Firmengründung in der Schweiz für Unternehmer aus Kasachstan: AG, GmbH, Steuern, MWST und Bankkonten. Begleitung durch Alpine Capital.

Firmengründung in der Schweiz für Unternehmer aus Kasachstan

Firmengründung in der Schweiz für Unternehmer aus Kasachstan

Staatsangehörige und Unternehmen aus Kasachstan können grundsätzlich eine Schweizer GmbH oder AG gründen und sämtliche Gesellschaftsanteile halten. Ein Umzug in die Schweiz ist dafür normalerweise nicht erforderlich. Die Gesellschaft benötigt jedoch einen Schweizer Geschäftssitz und muss durch eine entsprechend vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Für Unternehmer aus Almaty, Astana oder anderen Städten Kasachstans kann eine Schweizer Gesellschaft unterschiedliche Aufgaben übernehmen: internationalen Handel, regionale Vertriebsaktivitäten, das Halten von Beteiligungen oder den Ausbau eines Dienstleistungsunternehmens. Welche Struktur geeignet ist, hängt von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit, dem Ort der Entscheidungsfindung und den benötigten Bankbeziehungen ab.

Alpine Capital begleitet die Firmengründung, die Vorbereitung von Bankanträgen, die Organisation der lokalen Vertretung und den betrieblichen Aufbau in der Schweiz. Unser Standort ist Wollerau im Kanton Schwyz.

Offizielles Schweizer KMU-Portal — Unternehmensgründung durch Angehörige von Drittstaaten

Alpine Capital — Firmengründung in der Schweiz

Schweiz und Kasachstan: gewachsene Wirtschaftsbeziehungen

Kasachstan ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz unter den fünf zentralasiatischen Republiken. Die gemeinsame Wirtschaftskommission beider Länder tagt seit 1999 regelmässig und bietet einen etablierten Rahmen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Für Unternehmer geht diese Verbindung über diplomatische Beziehungen hinaus. Mehrere grosse Unternehmensgruppen mit Bezug zu Kasachstan haben Schweizer Gesellschaften gegründet, die konkrete kommerzielle Aufgaben übernehmen, insbesondere im Rohstoffhandel und im internationalen Vertrieb.

Daraus folgt nicht, dass jedes Unternehmen seine Tätigkeit in die Schweiz verlagern sollte. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Schweizer Gesellschaft eine klar definierte Funktion neben dem bestehenden Geschäft in Kasachstan übernehmen kann, ohne dieses vollständig zu ersetzen.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten — Bilaterale Beziehungen Schweiz–Kasachstan

Unternehmen aus Kasachstan mit einer tatsächlichen Präsenz in der Schweiz

KazMunayGas Trading AG: eine Handelsgesellschaft im Tessin

KazMunayGas Trading AG ist eine Schweizer Gesellschaft im vollständigen Eigentum von National Company KazMunayGas JSC. Sie wurde 2004 gegründet, unterhält ein Büro in Paradiso im Kanton Tessin und übernimmt Handelsfunktionen innerhalb der Unternehmensgruppe.

Dies ist ein konkretes Beispiel dafür, wie eine Unternehmensgruppe aus Kasachstan eine Schweizer juristische Person für internationale Geschäfte einsetzt. Es handelt sich nicht lediglich um den Verkauf von Produkten in die Schweiz über einen unabhängigen Vertriebspartner.

KazMunayGas Trading AG — Offizielle Unternehmenswebsite

TH Kazakatom AG: die Schweizer Tochtergesellschaft von Kazatomprom in Zug

TH Kazakatom AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von NAC Kazatomprom JSC. Das Unternehmen wurde 2016 gegründet und hat seinen Sitz in Zug. Zu seinen angegebenen Tätigkeitsbereichen gehören der Handel mit Produkten des nuklearen Brennstoffkreislaufs, kritischen mineralischen Rohstoffen und seltenen Metallen.

Für Unternehmer aus Kasachstan, die eine Schweizer Vertriebs- oder Handelsgesellschaft prüfen, ist dies ein weiteres dokumentiertes Beispiel einer Tochtergesellschaft mit einer klaren Funktion innerhalb einer internationalen Gruppe.

TH Kazakatom AG — Offizielle Unternehmenswebsite

ERG Sales AG: Schweizer Vertrieb innerhalb einer mit Kasachstan verbundenen Gruppe

Eurasian Resources Group führt ERG Sales AG in der Schweiz als Vertriebskontakt für ihr Kupfergeschäft auf. Die veröffentlichte Adresse befindet sich in Steinhausen im Kanton Zug.

Dabei ist eine genaue Einordnung wichtig: ERG ist eine internationale Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Luxemburg und umfangreichen Aktivitäten in Kasachstan. Die Muttergesellschaft ist somit nicht in Kasachstan ansässig. Die Schweizer Vertriebsgesellschaft ist dennoch ein relevantes Beispiel für die Verbindung zwischen dem Rohstoffsektor Kasachstans und dem Schweizer Wirtschaftsstandort.

ERG — Kupfergeschäft und Schweizer Vertriebskontakt

Wie sieht es mit Konsumgütermarken aus Kasachstan aus?

Die am besten dokumentierten Beispiele in diesem Beitrag betreffen Industriegruppen und den Handel zwischen Unternehmen, nicht den breiten Einzelhandelsmarkt.

Dass ein Produkt in die Schweiz geliefert werden kann, auf einer Messe vorgestellt oder von einem unabhängigen Importeur verkauft wird, bedeutet noch nicht, dass der Hersteller eine eigene Schweizer Tochtergesellschaft besitzt. Ebenso wenig belegen solche Aktivitäten für sich allein einen bedeutenden Marktanteil.

Für eine Marke aus Kasachstan stellt sich deshalb zunächst die Frage nach dem passenden Markteintrittsmodell: direkter Export, Zusammenarbeit mit einem lokalen Vertriebspartner oder eine eigene Schweizer Vertriebsgesellschaft.

Die Firmengründung sollte das gewählte Geschäftsmodell unterstützen und nicht an die Stelle einer Markteintrittsstrategie treten.

Persönlichkeiten zwischen kasachischer Kultur und der Schweiz

Sandi Toka Nova: eine in Almaty geborene Cellistin im Zürcher Kulturleben

Die Cellistin Sandi Toka Nova wurde in Almaty geboren und zog im Jahr 2000 in die Schweiz. Sie ist Gründerin und künstlerische Leiterin des Benefiz-Festivals Zürich und tritt als Mitglied von SwissDuo auf.

Ihr Werdegang zeigt eine weitere Seite der Verbindung zwischen beiden Ländern: Menschen aus Kasachstan bauen sich in der Schweiz durch Musik, Zusammenarbeit und kulturelle Initiativen eine langfristige berufliche Präsenz auf.

Sandi Toka Nova — Offizielle Website und Biografie

SwissDuo — Künstlerbiografien

Saadet Türköz: eine Zürcher Künstlerin mit kasachischen Wurzeln

Die Sängerin und Improvisationskünstlerin Saadet Türköz wurde in Istanbul als Tochter kasachischer Flüchtlinge geboren und lebt in Zürich. In ihrer Arbeit verbindet sie kasachische und türkische Musiktraditionen.

Im Jahr 2026 zeichnete sie der Kanton Zürich mit seinem Kulturpreis aus. Sie ist damit ein besonders anschauliches Beispiel für eine Künstlerin mit kasachischen Wurzeln, deren Beitrag zum Schweizer Kulturleben offiziell gewürdigt wurde.

Dabei sollten Herkunft, Geburtsort, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit nicht gleichgesetzt werden. Ihre kasachischen Wurzeln und ihr Beitrag zur Schweizer Kultur sind dokumentiert, ohne dass daraus eine Aussage über ihre Staatsangehörigkeit abgeleitet werden muss.

Saadet Türköz — Offizielle Biografie

Kanton Zürich — Kulturpreis und Auszeichnung 2026

Die genannten Unternehmen und Persönlichkeiten dienen als unabhängige Beispiele. Ihre Erwähnung bedeutet weder, dass sie Kunden von Alpine Capital sind, noch dass sie unsere Dienstleistungen empfehlen.

Rechtsformen im Vergleich: Schweiz und Kasachstan

LLP / ТОО / ЖШС in Kasachstan und Schweizer GmbH

Die Limited Liability Partnership in Kasachstan, häufig als LLP, ТОО oder ЖШС bezeichnet, ist in ihrer wirtschaftlichen Funktion grundsätzlich mit einer Schweizer GmbH vergleichbar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nicht identisch.

Insbesondere darf der englische Begriff partnership nicht automatisch so verstanden werden, dass eine LLP aus Kasachstan steuerlich wie eine Personengesellschaft in einem anderen Land behandelt wird.

Nach dem allgemeinen gesetzlichen Grundsatz beträgt das Mindeststammkapital einer LLP in Kasachstan 100 monatliche Berechnungsindizes, auf Englisch Monthly Calculation Index oder MCI. Für Gesellschaften, die die Voraussetzungen eines Kleinunternehmens erfüllen, gilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmen ein Mindestkapital von null.

Eine Schweizer GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000, das vollständig einbezahlt werden muss. Sie ist eine eigenständige juristische Person. Ihre Gesellschafter werden im öffentlichen Handelsregister eingetragen. Die Gründung erfordert eine öffentliche Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.

Für ein inhabergeführtes internationales Unternehmen ist die GmbH häufig eine sinnvolle Ausgangsoption: Die Eigentumsverhältnisse sind klar ersichtlich, und die Kapitalanforderungen liegen unter denen einer Schweizer AG.

Kasachstan — Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung

Offizielles Schweizer KMU-Portal — GmbH

JSC / АО / АҚ in Kasachstan und Schweizer AG

Eine Aktiengesellschaft in Kasachstan ist in ihrer gesellschaftsrechtlichen Funktion grundsätzlich mit einer Schweizer AG vergleichbar.

Das allgemeine Mindestkapital einer JSC in Kasachstan beträgt 50'000 MCI. Für regulierte Tätigkeiten können zusätzliche oder besondere Anforderungen gelten.

Eine Schweizer AG benötigt ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt werden. Insgesamt muss die Einzahlung mindestens CHF 50'000 betragen.

Eine AG kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn mehrere Investoren beteiligt werden sollen, spätere Eigentümerwechsel vorgesehen sind oder eine Holdingstruktur aufgebaut werden soll.

Die Aktionäre einer AG werden grundsätzlich nicht im öffentlichen Handelsregister aufgeführt. Das bedeutet jedoch keine Anonymität: Angaben zu Eigentümern und wirtschaftlich Berechtigten bleiben für die Gesellschaft, Banken und zuständigen Behörden relevant.

KAZAKH INVEST — Registrierung juristischer Personen

Offizielles Schweizer KMU-Portal — AG

Einzelunternehmer in Kasachstan und Schweizer Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmertum in Kasachstan, häufig als IP bezeichnet, hat mit dem Schweizer Einzelunternehmen eine funktional vergleichbare Rechtsform. Beide sollten nicht mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung verwechselt werden.

Für ein Schweizer Einzelunternehmen ist kein festes Mindestkapital vorgeschrieben. Der Inhaber haftet jedoch persönlich für die geschäftlichen Verpflichtungen.

Wer als Staatsangehöriger Kasachstans in der Schweiz selbständig arbeiten möchte, muss zusätzlich die ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Zulässigkeit der selbständigen Erwerbstätigkeit prüfen.

Ein Einzelunternehmen ist deshalb nicht automatisch eine unkomplizierte Alternative zu einer AG oder GmbH mit ausländischem Eigentümer.

Offizielles Schweizer KMU-Portal — Einzelunternehmen

Lokale Vertretung und Gesellschaftskapital sind unterschiedliche Anforderungen

Eine Schweizer AG oder GmbH muss durch eine entsprechend berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Dafür muss der Gründer weder Gesellschaftsanteile abgeben noch einen Schweizer Staatsangehörigen als Miteigentümer aufnehmen. Entscheidend sind rechtswirksame Vertretungs- und Zeichnungsregelungen.

Bei einer Bargründung wird das erforderliche Kapital normalerweise vor der Handelsregistereintragung auf ein Kapitaleinzahlungskonto überwiesen.

Nach der Gründung wird es gemäss dem Freigabeverfahren der Bank für die Gesellschaft verfügbar. Es handelt sich um Gesellschaftsvermögen: nicht um eine Gründungsgebühr und auch nicht um Geld, das der Eigentümer frei für private Zwecke entnehmen darf.

Gewinnsteuern: Schweiz und Kasachstan im Jahr 2026

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Kasachstan beträgt 20 %

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Kasachstan beträgt 2026 weiterhin 20 %. Für bestimmte Branchen gelten andere Sätze. Unternehmen, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können zudem besondere Steuerregime nutzen.

Staatliche Steuerverwaltung Kasachstans — Änderungen bei der Körperschaftsteuer ab 2026

In der Schweiz sind Kanton und Gemeinde entscheidend

Die Schweizer Gewinnsteuer setzt sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen. Der gesetzliche Bundessteuersatz von 8,5 % entspricht daher nicht der gesamten Steuerbelastung einer Gesellschaft.

Für eine beispielhafte ordentlich besteuerte Gesellschaft in Wollerau lässt sich die Belastung 2026 anhand des Bundessteuersatzes, der einfachen Gewinnsteuer des Kantons Schwyz von 1,95 % und des für Wollerau veröffentlichten Steuerfusses von 237 % veranschaulichen.

Unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Gewinnsteuern ergibt sich daraus eine effektive Gewinnsteuerbelastung von ungefähr 11,60 % des Gewinns vor Steuern.

Die Berechnung lautet: (8,5 % + 1,95 % × 2,37) ÷ (1 + 8,5 % + 1,95 % × 2,37).

Bei einem Gewinn vor Steuern von CHF 100'000 entspricht dies einer ordentlichen Gewinnsteuer von ungefähr CHF 11'600.

Dies ist eine Modellrechnung und keine verbindliche steuerliche Beurteilung. Sie setzt voraus, dass der Gewinn in Wollerau steuerbar ist. Nicht berücksichtigt sind besondere Entlastungen, Auswirkungen von Kapital- oder Mindeststeuern, Steuern auf Ebene der Eigentümer sowie Anpassungen im Rahmen der internationalen Mindestbesteuerung.

Für grosse internationale Unternehmensgruppen im Anwendungsbereich der OECD-Mindestbesteuerung ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Ein niedriger ordentlicher kantonaler Steuersatz setzt die Mindestbesteuerung von 15 % für betroffene Gruppen nicht ausser Kraft. Die Regeln betreffen grundsätzlich Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Millionen.

Offizielles Schweizer KMU-Portal — Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Kanton Schwyz — Besteuerung juristischer Personen

Kanton Schwyz — Offizielle Steuerfusstabelle 2026

Eidgenössisches Finanzdepartement — OECD-Mindestbesteuerung

Vereinfachte Besteuerung in Kasachstan und AIFC-Vorteile berücksichtigen

Unternehmen in Kasachstan, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können 2026 das Sondersteuerregime auf Grundlage einer vereinfachten Steuererklärung anwenden. Der Basissatz beträgt 4 % der massgeblichen Einnahmen. Lokale Anpassungen und gesetzliche Einschränkungen sind zu berücksichtigen.

Dieser Satz lässt sich nicht unmittelbar mit einem Steuersatz auf den Nettogewinn vergleichen, da sich die Bemessungsgrundlagen unterscheiden.

Die Berechtigung hängt unter anderem von Einnahmen, Tätigkeit und Eigentümerstruktur ab. Nach den offiziellen Erläuterungen sind beispielsweise juristische Personen ausgeschlossen, an denen andere juristische Personen mit mehr als 25 % beteiligt sind.

Wird eine Schweizer Holdinggesellschaft als Eigentümerin eines bestehenden Unternehmens in Kasachstan eingesetzt, kann dies deshalb dessen Berechtigung zur vereinfachten Besteuerung beeinflussen. Diese Folgen sollten vor einer Umstrukturierung geprüft werden.

Teilnehmer des Astana International Financial Centre, kurz AIFC, können ebenfalls bestimmte Steuerbefreiungen für qualifizierende Tätigkeiten beanspruchen. Dabei handelt es sich um an Voraussetzungen gebundene Vorteile und nicht um eine pauschale Steuerbefreiung für jedes im AIFC registrierte Unternehmen.

Sinnvoll ist deshalb ein Vergleich der gesamten Steuerbelastung und laufenden Kosten der tatsächlichen Struktur – nicht lediglich die Gegenüberstellung von 20 % in Kasachstan und einem niedrigeren Schweizer Steuersatz.

Kasachstan — Vereinfachtes Steuerregime 2026

AIFC — Steuerregime und Voraussetzungen

Mehrwertsteuer: 16 % in Kasachstan und 8,1 % in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mehrwertsteuer-Normalsatz in Kasachstan 16 %. Ältere Informationen mit einem Satz von 12 % sollten für die aktuelle Planung nicht mehr verwendet werden.

Die allgemeine Schwelle für die obligatorische Registrierung liegt bei 10'000 MCI. Bei einem MCI von KZT 4'325 im Jahr 2026 entspricht dies KZT 43'250'000. Die jeweils geltenden Registrierungsvorschriften und Ausnahmen sind gesondert zu berücksichtigen.

In der Schweiz beträgt der MWST-Normalsatz 8,1 %. Daneben gelten ein reduzierter Satz von 2,6 % sowie ein Sondersatz von 3,8 % für Beherbergungsleistungen.

Für gewöhnliche Unternehmen liegt die allgemeine Registrierungsschwelle bei CHF 100'000 massgeblichem Jahresumsatz weltweit. Entscheidend sind somit nicht ausschliesslich Umsätze mit Schweizer Kunden. Von der Steuer ausgenommene Leistungen und besondere Konstellationen müssen separat beurteilt werden.

Eine Schweizer Gesellschaft ersetzt nicht einfach die kasachische Mehrwertsteuer von 16 % auf jeder Rechnung durch 8,1 % Schweizer MWST.

Die Behandlung hängt von der Art der Lieferung oder Dienstleistung, dem Kunden, dem Leistungsort, den Einfuhrverhältnissen und einem möglichen Reverse-Charge-Verfahren ab. Ausfuhren können anders behandelt werden als Inlandumsätze. Zudem ist abzugsfähige Vorsteuer nicht zwingend ein endgültiger Kostenfaktor.

Bei einer Handelsgesellschaft sollten deshalb zuerst Warenbewegungen und Rechnungswege dargestellt werden, bevor die Gesellschaftsstruktur festgelegt wird.

Staatliche Steuerverwaltung Kasachstans — Mehrwertsteuerregeln und Steuersätze

Eidgenössische Steuerverwaltung — Schweizer MWST-Sätze

Eidgenössische Steuerverwaltung — Mehrwertsteuerpflicht

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit — Mehrwertsteuer bei Ausfuhren

Dividenden und grenzüberschreitende Beteiligungen separat prüfen

Zwischen der Schweiz und Kasachstan besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es ist für grenzüberschreitende Einkünfte relevant, macht aber nicht jede Zahlung automatisch steuerfrei und beseitigt auch nicht sämtliche Deklarations- oder Verfahrenspflichten.

Dividenden Schweizer Gesellschaften unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35 %. Berechtigte Empfänger können je nach Konstellation und anwendbarem Verfahren eine abkommensrechtliche Entlastung oder Rückerstattung beanspruchen.

Der ursprüngliche Steuerabzug darf deshalb nicht mit der endgültigen Belastung nach Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens gleichgesetzt werden.

Für in Kasachstan steuerlich ansässige Eigentümer sind ausserdem Meldepflichten für ausländische Gesellschaften, Vorschriften zu kontrollierten ausländischen Unternehmen und die Besteuerung ausländischer Einkünfte zu prüfen.

Der Gewinnsteuersatz einer Schweizer Gesellschaft ist somit nicht automatisch identisch mit der endgültigen weltweiten Steuerbelastung ihres Eigentümers.

Eidgenössische Steuerverwaltung — Kasachstan: Abkommen und Rückerstattung

Eidgenössische Steuerverwaltung — Verrechnungssteuer

Kasachstan — Steuergesetzbuch

Schweizer Bankkonten für Unternehmer aus Kasachstan

Die Bankfähigkeit eines Vorhabens sollte bereits bei der Planung der Gesellschaft berücksichtigt werden und nicht erst nach der Eintragung ins Handelsregister.

Schweizer Banken müssen ihre Kunden und die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten erfüllen. Ein gut vorbereiteter Antrag erläutert das Geschäftsmodell, die Eigentümerstruktur, die Mittelherkunft und die vorgesehenen Transaktionen nachvollziehbar und widerspruchsfrei.

Zur Vorbereitung gehören typischerweise:

  • Identitätsnachweise sowie Angaben zu Wohnsitz und steuerlicher Ansässigkeit der relevanten Eigentümer und Zeichnungsberechtigten.
  • Eine Darstellung der Beteiligungsstruktur einschliesslich der Unterlagen einer allfälligen Muttergesellschaft in Kasachstan.
  • Eine Beschreibung der Tätigkeit, der wichtigsten Märkte, Kunden und Lieferanten.
  • Nachweise zur Herkunft des Gründungskapitals und geeignete finanzielle Unterlagen.
  • Angaben zu erwartetem Umsatz, Zahlungsvolumen, Währungen und den beteiligten Ländern.

Ein Kapitaleinzahlungskonto und ein operatives Geschäftskonto erfüllen unterschiedliche Zwecke. Die Zusage für das erste Konto bedeutet nicht automatisch, dass auch das zweite genehmigt wird.

Branche, Geschäftspartner, Zahlungswege und die Kundenpolitik der jeweiligen Bank spielen eine wichtige Rolle.

Alpine Capital hilft bei der Einschätzung des Bankprofils, der Zusammenstellung der Unterlagen sowie der Koordination von Anträgen und Rückfragen. Die Entscheidung über die Kontoeröffnung liegt bei der Bank.

FINMA — Geldwäschereibekämpfung und Sorgfaltspflichten

Alpine Capital — Begleitung bei Schweizer Bankkonten

Weitere wichtige Unterschiede vor der Firmengründung

Gesellschaftseigentum ist keine Aufenthaltsbewilligung

Staatsangehörige Kasachstans können grundsätzlich eine Schweizer Gesellschaft besitzen, ohne in der Schweiz zu wohnen.

Ein Umzug und die Tätigkeit für die eigene Gesellschaft sind davon getrennte Fragen. Sie unterliegen den ausländerrechtlichen Vorschriften und den Regeln über die Erwerbstätigkeit.

Eine AG oder GmbH verschafft ihrem Eigentümer nicht automatisch eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung.

Offizielles Schweizer KMU-Portal — Gründer aus Drittstaaten

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union

Eine Schweizer Gesellschaft ist keine EU-Gesellschaft. Bei Geschäften mit EU-Staaten müssen Zollverfahren, Einfuhrumsatzsteuer, Produktanforderungen und branchenspezifische Marktzugangsregeln gesondert geprüft werden.

Die Gründung in der Schweiz sollte deshalb nicht als automatischer Zugang zum gesamten EU-Markt verstanden werden.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten — Einfuhr- und Zollbestimmungen EU/EFTA

Devisenrechtliche Pflichten in Kasachstan können weiterbestehen

Die Einzahlung von Kapital in eine Schweizer Gesellschaft, die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens oder die Eröffnung eines ausländischen Kontos können in Kasachstan Registrierungs- oder Meldepflichten auslösen.

Welche Regeln anwendbar sind, hängt vom Investor und von der konkreten Transaktion ab. Die Prüfung sollte vor der Überweisung erfolgen.

Nationalbank Kasachstans — Kapitalverkehr und Registrierung

Eine Schweizer Gesellschaft macht ein Produkt nicht automatisch «Swiss Made»

Ein Hersteller aus Kasachstan kann eine Schweizer Vertriebsgesellschaft gründen, ohne dass sich dadurch die Herkunft seiner Produkte ändert.

Die Verwendung schweizerischer Herkunftsangaben und des Schweizerkreuzes unterliegt eigenständigen Vorschriften. Ein Schweizer Geschäftssitz allein rechtfertigt keine uneingeschränkte Vermarktung als Schweizer Produkt.

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum — Swissness-Regeln

Ein laufendes Unternehmen budgetieren, nicht nur die Gründung

Ein realistisches Budget berücksichtigt neben der Gründung auch die lokale Vertretung, eine geeignete Adresse oder Arbeitsumgebung, Buchhaltung, Steuerdeklarationen, Bankdienstleistungen und gegebenenfalls Personal.

Je nach Tätigkeit können Bewilligungen und spezialisierte Unterstützung bei regulatorischen Anforderungen notwendig sein.

Die Gesellschaftsstruktur sollte widerspiegeln, wo Entscheidungen getroffen, Leistungen erbracht und wirtschaftliche Risiken gesteuert werden. Eine Geschäftsadresse oder eine lokal zeichnungsberechtigte Person allein belegt nicht, dass sämtliche Gewinne einer internationalen Gruppe der Schweiz zuzuordnen sind.

Wie Alpine Capital Unternehmer aus Kasachstan begleitet

Alpine Capital koordiniert die Schweizer Seite Ihres Vorhabens. Dadurch müssen Sie die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen nicht allein organisieren.

Abhängig vom vereinbarten Mandat kann die Begleitung folgende Leistungen umfassen:

  • Auswahl und Gründung einer AG oder GmbH sowie Koordination mit Notariat und Handelsregister.
  • Organisation einer geeigneten Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz und angemessener Unternehmensführung.
  • Vorbereitung der Anträge für Kapitaleinzahlungs- und Geschäftskonten.
  • Organisation einer Geschäftsadresse oder Arbeitsumgebung in Wollerau.
  • Koordination von Buchhaltung, Mehrwertsteuer, Steuerberatung und weiteren Fachpersonen.

Am Anfang steht Ihr Geschäft: Was verkauft das Unternehmen? Wer sind die Eigentümer? Wo befinden sich Kunden und Lieferanten? Welche Aufgabe soll die Schweizer Gesellschaft übernehmen?

Auf dieser Grundlage werden Beteiligungsstruktur, benötigte Unterlagen, Bankanforderungen und Umsetzungsbudget festgelegt – bevor unnötige Gesellschaften oder Kosten entstehen.

Mehr über die Firmengründung mit Alpine Capital

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Schweizer Firma besitzen und weiterhin in Kasachstan wohnen?

Grundsätzlich ja. Das Eigentum an einer Schweizer AG oder GmbH setzt normalerweise keinen Schweizer Wohnsitz des Aktionärs oder Gesellschafters voraus.

Die Gesellschaft benötigt dennoch den erforderlichen Schweizer Geschäftssitz und eine ordnungsgemässe lokale Vertretung. Die Pflichten des Eigentümers in Kasachstan sind separat zu beurteilen.

Sollte ich eine GmbH oder eine AG wählen?

Massgeblich sind Eigentümerstruktur, verfügbares Kapital, Unternehmensführung und Zukunftspläne.

Eine GmbH ist häufig eine praktische Lösung für ein inhabergeführtes Unternehmen. Eine AG kann besser geeignet sein, wenn Investoren aufgenommen oder spätere Eigentümerwechsel erleichtert werden sollen. Eine allgemein überlegene Rechtsform gibt es nicht.

Kann meine bestehende LLP in Kasachstan die Schweizer Gesellschaft besitzen?

Eine ausländische juristische Person kann grundsätzlich Gesellschafterin oder Aktionärin einer Schweizer Gesellschaft sein.

Dafür sind geeignete Unternehmensunterlagen und eine transparente Beteiligungsstruktur erforderlich. Gruppenstruktur, Finanzierung und steuerliche Folgen sollten in beiden Ländern geprüft werden.

Garantiert die Firmengründung ein Schweizer Bankkonto?

Nein. Die Bank entscheidet eigenständig über die Aufnahme der Geschäftsbeziehung.

Wer Unterlagen zu Geschäftstätigkeit, Eigentümern und Mittelherkunft bereits vor der Gründung vorbereitet, kann mögliche Hindernisse früher erkennen.

Ist die Schweiz steuerlich immer günstiger?

Nein. Der Vergleich hängt vom steuerbaren Gewinn, dem Schweizer Standort, dem anwendbaren Steuerregime in Kasachstan, der Besteuerung des Eigentümers und den laufenden Kosten ab.

Eine Schweizer Gesellschaft sollte eine tatsächliche geschäftliche Aufgabe erfüllen und zugleich wirtschaftlich sinnvoll sein.

Gründen Sie Ihr Schweizer Unternehmen mit Alpine Capital

Planen Sie eine internationale Handelsgesellschaft, einen Vertrieb für europäische Kunden oder eine Unternehmensstruktur ergänzend zu Ihrem bestehenden Geschäft in Kasachstan?

Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Alpine Capital. Wir begleiten die Firmengründung, die Organisation der Schweizer Vertretung, die Vorbereitung der Bankanträge und die praktischen Schritte zum Aufbau der Geschäftstätigkeit.

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, der Eigentümerstruktur, des erwarteten Umsatzes und der geplanten Präsenz in der Schweiz. Wir beurteilen das vorgesehene Modell und erläutern die nächsten Schritte, die erforderlichen Unterlagen und die zu erwartenden Kosten.

Vertrauliches Erstgespräch mit Alpine Capital anfragen

[E-Mail an team@alpinecapital.ch](mailto:team@alpinecapital.ch)

Offizielle und ergänzende Quellen

Die Unternehmensbeispiele und Künstlerbiografien sind in den jeweiligen Abschnitten verlinkt.

Die wichtigsten öffentlichen Grundlagen für den rechtlichen und steuerlichen Vergleich sind das offizielle Schweizer KMU-Portal, die Eidgenössische Steuerverwaltung, die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, das offizielle Rechtsinformationssystem Kasachstans, KAZAKH INVEST, die Nationalbank Kasachstans und das AIFC.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Migrations- oder Bankberatung. Die anwendbaren Vorschriften, Voraussetzungen und Anforderungen der beteiligten Institutionen sind für das konkrete Vorhaben zu prüfen.

Diese Einordnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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