Britische Privatpersonen und Unternehmen können grundsätzlich 100% einer Schweizer AG oder GmbH besitzen. Dieser Guide vergleicht britische und Schweizer Unternehmensformen, Banking, Steuern, Wollerau und den praktischen Markteintritt.

Britische Unternehmer und Unternehmen können grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG gründen und besitzen, ohne einen Schweizer Mitgesellschafter aufnehmen zu müssen.
Für britische Gründer wird die Schweiz jedoch vor allem dann interessant, wenn sie eine konkrete geschäftliche Funktion erfüllt.
Das kann der Eintritt in den Schweizer Markt sein, der Aufbau eines Vertriebs für die DACH-Region, die Beschäftigung von Mitarbeitenden in der Schweiz, eine eigenständige europäische Gesellschaft, die Ansiedlung eines Teils des Managements im Raum Zürich/Zug oder eine echte Schweizer operative Tochtergesellschaft innerhalb einer bestehenden UK-Gruppe.
Die technische Frage – ob ein UK-Resident eine Schweizer Gesellschaft gründen kann – ist daher meist der einfachere Teil.
Die wichtigere Frage lautet:
Welche tatsächliche Funktion soll die Schweiz innerhalb des Unternehmens übernehmen?
Davon hängt ab, ob eine Schweizer Gesellschaft lediglich eine juristische Hülle bleibt oder zu einem wirtschaftlich sinnvollen Teil einer internationalen Unternehmensstruktur wird.
Stand der Informationen: 16. September 2026.
Vereinigtes Königreich und Schweiz: zwei international vernetzte Volkswirtschaften ausserhalb der EU
Das Vereinigte Königreich und die Schweiz haben innerhalb Europas eine ungewöhnliche Position.
Beide Länder verfügen über stark international ausgerichtete Volkswirtschaften, bedeutende Finanzplätze, grosse Dienstleistungssektoren und starke Positionen in Technologie, Pharma, Investitionen und internationalem Unternehmertum – gleichzeitig gehört keines der beiden Länder der Europäischen Union an.
Nach dem Brexit mussten zahlreiche Bereiche, die zuvor über das Verhältnis der Schweiz zur EU geregelt waren, neu bilateral zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich organisiert werden.
Die Schweiz bezeichnet diesen Ansatz als Mind the Gap und Mind the Gap+.
Seit 2021 haben beide Länder direkte bilaterale Regelungen unter anderem in folgenden Bereichen aufgebaut:
- Handel
- Finanzdienstleistungen
- Migration
- Strassen- und Luftverkehr
- wissenschaftliche Zusammenarbeit
- Versicherungen
Die wirtschaftliche Beziehung ist bereits heute erheblich.
Im Jahr 2025 belief sich der bilaterale Handel auf ungefähr:
- CHF 11,8 Milliarden im Warenhandel
- CHF 26,3 Milliarden im Dienstleistungshandel
Auch die Investitionsbeziehungen sind bedeutend. Ende 2024 beliefen sich Schweizer Direktinvestitionen im Vereinigten Königreich auf rund CHF 73,1 Milliarden, während britische Direktinvestitionen in der Schweiz rund CHF 33,7 Milliarden betrugen.
Für viele Alpine-Capital-Kunden ist besonders der umfangreiche Dienstleistungshandel relevant.
Beide Länder sind stark in Bereichen wie:
- Finanzdienstleistungen
- Versicherungen
- Technologie
- Pharma und Life Sciences
- professionelle Dienstleistungen
- internationale Beratung
- Vermögensverwaltung
- internationale Investitionen
- spezialisierte B2B-Dienstleistungen
Die wirtschaftliche Verbindung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz geht damit weit über den klassischen Warenhandel hinaus.
Britischer Einfluss auf die Schweiz begann lange vor dem Brexit
Die Verbindung ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell und historisch gewachsen.
Formelle diplomatische Beziehungen bestehen seit 1891, doch die Kontakte zwischen Grossbritannien und der Schweiz reichen deutlich weiter zurück.
Britische Reisende spielten insbesondere bei der Entwicklung der Schweiz als internationale Tourismusdestination eine wichtige Rolle.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten weist darauf hin, dass bereits 1863 ein britischer Reiseveranstalter die erste organisierte Reise in die Schweiz durchführte. Dies trug zur Entwicklung des Schweizer Tourismus und der entsprechenden Verkehrsinfrastruktur bei.
Britische Besucher gehören bis heute zu den bedeutenden ausländischen Gästegruppen der Schweiz.
Mehrere bekannte britische Persönlichkeiten entschieden sich zudem dafür, die Schweiz langfristig zu ihrem Zuhause zu machen.
Charlie Chaplin: 25 Jahre über dem Genfersee
Der in London geborene Charlie Chaplin zog Anfang der 1950er-Jahre in die Schweiz und verbrachte die letzten 25 Jahre seines Lebens in Corsier-sur-Vevey.
Sein Familienwohnsitz Manoir de Ban wurde später zum Museum Chaplin's World.
Seine Verbindung zur Schweiz zählt bis heute zu den bekanntesten Beispielen eines britischen Kulturschaffenden, der die Schweiz dauerhaft zu seinem Lebensmittelpunkt machte.
Roger Moore: von Grossbritannien nach Gstaad und Crans-Montana
Auch Sir Roger Moore entwickelte über Jahrzehnte eine enge Verbindung zur Schweiz.
Der britische Schauspieler zog 1978 mit seiner Familie nach Gstaad und lebte später in Crans-Montana.
Die Schweiz blieb über viele Jahre ein wesentlicher Teil seines Lebens. Er verstarb 2017 in der Schweiz.
Peter Ustinov: jahrzehntelang im Kanton Waadt
Der in Grossbritannien geborene Schauspieler, Autor und Humanist Sir Peter Ustinov lebte viele Jahre in der Region des Genfersees.
Sein Wohnsitz befand sich im Kanton Waadt, und er verstarb 2004 in einer Schweizer Klinik in der Nähe seines Wohnortes.
Diese persönlichen Beispiele sind selbstverständlich keine Unternehmensstrukturen.
Sie zeigen jedoch etwas Grundsätzlicheres: Die Beziehung zwischen Grossbritannien und der Schweiz umfasst seit langem nicht nur Handel und Investitionen, sondern auch Wohnsitz, Kultur und langfristige persönliche Verbindungen.
Drei sehr unterschiedliche britische Geschäftsmodelle in der Schweiz
Britische Unternehmen nutzen die Schweiz auf sehr unterschiedliche Weise.
Es gibt kein einheitliches Modell.
Einige Gruppen gründen eine echte Schweizer Tochtergesellschaft mit Mitarbeitenden und eigenen Funktionen.
Andere arbeiten über eine Zweigniederlassung der britischen Gesellschaft.
In regulierten Branchen kann die Schweizer Gesellschaft selbst die operative Tätigkeit ausüben.
Drei öffentliche Beispiele verdeutlichen diese Unterschiede besonders gut.
GSK: eine Schweizer Gesellschaft mit lokalen und globalen Funktionen
GSK ist ein im Vereinigten Königreich ansässiger globaler Biopharma-Konzern mit Schwerpunkten in Impfstoffen, Spezialmedikamenten und weiteren Arzneimitteln.
Die Schweizer Aktivitäten befinden sich in Baar im Kanton Zug.
GSK ist seit 2001 in der Schweiz tätig und beschäftigt am Standort Baar rund 260 Personen.
Ein Teil des Teams arbeitet für die Schweizer Landesorganisation, während ein weiterer Teil globale Funktionen im Bereich Onkologie übernimmt.
Das Beispiel ist deshalb interessant, weil die Schweizer Gesellschaft nicht lediglich als Adresse für eine britische Muttergesellschaft dient.
In der Schweiz bestehen klar erkennbare Funktionen, Mitarbeitende und sowohl lokale als auch internationale Aufgaben.
Für ein etabliertes britisches Unternehmen kann genau darin die Logik einer Schweizer Tochtergesellschaft liegen: Bestimmte Funktionen verbleiben bei der Gruppe, andere werden tatsächlich in der Schweiz angesiedelt.
HSBC: Schweiz über eine Zweigniederlassung der Londoner Gesellschaft
HSBC zeigt ein völlig anderes Modell.
HSBC Bank plc, London, Zurich Branch ist in der Schweiz als Zweigniederlassung der britischen Bank tätig und nicht als eigenständige Schweizer Tochtergesellschaft.
Die Schweizer Commercial-Banking-Aktivitäten umfassen unter anderem:
- internationale Zahlungen
- Handelsfinanzierung
- Forderungsfinanzierung
- Supply-Chain-Finance
- weitere grenzüberschreitende Corporate-Banking-Dienstleistungen
Dieses Beispiel zeigt einen wichtigen Punkt für UK-Unternehmen:
Eine Präsenz in der Schweiz erfordert nicht immer die Gründung einer eigenständigen Schweizer Gesellschaft.
Eine Zweigniederlassung kann sinnvoll sein, wenn die Schweizer Tätigkeit als Erweiterung der bestehenden britischen Gesellschaft geführt werden soll.
Eine Tochtergesellschaft kann hingegen geeigneter sein, wenn die Schweizer Operation rechtlich, wirtschaftlich oder operativ eigenständiger sein soll.
easyJet Switzerland: die Schweizer Gesellschaft führt das lokale operative Geschäft selbst aus
easyJet zeigt ein drittes Modell.
Die Gruppe betreibt mehrere Fluggesellschaften in verschiedenen Jurisdiktionen, darunter easyJet Switzerland S.A.
Die Schweizer Gesellschaft ist nicht lediglich ein Verkaufsbüro für Flüge, die von einer britischen Gesellschaft durchgeführt werden.
Sie ist selbst eine operative Fluggesellschaft.
Gerade in regulierten Branchen ist dieses Modell besonders relevant.
Manchmal existiert eine Schweizer Gesellschaft deshalb, weil die lokale Tätigkeit selbst eine Schweizer rechtliche und regulatorische Plattform benötigt.
GSK, HSBC und easyJet stehen damit für drei unterschiedliche Modelle:
- Schweizer Gesellschaft mit lokalen und internationalen Funktionen
- Schweizer Zweigniederlassung einer britischen Gesellschaft
- Schweizer operative Gesellschaft, die die lokale regulierte Tätigkeit selbst ausführt
Welches Modell passt, hängt vom tatsächlichen Geschäft ab.
UK Ltd und Schweizer GmbH: ähnliche Funktion, unterschiedliche Unternehmenskultur
Für die meisten britischen Unternehmer ist die Schweizer GmbH am ehesten mit der britischen private company limited by shares – Ltd – vergleichbar.
Beide Formen werden häufig für privat gehaltene Unternehmen verwendet.
Trotzdem bestehen wesentliche Unterschiede.
Eine UK Ltd kann einen einzigen Aktionär haben, der 100% der Gesellschaft hält.
Der Nennwert der Anteile kann sehr niedrig sein.
Eine Schweizer GmbH benötigt dagegen CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital.
Die Gesellschafter und ihre Beteiligungen sind im Schweizer Handelsregister öffentlich sichtbar.
Für britische Gründer wirkt die Schweizer GmbH deshalb bei der Gründung meist formeller als eine UK Ltd.
Sie eignet sich dennoch sehr gut für:
- inhabergeführte Unternehmen
- Beratungsunternehmen
- Technologieunternehmen
- operative KMU
- internationale Tochtergesellschaften mit überschaubarer Gesellschafterstruktur
UK PLC und Schweizer AG: ähnlich, aber nicht gleich
Die breite Vergleichsform zur Schweizer AG ist die britische public limited company – PLC.
Eine UK PLC benötigt mindestens £50'000 gezeichnetes Aktienkapital.
Eine Schweizer AG benötigt CHF 100'000 nominales Aktienkapital, wovon bei der Gründung grundsätzlich mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden.
Die praktische Nutzung beider Rechtsformen unterscheidet sich jedoch.
Eine Schweizer AG bedeutet nicht, dass ein Unternehmen börsenkotiert sein muss.
Private Familienunternehmen, internationale Tochtergesellschaften, Handelsgesellschaften und investorenfinanzierte KMU verwenden in der Schweiz sehr häufig die AG.
Für britische Unternehmer kann eine Schweizer AG daher deutlich früher sinnvoll sein, als dies bei einer PLC im Vereinigten Königreich typischerweise der Fall wäre.
Eigentümertransparenz: UK und Schweiz bewegen sich in dieselbe Richtung
Britische Unternehmer sind an Companies House und das Register der People with Significant Control – PSC – gewöhnt.
Eine Person mit mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte fällt in der Regel unter das PSC-Regime.
Auch die Identitätsverifikation ist inzwischen ein zentraler Bestandteil der britischen Unternehmenstransparenz.
Die Schweiz hat öffentliche Aktionärsinformationen traditionell anders behandelt.
Bei einer GmbH sind die Gesellschafter im Handelsregister öffentlich ersichtlich.
Bei einer AG werden die Aktionäre im Handelsregister grundsätzlich nicht auf dieselbe Weise veröffentlicht.
Das darf jedoch nicht mit anonymer Eigentümerschaft verwechselt werden.
Banken und Gesellschaften müssen die wirtschaftlich Berechtigten weiterhin identifizieren.
Ab dem 1. Oktober 2026 tritt zudem das neue schweizerische Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte in Kraft. Es wird ein zentrales, nicht öffentliches Register der kontrollierenden Personen von Schweizer Rechtseinheiten schaffen.
Die Entwicklung in beiden Ländern ist damit klar:
Unternehmensstrukturen müssen gegenüber den zuständigen Behörden und Finanzinstituten transparent sein.
Eine Schweizer Anforderung überrascht britische Gründer häufig
Ein Director einer britischen private limited company muss grundsätzlich nicht im Vereinigten Königreich wohnen.
In der Schweiz ist das anders.
Eine Schweizer GmbH muss durch mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten werden können.
Dasselbe Grundprinzip gilt für die Schweizer AG: Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Diese Person muss keine Anteile an der Gesellschaft besitzen.
Der britische Gründer kann somit weiterhin 100% Eigentümer bleiben.
Zu unterscheiden sind:
- Eigentum
- Schweizer Vertretung
- tatsächliche Geschäftsführung
Es handelt sich um drei verschiedene Themen.
UK Corporation Tax und Kanton Schwyz: strukturell unterschiedliche Systeme
Der reguläre britische Corporation-Tax-Satz beträgt aktuell 25%.
Für Unternehmen mit Gewinnen bis £50'000 gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen ein Small-Profits-Satz von 19%. Zwischen £50'000 und £250'000 kann Marginal Relief zur Anwendung kommen. Die Schwellenwerte können sich bei verbundenen Gesellschaften reduzieren.
Die Schweiz hat dagegen keinen einheitlichen nationalen Gewinnsteuersatz.
Schweizer Gesellschaften zahlen Steuern auf mehreren Ebenen:
- Bund
- Kanton
- Gemeinde
Der Unternehmensstandort spielt deshalb steuerlich eine wesentlich grössere Rolle als im Vereinigten Königreich.
Wollerau und Kanton Schwyz
Der Kanton Schwyz gehört zu den wettbewerbsfähigen Schweizer Unternehmensstandorten.
Die kantonale Steuerverwaltung weist darauf hin, dass juristische Personen in den steuergünstigsten Gemeinden aktuell auf eine kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung von ungefähr 11,78% inklusive direkter Bundessteuer kommen.
Dies bedeutet nicht, dass jede Gesellschaft in Wollerau automatisch genau 11,78% bezahlt.
Die effektive Belastung hängt von der Gemeinde, dem Steuerjahr und den individuellen Verhältnissen der Gesellschaft ab.
Für einen britischen Unternehmer ist vor allem relevant, dass der Standort in der Schweiz einen deutlich grösseren Einfluss auf die Unternehmensbesteuerung haben kann.
Bei einer Firmengründung in Wollerau oder im Kanton Schwyz sollte die Steuerbelastung trotzdem nur ein Teil der Standortentscheidung sein.
Wollerau liegt zudem strategisch zwischen:
- Zürich
- Zug
- Pfäffikon
- der Zentralschweiz
- dem Flughafen Zürich
- der deutschsprachigen Schweizer Wirtschaft
Für ein britisches Unternehmen mit Fokus auf Schweizer Kunden, DACH-Märkte, Bankbeziehungen oder internationale Dienstleistungen kann diese Lage auch wirtschaftlich interessant sein.
Auch bei der Mehrwertsteuer unterscheiden sich UK und Schweiz deutlich
Der britische Standard-VAT-Satz beträgt 20%.
Der Schweizer Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 8,1%.
Die britische Inlandsschwelle für eine VAT-Registrierung liegt aktuell bei £90'000.
In der Schweiz gilt grundsätzlich eine Schwelle von CHF 100'000, wobei die relevanten weltweiten Umsätze und die konkreten MWST-Regeln berücksichtigt werden müssen.
Die Steuersätze lassen sich einfach vergleichen.
Die konkrete Mehrwertsteuerbehandlung dagegen nicht.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz kommt es unter anderem darauf an:
- ob Waren oder Dienstleistungen geliefert werden
- ob der Kunde B2B oder B2C ist
- wo sich Waren physisch befinden
- wer als Importeur auftritt
- welche Betriebsstätte die Leistung tatsächlich erbringt
- ob Reverse Charge anwendbar ist
Für ausländische Unternehmen, die im Vereinigten Königreich steuerbare Leistungen erbringen, kann die normale britische £90'000-Schwelle zudem nicht in jedem Fall angewendet werden.
Je nach Transaktion kann daher bereits ab der ersten relevanten steuerbaren Leistung eine UK-VAT-Registrierung erforderlich werden.
Eigentum eines UK-Unternehmers an einer Schweizer Gesellschaft: was wirklich relevant wird
Eine britische Privatperson oder UK Ltd kann eine Schweizer Gesellschaft besitzen.
Wichtiger wird anschliessend das Verhältnis zwischen beiden Ländern.
Je nach Struktur können mehrere UK-spezifische Themen relevant sein.
Central Management and Control
Das Vereinigte Königreich kann eine im Ausland gegründete Gesellschaft steuerlich als UK-resident behandeln, wenn sich deren central management and control tatsächlich im Vereinigten Königreich befindet.
Dies ist insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen relevant.
Eine Schweizer Adresse, ein Schweizer Bankkonto und eine Schweizer Vertretung sind wichtige Tatsachen, bestimmen aber nicht automatisch, wo das Unternehmen tatsächlich auf höchster Ebene geführt wird.
Wenn die wirkliche Geschäftsleitung weiterhin in London, Manchester oder anderswo im UK stattfindet, muss dies in der britischen Steueranalyse berücksichtigt werden.
Permanent Establishment
Eine Gesellschaft kann in der Schweiz steuerlich ansässig bleiben und gleichzeitig im Vereinigten Königreich eine steuerpflichtige Betriebsstätte begründen.
Ein dauerhaftes Büro, Personen mit wesentlichen operativen Funktionen oder eine relevante Vertragsabschlusskompetenz im Vereinigten Königreich können deshalb eine separate Prüfung erforderlich machen.
Controlled Foreign Company Rules
Wenn eine Schweizer Gesellschaft von einer britischen Unternehmensgruppe kontrolliert wird, können die UK Controlled Foreign Company Rules relevant werden.
Eine CFC ist vereinfacht eine nicht im UK ansässige Gesellschaft, die von UK-resident persons kontrolliert wird.
Das bedeutet nicht, dass jede britisch kontrollierte Schweizer Tochtergesellschaft automatisch zu einer zusätzlichen UK-Steuerbelastung führt.
Entscheidend sind die tatsächlichen Funktionen, Gewinne und die detaillierten gesetzlichen Ausnahmen.
Transfer of Assets Abroad
Bei UK-resident individuals können in bestimmten Auslandssachverhalten die Transfer of Assets Abroad Rules relevant sein.
Dabei handelt es sich um eine spezielle britische Anti-Avoidance-Regelung, die gegebenenfalls mit dem britischen Steuerberater geprüft werden sollte.
Sie ist kein allgemeines Merkmal einer Schweizer Firmengründung.
Foreign Income and Gains Regime
Seit April 2025 wurde das frühere britische Remittance-Basis-System durch das Foreign Income and Gains – FIG – Regime für bestimmte neu zugezogene UK Residents ersetzt.
Die Anwendbarkeit hängt von der persönlichen Wohnsitzhistorie ab und ist stark individuell.
Gerade bei international mobilen Unternehmern sollte die persönliche Steuersituation daher getrennt von der Schweizer Gesellschaft betrachtet werden.
Dividenden und das Doppelbesteuerungsabkommen UK–Schweiz
Die Schweiz erhebt auf Dividenden grundsätzlich eine Verrechnungssteuer.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz kann die endgültige Schweizer Quellensteuer reduzieren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einem gewöhnlichen qualifizierenden UK-resident beneficial owner ist die Schweizer Quellenbesteuerung grundsätzlich auf 15% begrenzt.
Bei einer qualifizierenden UK-Gesellschaft, die mindestens 10% der Schweizer Gesellschaft kontrolliert, sieht Artikel 10 eine Quellensteuerbefreiung vor.
Diese Regel ist relevant, sollte aber nicht als Anleitung zur Gestaltung von Ausschüttungen verstanden werden.
Beneficial Ownership, Ansässigkeit, Anti-Abuse-Regeln und die steuerliche Behandlung im Vereinigten Königreich müssen immer individuell geprüft werden.
Auch Dividenden, die eine britische Gesellschaft von ausländischen Gesellschaften erhält, können unter bestimmten Voraussetzungen unter das britische Corporate Distribution Exemption Regime fallen.
Für Alpine-Capital-Kunden ist dies deshalb ein Thema, das frühzeitig erkannt und mit dem britischen Steuerberater koordiniert werden sollte – nicht etwas, das auf einen einzelnen Steuersatz reduziert werden kann.
Beim Banking wird das Geschäftsmodell besonders sichtbar
Für britische Unternehmer ist Schweizer Corporate Banking grundsätzlich vertraut, in der Praxis jedoch oft detaillierter als erwartet.
Die Bank möchte nicht nur die juristische Gesellschaft verstehen, sondern auch die wirtschaftliche Geschichte dahinter.
Schweizer Finanzintermediäre müssen Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und bei ungewöhnlichen oder erhöhten Risiken den wirtschaftlichen Hintergrund und Zweck der Geschäftsbeziehung klären.
Bei einer UK-eigenen Schweizer Gesellschaft geht es typischerweise um Fragen wie:
- Wer ist letztlich wirtschaftlich berechtigt?
- Welche bestehenden UK-Unternehmen gibt es bereits?
- Warum ist die Schweiz wirtschaftlich sinnvoll?
- Woher stammt die Finanzierung?
- Wer sind die erwarteten Kunden und Gegenparteien?
- Welche Länder und Währungen sind beteiligt?
- Welche Transaktionsvolumen werden erwartet?
Source of Funds und Source of Wealth gehören deshalb zu normalen Schweizer Banking-Gesprächen.
Bei einer etablierten UK-Gesellschaft mit Companies-House-Daten, Jahresabschlüssen und einer nachvollziehbaren Geschäftshistorie lässt sich das Geschäftsmodell häufig klar dokumentieren.
Bei einer neu gegründeten Gesellschaft mit sehr breit formuliertem Unternehmenszweck und hohen erwarteten internationalen Zahlungsströmen kann die Prüfung entsprechend umfangreicher werden.
Kein Berater kann garantieren, dass eine Bank eine bestimmte Gesellschaft akzeptiert.
UK-Dokumente sind für Schweizer Institutionen normalerweise gut nachvollziehbar
Bei einer britischen Privatperson arbeiten Schweizer Banken und Notare typischerweise mit Identifikations-, Adress- und KYC-Unterlagen.
Wird eine UK Ltd Gesellschafterin, können zusätzlich relevant sein:
- Companies-House-Unterlagen
- Articles of Association
- Directors
- PSC-Informationen
- Gesellschaftsbeschlüsse
- Finanzabschlüsse
Das UK Legalisation Office kann Apostillen für Dokumente ausstellen, die für die Verwendung im Ausland formell beglaubigt werden müssen.
Nicht jedes britische Unternehmensdokument benötigt jedoch automatisch eine Apostille.
Die Anforderungen hängen vom Schweizer Notar, Handelsregister und der Bank ab.
Deshalb ist es sinnvoller, die Dokumentation konkret für die Transaktion vorzubereiten, statt Unterlagen vorsorglich und ohne konkreten Bedarf legalisieren zu lassen.
Arbeiten zwischen UK und Schweiz
Der Ort, von dem aus ein Eigentümer oder Mitarbeitender tatsächlich arbeitet, kann sowohl für Payroll als auch für die Unternehmensbesteuerung relevant sein.
Zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz besteht ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen.
Das System soll grundsätzlich vermeiden, dass dieselbe Person für dieselbe Tätigkeit gleichzeitig in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
In qualifizierenden Fällen können entsprechende Coverage Certificates beziehungsweise Bescheinigungen angewendet werden.
Dies ist insbesondere für Gründer relevant, die teilweise im Vereinigten Königreich aktiv bleiben und gleichzeitig Funktionen für die Schweizer Gesellschaft übernehmen.
Payroll, Betriebsstätte und tatsächliche Geschäftsführung sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden und nicht als völlig getrennte administrative Themen.
Eine Schweizer Geschäftsadresse ist nicht dasselbe wie Schweizer Substanz
Eine registrierte Geschäftsadresse ist notwendige Unternehmensinfrastruktur.
Sie beweist für sich allein nicht, dass ein Unternehmen tatsächlich in die Schweiz verlagert wurde.
Eine Gesellschaft kann legitim beginnen mit:
- registrierter Geschäftsadresse
- Shared Office
- Meetingräumen
- lokaler Administration
und später ausbauen mit:
- eigenem Büro
- Mitarbeitenden
- lokalem Vertrieb
- Schweizer Managementfunktionen
Das erforderliche Niveau hängt vom Geschäft ab.
Eine kleine Beratungsgesellschaft benötigt nicht dieselbe Infrastruktur wie eine Fluggesellschaft, ein Pharmakonzern oder eine internationale Handelsgruppe.
Entscheidend ist die Konsistenz.
Die Funktionen, die der Schweizer Gesellschaft zugerechnet werden, sollten tatsächlich vorhanden sein.
Drei Beispiele, wie unterschiedlich ein Schweizer Modell aussehen kann
Die Struktur sollte dem Geschäft folgen – nicht umgekehrt.
UK-Softwareunternehmen beim Eintritt in die Schweiz
Ein etabliertes britisches Technologieunternehmen kann Produktentwicklung, zentrales Management und Backoffice weiterhin im Vereinigten Königreich halten.
Eine Schweizer Tochtergesellschaft kann trotzdem sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich Verantwortung übernimmt für:
- Schweizer Kunden
- DACH-Vertrieb
- lokale Geschäftsentwicklung
- Schweizer Verträge
- Schweizer Mitarbeitende
Die Entwicklung kann in Grossbritannien verbleiben, während klar definierte kommerzielle Funktionen in der Schweiz angesiedelt werden.
Diese Logik findet sich auch bei internationalen Gruppen wie GSK: Funktionen können auf verschiedene Länder verteilt werden, solange die tatsächliche Organisation dies widerspiegelt.
UK-Professional-Services-Firma mit lediglich Schweizer Präsenz
Ein etabliertes britisches Dienstleistungsunternehmen benötigt möglicherweise keine eigenständige Schweizer Tochtergesellschaft.
Wenn die Schweizer Tätigkeit lediglich eine Erweiterung der UK-Gesellschaft darstellt, kann eine Zweigniederlassung geeigneter sein.
Die Zürcher HSBC-Niederlassung zeigt, dass auch eine Branch-Struktur eine substanzielle Schweizer Präsenz darstellen kann, obwohl sie rechtlich Bestandteil der britischen Gesellschaft bleibt.
Ein Geschäft, bei dem die Schweiz selbst die operative Tätigkeit ausführt
In bestimmten Branchen muss die Schweizer Gesellschaft selbst die operative Rolle übernehmen.
easyJet Switzerland zeigt dies besonders klar: Die Schweizer Gesellschaft betreibt selbst Flüge.
Bei kleineren Unternehmen kann das vergleichbar bedeuten, dass die Schweizer Gesellschaft das lokale Team beschäftigt, Verträge mit Kunden abschliesst oder die kommerzielle Verantwortung für einen bestimmten Markt trägt.
Wann macht eine Schweizer Gesellschaft für ein UK-Unternehmen Sinn?
Eine Schweizer Gesellschaft kann sinnvoll sein, wenn die Schweiz eine echte wirtschaftliche Funktion übernimmt.
Typische Gründe sind:
- Eintritt in den Schweizer Markt
- Aufbau des DACH-Vertriebs
- Beschäftigung von Mitarbeitenden in der Schweiz
- Aufbau einer lokalen kundenorientierten Gesellschaft
- internationale Vertragsbeziehungen
- echter internationaler Handel
- Zusammenarbeit mit Schweizer Investoren oder Finanzinstituten
- Ansiedlung eines Teils des Managements in der Schweiz
- separate Schweizer Tochtergesellschaft innerhalb einer bestehenden UK-Gruppe
- operative Präsenz im Raum Zürich, Zug oder Kanton Schwyz
Die Entscheidung sollte auch dann nachvollziehbar bleiben, wenn man den Steuersatz vollständig aus der Präsentation entfernt.
Wenn die einzige Erklärung für die Gesellschaft darin besteht, dass ein Land einen niedrigeren nominalen Steuersatz als ein anderes hat, sollte das Geschäftsmodell nochmals hinterfragt werden.
Wie Alpine Capital britische Unternehmer in der Schweiz unterstützt
Britische Kunden kommen häufig mit einem bereits bestehenden Unternehmen zu uns.
Oft existieren bereits:
- eine UK Ltd
- bestehende Kunden
- Intellectual Property
- Mitarbeitende
- Investoren
- eine internationale Wachstumsstrategie
Die Schweizer Frage lautet deshalb häufig nicht, wie man ein Unternehmen bei null startet.
Vielmehr geht es darum, wie die Schweiz sinnvoll in eine bereits funktionierende Struktur integriert werden kann.
Alpine Capital unterstützt UK-Unternehmer auf der Schweizer Seite dieser Frage.
Je nach Projekt können wir koordinieren:
- Gründung einer Schweizer GmbH oder AG
- Swiss Resident Representation
- Geschäftsadresse in Wollerau
- Shared Office oder eigenes Büro
- Vorbereitung des Schweizer Corporate Bankings
- Kapitaleinzahlungskonto
- KYC sowie Source of Funds und Source of Wealth
- Schweizer Buchhaltung
- MWST- und Payroll-Koordination
- Recruiting und Markteintritt in der Schweiz
- laufende Schweizer Gesellschaftsadministration
Wir kennen die typischen Fragen britischer Kunden: UK-Ltd-Beteiligungen, Companies-House- und PSC-Unterlagen, Post-Brexit-Mobilität, UK–Swiss Banking sowie die wichtige Trennung zwischen Aktionärskontrolle und tatsächlicher Geschäftsführung einer Schweizer Gesellschaft.
Alpine Capital ersetzt dabei nicht den britischen Accountant, Tax Adviser oder Solicitor des Kunden.
Wenn UK-spezifische steuerliche Themen relevant werden, koordinieren wir die Schweizer Umsetzung, während der britische Berater die UK-Auswirkungen prüft.
Dies ist in der Regel der robusteste Ansatz für eine UK–Schweiz-Struktur:
Die Schweizer Gesellschaft sollte als echtes Schweizer Unternehmen funktionieren, während die britische Seite im Kontext der vollständigen UK-Situation des Kunden geprüft wird.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein britischer Staatsangehöriger 100% einer Schweizer Gesellschaft besitzen?
Ja.
Eine britische Privatperson kann grundsätzlich 100% einer Schweizer GmbH oder AG besitzen. Ein Schweizer Mitgesellschafter ist nicht erforderlich.
Kann eine UK Ltd eine Schweizer Gesellschaft besitzen?
Ja.
Eine UK Ltd kann alleinige Gesellschafterin beziehungsweise Aktionärin einer Schweizer GmbH oder AG sein.
Für ein etabliertes britisches Unternehmen kann dies eine natürliche Struktur für eine Schweizer Tochtergesellschaft sein.
Was ist das Schweizer Pendant zur UK Ltd?
Die praktisch nächstliegende Form ist in der Regel die Schweizer GmbH.
Eine Schweizer GmbH benötigt CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital und mindestens eine in der Schweiz wohnhafte vertretungsberechtigte Person.
Was ist das Schweizer Pendant zur UK PLC?
Die breite Vergleichsform ist die Schweizer AG.
Anders als eine UK PLC wird eine Schweizer AG jedoch sehr häufig von privat gehaltenen Unternehmen genutzt und bedeutet keine Börsenkotierung.
Benötigt eine Schweizer Gesellschaft einen Schweizer Aktionär?
Nein.
Ausländische Privatpersonen und ausländische juristische Personen können Schweizer AGs und GmbHs besitzen.
Benötigt eine Schweizer Gesellschaft eine in der Schweiz wohnhafte Person?
Ja.
Mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person einer AG oder GmbH muss in der Schweiz wohnhaft sein.
Gibt der Besitz einer Schweizer Gesellschaft einem britischen Staatsangehörigen automatisch ein Aufenthaltsrecht?
Nein.
Gesellschaftseigentum und persönliche Immigration sind getrennte Themen.
Post-Brexit-Aufenthalts- und Arbeitsrechte sollten anhand der individuellen Situation geprüft werden.
Wie unterscheidet sich die UK Ltd von der Schweizer GmbH beim Kapital?
Eine UK Ltd kann Anteile mit sehr niedrigem Nennwert ausgeben.
Eine Schweizer GmbH benötigt CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital.
Wie vergleicht sich die UK Corporation Tax mit dem Kanton Schwyz?
Der reguläre britische Corporation-Tax-Satz beträgt 25%, mit einem Small-Profits-Satz von 19% unter den entsprechenden Voraussetzungen.
Der Kanton Schwyz weist darauf hin, dass die kombinierte effektive Gewinnsteuerbelastung in den steuergünstigsten Gemeinden bei ungefähr 11,78% inklusive Bundessteuer liegt.
Die Systeme und Steuerbemessungsgrundlagen unterscheiden sich jedoch, weshalb diese Zahlen nicht als einfache Steuerersparnisrechnung verstanden werden sollten.
Ist die Schweizer MWST niedriger als die UK VAT?
Ja.
Der Schweizer Standardsatz beträgt 8,1%, der britische Standardsatz 20%.
Welche Mehrwertsteuer bei einer konkreten grenzüberschreitenden Transaktion anwendbar ist, hängt dennoch vom Leistungsort, Kunden und der konkreten Lieferung oder Dienstleistung ab.
Kann eine UK-Gesellschaft Dividenden von einer Schweizer Tochtergesellschaft erhalten?
Ja.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen UK und Schweiz enthält spezifische Regeln zur Schweizer Quellensteuer auf Dividenden, einschliesslich einer Regelung für qualifizierende Unternehmensbeteiligungen.
Die konkrete Behandlung sollte für die jeweilige Struktur vor einer Ausschüttung geprüft werden.
Können UK CFC Rules bei einer Schweizer Gesellschaft relevant sein?
Ja.
Eine von UK Residents kontrollierte Schweizer Gesellschaft kann grundsätzlich in den Anwendungsbereich der UK-CFC-Regeln fallen.
Ob tatsächlich eine zusätzliche Steuerbelastung entsteht, hängt von den genauen Fakten, gesetzlichen Gateways und Ausnahmen ab.
Was bedeutet Central Management and Control?
Es handelt sich um ein britisches steuerliches Ansässigkeitskonzept, mit dem beurteilt wird, wo die tatsächliche oberste Geschäftsführung einer Gesellschaft stattfindet.
Eine Schweizer Gesellschaft kann deshalb eine UK-Prüfung erfordern, wenn ihre reale Geschäftsführung weiterhin im Vereinigten Königreich liegt.
Kann ein britischer Unternehmer ein Schweizer Geschäftskonto eröffnen?
Grundsätzlich ja.
Schweizer Banken prüfen jedoch den wirtschaftlich Berechtigten, das Geschäftsmodell, Source of Funds, Source of Wealth, erwartete Gegenparteien und Transaktionen.
Die Kontoeröffnung unterliegt immer der eigenen Entscheidung der jeweiligen Bank.
Reicht eine Geschäftsadresse in Wollerau aus, um die Gesellschaft steuerlich als Schweizer Unternehmen zu behandeln?
Nein.
Eine Geschäftsadresse ist eine legitime gesellschaftsrechtliche Infrastruktur.
Für die steuerliche Beurteilung bleiben jedoch tatsächliche Geschäftsführung, Personal, Funktionen und reale Geschäftstätigkeit relevant.
Offizielle und ergänzende Quellen
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten — Bilaterale Beziehungen Schweiz–Vereinigtes Königreich
- Swiss SME Portal / SECO — Anforderungen an Schweizer GmbH und AG
- Eidgenössische Steuerverwaltung — Schweizer MWST und Verrechnungssteuer
- Steuerverwaltung Kanton Schwyz — Unternehmensbesteuerung und kommunale Steuerfaktoren
- Eidgenössisches Finanzdepartement / Bundesamt für Justiz — Schweizer Transparenzregister
- FINMA — Geldwäschereiprävention und wirtschaftlich Berechtigte
- GOV.UK / HMRC — Doppelbesteuerungsabkommen UK–Schweiz
- HMRC — Corporation Tax Rates
- HMRC — Company Residence und Central Management and Control
- HMRC — Controlled Foreign Company Guidance
- HMRC — Transfer of Assets Abroad
- HMRC — Foreign Income and Gains Regime
- Companies House — Shareholders, PSCs und Identity Verification
- UK Legalisation Office — Apostille und Dokumentenlegalisierung
- UK–Switzerland Convention on Social Security Coordination
- GSK — Schweizer Aktivitäten in Baar
- HSBC Switzerland — HSBC Bank plc, London, Zurich Branch
- easyJet — easyJet Switzerland S.A.
- SWI swissinfo — Charlie Chaplin in der Schweiz
- SWI swissinfo — Roger Moore in der Schweiz
- SWI swissinfo — Peter Ustinov in der Schweiz
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken
Er stellt keine Schweizer oder britische Rechts-, Steuer-, Bank-, Investitions-, Einwanderungs- oder Regulierungsberatung dar.
Die geeignete Struktur hängt insbesondere vom Gesellschafter, der tatsächlichen Geschäftstätigkeit, dem Ort der Geschäftsführung, den Arbeitsorten, Kunden, Mitarbeitenden, der Gruppenstruktur und der geplanten Tätigkeit in der Schweiz ab.
Doppelbesteuerungsabkommen, Dividendenausschüttungen, CFC-Regeln, Transfer of Assets Abroad, FIG-Regime, Unternehmensansässigkeit, Betriebsstätten, MWST, Payroll und Banking sollten daher vor einer Umsetzung immer individuell geprüft werden.
