Polnische Unternehmer und Unternehmen können Schweizer GmbH- und AG-Gesellschaften gründen und vollständig halten. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Unterschiede zwischen polnischen und Schweizer Rechtsformen, Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuer, Banking, Anforderungen an die Vertretung durch eine in der Schweiz wohnhafte Person sowie grenzüberschreitende Geschäftsmodelle. Zudem zeigt der Artikel anhand konkreter Beispiele wie Comarch, FAKRO und Polpharma Biologics, wie polnische Unternehmen bereits erfolgreich in der Schweiz präsent sind, und beleuchtet die wirtschaftlichen und historischen Verbindungen zwischen beiden Ländern.

Schweizer Firma gründen für polnische Unternehmer

Polen–Schweiz Business Guide: Gründung einer Schweizer Gesellschaft für polnische Unternehmer

Polnische Staatsangehörige und polnische Unternehmen können Schweizer Gesellschaften gründen und vollständig halten, insbesondere eine GmbH oder AG. Ein Schweizer Geschäftspartner ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Gesellschaft muss jedoch durch mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person mit der erforderlichen Zeichnungsberechtigung vertreten werden können.

Für polnische Unternehmer ist der naheliegendste Vergleich die Schweizer GmbH mit der polnischen sp. z o.o. sowie die Schweizer AG mit der polnischen S.A. Diese Rechtsformen erfüllen vergleichbare Funktionen, unterscheiden sich jedoch insbesondere bei Kapitalanforderungen, Corporate Governance und Besteuerung.

Eine Schweizer Gesellschaft kann ein bestehendes polnisches Unternehmen sinnvoll ergänzen, etwa für den Vertrieb in der Schweiz, internationale Kundenbeziehungen oder lokal ausgeübte Funktionen. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch polnische Steuerpflichten und verschafft ihren Eigentümern kein automatisches Aufenthaltsrecht in der Schweiz.

Schweizer KMU-Portal – Unternehmensgründung durch ausländische Staatsangehörige

Informationen geprüft per 7. September 2026.

Polen und die Schweiz: eine etablierte Wirtschaftsbeziehung

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Polen und der Schweiz sind bereits heute substanziell.

Gemäss dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten belief sich das bilaterale Handelsvolumen im Jahr 2025 ohne Gold auf knapp CHF 6,5 Milliarden. Polen war damit der wichtigste Exportmarkt der Schweiz in Mitteleuropa.

Die Schweiz war zudem der zehntgrösste ausländische Investor in Polen. Das Investitionsvolumen lag bei über CHF 7,5 Milliarden. Schweizer Unternehmen stellten in Polen mehr als 95'000 Arbeitsplätze bereit.

Die Beziehungen beschränken sich nicht auf den Warenhandel. Sie umfassen auch Investitionen, Industrie, Technologie, Pharma, Forschung und professionelle Dienstleistungen.

Für polnische Unternehmer bedeutet der Schritt in die Schweiz daher nicht, eine völlig neue wirtschaftliche Verbindung aufzubauen, sondern sich in eine bereits etablierte Geschäftsbeziehung einzufügen.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten – Bilaterale Beziehungen Schweiz–Polen

Polnische Unternehmen mit etablierter Präsenz in der Schweiz

Comarch: polnische Technologie mit Schweizer Gesellschaften

Die in Polen gegründete Technologiegruppe Comarch führt innerhalb ihrer Unternehmensgruppe sowohl die Comarch Swiss AG als auch die CAMS AG in der Schweiz.

Dies ist ein konkretes Beispiel dafür, wie ein Unternehmen polnischen Ursprungs eigene Schweizer Rechtsträger aufgebaut hat, anstatt den Schweizer Markt ausschliesslich von Polen aus zu bedienen.

Für ein polnisches Software- oder Technologieunternehmen kann ein vergleichbares Modell beispielsweise darin bestehen, dass eine Schweizer Gesellschaft die Kundenbeziehungen und den Vertrieb übernimmt, während die Entwicklungs- oder Delivery-Funktionen weiterhin in Polen angesiedelt sind. Die Verteilung von Funktionen, geistigem Eigentum und Vergütung muss dabei der tatsächlichen wirtschaftlichen Struktur entsprechen.

Comarch – Unternehmensgruppe und internationale Gesellschaften

FAKRO: polnischer Hersteller mit Schweizer GmbH

FAKRO wurde 1991 in Polen gegründet und ist ein Hersteller von Dachfenstern und verwandten Produkten.

Das Schweizer Geschäft wird über die FAKRO Schweiz GmbH mit Sitz in Schindellegi, Kanton Schwyz, betrieben. Auf der Schweizer Website wird zudem ein Lagerstandort in Zwingen genannt.

Für polnische Hersteller ist dies ein besonders praxisnahes Beispiel: Eine Schweizer Gesellschaft kann lokale Distribution, Verkauf und Kundenbeziehungen übernehmen, während die Produktion und weitere Funktionen der Gruppe weiterhin im Ausland verbleiben.

FAKRO – Unternehmensgeschichte

FAKRO Schweiz GmbH – Schweizer Kontaktdaten

Polpharma Biologics: polnische Wurzeln und Schweizer Biotechnologie

Polpharma Biologics ist ein weiteres Beispiel für die Verbindung polnischer unternehmerischer Wurzeln mit dem Schweizer Life-Sciences-Standort.

Auf der aktuellen Website werden die Polpharma Biologics Switzerland AG sowie die Polpharma Biologics International AG im Kanton Zug mit Büro in Rotkreuz aufgeführt.

Dabei ist die heutige Struktur differenziert zu betrachten: Die Schweizer Aktivitäten konzentrieren sich auf Biosimilars, während das polnische CDMO-Geschäft separat unter dem Namen Rezon Bio tätig ist.

Es wäre daher zu vereinfachend, Polpharma Biologics lediglich als polnisches Pharmaunternehmen zu bezeichnen, das seine gesamte Tätigkeit in die Schweiz verlagert hat.

Polpharma Biologics – Aktuelle Geschäftsstruktur und Schweizer Standorte

Schweizer Marken mit polnischen Wurzeln

Die Verbindung Polens zur Schweizer Wirtschaft beschränkt sich nicht auf heutige Tochtergesellschaften. Auch einige etablierte Schweizer Unternehmen haben polnische Gründungs- oder Unternehmerwurzeln.

Patek Philippe und Antoni Patek

Der polnische Emigrant Antoni Norbert Patek, in der Schweiz als Antoine Norbert de Patek bekannt, war einer der Gründer des 1839 in Genf entstandenen Uhrmacherunternehmens, aus dem später Patek Philippe hervorging.

Dies ist eines der bekanntesten Beispiele für einen polnischen Beitrag zum Aufbau eines Schweizer Unternehmens.

Patek Philippe ist dabei als Schweizer Uhrenhersteller mit polnischen historischen Wurzeln zu verstehen und nicht als heutige polnische Gesellschaft oder polnische Tochtergesellschaft in der Schweiz.

Patek Philippe – Die Gründer

Nagra und Stefan Kudelski

Der in Polen geborene Erfinder Stefan Kudelski entwickelte 1951 in der Schweiz den ersten Nagra-Recorder.

Der Name „Nagra“ stammt aus dem Polnischen und bedeutet sinngemäss „wird aufnehmen“. Die Technologie wurde international für professionelle Tonaufnahmen bekannt, insbesondere in Radio und Film.

Sein Sohn André Kudelski übernahm später die Führung der Kudelski Group. Gemäss den offiziellen Governance-Angaben der Gruppe ist André Kudelski Schweizer Staatsangehöriger sowie Chairman und Chief Executive Officer.

Nagra – Unternehmensgeschichte

Kudelski Group – Corporate Governance

Polnische Persönlichkeiten und kulturelle Verbindungen zur Schweiz

Krystian Zimerman: eine heutige Verbindung zur Schweiz

Der polnische Pianist Krystian Zimerman verfügt über eine enge Verbindung zur Schweiz. In seiner offiziellen Biografie bei der New York Philharmonic wird beschrieben, dass er seine Zeit zwischen der Schweiz, New York und Tokio aufteilt.

Dies ist ein aktuelles Beispiel einer polnisch-schweizerischen kulturellen Verbindung. Daraus sollten jedoch keine Rückschlüsse auf einen bestimmten Steuerwohnsitz oder eine konkrete kommerzielle Struktur gezogen werden.

New York Philharmonic – Krystian Zimerman

Paderewski und Sienkiewicz: historische Verbindungen

Der Pianist, Komponist und Staatsmann Ignacy Jan Paderewski lebte von 1897 bis zu seiner Abreise in die USA im Jahr 1940 auf dem Anwesen Riond-Bosson bei Morges.

Der polnische Schriftsteller Henryk Sienkiewicz, Literaturnobelpreisträger des Jahres 1905, starb 1916 in Vevey.

Beide Biografien gehören zu einer deutlich längeren Geschichte polnischer kultureller und intellektueller Präsenz in der Schweiz.

Switzerland Tourism – Paderewski Museum

Nobel Prize – Henryk Sienkiewicz

Rapperswil und das Polenmuseum

Das Polenmuseum in Rapperswil wurde 1870 von Graf Władysław Broël-Plater mit Unterstützung Schweizer Freunde Polens gegründet.

Dadurch hat die Region rund um den Zürichsee eine besondere historische Verbindung zu Polen, die weit über moderne Bank- und Gesellschaftsstrukturen hinausgeht.

Polenmuseum Rapperswil – Geschichte

Wann eine Schweizer Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll sein kann

Eine Schweizer Gesellschaft sollte innerhalb der gesamten Unternehmensstruktur eine klare und reale Funktion übernehmen.

Je nach Geschäftsmodell können unter anderem folgende Strukturen sinnvoll sein:

  • Eine Schweizer Vertriebs- und Kundendienstgesellschaft für einen polnischen Hersteller.
  • Eine Schweizer Beratungs- oder Technologiegesellschaft, die mit einem polnischen Delivery- oder Entwicklungsteam zusammenarbeitet.
  • Eine Schweizer Gesellschaft, die internationale Geschäftsbeziehungen aus der Schweiz heraus steuert und entsprechende Funktionen tatsächlich lokal ausübt.
  • Eine Schweizer Tochtergesellschaft für den Markteintritt oder für eine reale Verlagerung bestimmter Unternehmensfunktionen in die Schweiz.

Dabei handelt es sich um mögliche Geschäftsmodelle und nicht automatisch um Steuersparmodelle.

Die zentrale Frage sollte lauten: Was genau wird die Schweizer Gesellschaft tun, wer wird diese Tätigkeiten ausführen und wo werden die wesentlichen Entscheidungen getroffen?

Für viele Unternehmer ist nicht die vollständige Verlagerung aus Polen in die Schweiz die beste Lösung, sondern eine funktionierende Kombination beider Standorte.

Vergleich der polnischen und Schweizer Rechtsformen

Polnische sp. z o.o. und Schweizer GmbH

Die polnische spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, üblicherweise als sp. z o.o. bezeichnet, ist strukturell am ehesten mit der Schweizer GmbH vergleichbar, die in der französischsprachigen Schweiz Sàrl genannt wird.

  • Das Mindestkapital einer polnischen sp. z o.o. beträgt PLN 5'000.
  • Das Mindeststammkapital einer Schweizer GmbH beträgt CHF 20'000 und muss vollständig liberiert werden.
  • Beide Gesellschaftsformen sind eigenständige juristische Personen und rechtlich von ihren Eigentümern getrennt.
  • Bei einer Schweizer GmbH werden die Gesellschafter und ihre Beteiligungen im öffentlichen Handelsregister eingetragen.

Eine GmbH kann insbesondere für inhabergeführte Unternehmen, Dienstleistungsgesellschaften oder Tochtergesellschaften mit überschaubarer Eigentümerstruktur geeignet sein.

Polnisches Unternehmensportal – Wahl der Rechtsform

Schweizer KMU-Portal – GmbH

Polnische S.A. und Schweizer AG

Die polnische spółka akcyjna, abgekürzt S.A., ist am ehesten mit der Schweizer AG vergleichbar, die in der französischsprachigen Schweiz SA genannt wird.

  • Das Mindestaktienkapital einer polnischen S.A. beträgt PLN 100'000.
  • Das Mindestaktienkapital einer Schweizer AG beträgt CHF 100'000.
  • Bei der Gründung einer Schweizer AG müssen mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt werden, insgesamt jedoch mindestens CHF 50'000.
  • Die Schweizer AG wird über die Generalversammlung der Aktionäre und den Verwaltungsrat geführt.

Eine AG kann sinnvoll sein, wenn zusätzliche Investoren vorgesehen sind, Eigentümerwechsel erleichtert werden sollen oder eine weiterentwickelte Corporate-Governance-Struktur gewünscht ist.

Polnisches Unternehmensportal – Gesellschaftsformen

Schweizer KMU-Portal – AG

Vertretung durch eine in der Schweiz wohnhafte Person

Sowohl eine GmbH als auch eine AG müssen durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Es handelt sich um eine Wohnsitzanforderung und nicht um die Pflicht, einem Schweizer Staatsangehörigen Gesellschaftsanteile zu übertragen.

Ein eingetragener Geschäftsführer oder Verwaltungsrat benötigt ein tatsächliches Mandat, angemessene Befugnisse und Zugang zu den Informationen, die zur Wahrnehmung seiner Verantwortung erforderlich sind. Auch die Zeichnungsregelung muss den Anforderungen des Schweizer Handelsregisters entsprechen.

Domiziladresse und lokale Vertretung sind daher unterschiedliche Elemente einer funktionsfähigen Gesellschaftsstruktur und sollten nicht als austauschbare Formalitäten betrachtet werden.

Unternehmenssteuern: Polen und Schweiz

Polen

Für Unternehmen im regulären polnischen Körperschaftsteuersystem gilt grundsätzlich:

  • Der reguläre CIT-Satz beträgt in der Regel 19%.
  • Ein reduzierter Satz von 9% kann für qualifizierende kleine Steuerpflichtige und bestimmte neu gegründete Unternehmen gelten.
  • Der reduzierte Satz gilt nur für bestimmte Einkünfte und insbesondere nicht allgemein für Kapitalgewinne.
  • Für die Anwendung sind gesetzliche Voraussetzungen und Umsatzgrenzen zu beachten, darunter eine Schwelle von EUR 2 Millionen im laufenden Jahr sowie weitere Ausschlusskriterien.

Der 9%-Satz gilt nicht automatisch nur deshalb, weil ein Unternehmer eine sp. z o.o. gegründet hat. Sonderregelungen und branchenspezifische Vorschriften müssen separat geprüft werden.

Polnisches Finanzministerium – CIT-Sätze und Schwellenwerte

Schweiz

Die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz setzt sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen. Es gibt daher keinen einheitlichen Körperschaftsteuersatz für die gesamte Schweiz.

Der Kanton Schwyz veröffentlicht für besonders steuergünstige Gemeinden eine effektive Gesamtsteuerbelastung auf Gewinne von rund 11,78%, einschliesslich direkter Bundessteuer.

Dieser Wert ist ein standortbezogener Richtwert und keine garantierte Steuerbelastung für jede Gesellschaft. Für eine Gesellschaft in Wollerau müssen das jeweilige Steuerjahr, kommunale Faktoren und die konkrete Unternehmenssituation berücksichtigt werden.

Steuerverwaltung Kanton Schwyz – Juristische Personen

Ist die Schweiz steuerlich automatisch günstiger?

Nein.

Eine polnische Gesellschaft, die den Voraussetzungen für den 9%-CIT-Satz entspricht, kann auf Unternehmensebene einen niedrigeren nominalen Steuersatz haben als eine Gesellschaft in der Schweiz.

Ein sinnvoller Vergleich sollte daher nicht nur die Gewinnsteuer berücksichtigen, sondern auch Betriebskosten, Buchhaltung, Corporate Governance, Löhne, Besteuerung der Eigentümer sowie Transaktionen zwischen polnischen und Schweizer Gesellschaften.

Für grosse internationale Unternehmensgruppen kommen zusätzlich die OECD-Regeln zur Mindestbesteuerung hinzu. Die Schweizer Umsetzung betrifft Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens EUR 750 Millionen und basiert auf einer Mindestbesteuerung von 15%.

Eidgenössisches Finanzdepartement – OECD-Mindestbesteuerung

Dividenden und Verrechnungssteuer

Die Gewinnsteuer der Schweizer Gesellschaft ist nicht der letzte steuerliche Aspekt für einen polnischen Gesellschafter.

Auf Schweizer Dividenden wird grundsätzlich eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben.

Je nach Empfänger, Doppelbesteuerungsabkommen und Einhaltung der Voraussetzungen kann eine Reduktion oder Rückerstattung möglich sein.

Zusätzlich ist die steuerliche Behandlung beim Anteilseigner in Polen zu berücksichtigen. Ein Vergleich ausschliesslich auf Basis der Unternehmenssteuersätze kann daher irreführend sein.

Eidgenössische Steuerverwaltung – Verrechnungssteuer

Eidgenössische Steuerverwaltung – Polen und Steuerabkommen

Mehrwertsteuer: wichtige Unterschiede für polnische Unternehmer

Polen

Das polnische Mehrwertsteuersystem umfasst:

  • Einen Normalsatz von 23%.
  • Ermässigte Sätze von 8% und 5% für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Ab 1. Januar 2026 eine nationale Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerbefreiung von PLN 240'000, unter Berücksichtigung gesetzlicher Voraussetzungen, Ausnahmen und gegebenenfalls einer anteiligen Berechnung.

Die frühere Schwelle von PLN 200'000 sollte daher für 2026 nicht mehr als allgemeiner aktueller Grenzwert verwendet werden.

Polnisches Finanzministerium – VAT-Sätze und Schwellenwerte

Polnisches Finanzministerium – VAT-Befreiung für Kleinunternehmen

Schweiz

In der Schweiz gelten folgende Mehrwertsteuersätze:

  • 8,1% Normalsatz.
  • 2,6% reduzierter Satz.
  • 3,8% Sondersatz für Beherbergungsleistungen.

Die übliche Umsatzschwelle für eine obligatorische Mehrwertsteuerpflicht liegt bei CHF 100'000. Dabei sind die einschlägigen Regeln zum weltweiten Umsatz sowie gesetzliche Ausnahmen je nach Tätigkeit zu berücksichtigen.

Eidgenössische Steuerverwaltung – Mehrwertsteuersätze

Eidgenössische Steuerverwaltung – Mehrwertsteuerpflicht

Eine Schweizer Rechnung bedeutet nicht automatisch Schweizer Mehrwertsteuer

Die mehrwertsteuerliche Behandlung richtet sich nach der konkreten Transaktion und nicht allein nach der Adresse auf der Rechnung.

Für Waren, B2B-Dienstleistungen, Verkäufe an Privatkunden, Importe und Online-Geschäfte gelten unterschiedliche Regeln. Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft ermöglicht daher nicht automatisch, polnische Mehrwertsteuer durch den Schweizer Satz von 8,1% zu ersetzen, wenn eine Leistung weiterhin in Polen steuerbar ist.

Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sollte daher klar definiert werden:

  • Wer der Kunde ist.
  • Wo die Lieferung oder Leistung erfolgt.
  • Welche Gesellschaft Vertragspartei und Lieferant ist.
  • Wer als Importeur auftritt.
  • Welche Gesellschaft die Rechnung ausstellt.

Für fortgeführte Tätigkeiten in Polen ist zudem die schrittweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über KSeF im Jahr 2026 zu berücksichtigen, einschliesslich Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Polnisches Finanzministerium – Verpflichtendes KSeF

Zoll: Die Schweiz gehört nicht zum EU-Zollgebiet

Ein polnisches Unternehmen, das Waren in die Schweiz verkauft, muss zwischen Zollabgaben, Einfuhrmehrwertsteuer und Zollformalitäten unterscheiden.

Die Schweiz hat per 1. Januar 2024 die Zölle auf bestimmte Industrieprodukte abgeschafft.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Zollanmeldungen oder Einfuhrmehrwertsteuer entfallen.

Für landwirtschaftliche Produkte und andere ausgenommene Warengruppen gelten separate Vorschriften.

Für einen polnischen Hersteller oder Distributor sollten insbesondere folgende Punkte im Voraus geklärt werden:

  • Wer als Importeur in die Schweiz auftritt.
  • Wer die Einfuhrmehrwertsteuer trägt.
  • Welche Incoterms beziehungsweise Lieferbedingungen gelten.
  • Welche Schweizer Produktanforderungen einzuhalten sind.

Eine Schweizer Tochtergesellschaft kann Teil dieser Struktur sein, ihre Funktion sollte jedoch vor Aufnahme der Lieferungen klar definiert werden.

Schweizer Zoll – Abschaffung der Industriezölle

Führung einer Schweizer Gesellschaft bei Wohnsitz in Polen

Die Eintragung einer Gesellschaft in der Schweiz beantwortet nicht automatisch die Frage, wo das Unternehmen steuerlich ansässig ist oder in welchem Staat die Gewinne zu versteuern sind.

Vor Umsetzung der Struktur sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Wo die tatsächliche Geschäftsleitung und das operative Tagesgeschäft stattfinden.
  • Ob durch die Tätigkeiten eine Betriebsstätte oder andere steuerliche Präsenz im jeweils anderen Staat entsteht.
  • Wie Transaktionen zwischen verbundenen polnischen und Schweizer Unternehmen bepreist und dokumentiert werden.
  • Ob polnische CFC-Regeln oder Exit-Tax-Vorschriften relevant sein können.

Dabei handelt es sich um Prüfpunkte. Nicht jede Schweizer Gesellschaft im Eigentum eines polnischen Steuerresidenten unterliegt automatisch allen genannten Regelungen.

Ziel sollte eine Struktur sein, bei der Verträge, Management, Mitarbeiter, wirtschaftliche Risiken und ausgewiesene Gewinne der tatsächlichen Geschäftstätigkeit entsprechen.

Polnisches Finanzministerium – Grundlagen der Körperschaftsteuer

Polnisches Finanzministerium – CIT-Sätze und Sonderregelungen

Schweizer Bankkonten für Unternehmen mit polnischen Eigentümern

Das Thema Bankkonto sollte idealerweise vor der Gründung geprüft werden und nicht erst, nachdem die Gesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen wurde.

Ein Kapitaleinzahlungskonto und ein operatives Geschäftskonto erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Bei einer Bargründung wird das Gesellschaftskapital zunächst auf ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt. Die Bank stellt anschliessend die für die Gründung benötigte Bestätigung aus.

Nach der Eintragung der Gesellschaft und Abschluss der bankinternen Anforderungen kann das Kapital auf das operative Firmenkonto übertragen werden.

Das einbezahlte Kapital bleibt Vermögen der Gesellschaft. Es ist weder eine Gründungsgebühr noch steht es automatisch dem Gesellschafter für private Zwecke zur Verfügung.

UBS – Kapitaleinzahlungskonto

Für die Kontoeröffnung sollte eine klare Darstellung des Geschäftsmodells sowie eine vollständige Dokumentation vorbereitet werden, insbesondere zu:

  • Eigentümerstruktur.
  • Identität der wirtschaftlich Berechtigten und Organe.
  • Steuerwohnsitz.
  • Herkunft der Mittel.
  • Erwarteten Transaktionen.
  • Wesentlichen Kunden und Lieferanten.

Eine zentrale Frage, auf die bereits vor dem Bankgespräch eine schlüssige Antwort vorliegen sollte, lautet: Warum benötigt dieses Unternehmen eine Schweizer Gesellschaft und ein Schweizer Bankkonto?

Die Kontoeröffnung unterliegt immer der Prüfung und Entscheidung der jeweiligen Bank. Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft garantiert daher nicht automatisch die Eröffnung eines Bankkontos.

Praktischer Ablauf einer Schweizer Firmengründung

Der Prozess sollte nicht nur auf die rechtliche Eintragung ausgerichtet sein, sondern auch darauf, dass die Gesellschaft anschliessend tatsächlich operativ funktionieren kann.

  • Geschäftsmodell definieren: Tätigkeiten der Schweizer Gesellschaft und deren Verhältnis zum polnischen Unternehmen festlegen.
  • Rechtsform wählen: GmbH oder AG, Eigentümerstruktur, Kapital und Governance beurteilen.
  • Schweizer Präsenz organisieren: Domiziladresse, lokale Vertretung und gegebenenfalls Büro oder Arbeitsplatz sicherstellen.
  • Banking und Gründung vorbereiten: Eigentümerdokumentation, Kapitaleinzahlung, notarielle Dokumente und Handelsregistereintragung koordinieren.
  • Laufende Administration aufsetzen: Mehrwertsteuer, Buchhaltung, Payroll, Versicherungen, Verträge und gegebenenfalls branchenspezifische Bewilligungen prüfen.

Das Gesellschaftskapital sollte separat von professionellen Gründungskosten und laufenden Betriebskosten budgetiert werden.

Der Zeitbedarf hängt unter anderem von der Qualität der Unterlagen, der Eigentümerstruktur und der Bankprüfung ab. Eine fixe Frist von der Gründung bis zur vollständigen operativen Einsatzfähigkeit sollte daher nicht pauschal garantiert werden.

Schweizer KMU-Portal – Gründung einer GmbH

Schweizer KMU-Portal – Gründung einer AG

Können polnische Unternehmer in die Schweiz ziehen?

Polnische Staatsangehörige fallen grundsätzlich unter das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den EU-/EFTA-Staaten.

Der Besitz einer Schweizer Gesellschaft und das Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, sind jedoch zwei unterschiedliche Themen.

Das konkrete Verfahren hängt davon ab, ob die betreffende Person:

  • Angestellt tätig sein wird.
  • Tatsächlich selbständig erwerbstätig ist.
  • Vorübergehend grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringt.
  • Aus einem anderen Grund Wohnsitz in der Schweiz nimmt.

Bestimmte vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen können unter ein Meldeverfahren fallen. Dieses ist jedoch nicht mit einem uneingeschränkten Recht auf dauerhaften Aufenthalt und Geschäftstätigkeit in der Schweiz gleichzusetzen.

Bei einer geplanten Verlagerung des Wohnsitzes sollten Gesellschaftsstruktur, Aufenthaltsrecht, persönliche Besteuerung und Sozialversicherung gemeinsam geprüft werden.

Staatssekretariat für Migration – EU-/EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz

Staatssekretariat für Migration – Meldeverfahren

Häufig gestellte Fragen

Kann ein polnischer Staatsangehöriger 100% einer Schweizer Gesellschaft halten?

Grundsätzlich ja. Bei einer normalen GmbH oder AG ist kein Schweizer Mitgesellschafter erforderlich.

Die Anforderungen an die Vertretung durch eine in der Schweiz wohnhafte Person sowie allfällige branchenspezifische Vorschriften müssen jedoch eingehalten werden.

Muss ich selbst in die Schweiz ziehen?

Nein. Allein der Besitz einer Schweizer Gesellschaft verpflichtet nicht zu einem Umzug in die Schweiz.

Die lokale Vertretung, der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung und die grenzüberschreitende steuerliche Situation müssen jedoch korrekt strukturiert werden.

Sollte ich eine GmbH oder eine AG wählen?

Die Entscheidung hängt vom Kapitalbedarf, der Eigentümerstruktur, der Governance und möglichen Investoren ab.

Eine GmbH eignet sich häufig für inhabergeführte Unternehmen.

Eine AG kann insbesondere bei einer komplexeren Aktionärsstruktur, geplanten Investoren oder künftigen Eigentümerwechseln vorteilhaft sein.

Kann ich mein polnisches Unternehmen behalten?

Ja. Eine Schweizer Gesellschaft kann parallel zu einem bestehenden polnischen Unternehmen betrieben werden.

Die Funktionen beider Gesellschaften, ihre Verträge und Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sollten jedoch klar dokumentiert und steuerlich geprüft werden.

Senkt eine Schweizer Gesellschaft automatisch meine Steuern?

Nein.

Eine polnische Gesellschaft, die die Voraussetzungen für den 9%-CIT-Satz erfüllt, kann beispielsweise einen niedrigeren nominalen Unternehmenssteuersatz haben als eine Schweizer Gesellschaft.

Entscheidend ist daher die Gesamtstruktur und nicht nur ein einzelner Steuersatz.

Garantiert eine Schweizer Gesellschaft ein Schweizer Bankkonto?

Nein.

Die Bank prüft jede Kontoeröffnung separat. Ein nachvollziehbares Geschäftsmodell und vollständige Unterlagen sind wichtig, die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der jeweiligen Bank.

Gründen Sie Ihr Schweizer Unternehmen mit Alpine Capital

Eine erfolgreiche Schweizer Struktur erfordert mehr als nur die Eintragung im Handelsregister.

Entscheidend ist das Zusammenspiel von Gesellschaftsstruktur, Banking, lokaler Vertretung und laufender Administration.

Alpine Capital GmbH mit Sitz in Wollerau unterstützt internationale Unternehmer bei der Gründung und dem Betrieb von Schweizer Gesellschaften.

Für polnische Unternehmer und Unternehmen kann die Unterstützung unter anderem umfassen:

  • Gründung einer Schweizer GmbH oder AG und Koordination des gesamten Gründungsprozesses.
  • Unterstützung bei Kapitaleinzahlungskonten und operativen Firmenkonten.
  • Schweizer Resident Director- oder Management-Mandate, vorbehaltlich Mandatsannahme.
  • Domiziladressen, Arbeitsplätze und Büros in Wollerau.
  • Koordination von Buchhaltung, Administration und weiterer professioneller Beratung.

Unabhängig davon, ob eine Schweizer Tochtergesellschaft, ein Markteintritt oder eine breitere Verlagerung von Unternehmensfunktionen geplant ist, sollte die Struktur immer vom tatsächlichen Geschäftsmodell ausgehen.

Kontaktieren Sie Alpine Capital mit einer kurzen Beschreibung Ihres Geschäftsmodells, der Eigentümerstruktur, Ihrer Zielmärkte und der geplanten Aktivitäten in der Schweiz.

Alpine Capital GmbH Wollerau, Switzerland team@alpinecapital.ch www.alpinecapital.ch

Offizielle und ergänzende Quellen

Wirtschaftsbeziehungen und Firmengründung

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten – Beziehungen Schweiz–Polen

Schweizer KMU-Portal – Unternehmensgründung durch ausländische Staatsangehörige

Polnisches Unternehmensportal – Gesellschaftsformen

Steuern, Mehrwertsteuer und Zoll

Polnisches Finanzministerium – CIT-Sätze und Schwellenwerte

Polnisches Finanzministerium – VAT-Sätze und Schwellenwerte

Eidgenössische Steuerverwaltung – Mehrwertsteuerpflicht

Eidgenössische Steuerverwaltung – Polen

Schweizer Zoll – Abschaffung der Industriezölle

Die in den einzelnen Abschnitten genannten Unternehmen und historischen Persönlichkeiten dienen ausschliesslich als Beispiele für wirtschaftliche oder historische Verbindungen zwischen Polen und der Schweiz.

Ihre Erwähnung bedeutet nicht, dass diese Unternehmen, Organisationen oder Personen Kunden oder Partner von Alpine Capital sind oder die Dienstleistungen von Alpine Capital empfehlen.

Dieser Leitfaden dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Grenzüberschreitende Strukturen sollten vor ihrer Umsetzung sowohl nach Schweizer als auch nach polnischem Recht geprüft werden.

Diese Einordnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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