Indische Unternehmer und Unternehmen können grundsätzlich 100% einer Schweizer AG oder GmbH besitzen. Dieser Guide erklärt Indien–Schweiz Geschäftsbeziehungen, Gesellschaftsformen, Wollerau, Steuern, MWST, Banking und den praktischen Markteintritt.

Schweizer Firmengründung für indische Unternehmer

Indische Unternehmer und Unternehmen können grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG für gewöhnliche kommerzielle Tätigkeiten gründen und besitzen, ohne einen Schweizer Mitgesellschafter aufnehmen zu müssen.

Für indische Gründer kann die Schweiz Zugang zu einem stark international ausgerichteten Geschäftsumfeld, anspruchsvollen Bank- und Professional-Services-Strukturen, bedeutenden Pharma- und Technologieclustern, europäischen Kunden sowie einer stabilen Basis für eine echte internationale Expansion bieten.

Eine Schweizer Gesellschaft sollte jedoch einen geschäftlichen Zweck haben und nicht lediglich eine Schweizer Adresse.

Gerade für indische Unternehmer ist dieses Prinzip besonders wichtig, weil eine Schweizer Gesellschaft von beiden Seiten funktionieren muss: In der Schweiz gelten Schweizer Gesellschafts-, Bank- und Governance-Anforderungen, während für den indischen Gesellschafter weiterhin indische Devisen-, Overseas-Investment- und Steuerregeln relevant sein können.

Für Personen, die nach „Schweizer Firmengründung für indische Unternehmer“ suchen, ist die rechtliche Möglichkeit zur Gründung daher nur der Anfang.

Die wichtigere Frage lautet:

Welchen tatsächlichen Beitrag soll die Schweiz zum Geschäft leisten?

Dieser India–Switzerland Business Guide beginnt deshalb mit der Beziehung zwischen den beiden Ländern, bevor die indischen und Schweizer Gesellschaftsformen sowie die wichtigsten praktischen Unterschiede für indische Unternehmer verglichen werden.

Indien und die Schweiz: eine Geschäftsbeziehung mit überraschend tiefen historischen Wurzeln

Die wirtschaftliche Beziehung zwischen Indien und der Schweiz begann nicht erst mit modernen Technologieunternehmen oder Private Banking.

Ihre Geschichte reicht mehr als 170 Jahre zurück.

1851: Basel und Mumbai waren bereits miteinander verbunden

Im Jahr 1851 wurde das Schweizer Handelshaus Volkart in Basel und Mumbai gegründet.

Nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten baute Volkart sein Netzwerk auf dem indischen Subkontinent rasch aus und schuf damit eine wichtige Grundlage für die frühe wirtschaftliche und konsularische Präsenz der Schweiz in Indien.

Das ist eine bemerkenswerte historische Verbindung.

Lange vor den heutigen multinationalen Konzernen waren Basel und Mumbai bereits durch Schweizerisch-indische Handelsaktivitäten miteinander verbunden.

1947–1948: Die Schweiz erkannte das unabhängige Indien früh an

Die Schweiz erkannte Indien nach dessen Unabhängigkeit 1947 an und nahm diplomatische Beziehungen auf.

Am 14. August 1948 unterzeichneten die Schweiz und Indien in Neu-Delhi einen Freundschaftsvertrag.

Dieser Vertrag wurde zu einer der frühen formellen Grundlagen der Beziehungen zwischen dem unabhängigen Indien und der Schweiz.

Im Jahr 2023 feierten beide Länder dessen 75-jähriges Bestehen.

1971–1976: die guten Dienste der Schweiz

Die Beziehung hat auch eine diplomatische Dimension.

Während des Konflikts im Zusammenhang mit Bangladesch vertrat die Schweiz zwischen 1971 und 1976 die Interessen Indiens in Pakistan und die Interessen Pakistans in Indien.

Dies gehört zur langen Schweizer Tradition der sogenannten guten Dienste.

2003: Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Im Jahr 2003 unterzeichneten die Schweiz und Indien ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit.

Heute erstreckt sich diese Kooperation unter anderem auf:

  • Pharma
  • Biotechnologie
  • Engineering
  • künstliche Intelligenz
  • Nachhaltigkeit
  • Gesundheit
  • Advanced Technology

Swissnex in India bildet eine weitere institutionelle Brücke zwischen Schweizer und indischen Universitäten, Forschern, Start-ups und Innovationsökosystemen.

2024–2025: TEPA verändert den wirtschaftlichen Rahmen

Ein wichtiges neues Kapitel begann am 10. März 2024, als Indien und die EFTA-Staaten — Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein — das Trade and Economic Partnership Agreement, kurz TEPA, unterzeichneten.

Das Abkommen trat am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Es ist Indiens erstes umfassendes Handelsabkommen mit europäischen Ländern.

TEPA umfasst unter anderem:

  • Warenhandel
  • Dienstleistungen
  • Investitionen
  • geistiges Eigentum
  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikation
  • Wettbewerb
  • öffentliches Beschaffungswesen
  • nachhaltige Entwicklung

Für indische Unternehmen stärkt TEPA den Rahmen für die Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten.

Es macht die Schweiz weder zu einem Mitglied der Europäischen Union noch beseitigt es Schweizer gesellschaftsrechtliche, bankrechtliche, zollrechtliche, steuerliche oder migrationsrechtliche Anforderungen.

Es macht die Geschäftsbeziehung zwischen Indien und der Schweiz jedoch deutlich relevanter.

Indien ist bereits der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Südasien

Auch die aktuellen Zahlen zeigen die Bedeutung der Beziehung.

Nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten erreichten die Schweizer Exporte nach Indien im Jahr 2025 rund CHF 13,2 Milliarden.

Zu den wichtigsten Exportkategorien gehörten:

  • Edelmetalle
  • Maschinen
  • Uhren und Schmuck
  • pharmazeutische Produkte
  • chemische Produkte

Die Schweizer Importe aus Indien beliefen sich auf rund CHF 2,4 Milliarden und umfassten unter anderem chemische Produkte, Textilien, Edelmetalle und landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Ende 2024 beliefen sich die Schweizer Direktinvestitionen in Indien auf rund CHF 10,2 Milliarden.

Rund 350 Schweizer Unternehmen sind in Indien über Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Joint Ventures vertreten.

Für einen indischen Unternehmer, der die Schweiz in Betracht zieht, ist der entscheidende Punkt deshalb nicht, dass ein neuer Wirtschaftskorridor zwischen Indien und der Schweiz erst geschaffen werden müsste.

Er existiert bereits.

Die eigentliche Frage ist, wie sich ein konkretes Unternehmen sinnvoll darin positionieren sollte.

Drei indische Geschäftsmodelle, die bereits in der Schweiz sichtbar sind

Indische Unternehmen treten nicht alle auf dieselbe Weise in den Schweizer Markt ein.

Ein Konzern kann eine eigene Schweizer Gesellschaft gründen.

Ein anderer kann über eine Niederlassung tätig werden.

Ein dritter kann ein bestehendes Schweizer Unternehmen übernehmen, weil dessen Mitarbeitende, Technologie oder Kundenbeziehungen wertvoller sind als eine neu gegründete Gesellschaft.

Drei öffentliche Beispiele zeigen diese Unterschiede besonders gut.

Sun Pharma: ein indischer Pharmakonzern mit Schweizer AG in Wollerau

Sun Pharmaceutical Industries gehört zu den grossen indischen Pharmakonzernen.

Die Schweizer Tätigkeit ist für Alpine Capital besonders relevant, weil die Sun Pharma Schweiz AG ihren Sitz in Wollerau im Kanton Schwyz hat.

Das Unternehmen ist im Schweizer Pharmamarkt tätig und stellt Informationen sowie Pharmakovigilanzmaterial für medizinische Fachpersonen zu seinen Produkten in der Schweiz zur Verfügung.

Zu den Schweizer Aktivitäten gehören auch lokale Vertriebsstrukturen.

Es handelt sich also nicht einfach um ein indisches Unternehmen, das Produkte exportiert und Rechnungen aus dem Ausland in die Schweiz stellt.

Eine Schweizer AG übernimmt klar erkennbare Funktionen im Schweizer Markt.

Für ein indisches Pharma- oder Life-Science-Unternehmen zeigt dieses Beispiel, weshalb eine Schweizer Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll werden kann, wenn lokale regulatorische, vertriebliche, medizinische und marktbezogene Verantwortlichkeiten tatsächlich bestehen.

Es zeigt zugleich, dass Wollerau bereits von einem bedeutenden indischen internationalen Konzern genutzt wird.

Wipro: indische Technologie über eine Schweizer Niederlassung

Wipro steht für ein anderes Modell.

Der indische Technologie- und Beratungskonzern hat über mehr als 15 Jahre eine bedeutende Präsenz in der Schweiz aufgebaut.

Wipro gibt an, mehr als 350 lokale Spezialisten in der Schweiz zu beschäftigen, unterstützt von Tausenden internationalen Kolleginnen und Kollegen, die mit Schweizer Kunden arbeiten.

Zu den Schweizer Standorten gehören:

  • Basel
  • Lausanne
  • Zürich

Zur rechtlichen Präsenz gehört unter anderem die Wipro Ltd. Geneva Branch.

Das unterscheidet sich strukturell von Sun Pharma.

Eine Niederlassung bleibt rechtlich Bestandteil des ausländischen Unternehmens und wird nicht zu einer eigenständigen Schweizer juristischen Person.

Für einen indischen Technologie- oder Beratungsanbieter kann dies sinnvoll sein, wenn die Schweizer Tätigkeit eng in das indische Unternehmen integriert bleiben soll und keine separat gehaltene Schweizer Tochtergesellschaft erforderlich ist.

Das Beispiel zeigt auch etwas Wesentliches für den Markteintritt:

Eine substanzielle Schweizer Präsenz definiert sich durch das, was das Unternehmen tatsächlich tut — Mitarbeitende, Kunden, Know-how und lokale Funktionen — und nicht allein durch die gewählte Rechtsform.

HCLTech und Confinale: Schweizer Know-how erwerben statt bei null zu beginnen

HCLTech zeigt einen dritten Weg.

Im Jahr 2022 kündigte HCL Technologies die Übernahme der Confinale AG an, eines Schweizer Spezialisten für Digital Banking und Wealth-Management-Beratung.

Confinale hatte spezielles Know-how rund um Avaloq aufgebaut und unterhielt Schweizer Standorte unter anderem in Zürich, Zug und Genf.

Die Tätigkeiten umfassten unter anderem:

  • Wealth-Management-Technologie
  • Banking Consulting
  • Compliance
  • Regulatory Reporting
  • Kredit
  • Systemintegration
  • Avaloq-Implementierung

Der wirtschaftliche Wert bestand daher nicht einfach darin, eine Schweizer Gesellschaft zu besitzen.

HCLTech übernahm spezialisierte Mitarbeitende, Intellectual Property, Banking-Know-how, bestehende Kundenbeziehungen und eine etablierte Schweizer Professional-Services-Plattform.

Für ein indisches Unternehmen, das die Schweiz in Betracht zieht, ist dies eine wichtige Unterscheidung.

Manchmal ist eine neue Schweizer Gesellschaft die richtige Markteintrittsstrategie.

Manchmal reicht eine Niederlassung.

Und manchmal liegt der eigentliche Wert in der Übernahme eines bereits bestehenden Schweizer operativen Unternehmens.

Sun Pharma, Wipro und HCLTech zeigen damit drei tatsächlich unterschiedliche Formen der India–Switzerland Business Expansion.

Gandhi, Bollywood und ein Nobelpreisträger: die Verbindung ist auch persönlich

Indiens Verbindung zur Schweiz geht weit über Unternehmen und Staatsverträge hinaus.

Mahatma Gandhi in Villeneuve

Mahatma Gandhi besuchte die Schweiz im Dezember 1931, nachdem er an der Round Table Conference in London teilgenommen hatte.

Er reiste nach Villeneuve am Genfersee, wo er beim französischen Schriftsteller und Nobelpreisträger Romain Rolland wohnte.

Archive der Universität Genf dokumentieren Gandhis Ankunft in der Region am 6. Dezember 1931 und seine Abreise am 11. Dezember.

Der Aufenthalt war kurz, stellt aber eine bedeutende historische Verbindung zwischen einer der zentralen Persönlichkeiten der indischen Geschichte und dem intellektuellen Umfeld der Schweiz dar.

Yash Chopra und die Schweizer Alpen

Nur wenige Personen haben die Wahrnehmung der Schweiz in Indien so stark geprägt wie Filmregisseur und Produzent Yash Chopra.

Seine Filme nutzten wiederholt Schweizer Alpenlandschaften und trugen dazu bei, dass die Schweiz für indische Zuschauer zu einem der bekanntesten europäischen Reiseziele wurde.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten würdigt Chopras Beitrag ausdrücklich als Teil der kulturellen Annäherung zwischen Indien und der Schweiz durch den populären Hindi-Film.

Sein Beitrag zu den indisch-schweizerischen Beziehungen wurde zudem mit dem Swiss Ambassador's Award gewürdigt.

Die Verbindung wurde kulturell so bedeutend, dass die Schweiz und Bollywood bis heute im Bewusstsein vieler indischer Reisender eng miteinander verbunden sind.

Har Gobind Khorana und die ETH Zürich

Der in Indien geborene Wissenschaftler Har Gobind Khorana, der später 1968 den Nobelpreis für Physiologie oder Medizin erhielt, hat ebenfalls eine bedeutende Schweizer Verbindung.

Nach seiner Promotion in England verbrachte Khorana 1948–1949 Zeit an der ETH Zürich und arbeitete dort mit Professor Vladimir Prelog.

Seine Nobel-Biografie beschreibt diese Zeit als prägend für seinen wissenschaftlichen Ansatz, seine Arbeitsweise und seine Forschung.

Es ist ein frühes Beispiel für etwas, das bis heute relevant bleibt:

Indisches wissenschaftliches Talent und Schweizer Forschungsinstitutionen sind seit Jahrzehnten miteinander verbunden.

Indische und Schweizer Gesellschaftsformen im Vergleich

Für einen indischen Unternehmer werden Schweizer Gesellschaftsformen verständlicher, wenn man sie mit vertrauten indischen Strukturen vergleicht.

Der Vergleich ist hilfreich, die Rechtsformen sind jedoch nicht rechtlich austauschbar.

Indian Private Limited Company und Schweizer GmbH

Die praktisch nächstliegende Schweizer Vergleichsform zur Indian Private Limited Company ist in der Regel die GmbH.

Beide werden häufig für privat gehaltene operative Unternehmen und Tochtergesellschaften verwendet.

Indien hat 2015 die frühere gesetzliche Mindestanforderung an das einbezahlte Kapital von Gesellschaften aufgehoben.

Eine Schweizer GmbH benötigt dagegen CHF 20'000 Stammkapital, vollständig einbezahlt bei der Gründung.

Eine Schweizer GmbH kann einen einzigen Gesellschafter haben.

Dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein, einschliesslich eines indischen Unternehmens.

Ein wesentlicher Unterschied ist die öffentliche Sichtbarkeit.

Die Gesellschafter einer Schweizer GmbH und ihre registrierten Beteiligungen sind im Schweizer Handelsregister ersichtlich.

Für einen indischen Gründer ist die Schweizer GmbH daher häufig geeignet, wenn:

  • die Eigentümerstruktur konzentriert ist
  • das Unternehmen inhabergeführt wird
  • die Gesellschafterstruktur relativ stabil ist
  • die Gesellschaft als operatives KMU oder Schweizer Tochtergesellschaft vorgesehen ist

Wer nach „Schweizer GmbH für indische Unternehmer“ sucht, sollte deshalb beachten, dass eine GmbH nicht einfach die Schweizer Version einer Indian Private Limited Company ist.

Die wirtschaftliche Funktion kann ähnlich sein, Kapital-, Governance- und Offenlegungsregeln sind jedoch schweizerisch.

Indian Public Limited Company und Schweizer AG

Der breite Vergleich zur indischen Public Limited Company ist die Schweizer AG — Aktiengesellschaft.

Eine Schweizer AG benötigt CHF 100'000 nominelles Aktienkapital.

Davon müssen bei der Gründung grundsätzlich mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestvorschriften.

Der entscheidende Unterschied ist, dass eine Schweizer AG nicht börsenkotiert sein muss.

Viele Schweizer AGs befinden sich vollständig in Privatbesitz.

Die AG wird häufig eingesetzt für:

  • internationale Tochtergesellschaften
  • privat gehaltene Unternehmen
  • Gesellschaften mit Investoren
  • Familienunternehmen
  • Unternehmen mit erwarteten Eigentümerwechseln
  • grössere operative Unternehmen

Für indische Unternehmer kann eine AG daher deutlich früher sinnvoll sein, als der Begriff „Public Company“ vermuten lassen würde.

Wer nach einer „Swiss AG for an Indian company“ sucht, wird deshalb häufig auf eine privat gehaltene Struktur treffen und nicht auf ein börsenkotiertes Unternehmen.

Indian LLP: kein direktes Schweizer Pendant

Die indische Limited Liability Partnership verbindet Merkmale einer Personengesellschaft mit beschränkter Haftung.

Es gibt kein direktes Schweizer Pendant, das einfach an die Stelle einer indischen LLP gesetzt werden sollte.

Je nachdem, was das indische Unternehmen erreichen möchte, kann eine Schweizer GmbH, AG oder eine andere Struktur geeignet sein.

Die Rechtsform sollte der tatsächlichen Geschäftstätigkeit und den Eigentumsanforderungen folgen und nicht lediglich dem Namen der bereits bestehenden indischen Gesellschaft.

Die wichtigsten Unterschiede, die indische Unternehmer in der Schweiz bemerken

Mehrere Unterschiede sind in der Praxis wichtiger als die Namen der Gesellschaftsformen.

1. Ein Schweizer Mitgesellschafter ist grundsätzlich nicht erforderlich

Für gewöhnliche kommerzielle Tätigkeiten kann eine indische Privatperson oder ein indisches Unternehmen grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG besitzen.

Ein Schweizer Equity-Partner ist nicht erforderlich, nur weil der Gesellschafter aus dem Ausland kommt.

2. Die Schweiz verlangt eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz

Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine entsprechend bevollmächtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Diese Person muss keine Anteile besitzen.

Eigentum und Swiss Representation sind daher zwei unterschiedliche Themen.

3. Eine Schweizer Gesellschaft gibt dem indischen Eigentümer keine Aufenthaltsbewilligung

Indische Staatsangehörige gelten nach Schweizer Migrationsrecht als Drittstaatsangehörige.

Der Besitz einer Schweizer Gesellschaft führt nicht automatisch zu einem Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in der Schweiz.

Ein indischer Gründer, der persönlich in die Schweiz ziehen möchte, benötigt daher eine separate migrationsrechtliche Beurteilung.

4. Indische Regeln für Auslandsinvestitionen bleiben relevant

Wenn eine in Indien ansässige Person in eine Schweizer Gesellschaft investiert, kann die indische Seite nicht ignoriert werden.

Auslandsinvestitionen von in Indien ansässigen Personen unterliegen dem indischen Foreign Exchange Management Act sowie den Overseas Investment Rules, Regulations und RBI Directions.

Je nach Fall kann dies Auswirkungen haben auf:

  • die Anfangsinvestition
  • zusätzliche Finanzierung
  • Garantien
  • Darlehen
  • Restrukturierungen
  • Meldepflichten

Für einen indischen Gründer ist die Finanzierung einer Schweizer Gesellschaft daher nicht nur eine Frage der Schweizer Firmengründung.

5. Die öffentliche Sichtbarkeit der Eigentümer ist unterschiedlich

Bei einer Schweizer GmbH sind die Gesellschafter im Handelsregister öffentlich sichtbar.

Bei einer Schweizer AG werden die Aktionäre grundsätzlich nicht allein aufgrund ihres Aktienbesitzes öffentlich im Handelsregister angezeigt, während Verwaltungsräte und Zeichnungsberechtigte öffentlich ersichtlich sind.

Das bedeutet nicht, dass Eigentum verborgen werden kann.

Banken, Gesellschaften und zuständige Behörden müssen die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren können.

Ab dem 1. Oktober 2026 tritt zudem das neue Schweizer Transparenzregime für wirtschaftlich Berechtigte in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die entsprechenden Übergangsfristen.

Eine legitime Schweizer Gesellschaft sollte immer über eine transparente und nachvollziehbare Eigentümerstruktur verfügen.

Unternehmenssteuern: Indien und die Schweiz verwenden sehr unterschiedliche Systeme

Steuern gehören zu den meistgesuchten Themen rund um Indien und die Schweiz, doch reine Steuersatzvergleiche benötigen Kontext.

Unternehmenssteuern in Indien

Indien hat nicht einen einzigen Körperschaftsteuersatz, der auf jedes inländische Unternehmen angewendet wird.

Für das Assessment Year 2026–27 nennt die indische Income Tax Department unter anderem folgende Basissätze:

  • 25% für bestimmte inländische Unternehmen, die die relevante Umsatzvoraussetzung erfüllen
  • 30% für andere inländische Unternehmen im ordentlichen Regime
  • 22% für qualifizierende inländische Unternehmen, die wirksam für Section 115BAA optiert haben

Weitere spezielle Regime können anwendbar sein.

Zuschläge sowie Health and Education Cess können ebenfalls hinzukommen.

Deshalb können sowohl die pauschale Aussage „Indian Corporate Tax is 22%“ als auch „Indian Corporate Tax is 30%“ irreführend sein.

Zuerst muss festgestellt werden, welches Steuerregime für das konkrete indische Unternehmen gilt.

Unternehmenssteuern in der Schweiz

Die Schweiz verwendet ein anderes System.

Unternehmensgewinne werden besteuert auf:

  • Bundesebene
  • Kantonsebene
  • Gemeindeebene

Der Unternehmensstandort beeinflusst damit unmittelbar die endgültige Steuerbelastung.

Der Kanton Schwyz weist aktuell darauf hin, dass juristische Personen in seinen steuergünstigsten Gemeinden eine kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung von rund 11,78% inklusive direkter Bundessteuer haben können.

Diese Zahl darf nicht als automatische Steuerbelastung für jedes Unternehmen in Wollerau dargestellt werden.

Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem ab von:

  • Gemeinde
  • aktuellen Steuerfaktoren
  • steuerbarem Gewinn
  • steuerbarem Kapital
  • Steuerjahr
  • individuellen Verhältnissen

Für ein indisches Unternehmen lautet der korrekte Vergleich daher nicht einfach:

Indien 22%, 25% oder 30% gegenüber Schweiz 11,78%.

Steuerbemessungsgrundlagen, Unternehmensfunktionen und Systeme sind unterschiedlich.

Der geschäftliche Grund für die Schweizer Gesellschaft sollte zuerst kommen.

Wollerau und Kanton Schwyz: besonders relevant für indische Unternehmen

Wollerau verdient in einem Indien–Schweiz-Guide besondere Erwähnung.

Sun Pharma Schweiz AG hat bereits dort ihren Sitz.

Wollerau liegt im Bezirk Höfe des Kantons Schwyz am oberen Zürichsee.

Aus geschäftlicher Sicht bietet der Standort Zugang zu:

  • Zürich
  • Pfäffikon
  • Zug
  • Zentralschweiz
  • Flughafen Zürich
  • dem deutschsprachigen Schweizer Markt

Für indische Unternehmen aus Pharma, Technologie, Consulting, Financial Services, Engineering oder internationalem B2B kann diese Kombination interessant sein.

Ein Unternehmen kann nahe an den Wirtschaftszentren Zürich und Zug tätig sein und gleichzeitig im Kanton Schwyz ansässig sein.

Eine Adresse in Wollerau allein schafft jedoch keine geschäftliche Substanz.

Der Standort wird dann sinnvoll, wenn er zu den tatsächlichen Aktivitäten, dem Management, den Kunden, Mitarbeitenden oder anderen Funktionen des Unternehmens passt.

Bei Suchanfragen wie „Firmengründung in Wollerau für indische Unternehmer“ ist genau dies die entscheidende Unterscheidung:

Wollerau ist ein Unternehmensstandort und kein Ersatz für ein Unternehmen.

India GST und Schweizer MWST: ein wichtiger Unterschied

Indien betreibt ein mehrstufiges Goods-and-Services-Tax-System.

Unterschiedliche Waren und Dienstleistungen können unterschiedlichen GST-Kategorien unterliegen.

Für zahlreiche Waren und Dienstleistungen gilt ein GST-Satz von 18%, aber Indien hat keinen universellen einheitlichen GST-Satz.

Die Schweiz verwendet ein föderales Mehrwertsteuersystem.

Der aktuelle Schweizer Standardsatz beträgt 8,1%.

Der Vergleich ist wirtschaftlich interessant, aber die Zahlen sollten nicht als Instrument zur Wahl des Besteuerungsortes einer Transaktion verstanden werden.

Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft führt nicht automatisch dazu, dass indische, europäische oder internationale Umsätze der Schweizer MWST unterliegen.

Die tatsächliche VAT- oder GST-Behandlung kann unter anderem davon abhängen:

  • ob Waren oder Dienstleistungen geliefert werden
  • ob der Kunde B2B oder B2C ist
  • wo der Kunde ansässig ist
  • wohin sich Waren physisch bewegen
  • wer als Importeur auftritt
  • welches Unternehmen die Leistung tatsächlich erbringt
  • welche Leistungsortregeln gelten
  • welche Reverse-Charge-Regeln gelten
  • ob Betriebsstätten bestehen

Im allgemeinen Schweizer System ist ein relevanter weltweiter Jahresumsatz von CHF 100'000 eine wichtige MWST-Schwelle, vorbehaltlich der konkreten gesetzlichen Regeln und Ausnahmen.

Für einen indischen Unternehmer ist der praktische Unterschied daher breiter als 18% gegenüber 8,1%.

Indien und die Schweiz betreiben unterschiedliche indirekte Steuersysteme.

Die konkrete Geschäftstransaktion bestimmt die steuerliche Behandlung.

TEPA beseitigt die Zollgrenze nicht

TEPA stärkt den wirtschaftlichen Rahmen zwischen Indien und der Schweiz.

Es beseitigt jedoch nicht die Notwendigkeit zu verstehen, wie Waren tatsächlich bewegt werden.

Indische Hersteller und Handelsunternehmen müssen weiterhin unter anderem berücksichtigen:

  • Ursprungsregeln
  • Voraussetzungen für Präferenzursprung
  • Zolltarifklassifikation
  • Einfuhranmeldungen
  • Schweizer Einfuhr-MWST
  • Importeur-of-Record-Strukturen
  • Produktstandards
  • Lagerhaltung
  • Reparaturen und Retouren

Eine Präferenzbehandlung aus einem Handelsabkommen setzt voraus, dass die betreffenden Waren die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllen.

Eine Schweizer Tochtergesellschaft kann Teil dieser Lieferkette sein.

Ihre Existenz allein schafft jedoch keinen Präferenzursprung.

Banking: ein Schweizer Geschäftskonto für ein indisch gehaltenes Unternehmen braucht eine klare Business Story

Indische Eigentümerschaft verhindert nicht, dass eine Schweizer Gesellschaft ein Geschäftskonto in der Schweiz eröffnet.

Schweizer Banken arbeiten regelmässig mit internationalen Kunden.

Die Bank muss jedoch verstehen, welche Personen, Mittel und Geschäftsaktivitäten hinter der Gesellschaft stehen.

Bei einem Schweizer Bankkonto für ein indisch gehaltenes Unternehmen sollte der Antrag typischerweise klar erklären:

  • wer letztlich Eigentümer des Unternehmens ist
  • welches Geschäft der Eigentümer oder die indische Muttergesellschaft bereits betreibt
  • weshalb die Schweiz wirtschaftlich relevant ist
  • woher die Investitionsmittel stammen
  • wie die indische Auslandsinvestition dokumentiert wurde
  • welche Produkte oder Dienstleistungen die Schweizer Gesellschaft anbietet
  • welche Kunden und Lieferanten erwartet werden
  • welche Länder involviert sind
  • welche Währungen genutzt werden
  • welche Transaktionsvolumen erwartet werden

Source of Funds erklärt, woher die konkreten Gelder für die Geschäftsbeziehung stammen.

Source of Wealth erklärt, soweit relevant, wie der wirtschaftlich Berechtigte sein gesamtes Vermögen aufgebaut hat.

Bei einer etablierten indischen Unternehmensgruppe können geprüfte Jahresabschlüsse, Gesellschaftsdokumente, Geschäftshistorie, Verträge und bestehende operative Aktivitäten dabei helfen, die Banking Story nachvollziehbar zu machen.

Bei einer neu gegründeten Gesellschaft mit hohen geplanten grenzüberschreitenden Transaktionen und ohne bestehende Geschäftshistorie kann die Prüfung umfangreicher sein.

Kein Berater kann garantieren, dass eine bestimmte Bank ein Konto eröffnet.

Die Bank trifft ihre eigene Compliance- und Risikoentscheidung.

Indien-spezifische Themen sollten erkannt und nicht zu einer öffentlichen Strukturierungsanleitung gemacht werden

Für indische Unternehmer gibt es mehrere grenzüberschreitende Bereiche, die einer fachlichen Prüfung bedürfen.

Sie sind wichtig, weil Alpine Capital sie bei der Koordination der Schweizer Seite verstehen muss.

Sie sollten jedoch nicht als öffentliches Rezept zur Konstruktion einer Struktur verstanden werden.

FEMA und Overseas Investment

Eine in Indien ansässige Person, die im Ausland investiert, bleibt dem indischen Devisen- und Overseas-Investment-Regime unterstellt.

Investition, Finanzierung und Meldeweg sollten mit dem indischen Berater und der Authorised Dealer Bank des Kunden abgestimmt werden.

Place of Effective Management

Indiens Konzept des Place of Effective Management — POEM — kann relevant werden, wenn die wesentlichen Management- und Geschäftsentscheidungen einer ausländischen Gesellschaft tatsächlich in Indien getroffen werden.

Eine Schweizer Gesellschaft sollte daher über eine Governance verfügen, die ihrer tatsächlichen Geschäftstätigkeit entspricht.

Eine Schweizer Adresse und eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz verlagern die Geschäftsführung nicht, wenn alle wichtigen Entscheidungen weiterhin an einem anderen Ort getroffen werden.

Betriebsstätte

Eine juristische Person und eine Betriebsstätte sind nicht dasselbe.

Ein indisches Unternehmen kann durch seine tatsächliche Tätigkeit möglicherweise bereits eine steuerliche Präsenz in der Schweiz schaffen, bevor eine Schweizer Tochtergesellschaft gegründet wird.

Umgekehrt kann eine Schweizer Gesellschaft abhängig von ihrer Tätigkeit eine steuerliche Präsenz in Indien schaffen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Indien und die Schweiz verfügen über ein Doppelbesteuerungsabkommen, das unter anderem Unternehmensgewinne, Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und die Vermeidung der Doppelbesteuerung behandelt.

Die aktuelle Abkommensbehandlung muss für die konkrete Transaktion geprüft werden.

Ältere Online-Zusammenfassungen können irreführend sein, da sich die Interpretation der Meistbegünstigungsklausel des Indien–Schweiz-Abkommens in den vergangenen Jahren verändert hat.

Verrechnungssteuer und ausländische Einkünfte

Die Schweizer Verrechnungssteuer, die indische Besteuerung ausländischer Einkünfte und Foreign Tax Credits können abhängig vom Gesellschafter und der Transaktion relevant werden.

Diese Fragen sollten vor einer Ausschüttung oder Restrukturierung geprüft werden.

Sie sollten nicht bestimmen, ob das Schweizer Geschäft überhaupt existiert.

Transfer Pricing

Wenn die indische und die Schweizer Gesellschaft miteinander Transaktionen durchführen, sollte die Preisgestaltung den tatsächlichen Funktionen beider Unternehmen entsprechen.

Wenn Entwicklung in Indien bleibt und Schweizer Vertrieb tatsächlich aus der Schweiz gesteuert wird, sollte die rechtliche und buchhalterische Struktur diese Funktionsverteilung widerspiegeln.

Gewinne sollten nicht allein deshalb in die Schweiz verschoben werden, weil der nominelle Unternehmenssteuersatz niedriger ist.

Organisation, Verträge und finanzielle Ergebnisse sollten konsistent bleiben.

Indische Staatsangehörige und Schweizer Aufenthalt: Eigentum ist nicht Immigration

Ein indischer Unternehmer kann eine Schweizer Gesellschaft besitzen, ohne in der Schweiz zu wohnen.

Indische Staatsangehörige gelten im Schweizer Migrationsrecht als Drittstaatsangehörige.

Sie erhalten nicht automatisch ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht, nur weil sie eine Schweizer AG oder GmbH besitzen.

Bei Anstellung oder unternehmerischer Relocation können die Behörden unter anderem berücksichtigen:

  • berufliche Qualifikation
  • Management- oder Spezialistenfunktion
  • Businessplan
  • Finanzierung
  • Marktbedarf
  • wirtschaftliche Auswirkungen
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • gesamtwirtschaftliches Interesse

Die migrationsrechtliche Beurteilung sollte deshalb getrennt von der Frage des Gesellschaftseigentums erfolgen.

Dies ist besonders wichtig für indische Gründer, die neben einer Schweizer Firmengründung auch einen persönlichen Umzug in die Schweiz planen.

Substanz sollte zur Funktion passen

Eine Schweizer Gesellschaft benötigt nicht automatisch ein grosses eigenes Büro.

Das angemessene Niveau hängt vom Geschäft ab.

Ein kleineres indisches Technologie-, Beratungs- oder Professional-Services-Unternehmen kann legitim beginnen mit:

  • einer registrierten Geschäftsadresse
  • Shared Workspace
  • Meetingräumen
  • lokaler Administration
  • Swiss Representation

Mit dem Wachstum des Schweizer Geschäfts können hinzukommen:

  • Mitarbeitende
  • eigenes Büro
  • lokaler Vertrieb
  • Kundentermine
  • Managementfunktionen
  • operative Assets

Ein Pharmahersteller, ein reguliertes Finanzunternehmen oder ein Forschungsunternehmen benötigt naturgemäss mehr Infrastruktur.

Das zentrale Prinzip lautet Konsistenz.

Wenn die Schweizer Gesellschaft eine bestimmte Funktion beansprucht, sollte diese Funktion tatsächlich in der Schweiz vorhanden sein.

Eine registrierte Geschäftsadresse ist legitime Unternehmensinfrastruktur.

Sie ersetzt keine reale Geschäftstätigkeit.

Wann macht eine Schweizer Gesellschaft für ein indisches Unternehmen Sinn?

Eine Schweizer Gesellschaft kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn die Schweiz eine echte Funktion im Geschäft übernimmt.

Typische Gründe sind:

  • Eintritt in den Schweizer Markt
  • Aufbau einer substanziellen Schweizer Kundenbasis
  • Beschäftigung von Mitarbeitenden in der Schweiz
  • Aufbau lokaler Sales- und Servicefunktionen
  • Tätigkeit in einem regulierten Schweizer Sektor
  • Betreuung von Kunden über eine Schweizer Vertragspartei
  • Durchführung tatsächlicher Forschungs- oder Spezialistenfunktionen in der Schweiz
  • Entwicklung der Geschäftstätigkeit in der deutschsprachigen Schweiz
  • Tätigkeit im Wirtschaftsraum Zürich–Zug–Schwyz
  • Übernahme eines bestehenden Schweizer Unternehmens
  • Zusammenarbeit mit Schweizer Banken, Investoren oder institutionellen Kunden
  • Aufbau einer eigenen Schweizer Tochtergesellschaft innerhalb einer bestehenden indischen Gruppe

Eine Schweizer Gesellschaft ist weniger überzeugend, wenn das gesamte Geschäft an einem anderen Ort verbleibt und die Schweiz nur aus der Registrierung besteht.

TEPA stärkt den geschäftlichen Rahmen zwischen Indien und der Schweiz.

Es schafft jedoch keinen Business Case, wo keiner vorhanden ist.

Die Begründung für die Schweizer Gesellschaft sollte auch dann überzeugend bleiben, wenn alle Steuerprozentsätze aus der Präsentation entfernt werden.

Wie Alpine Capital indische Unternehmer in der Schweiz unterstützt

Indische Kunden kommen häufig zu Alpine Capital mit einem bereits bestehenden Geschäft, einer professionellen Historie und klaren internationalen Zielen.

Sie verfügen möglicherweise bereits über:

  • eine Indian Private Limited Company
  • eine LLP oder breitere Gruppenstruktur
  • Mitarbeitende
  • Kunden
  • Intellectual Property
  • Investoren
  • internationale Verträge
  • einen indischen Chartered Accountant
  • eine Authorised-Dealer-Bankbeziehung

Unsere Aufgabe besteht darin, die Schweizer Seite sinnvoll in dieses Gesamtbild einzufügen.

Alpine Capital kennt die Themen, die für indische Unternehmer besonders relevant sind, darunter:

  • Unterschiede zwischen indischen und Schweizer Gesellschaftsformen
  • FEMA- und Overseas-Investment-Koordination
  • Swiss Representation
  • Banking und KYC
  • Source of Funds und Source of Wealth
  • Schweizer Anforderungen an wirtschaftlich Berechtigte
  • Immigration für Drittstaatsangehörige
  • POEM und Fragen des Managementstandorts
  • Schweizer Steuern, MWST und Accounting
  • Wollerau und Kanton Schwyz als Unternehmensstandorte

Abhängig vom Mandat kann Alpine Capital koordinieren:

  • Schweizer Firmengründung
  • Swiss Representation
  • Domizil- und Bürolösungen in Wollerau
  • Kapitaleinzahlungs- und Corporate Bank Accounts
  • Accounting
  • MWST- und Payroll-Koordination
  • Markteintritt
  • Recruiting und lokale Mitarbeitersuche
  • laufende Schweizer Gesellschaftsadministration

Wenn indische Steuer-, FEMA- oder regulatorische Fragen relevant werden, arbeiten wir mit dem indischen Chartered Accountant, Anwalt, Steuerberater und der Authorised Dealer Bank des Kunden zusammen.

Der indische Berater bestätigt die Konsequenzen in Indien.

Alpine Capital koordiniert die Schweizer Umsetzung.

Diese Trennung ist wichtig.

Eine gute Indien–Schweiz-Struktur bedeutet nicht, dass sämtliche Funktionen auf dem Papier in eine einzige Jurisdiktion verschoben werden.

Sie bedeutet, dass jedes Unternehmen eine klare wirtschaftliche Funktion hat und die rechtliche Struktur das tatsächlich vorhandene Geschäft widerspiegelt.

Planen Sie die nächste Entwicklungsstufe Ihres indischen Unternehmens in der Schweiz?

Wenn Ihr Unternehmen bereits in Indien tätig ist und Sie die Schweiz für Markteintritt, eine Schweizer Tochtergesellschaft, lokale Vertretung, Geschäftsadresse, Banking, Accounting oder Recruiting in Betracht ziehen, kann Alpine Capital die Schweizer Seite des Projekts von Wollerau im Kanton Schwyz aus koordinieren.

Wir arbeiten mit internationalen Unternehmern, die mehr benötigen als lediglich einen Handelsregisterauszug.

Das Ziel ist eine Schweizer Gesellschaft, die tatsächlich funktionieren kann — wirtschaftlich, administrativ und aus Bankensicht — und gleichzeitig mit den Beratern des Kunden im Heimatland abgestimmt bleibt.

Built in India. Structured for the next stage in Switzerland.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein indischer Staatsangehöriger 100% einer Schweizer Gesellschaft besitzen?

Ja.

Aus Schweizer gesellschaftsrechtlicher Sicht kann eine indische Privatperson grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG für gewöhnliche kommerzielle Tätigkeiten besitzen.

Ein Schweizer Mitgesellschafter ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Ist der Eigentümer in Indien ansässig, sollte die Investition zusätzlich unter dem indischen FEMA- und Overseas-Investment-Regime geprüft werden.

Kann eine Indian Private Limited Company eine Schweizer Gesellschaft besitzen?

Ja.

Eine indische Gesellschaft kann aus Schweizer Sicht grundsätzlich eine Schweizer GmbH oder AG halten.

Die indischen Anforderungen an Auslandsinvestition, Finanzierung und Reporting müssen dennoch berücksichtigt werden.

Was ist das Schweizer Pendant zu einer Indian Private Limited Company?

Der praktisch nächstliegende Vergleich ist in der Regel die Schweizer GmbH.

Sie ist jedoch kein exaktes rechtliches Pendant.

Eine Schweizer GmbH benötigt CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital, und ihre Gesellschafter sind im Schweizer Handelsregister öffentlich identifizierbar.

Was ist das Schweizer Pendant zu einer Indian Public Limited Company?

Der breite Vergleich ist die Schweizer AG.

Eine Schweizer AG benötigt CHF 100'000 nominelles Aktienkapital, wobei nach den gesetzlichen Mindestvorschriften grundsätzlich mindestens CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt werden müssen.

Eine Schweizer AG kann vollständig in Privatbesitz bleiben und muss nicht börsenkotiert sein.

Benötigt eine Schweizer Gesellschaft einen Schweizer Gesellschafter?

Nein.

Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich Schweizer GmbHs und AGs besitzen.

Die Schweizer Anforderung betrifft die Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz und nicht zwingendes Schweizer Eigenkapital.

Benötigt eine Schweizer Gesellschaft eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz?

Ja.

Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine entsprechend bevollmächtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Diese Person muss keine Anteile besitzen.

Führt der Besitz einer Schweizer Gesellschaft zu einem Schweizer Aufenthaltsrecht für einen indischen Gründer?

Nein.

Indische Staatsangehörige gelten im Schweizer Migrationsrecht als Drittstaatsangehörige.

Gesellschaftseigentum und persönliche Immigration sind getrennte Themen.

Müssen indische Residents RBI- und FEMA-Regeln berücksichtigen, bevor sie in der Schweiz investieren?

Ja.

Indiens Overseas-Investment-Regime kann die Finanzierung, den Erwerb und die Meldung einer Auslandsinvestition eines in Indien ansässigen Investors beeinflussen.

Der indische Investitionsweg sollte deshalb vor Umsetzung der Schweizer Investition bestätigt werden.

Was ist TEPA und weshalb ist es relevant?

TEPA ist das Trade and Economic Partnership Agreement zwischen Indien und den EFTA-Staaten, darunter die Schweiz.

Es trat am 1. Oktober 2025 in Kraft und stärkt den Rahmen für Handel, Dienstleistungen und Investitionen zwischen Indien und der Schweiz.

Es beseitigt jedoch keine Schweizer gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen, bankrechtlichen, zollrechtlichen oder migrationsrechtlichen Anforderungen.

Ist Wollerau für indische Unternehmen relevant?

Potenziell ja.

Wollerau gehört zum Wirtschaftsraum Zürich–Zug–Schwyz und ist bereits Sitz der Sun Pharma Schweiz AG.

Der Standort kann für Unternehmen relevant sein, deren tatsächliche Kunden, Managementfunktionen, Mitarbeitenden oder Geschäftsbeziehungen auf die deutschsprachige Schweiz ausgerichtet sind.

Ist die Unternehmenssteuer in der Schweiz automatisch niedriger als in Indien?

Nein.

Indien verfügt über mehrere Unternehmenssteuerregime, während die Schweiz Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern kombiniert.

Systeme und Steuerbemessungsgrundlagen unterscheiden sich.

Die richtige Beurteilung hängt vom konkreten Unternehmen und seinen tatsächlichen Funktionen ab.

Ist die Schweizer MWST niedriger als die indische GST?

Der Schweizer Standard-MWST-Satz beträgt 8,1%.

Indien verwendet ein Mehrsatz-GST-System, und zahlreiche Waren und Dienstleistungen fallen in eine 18%-Kategorie.

Die beiden Systeme sind strukturell unterschiedlich, und die anwendbare Steuer hängt von der konkreten Transaktion ab.

Können indische POEM-Regeln eine Schweizer Gesellschaft betreffen?

Potenziell ja.

Indiens Place-of-Effective-Management-Konzept kann relevant werden, wenn die wesentlichen Management- und Geschäftsentscheidungen einer ausländischen Gesellschaft tatsächlich in Indien getroffen werden.

Eine Schweizer Registrierung allein löst diese Frage nicht.

Kann eine indisch gehaltene Schweizer Gesellschaft ein Schweizer Geschäftskonto eröffnen?

Potenziell ja.

Indische Eigentümerschaft verhindert Swiss Corporate Banking nicht.

Die Bank prüft jedoch die wirtschaftlich Berechtigten, Source of Funds, Business Model, den indischen geschäftlichen Hintergrund, Länder, Gegenparteien und erwartete Zahlungsströme.

Die Kontoeröffnung bleibt immer der eigenen Compliance- und Risikoentscheidung der Bank vorbehalten.

Offizielle und ergänzende Quellen

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und basiert auf dem rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Stand vom September 2026.

Er stellt keine Schweizer oder indische Rechts-, Steuer-, Bank-, Investment-, Devisen-, Einwanderungs- oder Regulierungsberatung dar.

Die geeignete Struktur hängt vom Gesellschafter, dem indischen Aufenthaltsstatus, dem bestehenden indischen Geschäft, den FEMA- und Overseas-Investment-Anforderungen, dem tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung, Mitarbeitenden, Kunden, Verträgen, Funktionen, Finanzierung, Gruppenstruktur und der geplanten Schweizer Tätigkeit ab.

Unternehmensansässigkeit, Place of Effective Management, Betriebsstätte, GAAR, Transfer Pricing, Foreign Tax Credits, Schweizer Verrechnungssteuer, DBA-Entlastung, FEMA, Overseas-Investment-Reporting, MWST, GST, Zoll, Payroll, Sozialversicherung, Immigration, Banking und Reporting der wirtschaftlich Berechtigten sollten deshalb vor der Umsetzung individuell geprüft werden.

TEPA sollte nicht so verstanden werden, dass Schweizer Zoll-, Gesellschafts-, Bank-, Steuer- oder Einwanderungsanforderungen entfallen.

Kontoeröffnung, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, regulatorische Genehmigungen, Abkommensvorteile und steuerliche Behandlung bleiben den Anforderungen und Entscheidungen der zuständigen Institutionen und Behörden vorbehalten.

Diese Einordnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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