Litauische Unternehmer können Schweizer GmbH- und AG-Gesellschaften gründen und gleichzeitig ihre bestehenden Geschäftsaktivitäten in Litauen weiterführen. Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede zwischen Schweizer und litauischen Gesellschaftsformen, die Anforderungen an eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz sowie wichtige Aspekte zu Unternehmenssteuern, Bankkonten, Mehrwertsteuer, Immobilien und dem Aufbau einer wirtschaftlich sinnvollen Schweiz-Litauen-Struktur.

# Von Litauen in die Schweiz: Ein Leitfaden für Unternehmer und Investoren
Ich habe Vermögen aufgebaut. Die nächste Frage lautet: Wo ist es geschützt?
Beginnen Sie mit den Zahlen
Sie erwägen eine Schweizer Gesellschaft, den Kauf eines bestehenden Unternehmens oder eine Immobilieninvestition? Beginnen Sie mit dem Firmengründungsrechner, dem Immobilienrechner und den verfügbaren Schweizer Gesellschaften von Alpine Capital. Diese Instrumente bieten eine erste Orientierung vor einer individuellen Beurteilung.
Die Frage ist nicht zwingend, ob Sie Litauen verlassen sollten. Entscheidend ist vielmehr, ob eine sorgfältig strukturierte Präsenz in der Schweiz das stärken kann, was Sie bereits aufgebaut haben.
Für einen litauischen Unternehmer kann der Ausgangspunkt beispielsweise eine Schweizer Vertriebsgesellschaft, eine Gesellschaft für neue Investitionen, eine internationalere Eigentümerstruktur oder eine spätere Verlagerung des Lebensmittelpunkts sein. Jedes Projekt erfordert eine andere Lösung.
Eine Schweizer Gesellschaft sollte einen klar definierten Zweck haben und nicht lediglich über eine Schweizer Adresse verfügen.
Litauen und die Schweiz: eine etablierte Beziehung
Nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten erreichte der bilaterale Warenhandel im Jahr 2024 rund CHF 429 Millionen. Die Schweiz importierte Waren im Wert von CHF 254 Millionen aus Litauen und exportierte Waren im Wert von CHF 175 Millionen nach Litauen. Auf Basis dieser Zahlen war Litauen der grösste baltische Handelspartner der Schweiz im Warenverkehr.
Die Beziehungen reichen zudem in die Bereiche Bildung, Forschung und öffentliche Zusammenarbeit. Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags sind CHF 45,2 Millionen für Programme in Litauen vorgesehen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, zivilgesellschaftliche Beteiligung und Berufsbildung. Es handelt sich damit um eine etablierte bilaterale Beziehung und nicht um einen neu entstandenen Wirtschaftskorridor.
Litauische Unternehmen mit Bezug zum Schweizer Markt
Ein Unternehmen kann den Schweizer Markt über eine eigene Schweizer Gesellschaft, über einen lokalen Vertriebspartner oder über eine andere kommerzielle Zusammenarbeit erschliessen. Diese Modelle sollten klar voneinander unterschieden werden.
Monetha GmbH
Monetha GmbH ist ein schweizerisch-litauisches Technologieunternehmen mit Sitz in Zug, das digitale Lösungen auf Basis der Ethereum-Blockchain-Technologie entwickelt.
Die Plattform verbindet Onlinehändler mit Konsumenten über Cashback- und Loyalitätsprogramme. Kunden können dabei Prämien erhalten, während Händler neue Kunden gewinnen und Wiederholungskäufe fördern können.
Teltonika: litauische Technologie auf dem Schweizer Markt
Teltonika ist ein litauisches Technologieunternehmen, das insbesondere für industrielle Router, Gateways, Modems und IoT-Konnektivitätslösungen bekannt ist.
In der Schweiz werden die Produkte unter anderem durch SATOMEC AG in Cham vertrieben. Damit erhalten Schweizer Geschäftskunden lokalen Zugang zu Teltonika-Produkten und entsprechender Unterstützung. Dies ist ein praktisches Beispiel dafür, wie eine litauische Technologiemarke über einen lokalen Vertriebspartner in den Schweizer Markt eintritt.
LIGHT CONVERSION: litauische Lasertechnologie in der Schweiz
LIGHT CONVERSION ist ein litauisches Technologieunternehmen, das sich auf hochentwickelte Femtosekunden-Lasersysteme für wissenschaftliche, industrielle und medizinische Anwendungen spezialisiert hat.
In der Schweiz arbeitet das Unternehmen mit GMP SA in Renens als offiziellem Vertriebspartner zusammen. Schweizer Kunden erhalten dadurch lokalen Zugang zu den Lasertechnologien und den damit verbundenen Dienstleistungen.
Für Unternehmer, die einen Markteintritt planen, ist die zentrale Frage, welche Struktur zur tatsächlichen Tätigkeit passt. Für ein Unternehmen kann ein Vertriebspartner ausreichend sein, während ein anderes eine eigene Schweizer Vertragsgesellschaft, lokales Management und eigene Mitarbeitende benötigt.
Personen, die Litauen und die Schweiz verbinden
Jurgis Šaulys: litauische Diplomatie und Lugano
Jurgis Šaulys, Unterzeichner der litauischen Unabhängigkeitserklärung von 1918 und Diplomat, verbrachte seine späteren Lebensjahre in der Schweiz. Er starb 1948 in Lugano und ist dort begraben. Seine Biografie stellt eine historische Verbindung dar und keine Aussage über einen heutigen Unternehmer mit Wohnsitz in der Schweiz.
Jeanne Hersch: Schweizer Philosophin mit litauischen Familienwurzeln
Jeanne Hersch wurde 1910 in Genf geboren. Ihr Vater, Liebmann Hersch, stammte aus Litauen. Sie ist damit ein dokumentiertes Beispiel für eine Schweizer Intellektuelle mit litauischen Familienwurzeln und nicht für eine litauische Unternehmerin, die in die Schweiz gezogen ist.
Eglė Kulbokaitė: eine zeitgenössische kulturelle Verbindung
Die Künstlerin Eglė Kulbokaitė arbeitet gemeinsam mit Dorota Gawęda in einem in Basel ansässigen Künstlerduo. Das offizielle Künstlerprofil des CERN dokumentiert sowohl den Bezug zu Basel als auch die Teilnahme am Collide-Residency-Programm im Jahr 2022. Dies ist ein aktuelles Beispiel für eine Verbindung zwischen Litauen und der Schweiz in den Bereichen Kunst, Wissenschaft und internationale Zusammenarbeit.
Litauische und Schweizer Gesellschaftsformen im Vergleich
Litauische UAB und Schweizer GmbH
Eine litauische UAB ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Mindeststammkapital beträgt EUR 1.000, und die Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Eine Schweizer GmbH ist in ihrer Funktion teilweise vergleichbar, verfügt jedoch über ein Mindeststammkapital von CHF 20.000, das vollständig einbezahlt werden muss. Die Gesellschafter werden im Handelsregister eingetragen. Die Gründung erfolgt durch öffentliche Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister.
Der Vergleich sollte daher nicht allein auf die Bezeichnungen UAB und GmbH reduziert werden. Auch Kapitalanforderungen, Transparenz der Eigentümerstruktur, Geschäftsführung und laufender Verwaltungsaufwand müssen berücksichtigt werden.
Litauische AB und Schweizer AG
Eine litauische AB verfügt über ein Mindestaktienkapital von EUR 25.000. Ihre Aktien können unter Beachtung des Kapitalmarktrechts öffentlich angeboten oder gehandelt werden.
Eine Schweizer AG benötigt mindestens CHF 100.000 Aktienkapital. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50.000 einbezahlt sein. Eine AG muss nicht börsenkotiert sein.
Eine AG kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die geplante Eigentümer- oder Investorenstruktur eine aktienbasierte Gesellschaftsform begünstigt. Sie ist nicht automatisch die bessere Lösung, nur weil die Kapitalanforderung höher ist.
Litauische MB: kein direktes Schweizer Äquivalent
Die litauische mažoji bendrija, kurz MB, ist eine haftungsbeschränkte kleine Gesellschaftsform ohne gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Sie kann bis zu zehn Mitglieder haben, die natürliche Personen sein müssen.
Sie sollte nicht als rechtlich gleichwertig mit einer Schweizer GmbH betrachtet werden. Insbesondere bei Strukturen, in denen auch juristische Personen als Investoren beteiligt sein sollen, ist eine separate rechtliche Beurteilung erforderlich.
Die Schweizer Wohnsitzanforderung für die Vertretung
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten werden können. Die konkrete Organstellung und Zeichnungsberechtigung müssen diese Voraussetzung erfüllen.
Litauische Gründer können Eigentümer der Gesellschaft bleiben, ohne einen Schweizer Mitgesellschafter aufnehmen zu müssen, nur um diese Voraussetzung zu erfüllen.
Eigentum und Vertretung durch eine in der Schweiz ansässige Person sind zwei verschiedene Themen. Ein Schweizer Geschäftsführer oder Verwaltungsrat ist Teil der tatsächlichen Corporate Governance und nicht lediglich eine Person, deren Name für die Registrierung verwendet wird.
Unternehmenssteuern: die Regeln von 2026 vergleichen, nicht alte Annahmen über das Baltikum
Litauen
Der reguläre Körperschaftsteuersatz in Litauen beträgt 2026 17 % des steuerbaren Gewinns. Litauen sollte nicht mit einem System verwechselt werden, in dem die reguläre Unternehmenssteuer grundsätzlich erst bei einer Gewinnausschüttung anfällt.
Qualifizierende kleine Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens EUR 300.000 können unter bestimmten Voraussetzungen von einem Steuersatz von 7 % profitieren. Neu gegründete qualifizierende Unternehmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Ausschlüssen während ihrer ersten beiden Steuerperioden einen Steuersatz von 0 % in Anspruch nehmen.
Schweiz
Die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz hängt vom Bund, vom Kanton und von der jeweiligen Gemeinde ab. Der Kanton Schwyz weist für seine steuergünstigsten Gemeinden eine effektive kombinierte Gewinnsteuerbelastung von 11,78 % inklusive direkter Bundessteuer aus.
Dabei handelt es sich um einen standortbezogenen Referenzwert und nicht um einen einheitlichen Steuersatz für die gesamte Schweiz oder automatisch um den individuellen Satz eines Unternehmens in Wollerau. Auch Kapitalsteuer, Steuerbemessungsgrundlage und die konkrete Unternehmensstruktur müssen berücksichtigt werden.
Für internationale Unternehmensgruppen, die unter die OECD-Mindestbesteuerung fallen, insbesondere ab einem konsolidierten Umsatz von EUR 750 Millionen, muss zusätzlich die 15-%-Mindestbesteuerung berücksichtigt werden.
Ein sinnvoller Vergleich berücksichtigt nicht nur nominale Steuersätze, sondern auch die laufenden Kosten der jeweiligen Struktur. Ein litauisches Unternehmen, das für den 7-%-Satz qualifiziert, hat möglicherweise keinen rein steuerlich motivierten Grund, zusätzlich eine Schweizer Gesellschaft zu errichten.
Der wirtschaftliche Nutzen muss die zusätzliche Struktur rechtfertigen.
Dividenden: Die Unternehmenssteuer ist nicht die endgültige Steuerbelastung des Eigentümers
Dividenden, die von Privatpersonen in Litauen bezogen werden, unterliegen grundsätzlich einer Besteuerung von 15 %.
Ein vereinfachtes Beispiel: Erzielt eine litauische Gesellschaft EUR 100.000 steuerbaren Gewinn, bezahlt darauf 17 % Körperschaftsteuer und schüttet den verbleibenden Gewinn vollständig an eine in Litauen steuerlich ansässige Privatperson aus, verbleiben nach beiden Steuerstufen EUR 70.550. Die kombinierte Steuerbelastung beträgt in diesem vereinfachten Beispiel 29,45 %.
Dieses Beispiel unterstellt den regulären Steuersatz, eine vollständige Ausschüttung und keine besonderen Steuerentlastungen oder sonstigen Anpassungen.
Schweizer Dividenden unterliegen grundsätzlich einer Verrechnungssteuer von 35 %. Dies ist jedoch nicht zwingend die endgültige Steuerbelastung. Je nach persönlicher Situation, Ansässigkeit und Doppelbesteuerungsabkommen kann eine vollständige oder teilweise Rückerstattung beziehungsweise Entlastung möglich sein.
Zwischen der Schweiz und Litauen besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Das konkrete Ergebnis hängt insbesondere davon ab, ob der Aktionär eine natürliche oder juristische Person ist und wo diese steuerlich ansässig ist.
Mehrwertsteuer und Marktzugang: Die Schweiz ist kein weiteres EU-Mitglied
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt in Litauen 21 % und in der Schweiz 8,1 %.
Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft bedeutet jedoch nicht, dass litauische oder europäische Mehrwertsteuer beliebig durch Schweizer Mehrwertsteuer ersetzt werden kann. Registrierungspflichten, konkrete Transaktionen und die jeweiligen Regeln zum Leistungsort müssen separat geprüft werden.
Die Schweiz gehört nicht zur EU-Zollunion. Warenbewegungen zwischen Litauen und der Schweiz erfordern daher eine Prüfung von Zollformalitäten und Einfuhrsteuern. Dies unterscheidet sich wesentlich von Warenbewegungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten.
Für ein litauisches Produktions- oder Handelsunternehmen sollten der physische Warenfluss, Verkäufer, Käufer und Importeur klar definiert werden, bevor eine Rechnungs- oder Handelsstruktur aufgebaut wird.
Schweizer Immobilien: Gewerbeimmobilien und Wohninvestitionen sind unterschiedlich zu behandeln
Nach dem geltenden Rahmen des Bundesamts für Justiz können Gewerbeimmobilien grundsätzlich auch von ausländischen Erwerbern ohne Lex-Koller-Bewilligung gekauft werden. Dazu gehören unter anderem geeignete Büros, Werkstätten und andere gewerblich genutzte Liegenschaften, einschliesslich Immobilien, die an ein operativ tätiges Unternehmen vermietet werden.
Wohnimmobilien als Investition werden anders behandelt. Eine ausländisch kontrollierte Schweizer Gesellschaft umgeht die entsprechenden Beschränkungen nicht automatisch.
Umgekehrt fällt ein EU-/EFTA-Bürger, der tatsächlich in der Schweiz wohnhaft ist, grundsätzlich nicht unter dieselbe Kategorie wie ein ausländischer Nichtresident. Vor einem Kauf müssen daher der Status des Käufers, die Eigentümerstruktur und die tatsächliche Nutzung der Immobilie geprüft werden.
Änderungen der Lex-Koller-Regelung wurden 2026 in die Vernehmlassung gegeben. Vorgeschlagene Änderungen dürfen nicht mit bereits geltendem Recht verwechselt werden. Jede Transaktion sollte nach den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Vorschriften geprüft werden.
Neue Gesellschaft oder bestehende Schweizer Gesellschaft?
Der Erwerb einer bestehenden Schweizer Gesellschaft kann sinnvoll sein, insbesondere wenn diese bereits über ein Geschäftsmodell verfügt, das der geplanten zukünftigen Tätigkeit ähnlich ist.
Das Alter der Gesellschaft ersetzt jedoch keine Due Diligence. Vor einer Übernahme sollten insbesondere Jahresabschlüsse, Steuerposition, Verbindlichkeiten, Verträge und Eigentümerhistorie geprüft werden.
Auch bestehende Bankverbindungen müssen im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel neu beurteilt werden. Ein bereits bestehendes Bankkonto sollte nicht als automatische oder bedingungslose Bankgenehmigung für einen neuen Eigentümer oder eine veränderte Geschäftstätigkeit verstanden werden.
Die Entscheidung sollte sich daher an der tatsächlichen Eignung der Gesellschaft und den Transaktionsrisiken orientieren und nicht lediglich daran, welche Gesellschaft am längsten besteht oder am schnellsten verfügbar ist.
Ihr Schweizer Projekt, koordiniert aus Wollerau
Alpine Capital unterstützt internationale Unternehmer dabei, aus einer Schweizer Geschäftsidee einen strukturierten und umsetzbaren Plan zu entwickeln.
Für litauische Unternehmer kann dies die Koordination von AG- oder GmbH-Gründungen, einer in der Schweiz ansässigen Geschäftsführung oder Verwaltungsratsvertretung, geeigneten Mitarbeitenden in der Schweiz, Bankkontoanträgen, Buchhaltungs- und Steuerlösungen, Geschäftsadresse oder Büroräumen sowie passenden Rechtsanwälten und Notaren umfassen.
Bei Immobilienprojekten kann dies auch die Prüfung einer Akquisition, die Finanzierung und die Koordination der Transaktion umfassen.
Im ersten Gespräch sollte geklärt werden, welches Geschäft aufgebaut werden soll, wer Eigentümer und Geschäftsführer sein wird, welche Tätigkeiten tatsächlich in der Schweiz stattfinden sollen und ob eine persönliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts oder ein Immobilienprojekt Teil der Planung ist.
Sie müssen ein erfolgreiches litauisches Unternehmen nicht aufgeben, um eine Präsenz in der Schweiz aufzubauen. Entscheidend ist vielmehr, für jeden Bestandteil der Struktur einen klaren wirtschaftlichen Zweck und einen realistischen Umsetzungsplan zu haben.
Besprechen Sie Ihr Projekt mit Alpine Capital.
Kontakt: team@alpinecapital.ch
In Litauen aufgebaut. Für die nächste Entwicklungsstufe in der Schweiz strukturiert.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Einwanderungsberatung dar. Die genannten Unternehmensbeispiele bedeuten keine Empfehlung, Kundenbeziehung oder sonstige Verbindung zu Alpine Capital. Verfügbarkeit, Bankakzeptanz sowie regulatorische oder kantonale Genehmigungen bleiben von den jeweiligen individuellen Prüfungen abhängig.
