Finnische Privatpersonen und Unternehmen können grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG besitzen. Dieser Guide erklärt Gesellschaftsformen, Steuern, Banking, Schweizer Vertretung, MWST, Doppelbesteuerung und den Aufbau einer echten Geschäftspräsenz zwischen Finnland und der Schweiz.

Finnland und die Schweiz mögen auf den ersten Blick wie zwei sehr unterschiedliche Ecken Europas wirken. Die Verbindung zwischen beiden Ländern ist jedoch enger, als viele Unternehmer vermuten.
Formel-1-Weltmeister Kimi Räikkönen hat Wollerau im Kanton Schwyz zu seiner Heimat gemacht. Der finnische Technologiekonzern Nokia verfügt über eine Unternehmenspräsenz in der Schweiz. KONE, Wärtsilä und weitere bekannte finnische Industrieunternehmen haben reale Aktivitäten im Schweizer Markt aufgebaut, während Schweizer Unternehmensgruppen ihrerseits direkt in finnische Unternehmen investiert haben.
Was passiert also, wenn der nächste finnische Unternehmer entscheidet, dass die Schweiz Teil seiner eigenen Unternehmensgeschichte werden könnte?
Kann ein finnischer Staatsbürger 100% einer Schweizer Gesellschaft besitzen? Sollte eine finnische Oy eine Schweizer Tochtergesellschaft gründen? Ist eine GmbH oder AG die bessere Struktur? Wie schwierig ist Schweizer Corporate Banking? Was geschieht steuerlich in Finnland, wenn die tatsächliche Geschäftsleitung weiterhin dort verbleibt? Und ab welchem Punkt wird ein attraktiver Schweizer Unternehmenssteuersatz zu einer CFC- oder Place-of-Effective-Management-Frage in Finnland?
Diese Fragen sind wesentlich wichtiger als lediglich die Frage, wie schnell eine Gesellschaft gegründet werden kann.
Die kurze Antwort lautet: Finnische Unternehmer und finnische Unternehmen können für gewöhnliche Geschäftstätigkeiten grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG besitzen, ohne einen Schweizer Mitgesellschafter aufnehmen zu müssen.
Die nützlichere Antwort lautet jedoch: Die Gesellschaft sollte einen echten Grund haben, zu existieren.
Die Schweiz kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn das Unternehmen Schweizer Kunden entwickeln, Mitarbeitende beschäftigen, lokale Vertriebs- oder Spezialfunktionen aufbauen, mit Schweizer Banken oder Investoren arbeiten, ein bestehendes Schweizer Unternehmen erwerben, Forschungsaktivitäten durchführen oder eine eigenständige Tochtergesellschaft innerhalb einer finnischen Gruppe etablieren möchte.
Und genau hier wird der Vergleich zwischen Finnland und der Schweiz besonders interessant.
Beide Länder sind relativ kleine, stark international ausgerichtete Volkswirtschaften mit ausgeprägten Traditionen in Engineering, Technologie, Forschung, anspruchsvoller Industrie und exportorientiertem Geschäft. In beiden Geschäftskulturen werden zudem Verlässlichkeit, Präzision und langfristige Geschäftsbeziehungen meist höher geschätzt als unnötiger Lärm.
Ihre gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen, bankseitigen und EU-bezogenen Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch erheblich.
Für einen finnischen Unternehmer entscheidet das Verständnis dieser Unterschiede darüber, ob eine Schweizer Struktur zu einer tatsächlich nützlichen Geschäftsplattform wird — oder lediglich zu einer teuren Gesellschaft mit Schweizer Adresse.
In diesem Guide gehen wir den Prozess in der Reihenfolge durch, die tatsächlich relevant ist: Eigentumsstruktur, Gesellschaftsform, Geschäftsführung, finnische Steuerfolgen, Schweizer Besteuerung, Banking, Substance, MWST, Umzug und die praktischen Schritte, die notwendig sind, damit die Struktur wirklich funktioniert.
Schweiz und Finnland: ähnlich in der Mentalität, unterschiedlich im System
Finnland und die Schweiz haben erstaunlich viele wirtschaftliche Gemeinsamkeiten.
Beide Länder verfügen über relativ kleine Binnenmärkte, hohe Bildungs- und Innovationsniveaus und international stark ausgerichtete Unternehmen. Technologie, Engineering, Industrie, Forschung und hochwertige Dienstleistungen spielen in beiden Volkswirtschaften eine wichtige Rolle.
Auch die Geschäftskultur weist Gemeinsamkeiten auf: Verlässlichkeit, Direktheit, Qualität und langfristige Geschäftsbeziehungen haben in beiden Märkten einen hohen Stellenwert.
Institutionell gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied.
Finnland gehört zur Europäischen Union und zum Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR, ist jedoch Mitglied der EFTA und über zahlreiche bilaterale Verträge eng mit der Europäischen Union verbunden.
Für Unternehmen ist dieser Unterschied praktisch relevant.
Eine Schweizer Gesellschaft befindet sich beispielsweise ausserhalb des EU-Zoll- und Mehrwertsteuerraums. Regeln, die bei Geschäften zwischen zwei EU-Gesellschaften selbstverständlich sind, können deshalb nicht automatisch auf eine finnisch-schweizerische Struktur übertragen werden.
Die wirtschaftlichen Beziehungen sind dennoch etabliert. Nach den aktuell publizierten Informationen des Schweizer Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten belief sich das bilaterale Handelsvolumen 2023 auf rund CHF 2,15 Milliarden.
Swiss Federal Department of Foreign Affairs – Bilateral relations Switzerland–Finland
Finnische Unternehmen sind in der Schweiz längst präsent
Eine Schweizer Gesellschaft innerhalb einer finnischen oder finnisch geprägten Unternehmensgruppe ist nichts Aussergewöhnliches.
Mehrere bekannte finnische Unternehmen verfügen über eigene Schweizer Strukturen.
Nokia: Technologiegeschäft in der Schweiz
Nokia führt die Nokia Solutions and Networks Schweiz AG als Schweizer Konzerngesellschaft.
Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie ein international tätiges Technologieunternehmen eine lokale Schweizer juristische Person innerhalb einer wesentlich grösseren internationalen Struktur nutzt.
KONE: Schweizer Marktorganisation
Das 1910 in Finnland gegründete Unternehmen KONE ist über die KONE (Schweiz) AG im Schweizer Markt vertreten.
Die Gesellschaft betreut den Schweizer Markt unter anderem in den Bereichen Aufzüge, Rolltreppen, Wartung und Modernisierung.
Wärtsilä: Schweizer Kompetenz statt Briefkasten
Auch Wärtsilä verfügt über eine reale Schweizer Präsenz.
Die Schweizer Aktivitäten zeigen sehr gut, warum eine internationale Gesellschaft nicht lediglich aus einer Adresse bestehen muss: Technische Kompetenz, operative Funktionen und internationale Kundenbetreuung können tatsächlich in der Schweiz angesiedelt werden.
Uponor und Georg Fischer: die Verbindung funktioniert auch in die andere Richtung
2023 übernahm der Schweizer Industriekonzern Georg Fischer das finnische Unternehmen Uponor.
Die Transaktion zeigt, dass die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Finnland und der Schweiz weit über klassischen Warenhandel hinausgehen und auch langfristige industrielle Integration, Unternehmensübernahmen und internationale Gruppenstrukturen umfassen.
Georg Fischer – Company history
Diese Beispiele bedeuten nicht, dass ein finnisches KMU dieselbe Struktur benötigt.
Sie zeigen etwas anderes:
Eine Schweizer Gesellschaft ist dann sinnvoll, wenn sie innerhalb des Geschäftsmodells eine nachvollziehbare Funktion erfüllt.
Wann kann eine Schweizer Gesellschaft für ein finnisches Unternehmen sinnvoll sein?
Typische Situationen sind beispielsweise:
- Sie bauen einen Schweizer Kundenstamm auf.
- Sie möchten den Schweizer oder DACH-Markt über eine lokale Gesellschaft bedienen.
- Sie beschäftigen oder planen Mitarbeitende in der Schweiz.
- Ein Teil der Geschäftsleitung oder wichtiger Managementfunktionen befindet sich tatsächlich in der Schweiz.
- Sie benötigen eine Schweizer Vertragspartei für lokale Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner.
- Sie bauen von der Schweiz aus internationale Vertriebs-, Beratungs-, Technologie- oder Handelsaktivitäten auf.
- Die Schweizer Gesellschaft soll eine klar definierte Funktion innerhalb einer bestehenden finnischen Unternehmensgruppe übernehmen.
- Investoren, Finanzierungspartner oder strategische Geschäftspartner befinden sich in der Schweiz oder im mitteleuropäischen Raum.
Eine Schweizer Gesellschaft ist dagegen schwieriger zu begründen, wenn:
- sämtliche Entscheidungen weiterhin in Finnland getroffen werden;
- sämtliche Mitarbeiter in Finnland arbeiten;
- praktisch alle Kunden, Lieferanten und Aktivitäten in Finnland verbleiben;
- die Schweizer Gesellschaft lediglich Rechnungen ausstellt;
- der einzige wirtschaftliche Grund ein niedrigerer Schweizer Steuersatz ist.
Eine Schweizer Adresse allein schafft weder steuerliche Substanz noch eine überzeugende Bankgeschichte.
Schweizer GmbH oder AG?
Für finnische Unternehmer sind meistens zwei Rechtsformen relevant: die GmbH und die AG.
Schweizer GmbH
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 und muss vollständig einbezahlt werden.
Eine GmbH kann von einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden.
Das bedeutet beispielsweise:
- ein finnischer Unternehmer kann alleiniger Gesellschafter sein;
- eine finnische Oy kann alleinige Gesellschafterin sein;
- es ist kein Schweizer Mitgesellschafter erforderlich.
Die Gesellschafter und ihre Beteiligungen sind im Schweizer Handelsregister öffentlich ersichtlich.
Für viele inhabergeführte Unternehmen, Beratungsfirmen und operative Schweizer Tochtergesellschaften ist die GmbH eine pragmatische Lösung.
Schweizer AG
Das Mindestaktienkapital einer AG beträgt CHF 100'000.
Davon müssen bei der Gründung mindestens 20%, in jedem Fall aber mindestens CHF 50'000, einbezahlt werden.
Auch eine AG kann mit nur einem Aktionär gegründet werden.
Eine AG kann insbesondere interessant sein, wenn:
- mehrere Investoren vorgesehen sind;
- spätere Eigentümerwechsel wahrscheinlich sind;
- eine Holding- oder Gruppenstruktur geplant ist;
- eine flexiblere Beteiligungsstruktur gewünscht wird.
Die AG ist deshalb jedoch nicht automatisch die bessere Rechtsform.
Gesellschaftskapital ist keine Gründungsgebühr
Dieser Punkt wird bei internationalen Firmengründungen häufig missverstanden.
Die CHF 20'000 einer GmbH beziehungsweise mindestens CHF 50'000 einbezahltes Kapital einer AG sind nicht die Kosten der Firmengründung.
Das Geld gehört nach erfolgreicher Gründung der Gesellschaft.
Nach Eintragung im Handelsregister und Freigabe des Kapitaleinzahlungskontos kann es grundsätzlich für legitime Geschäftsausgaben der Gesellschaft verwendet werden.
Davon getrennt entstehen beispielsweise:
- Notariatskosten;
- Handelsregistergebühren;
- Strukturierungs- und Beratungsleistungen;
- Banking- und Compliancekosten;
- Kosten für Geschäftsadresse oder Büro;
- Buchhaltung und Steueradministration;
- gegebenenfalls Kosten für Schweizer Geschäftsführung oder Verwaltungsrat.
Können Finnen 100% einer Schweizer Firma besitzen?
Ja.
Weder bei der GmbH noch bei der AG besteht eine allgemeine Verpflichtung, einen Schweizer Eigentümer aufzunehmen.
Der ausländische Eigentümer kann eine natürliche Person oder eine Gesellschaft sein.
Eine finnische Oy kann deshalb beispielsweise 100% einer Schweizer GmbH oder AG halten.
Die Eigentumsfrage darf allerdings nicht mit der Schweizer Vertretungspflicht verwechselt werden.
Schweizer Wohnsitz ist für die Vertretung erforderlich
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine Person vertreten werden können, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.
Die Person muss nicht Schweizer Staatsbürger sein.
Auch die Zeichnungsstruktur kann gestaltet werden.
Eine Schweizer Vertretung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass einem externen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer uneingeschränkte Einzelzeichnungsberechtigung eingeräumt werden muss.
Je nach Gesellschaft, Governance und Bank können beispielsweise Kollektivunterschriften sinnvoll sein.
Die richtige Struktur sollte bereits vor der Gründung festgelegt werden.
Der interessante Steuervergleich – und warum er allein nicht reicht
Der finnische Körperschaftsteuersatz beträgt im Steuerjahr 2026 20%.
Finnish Tax Administration – Corporate income tax
Die finnische Regierung hat 2026 vorgeschlagen, den Körperschaftsteuersatz ab dem Steuerjahr 2027 auf 18% zu reduzieren.
Stand September 2026 ist dies eine vorgeschlagene Gesetzesänderung. Für 2026 gilt weiterhin der Satz von 20%.
In der Schweiz gibt es dagegen keinen einheitlichen nationalen Gesamtsteuersatz für Unternehmen.
Unternehmenssteuern werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben.
Beispiel Wollerau
Alpine Capital hat seinen Sitz in Wollerau im Kanton Schwyz.
Für eine ordentlich besteuerte Kapitalgesellschaft ergibt sich für 2026 als Orientierung eine effektive Gewinnsteuerbelastung von ungefähr 11,6% des Gewinns vor Steuern.
Das ist eine Modellrechnung und keine individuelle Steuerberechnung.
11,6% gegenüber 20% klingt zunächst attraktiv.
Für einen finnischen Eigentümer ist die Analyse damit jedoch keineswegs abgeschlossen.
Der wichtigste Punkt für Finnen: Wo wird die Schweizer Firma tatsächlich geführt?
Finnland verfügt über eine ausdrücklich geregelte Place-of-Effective-Management-Regelung – POEM.
Eine im Ausland gegründete Gesellschaft kann in Finnland als steuerlich ansässig gelten, wenn sich ihr tatsächlicher Ort der Geschäftsleitung in Finnland befindet.
Entscheidend ist insbesondere, wo das Board oder ein anderes oberstes Leitungsorgan die wesentlichen Entscheidungen der laufenden Unternehmensführung trifft.
Die finnischen Behörden betrachten dabei die tatsächlichen Umstände und nicht lediglich den eingetragenen Gesellschaftssitz.
Finnish Tax Administration – Resident and nonresident tax liability of corporate entities
Das bedeutet praktisch:
Eine Schweizer AG mit Adresse in Wollerau, Schweizer Verwaltungsrat und Schweizer Bankkonto ist steuerlich nicht automatisch eine rein schweizerische Gesellschaft, wenn sämtliche wesentlichen Entscheidungen tatsächlich aus Finnland getroffen werden.
Auch eine finnische Betriebsstätte kann entstehen
Selbst wenn die tatsächliche Geschäftsleitung nicht vollständig in Finnland liegt, können Aktivitäten in Finnland eine Permanent Establishment – Betriebsstätte begründen.
Einer finnischen Betriebsstätte zurechenbare Gewinne können in Finnland steuerpflichtig werden.
Finnish Tax Administration – Foreign business in Finland
Diese Fragen sollten deshalb vor und nicht nach der Gründung geklärt werden.
Die finnischen CFC-Regeln verdienen besondere Aufmerksamkeit
Für finnische Eigentümer gibt es noch einen zweiten Punkt, der bei einer Schweizer Gesellschaft häufig wichtiger ist als der reine Steuersatz: die finnischen Regeln für Controlled Foreign Companies – CFC, auf Finnisch väliyhteisö.
Vereinfacht betrachtet kann eine ausländische Gesellschaft in den Anwendungsbereich der finnischen CFC-Regeln fallen, wenn unter anderem:
- sie von finnischen Steuerpflichtigen kontrolliert wird;
- ihr Besteuerungsniveau unter dem gesetzlich definierten finnischen Vergleichsniveau liegt;
- keine entsprechende Ausnahme anwendbar ist.
Die finnischen Regeln arbeiten grundsätzlich mit einer Schwelle von weniger als 3/5 des entsprechenden finnischen Besteuerungsniveaus.
Bei einem finnischen Körperschaftsteuersatz von 20% entsprechen 3/5 rechnerisch 12%.
Damit kann eine Gesellschaft in einem niedrig besteuerten Schweizer Kanton genau in einem Bereich liegen, in dem eine CFC-Prüfung relevant wird.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass eine Gesellschaft in Wollerau automatisch eine finnische CFC ist.
Entscheidend sind unter anderem die konkrete Struktur, Kontrolle, effektive Besteuerung, tatsächliche Niederlassung und wirtschaftliche Tätigkeit.
Genau deshalb ist:
„Die Schweiz hat rund 11,6% Unternehmenssteuer, also sparen wir gegenüber Finnland automatisch Steuern“
keine ausreichende internationale Steuerstrategie.
Bei einer finnisch kontrollierten Schweizer Gesellschaft sollten mindestens gemeinsam betrachtet werden:
- Schweizer effektive Steuerbelastung;
- finnische CFC-Regeln;
- tatsächlicher Geschäftssitz;
- Ort der Geschäftsleitung;
- Personal und Infrastruktur;
- Funktion der Gesellschaft;
- Intercompany-Verträge;
- Transfer Pricing;
- Doppelbesteuerungsabkommen.
Finnische Oy und Schweizer Gesellschaft können nebeneinander bestehen
Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft bedeutet nicht, dass eine bestehende finnische Oy geschlossen werden muss.
Im Gegenteil: Für viele internationale Unternehmen ist eine funktionale Aufteilung sinnvoller.
Beispielsweise könnte:
- die finnische Oy den finnischen und nordischen Markt bedienen;
- die Schweizer Gesellschaft Schweizer Kunden betreuen;
- Schweizer Mitarbeitende durch die Schweizer Gesellschaft beschäftigt werden;
- bestimmte internationale Vertriebs- oder Managementfunktionen aus der Schweiz erfolgen.
Entscheidend ist eine klare Trennung der Funktionen.
Wenn beide Gesellschaften untereinander Leistungen erbringen, entstehen zusätzliche Themen:
- Intercompany Agreements;
- Transfer Pricing;
- Management Fees;
- Finanzierung;
- Lizenz- oder IP-Strukturen;
- Gewinnabgrenzung;
- MWST und VAT;
- Dokumentation der tatsächlichen Funktionen und Risiken.
Eine Rechnung zwischen zwei Gesellschaften allein verschiebt noch keine steuerliche Wertschöpfung.
Finnland und Schweiz beim Thema Mehrwertsteuer
Der finnische Standard-MWST-Satz beträgt 2026 25,5%.
Finnish Tax Administration – VAT rates
In der Schweiz gelten:
- 8,1% Normalsatz;
- 2,6% reduzierter Satz;
- 3,8% Sondersatz für Beherbergungsleistungen.
Swiss Federal Tax Administration – VAT rates
Der Vergleich 25,5% gegen 8,1% darf jedoch nicht dazu führen, grenzüberschreitende Transaktionen automatisch mit Schweizer MWST abzurechnen.
Entscheidend sind unter anderem:
- Art der Ware oder Dienstleistung;
- Liefer- beziehungsweise Leistungsort;
- B2B- oder B2C-Geschäft;
- Sitz des Kunden;
- Reverse-Charge-Regelungen;
- Import und Export;
- mögliche finnische oder Schweizer MWST-Registrierung.
Besonders bei Waren ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Schweiz ausserhalb des EU-Zollgebiets liegt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Finnland
Zwischen der Schweiz und Finnland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Am 28. Mai 2026 unterzeichneten beide Länder ein weiteres Änderungsprotokoll.
Es enthält insbesondere internationale Anti-Missbrauchsstandards sowie Ergänzungen zum Verständigungs- und Schiedsverfahren.
Stand September 2026 muss dieses Protokoll noch die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.
Swiss Federal Tax Administration – Finland
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist dabei ein Instrument zur Vermeidung oder Begrenzung von Doppelbesteuerung.
Es ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit einer wirtschaftlich nachvollziehbaren Unternehmensstruktur.
Dividenden zwischen der Schweiz und Finnland
Schweizer Dividenden unterliegen nach nationalem Recht grundsätzlich einer Verrechnungssteuer von 35%.
Das bedeutet jedoch nicht, dass 35% bei einem finnischen wirtschaftlich Berechtigten zwingend die endgültige Belastung darstellen.
Das schweizerisch-finnische Doppelbesteuerungsabkommen kann die Schweizer Quellensteuer reduzieren.
Bei qualifizierenden Unternehmensbeteiligungen kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine 0%-Behandlung möglich sein.
Bei anderen qualifizierenden Dividenden sieht das DBA grundsätzlich eine Begrenzung auf 10% vor.
Die konkrete Anwendung hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:
- Empfänger;
- Beteiligungshöhe;
- wirtschaftliche Berechtigung;
- Ansässigkeit;
- Anti-Missbrauchsbestimmungen;
- Melde- beziehungsweise Rückerstattungsverfahren.
Gerade wenn eine finnische Oy eine Schweizer Tochtergesellschaft hält, sollte die Dividendenstruktur deshalb bereits bei der Gestaltung berücksichtigt werden.
Schweizer Banking: Firmengründung und Bankkonto sind zwei verschiedene Projekte
Ein häufiger Fehler besteht darin, anzunehmen:
„Die Gesellschaft ist gegründet, also eröffnet die Bank automatisch ein Konto.“
So funktioniert Schweizer Corporate Banking nicht.
Für eine Bargründung wird zunächst typischerweise ein Kapitaleinzahlungskonto eröffnet.
Nach Handelsregistereintragung benötigt das Unternehmen anschliessend ein operatives Geschäftskonto.
Die erfolgreiche Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos garantiert die spätere Eröffnung des operativen Geschäftskontos nicht automatisch.
Eine Bank wird unter anderem verstehen wollen:
- Wer sind die Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigten?
- Woher stammt das Kapital?
- Was genau verkauft das Unternehmen?
- In welchen Ländern befinden sich Kunden und Lieferanten?
- Welche Umsätze werden erwartet?
- Welche Transaktionsvolumen sind geplant?
- Welche Währungen werden verwendet?
- Welche Länder werden in die Zahlungsströme involviert sein?
- Wer führt das Unternehmen tatsächlich?
- Warum benötigt das Unternehmen eine Schweizer Gesellschaft?
- Welche reale Verbindung zur Schweiz besteht?
Für einen normalen finnischen Unternehmer ist die Nationalität normalerweise nicht die entscheidende Schwierigkeit.
Viel wichtiger sind ein transparentes Geschäftsmodell und eine Bankgeschichte, die wirtschaftlich Sinn ergibt.
Banking sollte deshalb vor der notariellen Gründung mitgedacht werden und nicht erst danach.
Neu ab 1. Oktober 2026: das Schweizer Transparenzregister
Ab 1. Oktober 2026 kommt für Schweizer Gesellschaften eine weitere Compliance-Ebene hinzu.
Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie das neue Transparenzregister treten in Kraft.
AGs, GmbHs und zahlreiche weitere juristische Personen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und – soweit sie der Meldepflicht unterliegen – die entsprechenden Angaben melden.
Das Register ist kein öffentliches Aktionärsregister.
Für internationale Eigentümerstrukturen sollten deshalb bereits bei der Gründung sauber vorbereitet werden:
- Eigentümerstruktur;
- natürliche wirtschaftlich berechtigte Personen;
- Art der Kontrolle;
- Beteiligungsverhältnisse;
- Identifikationsdaten;
- notwendige Vollmachten und elektronische Zugänge.
Umzug eines finnischen Unternehmers in die Schweiz
Finnische Staatsangehörige profitieren als EU-Bürger grundsätzlich vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Der Besitz einer Schweizer Gesellschaft allein bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird.
Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Gesellschaftseigentum sind unterschiedliche rechtliche Themen.
Für finnische Staatsbürger besonders wichtig: die Drei-Jahres-Regel
Wer von Finnland in die Schweiz zieht, sollte die finnische Three-Year Rule kennen.
Ein finnischer Staatsbürger gilt nach finnischem nationalem Steuerrecht grundsätzlich im Wegzugsjahr und während der drei darauffolgenden Steuerjahre weiterhin als finnischer Steuerresident.
Eine frühere Beendigung kann möglich sein, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass keine wesentlichen wirtschaftlichen und sozialen Bindungen zu Finnland mehr bestehen.
Finnish Tax Administration – Finnish citizens and the three-year rule
Das bedeutet nicht automatisch, dass jedes Einkommen doppelt besteuert wird.
Das Doppelbesteuerungsabkommen und die jeweiligen nationalen Regeln müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Warum Wollerau?
Wollerau liegt im Kanton Schwyz am Zürichsee, zwischen den Wirtschaftsräumen Zürich und Zug.
Für internationale Unternehmer bietet der Standort unter anderem:
- Nähe zu Zürich;
- Nähe zum Kanton Zug;
- Zugang zum Wirtschaftsraum Zürichsee;
- gute Verkehrsanbindung;
- etablierte Schweizer Unternehmensinfrastruktur;
- attraktive Unternehmensbesteuerung;
- Zugang zu Banken, Steuerberatern, Treuhändern und Rechtsberatern;
- Geschäftsadressen und Büroräume.
Für eine ordentlich besteuerte Gesellschaft liegt die effektive Gewinnsteuerbelastung in Wollerau 2026 als Orientierung bei ungefähr 11,6%.
Das allein ist jedoch kein Grund, eine Gesellschaft hier anzusiedeln.
Der Standort sollte auch praktisch zur Unternehmensführung passen.
Adresse, Büro und Substance sind nicht dasselbe
Eine Schweizer Domiziladresse erfüllt eine administrative Funktion.
Ein Shared Office oder eigenes Büro schafft einen höheren Grad an physischer Präsenz.
Tatsächliche steuerliche und wirtschaftliche Substanz geht jedoch weiter.
Je nach Geschäftsmodell können relevant sein:
- reale Managemententscheidungen in der Schweiz;
- Schweizer Verwaltungsrat oder Geschäftsführung;
- Mitarbeitende;
- Arbeitsplatz oder Büro;
- Schweizer Telefonnummer und operative Erreichbarkeit;
- lokale Kunden und Vertragspartner;
- Bankbeziehung;
- Buchhaltung und Unternehmensadministration;
- dokumentierte Board- und Managemententscheidungen;
- tatsächliche operative Tätigkeit.
Nicht jedes Unternehmen benötigt alle diese Elemente.
Aber eine internationale Struktur sollte in sich konsistent sein.
Der sinnvollste Ablauf: Struktur zuerst, Notar danach
Eine Schweizer Gesellschaft sollte nicht damit beginnen, dass irgendeine AG oder GmbH möglichst schnell beim Notar gegründet wird.
Die sinnvollere Reihenfolge ist:
- Geschäftsmodell und Zweck der Schweizer Gesellschaft definieren.
- Bestehende finnische Oy und Eigentümerstruktur analysieren.
- Funktionen zwischen Finnland und Schweiz festlegen.
- POEM-, PE- und CFC-Fragen prüfen.
- Schweizer Standort auswählen.
- GmbH oder AG bestimmen.
- Eigentums-, Verwaltungsrats- und Zeichnungsstruktur festlegen.
- Schweizer Substance und Infrastruktur planen.
- Banking-Strategie und KYC-Unterlagen vorbereiten.
- Kapitaleinzahlungskonto eröffnen.
- Notarielle Firmengründung durchführen.
- Handelsregistereintragung abschliessen.
- Operatives Bankkonto implementieren.
- Buchhaltung, Steueradministration und MWST einrichten.
- Intercompany-Verträge und Transfer Pricing strukturieren, wenn eine finnische Gesellschaft bestehen bleibt.
- TranspaReg- und weitere Compliancepflichten umsetzen.
- Falls ein persönlicher Umzug geplant ist, Aufenthalts- und persönliche Steuerfragen separat koordinieren.
Damit werden Company Formation, Banking, Tax und Compliance nicht als voneinander unabhängige Probleme behandelt.
Sie werden von Beginn an als ein zusammenhängendes Projekt strukturiert.
Häufig gestellte Fragen finnischer Unternehmer
Kann ein finnischer Staatsbürger 100% einer Schweizer GmbH besitzen?
Ja.
Eine natürliche Person aus Finnland kann sämtliche Stammanteile einer Schweizer GmbH halten.
Ein Schweizer Mitgesellschafter ist nicht erforderlich.
Kann ein Finne 100% einer Schweizer AG besitzen?
Ja.
Auch eine Schweizer AG kann einen einzigen finnischen Aktionär haben.
Die schweizerische Wohnsitzanforderung betrifft die Vertretung der Gesellschaft und nicht deren Eigentum.
Kann meine finnische Oy eine Schweizer AG oder GmbH besitzen?
Ja.
Eine finnische juristische Person kann grundsätzlich alleinige Gesellschafterin beziehungsweise Aktionärin einer Schweizer Kapitalgesellschaft sein.
In diesem Fall sollten insbesondere Beteiligungsbesteuerung, Dividenden, Transfer Pricing, CFC und die tatsächliche Funktion der Schweizer Tochter geprüft werden.
Brauche ich einen Schweizer Verwaltungsrat?
Eine Schweizer AG muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
Diese Person kann Verwaltungsrat oder Direktor sein.
Sie muss nicht Schweizer Staatsbürger sein.
Kann ich einfach eine Firma in Wollerau gründen und sie von Finnland aus führen?
Gesellschaftsrechtlich kann die Gesellschaft ihren Sitz in Wollerau haben.
Steuerlich kann eine vollständige Geschäftsführung aus Finnland jedoch erhebliche Auswirkungen haben.
Finnland kann insbesondere den Place of Effective Management prüfen.
Sind 11,6% Unternehmenssteuer in Wollerau garantiert?
Nein.
Die rund 11,6% sind eine Orientierungsgrösse für eine ordentlich besteuerte Kapitalgesellschaft auf Basis der 2026 geltenden Steuerparameter.
Das konkrete Resultat hängt von der Gesellschaft und ihrer steuerlichen Situation ab.
Ist eine Schweizer Gesellschaft automatisch steuerlich günstiger als eine finnische Oy?
Nein.
Der Schweizer Unternehmenssteuersatz kann niedriger sein.
Das Gesamtergebnis hängt jedoch unter anderem von CFC-Regeln, Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätten, Dividendenbesteuerung, Transfer Pricing und persönlicher Steueransässigkeit ab.
Kann eine Schweizer Gesellschaft unter die finnischen CFC-Regeln fallen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Ob die Regeln tatsächlich greifen, muss anhand der konkreten Besteuerung, Kontrolle, tatsächlichen Niederlassung und wirtschaftlichen Tätigkeit geprüft werden.
Eine Schweizer Gesellschaft ist nicht automatisch eine CFC.
Kann ich meine finnische Oy behalten?
Ja.
Eine finnische Oy und eine Schweizer AG oder GmbH können parallel bestehen.
Ihre jeweiligen Funktionen und Transaktionen sollten jedoch sauber voneinander abgegrenzt werden.
Bekomme ich nach der Firmengründung automatisch ein Schweizer Bankkonto?
Nein.
Die Bank führt eine eigene KYC- und Complianceprüfung durch.
Deshalb sollte das Banking bereits vor der Gründung vorbereitet werden.
Wie hoch ist die Schweizer Mehrwertsteuer?
Der normale Schweizer MWST-Satz beträgt 8,1%.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass jede Rechnung eines Schweizer Unternehmens mit 8,1% MWST ausgestellt wird.
Was ändert sich ab 1. Oktober 2026?
Das neue Schweizer Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen nimmt seinen Betrieb auf.
Viele Schweizer juristische Personen, darunter AGs und GmbHs, fallen unter die neuen Transparenz- und Meldepflichten.
Kann ein finnischer Unternehmer in die Schweiz ziehen?
Als EU-Staatsbürger profitieren Finnen grundsätzlich von der Personenfreizügigkeit.
Zusätzlich sollte bei einem Wegzug aus Finnland die finnische Drei-Jahres-Regel zur Steueransässigkeit geprüft werden.
Was Alpine Capital bei einer Finnland–Schweiz-Struktur übernimmt
Alpine Capital betrachtet eine Schweizer Gesellschaft nicht isoliert als Handelsregistereintrag.
Je nach Mandat koordinieren wir insbesondere:
- Swiss AG or GmbH structuring, incorporation and implementation;
- Eigentümer-, Governance- und Zeichnungsstruktur;
- Schweizer Verwaltungsrat beziehungsweise Geschäftsführung;
- Kapitaleinzahlungskonto;
- Corporate Banking und Bank-Onboarding;
- KYC- und Compliance-Unterlagen;
- Schweizer Geschäftsadresse;
- Shared Office oder eigene Büroräume über Alpine Offices in Wollerau;
- Buchhaltungs-, MWST- und Payroll-Setup;
- TranspaReg-Meldung und laufende Corporate Compliance;
- Koordination mit Schweizer und finnischen Steuer- und Rechtsberatern, wenn eine grenzüberschreitende Spezialanalyse erforderlich ist.
Die entscheidende Frage stellen wir deshalb normalerweise nicht erst beim Notar.
Welche konkrete Funktion soll Ihre Schweizer Gesellschaft übernehmen – und wie müssen Eigentum, Management, Banking, Steuerposition und reale Schweizer Präsenz gestaltet werden, damit diese Struktur auch tatsächlich funktioniert?
Wenn diese Frage sauber beantwortet ist, wird die eigentliche Firmengründung zum technisch einfacheren Teil des Projekts.
Official Sources and Further Reading
- Swiss Federal Department of Foreign Affairs – Bilateral Relations Switzerland–Finland
- Swiss SME Portal – GmbH
- Swiss SME Portal – AG
- Finnish Tax Administration – Corporate Income Tax
- Finnish Tax Administration – Place of Effective Management
- Finnish Tax Administration – Foreign Business in Finland
- Finnish Tax Administration – VAT Rates
- Finnish Tax Administration – Three-Year Rule
- Swiss Federal Tax Administration – VAT Rates
- Swiss Federal Tax Administration – Finland
- Swiss Transparency Register – TranspaReg
- State Secretariat for Migration – EU/EFTA Citizens
- Nokia – Affiliates
- KONE Switzerland
- Wärtsilä Switzerland
- Georg Fischer
Disclaimer
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Anlage-, Bank- oder Migrationsberatung dar.
Internationale Strukturen zwischen Finnland und der Schweiz sollten anhand der konkreten Eigentumsverhältnisse, Geschäftstätigkeit, Managementstruktur, Steueransässigkeit und geplanten Transaktionen geprüft werden.
Die Erwähnung einzelner Unternehmen dient ausschliesslich der Veranschaulichung öffentlich dokumentierter wirtschaftlicher Verbindungen zwischen Finnland und der Schweiz und bedeutet keine geschäftliche Beziehung, Partnerschaft oder Empfehlung durch diese Unternehmen.
