern.
Bei einer koreanisch gehaltenen Schweizer Tochtergesellschaft sollten diese Bereiche daher durch den koreanischen Steuerberater des Kunden geprüft werden.
Der Zweck dieser Erwähnung ist, ein Thema zu identifizieren, das professionelle Berater erkennen müssen.
Es handelt sich nicht um eine öffentliche Anleitung zur Steuerstrukturierung.
Quelle: [26] PwC Worldwide Tax Summaries — Korea Group Taxation and CFC Rules Quelle: [27] PwC Worldwide Tax Summaries — Korea Foreign Dividend Treatment
Schweizer Verrechnungssteuer sollte vor Ausschüttungen geprüft werden
Die Schweiz erhebt auf bestimmte gesellschaftsrechtliche Ausschüttungen eine Verrechnungssteuer.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Südkorea kann die endgültige Behandlung beeinflussen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen und Verfahren erfüllt sind.
Die Analyse kann unter anderem abhängen von:
- Art des Gesellschafters
- Ansässigkeit
- wirtschaftlicher Berechtigung
- Beteiligungshöhe
- Abkommensberechtigung
- Verfahrensanforderungen
Ausschüttungen sollten daher geprüft werden, bevor sie erfolgen.
Dieser Guide berechnet bewusst keine Dividendenszenarien und stellt Abkommensvorteile nicht als Strukturierungsziel dar.
Transfer Pricing sollte dem tatsächlichen Geschäft folgen
Transaktionen zwischen einer koreanischen Muttergesellschaft und einer Schweizer Tochtergesellschaft sollten widerspiegeln, was beide Gesellschaften tatsächlich tun.
Intercompany-Beziehungen können beispielsweise betreffen:
- Produktlieferungen
- Vertrieb
- Softwareentwicklung
- Engineering
- Forschung und Entwicklung
- Marketing
- Management Services
- Finanzierung
- Lizenzen
- gemeinsam eingesetzte Mitarbeitende
Wenn Forschung und Produktion in Südkorea verbleiben, während die Schweizer Gesellschaft tatsächlich Schweizer Sales und Customer Management übernimmt, sollten Organisation und Verträge genau diese Realität widerspiegeln.
Gewinn sollte nicht einfach deshalb der Schweiz zugeordnet werden, weil ein bestimmter Kanton einen tieferen nominellen Steuersatz aufweist.
Die operative Realität, Verträge und finanziellen Ergebnisse sollten miteinander konsistent sein.
Südkoreanische Staatsangehörige und Schweizer Aufenthalt: Eigentum ist nicht Immigration
Südkoreanische Staatsangehörige gelten nach Schweizer Migrationsrecht als Drittstaatsangehörige.
Der Besitz einer Schweizer GmbH oder AG schafft nicht automatisch ein Recht, in der Schweiz zu wohnen oder zu arbeiten.
Bei einer Anstellung konzentriert sich die Schweiz grundsätzlich auf qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, darunter Manager und Spezialisten, vorbehaltlich der anwendbaren arbeitsmarkt- und bewilligungsrechtlichen Anforderungen.
Ein Nicht-EU/EFTA-Unternehmer, der in der Schweiz selbstständig arbeiten möchte, unterliegt einer separaten Prüfung.
Die Schweizer Behörden können dabei unter anderem berücksichtigen:
- Businessplan
- Marktchance
- Finanzierung
- Investition
- erwarteter Umsatz
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- gesamtwirtschaftliches Interesse
Gesellschaftseigentum und Immigration sind daher getrennte Themen.
Quelle: [28] Staatssekretariat für Migration — Arbeiten in der Schweiz für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
Banking: Ein Schweizer Geschäftskonto für eine koreanisch gehaltene Gesellschaft braucht eine klare Business Story
Südkoreanische Eigentümerschaft verhindert nicht, dass eine Schweizer Gesellschaft ein Schweizer Geschäftskonto eröffnet.
Schweizer Banken arbeiten regelmässig mit internationalen Unternehmen.
Die Bank muss jedoch verstehen, welche Personen, Geldmittel und Geschäftsaktivitäten hinter der Beziehung stehen.
Bei einem Swiss bank account for a Korean-owned company sollte die Dokumentation normalerweise erklären:
- wer letztlich Eigentümer des Unternehmens ist
- welches Geschäft die koreanische Muttergesellschaft oder der Gründer bereits betreibt
- weshalb die Schweiz geschäftlich relevant ist
- woher die Anfangsfinanzierung stammt
- wie die Schweizer Gesellschaft Einnahmen erzielen soll
- erwartete Kunden
- Lieferanten
- involvierte Länder
- verwendete Währungen
- erwartete Transaktionsvolumen
- Beziehung zwischen dem koreanischen und Schweizer Unternehmen
Source of Funds und, soweit relevant, Source of Wealth gehören zur normalen Schweizer Bankprüfung.
Schweizer Finanzintermediäre müssen Vertragsparteien und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und, wo erforderlich, Hintergrund und Zweck von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen klären.
Kein Berater kann die Eröffnung eines Bankkontos garantieren.
Die Bank bleibt für ihre eigene Compliance- und Risikoentscheidung verantwortlich.
Quelle: [29] FINMA — Bekämpfung der Geldwäscherei
Koreanische Gesellschaftsdokumente können in der Schweiz verwendet werden
Schweizer Banken, Notare und professionelle Berater arbeiten regelmässig mit internationalen Unternehmensdokumenten.
Bei einem koreanischen Gesellschafter können relevante Unterlagen betreffen:
- koreanische Muttergesellschaft
- Directors
- Aktionäre oder Gesellschafter
- wirtschaftlich Berechtigte
- Zeichnungsberechtigte
- Statuten und Gründungsdokumente
- Corporate Resolutions
- Jahresabschlüsse
- Geschäftstätigkeit
- Source of Funds
Die genauen Anforderungen können unterschiedlich sein für:
- Notar
- Handelsregister
- Kapitaleinzahlungskonto
- operative Bank
- Treuhänder oder Steuerberater
Beglaubigte Kopien, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Übersetzung sollten daher entsprechend den Anforderungen der Institution organisiert werden, die das Dokument tatsächlich benötigt.
Accounting, MWST und Payroll bleiben schweizerisch
Eine Schweizer GmbH oder AG ist eine eigenständige Schweizer juristische Person.
Damit entstehen eigene Schweizer Accounting- und Corporate-Verpflichtungen.
Abhängig von der Geschäftstätigkeit können diese umfassen:
- Jahresabschluss
- Unternehmenssteuererklärung
- MWST
- Payroll
- Sozialversicherungen
- Personaladministration
- Governance-Dokumentation
- Revisionspflichten, soweit anwendbar
Die koreanische Muttergesellschaft behält gleichzeitig ihre eigenen koreanischen Accounting- und Steuerpflichten.
Wenn beide Unternehmen miteinander Geschäfte tätigen, muss auch die Intercompany-Beziehung angemessen dokumentiert werden.
Das Ziel ist nicht, den koreanischen Accountant oder Steuerberater zu ersetzen.
Das Ziel ist sicherzustellen, dass die koreanischen und Schweizer Berater vom selben Verständnis des Geschäfts ausgehen.
Substance sollte zur tatsächlichen Funktion passen
Eine Schweizer Gesellschaft benötigt nicht automatisch ein grosses eigenes Büro.
Die passende Infrastruktur hängt vom Geschäft ab.
Ein kleineres koreanisches Technologie-, Consulting- oder Professional-Services-Unternehmen kann legitim beginnen mit:
- registrierter Geschäftsadresse
- Shared Workspace
- Meetingräumen
- lokaler Administration
- Swiss Representation
Mit der Entwicklung des Schweizer Geschäfts können hinzukommen:
- Mitarbeitende
- eigene Büroräume
- lokaler Vertrieb
- Kundentermine
- Managementfunktionen
- operative Assets
Ein Consumer-Electronics-Unternehmen, Pharmaunternehmen, Hersteller oder reguliertes Finanzunternehmen benötigt naturgemäss eine andere Infrastruktur.
Das zentrale Prinzip lautet Konsistenz.
Wenn die Schweizer Gesellschaft eine bestimmte Tätigkeit ausweisen soll, sollte die operative Realität diese Beschreibung unterstützen.
Eine Schweizer Geschäftsadresse ist legitime Unternehmensinfrastruktur.
Sie beweist nicht, dass jede Geschäftsfunktion in die Schweiz verlagert wurde.
Wann macht eine Schweizer Gesellschaft für ein südkoreanisches Unternehmen Sinn?
Eine Schweizer Gesellschaft kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn die Schweiz eine echte Funktion im Geschäft übernimmt.
Typische Gründe sind:
- Eintritt in den Schweizer Markt
- Aufbau einer substanziellen Schweizer Kundenbasis
- Beschäftigung von Mitarbeitenden in der Schweiz
- Aufbau lokaler Sales- oder Servicefunktionen
- Durchführung echter Forschungs- oder Spezialistenfunktionen
- Tätigkeit in einem regulierten Schweizer Markt
- Betreuung von Kunden über eine Schweizer Vertragsgesellschaft
- Zusammenarbeit mit Schweizer Investoren oder Finanzinstituten
- Erwerb eines bestehenden Schweizer Unternehmens
- Entwicklung der deutschsprachigen Schweiz
- Tätigkeit aus dem Raum Zürich–Zug–Schwyz
- Gründung einer eigenen Schweizer Tochtergesellschaft innerhalb einer bestehenden koreanischen Gruppe
- Verlagerung tatsächlicher kommerzieller oder Managementfunktionen in die Schweiz
Südkoreanische Unternehmen gehören bereits zu den international erfahrensten Unternehmen der Welt.
Eine Schweizer Gesellschaft macht ein koreanisches Unternehmen nicht allein dadurch international.
Sie wird wertvoll, wenn das Unternehmen einen Punkt erreicht hat, an dem die Schweiz tatsächlich eine relevante Geschäftsfunktion übernimmt.
Die Begründung für die Schweizer Gesellschaft sollte auch dann überzeugend bleiben, wenn alle Steuerprozentsätze aus der Präsentation entfernt werden.
Wie Alpine Capital südkoreanische Unternehmer in der Schweiz unterstützt
Koreanische Kunden kommen häufig mit einem bereits bestehenden Geschäft in die Schweiz.
Sie verfügen möglicherweise bereits über:
- koreanische Jusik Hoesa oder Yuhan Hoesa
- Mitarbeitende
- geistiges Eigentum
- Technologie
- Kunden
- Distributoren
- Investoren
- Bankbeziehungen
- internationale Expansionsstrategie
Das Schweizer Projekt muss daher in eine Struktur passen, die bereits funktioniert.
Alpine Capital kennt die Fragen, mit denen internationale Unternehmer beim Aufbau einer realen Schweizer Präsenz konfrontiert sind, darunter:
- Auswahl zwischen Schweizer AG und GmbH
- koreanische versus Schweizer Gesellschaftsstrukturen
- Swiss Representation
- Domizil- und Bürolösungen
- Banking und KYC
- Source of Funds und Source of Wealth
- Transparenz wirtschaftlich Berechtigter
- grenzüberschreitendes Management
- Wollerau und Kanton Schwyz als Unternehmensstandorte
- Schweizer Accounting
- MWST und Payroll
- Markteintritt und lokales Recruiting
Je nach Mandat kann Alpine Capital koordinieren:
- Schweizer Firmengründung
- Swiss Representation
- Domizil- und Bürolösungen in Wollerau
- Kapitaleinzahlungskonto und Corporate Bank Accounts
- Accounting
- MWST- und Payroll-Koordination
- Markteintritt
- Recruiting und lokale Mitarbeitersuche
- laufende Schweizer Gesellschaftsadministration
Wo koreanische Steuer-, Rechts- oder Regulierungsfragen entstehen, arbeiten wir mit dem koreanischen Accountant, Steuerberater, Anwalt oder anderen Spezialisten des Kunden zusammen.
Der koreanische Berater bestätigt die Konsequenzen in Korea.
Alpine Capital koordiniert die Schweizer Umsetzung.
Diese Arbeitsteilung ist wichtig.
Eine gute Korea–Schweiz-Struktur ist nicht eine Struktur, in der Aktivitäten künstlich von einer Jurisdiktion in eine andere verschoben werden.
Sie ist eine Struktur, in der jede Gesellschaft eine klare wirtschaftliche Funktion hat und die rechtliche Struktur widerspiegelt, was tatsächlich geschieht.
Planen Sie die nächste Entwicklungsstufe Ihres koreanischen Unternehmens in der Schweiz?
Wenn Ihr Unternehmen bereits in Südkorea tätig ist und Sie die Schweiz für Markteintritt, eine Schweizer Tochtergesellschaft, lokale Vertretung, Geschäftsadresse, Banking, Accounting oder Recruiting prüfen, kann Alpine Capital die Schweizer Seite des Projekts von Wollerau im Kanton Schwyz aus koordinieren.
Wir arbeiten mit internationalen Unternehmern, die mehr benötigen als lediglich einen Handelsregisterauszug.
Das Ziel ist eine Schweizer Gesellschaft, die tatsächlich funktionieren kann — kommerziell, administrativ und aus Bankensicht — und gleichzeitig mit den Beratern des Kunden im Heimatland abgestimmt bleibt.
Built in Korea. Structured for the next stage in Switzerland.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein südkoreanischer Staatsangehöriger 100% einer Schweizer Gesellschaft besitzen?
Ja.
Eine südkoreanische Privatperson kann grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG für gewöhnliche kommerzielle Tätigkeiten besitzen.
Ein Schweizer Gesellschafter ist normalerweise nicht erforderlich.
Kann ein koreanisches Unternehmen eine Schweizer Gesellschaft besitzen?
Ja.
Eine koreanische juristische Person kann grundsätzlich Beteiligungen an einer Schweizer GmbH oder AG halten, einschliesslich 100% Eigentum.
Die koreanischen Steuer- und Reportingfolgen sollten separat geprüft werden.
Was ist das Schweizer Pendant zu einer koreanischen Jusik Hoesa?
Der breite praktische Vergleich ist die Schweizer AG.
Beide sind aktienbasierte Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung.
Die rechtlichen und kapitalbezogenen Regeln unterscheiden sich jedoch.
Eine Schweizer AG benötigt CHF 100'000 Nominalkapital und muss nicht börsenkotiert sein.
Was ist das Schweizer Pendant zu einer koreanischen Yuhan Hoesa?
Der praktisch nächstliegende Vergleich ist grundsätzlich die Schweizer GmbH.
Beide können für privat gehaltene Unternehmen mit relativ konzentrierter Eigentümerstruktur verwendet werden.
Eine Schweizer GmbH benötigt CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital.
Benötigt eine Schweizer Gesellschaft einen Schweizer Gesellschafter?
Nein.
Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich Schweizer GmbHs und AGs besitzen.
Die Schweizer Anforderung betrifft die Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz und nicht zwingendes Schweizer Eigenkapital.
Benötigt eine Schweizer Gesellschaft eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz?
Ja.
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine entsprechend bevollmächtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
Diese Person muss keine Anteile besitzen.
Gibt der Besitz einer Schweizer Gesellschaft einem koreanischen Gründer automatisch ein Aufenthaltsrecht?
Nein.
Südkoreanische Staatsangehörige gelten für Schweizer Migrationszwecke als Drittstaatsangehörige.
Gesellschaftseigentum und persönliche Immigration sind getrennte Themen.
Ist die Unternehmenssteuer in der Schweiz automatisch niedriger als in Südkorea?
Nein.
Südkorea verwendet progressive Körperschaftsteuersätze, und zusätzlich kann lokale Besteuerung relevant sein.
Die Schweiz kombiniert Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.
Das tatsächliche Ergebnis hängt von Gesellschaft, Standort und Geschäftstätigkeit ab.
Headline-Steuersätze allein bestimmen nicht, wo ein Unternehmen tätig sein sollte.
Ist die Schweizer MWST niedriger als die koreanische VAT?
Der koreanische Standard-VAT-Satz beträgt 10%.
Der Schweizer Standard-MWST-Satz beträgt 8,1%.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt dennoch von der tatsächlichen Transaktion, dem Kunden, dem Leistungsort und der Bewegung von Waren oder Dienstleistungen ab.
Können koreanische CFC-Regeln eine Schweizer Tochtergesellschaft betreffen?
Potenziell ja.
Südkorea verfügt über Controlled Foreign Corporation Rules.
Die Anwendung hängt von Eigentum, Besteuerung, Geschäftstätigkeit und Einkommensart ab.
Die koreanische Steuerposition sollte für den tatsächlichen Gesellschafter und die konkrete Gesellschaft geprüft werden.
Kann eine Schweizer Gesellschaft steuerlich als aus Korea geleitet gelten?
Potenziell ja.
Die koreanischen Regeln zur Unternehmensansässigkeit können den Place of Effective Management berücksichtigen.
Eine Schweizer Registrierung und Schweizer Adresse bestimmen nicht allein, wo die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet.
Beseitigt das Korea–EFTA-Freihandelsabkommen die Schweizer Zollformalitäten?
Nein.
Das Abkommen kann eine Präferenzbehandlung ermöglichen, wenn die relevanten Voraussetzungen erfüllt werden.
Ursprungsregeln, Zollanmeldungen, Einfuhr-MWST und Produktanforderungen können weiterhin gelten.
Kann eine koreanisch gehaltene Schweizer Gesellschaft ein Schweizer Geschäftskonto eröffnen?
Potenziell ja.
Koreanisches Eigentum verhindert Swiss Corporate Banking nicht.
Die Bank wird dennoch die wirtschaftlich Berechtigten, Source of Funds, Geschäftstätigkeit, erwartete Gegenparteien, Länder, Währungen und Zahlungsströme prüfen.
Die Kontoeröffnung bleibt immer der eigenen Compliance- und Risikoentscheidung der Bank vorbehalten.
Offizielle und ergänzende Quellen
[1] Swiss Armed Forces — Neutral Nations Supervisory Commission (NNSC)
[2] Swiss Federal Department of Foreign Affairs — Bilateral relations Switzerland–Republic of Korea
[3] European Free Trade Association — Republic of Korea Free Trade Agreement
[5] Embassy of Switzerland in the Republic of Korea — Swiss-Korean joint declaration on research areas
[6] Embassy of Switzerland / Switzerland Global Enterprise — Economic Report 2025 Republic of Korea
[7] Samsung Newsroom Switzerland — Samsung Switzerland Overview
[8] Samsung Switzerland — Imprint
[10] Hyundai Switzerland — Imprint
[11] Hyundai Switzerland — Astara / Hyundai Mobility
[12] FC Basel — Historical club records, Park Joo-ho
[13] Locarno Film Festival — Annual Report 2024
[14] Concours de Genève — Jaemin Han
[15] Invest Korea — How Foreigners Can Start Business in Korea
[16] Swiss SME Portal — Limited Liability Company (GmbH)
[17] Swiss SME Portal — Limited Company (AG)
[18] Invest Korea — Forms of Foreign Direct Investment
[19] Federal Office of Justice — New Swiss transparency and anti-money-laundering rules
[20] Korean National Tax Service — Corporate Tax Rates
[21] Canton Schwyz Tax Administration — Corporate Taxation
[22] Korean National Tax Service — VAT
[23] Swiss Federal Tax Administration — Swiss VAT Rates
[24] PwC Worldwide Tax Summaries — Korea Corporate Residence
[25] Swiss Federal Tax Administration — South Korea Double Taxation Agreement
[26] PwC Worldwide Tax Summaries — Korea Group Taxation and CFC Rules
[27] PwC Worldwide Tax Summaries — Korea Foreign Dividend Treatment
[28] State Secretariat for Migration — Working in Switzerland for non-EU/EFTA nationals
[29] FINMA — Combating Money Laundering
Informationen geprüft am 24. September 2026.
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information auf Grundlage des im September 2026 geprüften rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Stands.
Er stellt keine Schweizer oder südkoreanische Rechts-, Steuer-, Bank-, Investment-, Zoll-, Einwanderungs- oder Regulierungsberatung dar.
Die geeignete Struktur hängt vom Gesellschafter, dem bestehenden koreanischen Geschäft, der Gesellschaftsform, dem tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung, Mitarbeitenden, Kunden, Verträgen, Funktionen, Finanzierung, Gruppenstruktur und der vorgesehenen Schweizer Tätigkeit ab.
Unternehmensansässigkeit, Place of Effective Management, Betriebsstätte, koreanische CFC-Regeln, Behandlung ausländischer Einkünfte, Transfer Pricing, Schweizer Verrechnungssteuer, Entlastung nach Doppelbesteuerungsabkommen, MWST, Zoll, Payroll, Sozialversicherung, Immigration, Banking und Reporting wirtschaftlich Berechtigter sollten deshalb vor der Umsetzung individuell geprüft werden.
Das Korea–EFTA-Freihandelsabkommen sollte nicht so verstanden werden, dass Schweizer Zoll-, Gesellschafts-, Bank-, Steuer- oder Einwanderungsanforderungen entfallen.
Kontoeröffnung, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, regulatorische Genehmigungen, Abkommensvorteile und steuerliche Behandlung bleiben den Anforderungen und Entscheidungen der zuständigen Institutionen und Behörden vorbehalten.
