Am 27. September 2026 lehnten 70,15 % der Schweizer Stimmberechtigten die Neutralitätsinitiative ab. Damit werden die vorgeschlagenen zusätzlichen Verfassungsregeln zu Sanktionen und militärischer Zusammenarbeit nicht eingeführt. Die Schweiz bleibt neutral und führt ihre bisherige Neutralitätspolitik weiter.

Am 27. September 2026 stimmte die Schweiz über eine grundlegende Frage ab: Soll die schweizerische Neutralität strenger in der Bundesverfassung festgeschrieben werden?
Das Ergebnis war deutlich: 70,16 % stimmten Nein und 29,84 % Ja. Kein Kanton nahm die Initiative an. Die offiziellen Ergebnisse sind im Abstimmungsdashboard des Bundes veröffentlicht.
Wichtig ist dabei: Die Schweiz stimmte nicht darüber ab, ob sie neutral bleiben soll. Zur Abstimmung stand, wie die Neutralität künftig angewendet und wie stark diese Praxis in der Bundesverfassung eingeschränkt werden sollte.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erklärte ausdrücklich, dass der Ausgang der Abstimmung die Neutralität der Schweiz nicht in Frage stellt.
Was wurde vorgeschlagen?
Die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» wollte einen neuen Artikel in die Bundesverfassung aufnehmen.
Nach dem Vorschlag sollte:
- die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet sein;
- die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten;
- die Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen grundsätzlich nur möglich sein, wenn die Schweiz militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird;
- die Schweiz sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen;
- die Schweiz grundsätzlich keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen.
Ausgenommen wären insbesondere Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen gewesen.
Die Initiative wollte ausserdem festschreiben, dass die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzt.
Die vollständige Erklärung der vorgeschlagenen Änderungen findet sich beim EDA zur Neutralitätsinitiative.
Was hätte ein Ja konkret bedeutet?
Ein besonders anschauliches Beispiel sind die Sanktionen gegen Russland.
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine entschied der Bundesrat, die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland weitgehend zu übernehmen.
Nach Angaben des EDA wäre dies bei einer Annahme der Initiative in dieser Form künftig nicht mehr möglich gewesen. Auch bereits bestehende Sanktionen gegen kriegführende Staaten hätten überprüft werden müssen.
Praktisch bedeutet das: Die Schweiz wäre weiterhin neutral geblieben. Der Bundesrat hätte aber deutlich weniger Handlungsspielraum gehabt, sich bei einem internationalen Konflikt an wirtschaftlichen Sanktionen anderer Staaten oder der EU zu beteiligen.
Die Schweiz wäre weiterhin verpflichtet gewesen, Sanktionen der UNO umzusetzen.
Wie hat die Schweiz entschieden?
Am 27. September 2026 wurde die Neutralitätsinitiative abgelehnt:
70,16 % Nein
29,84 % Ja
Kein Kanton nahm die Initiative an.
Damit erreichte die Initiative weder das erforderliche Volksmehr noch das Ständemehr.
Die detaillierten Resultate nach Kantonen, Bezirken und Gemeinden sind im offiziellen Abstimmungsdashboard der Schweizerischen Eidgenossenschaft abrufbar.
Was bedeutet das Nein jetzt?
Die Schweiz bleibt neutral.
Die von der Initiative vorgeschlagenen zusätzlichen Einschränkungen werden jedoch nicht in die Bundesverfassung aufgenommen. Damit bleibt die bisherige Neutralitätspraxis bestehen.
Ein wichtiger Punkt betrifft Sanktionen: Bei Sanktionen der UNO ist die Schweiz als UNO-Mitglied zur Übernahme verpflichtet. Bei Sanktionen ausserhalb der UNO entscheidet der Bundesrat dagegen weiterhin im Einzelfall, ob eine Übernahme im Interesse der Schweiz liegt.
Er kann beispielsweise Sanktionen der EU, der OSZE oder wichtiger Handelspartner ganz, teilweise oder in angepasster Form übernehmen.
Das EDA erklärt die heutige Praxis und die rechtlichen Grundlagen ausführlich in seinem Dossier zur Schweizer Neutralität und zu Sanktionen.
Ein konkretes Beispiel
Angenommen, die EU beschliesst aufgrund eines zukünftigen bewaffneten Konflikts neue Wirtschaftssanktionen gegen einen kriegführenden Staat.
Bei einem Ja zur Initiative: Die Schweiz hätte solche Sanktionen grundsätzlich nicht eigenständig übernehmen können, sofern keine entsprechende Ausnahme – beispielsweise eine Verpflichtung durch die UNO – bestanden hätte.
Nach dem Nein: Die Schweiz ist weiterhin nicht automatisch verpflichtet, EU-Sanktionen zu übernehmen. Der Bundesrat kann jedoch im Einzelfall entscheiden, ob die Schweiz diese Sanktionen ganz, teilweise, in angepasster Form oder überhaupt nicht übernimmt.
Genau dieser politische Handlungsspielraum bleibt nach der Abstimmung erhalten.
Und was bedeutet das für die militärische Zusammenarbeit?
Auch hier bleibt die heutige Praxis grundsätzlich bestehen.
Die Schweiz tritt als neutraler Staat keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Sie kann jedoch ausserhalb eines Kriegskontexts beispielsweise an internationalen militärischen Übungen teilnehmen, solange daraus keine Verpflichtung zur gemeinsamen Verteidigung entsteht.
Nach Angaben des EDA hätte die Initiative auch diesen Bereich stärker eingeschränkt. Gemeinsame Übungen oder der Austausch von Daten mit Partnern hätten teilweise neu beurteilt werden müssen.
Mehr dazu erläutert das EDA im offiziellen Dossier zur Neutralitätsinitiative.
Was hat die Abstimmung also verändert?
In Bezug auf die vorgeschlagenen neuen Neutralitätsregeln: nichts – denn sie wurden abgelehnt.
Die Schweiz bleibt neutral. Gleichzeitig behält sie den bisherigen rechtlichen und politischen Handlungsspielraum bei Sanktionen und bei Formen der internationalen Sicherheitszusammenarbeit, die mit dem Neutralitätsrecht vereinbar sind.
Das Nein vom 27. September 2026 war damit keine Abstimmung gegen die Neutralität. Die Schweizer Stimmbevölkerung entschied sich dagegen, die Neutralität in der von der Initiative vorgeschlagenen strengeren Form in der Bundesverfassung festzuschreiben.
