Chinesische Staatsangehörige und Unternehmen können eine Schweizer GmbH oder AG gründen und zu 100% besitzen. Dieser Leitfaden erklärt die Firmengründung in der Schweiz für chinesische Unternehmer, einschliesslich Resident Director, Bankkonto, Kapitaltransfer, Steuern, Mehrwertsteuer, Doppelbesteuerungsabkommen sowie Beispiele chinesischer Unternehmen und Marken, die bereits in der Schweiz tätig sind.

Firmengründung in der Schweiz für chinesische Unternehmer

Im Fall China ist es wichtig, zwischen chinesischen Marken mit einer eigenen Schweizer Gesellschaft, Marken, die über lokale Partner tätig sind, und Unternehmen Schweizer Ursprungs mit chinesischen Eigentümern zu unterscheiden. Lenovo ist beispielsweise über eine Schweizer GmbH tätig, während Syngenta ein Unternehmen Schweizer Ursprungs ist, das 2017 von ChemChina übernommen wurde.

Lenovo

Auch regulatorisch gibt es wichtige aktuelle Entwicklungen: Das neue chinesische Mehrwertsteuergesetz gilt seit dem 1. Januar 2026, neue Vorschriften für Auslandsinvestitionen seit dem 1. Juli. Der Abschluss der Verhandlungen über die Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China im August bedeutet jedoch noch nicht, dass die neu vereinbarten Erleichterungen bereits anwendbar sind.

State Taxation Administration — PRC VAT Law

Auch beim Steuervergleich sollte die Aussage vermieden werden, die Schweiz sei grundsätzlich immer günstiger. Für bestimmte kleine Unternehmen, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kann in China derzeit eine effektive Unternehmenssteuerbelastung von rund 5% möglich sein. Die Vorteile einer Schweizer Struktur sollten daher anhand des konkreten Geschäftsmodells beurteilt werden und nicht allein anhand nomineller Steuersätze.

China Tax Policy Database

Firmengründung in der Schweiz für chinesische Unternehmer

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Untertitel: Von chinesischer Produktion, Technologie und internationalem Handel zur Schweizer Gesellschaft, Bankinfrastruktur und globalem Wachstum.

Hauptfrage: Können chinesische Staatsangehörige und Unternehmen eine Schweizer Gesellschaft gründen und vollständig besitzen?

Chinesische Staatsangehörige und Unternehmen können eine Schweizer GmbH oder AG gründen und zu 100% besitzen. Ein Schweizer Gesellschafter oder Aktionär ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Gesellschaft muss jedoch über die gesetzlich vorgeschriebene Vertretung durch eine in der Schweiz wohnhafte Person, einen geeigneten Gesellschaftssitz sowie eine konforme Finanzierungs- und Bankstruktur verfügen.

Für chinesische Unternehmer ist es wichtig, zwei Fragen voneinander zu trennen: das Recht, eine Schweizer Gesellschaft zu besitzen, und die Möglichkeit, diese unter Berücksichtigung der Anforderungen beider Rechtsordnungen korrekt zu finanzieren, zu führen und operativ zu nutzen. Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft ersetzt weder chinesische Vorschriften für Auslandsinvestitionen noch die Due-Diligence-Prüfung einer Bank oder migrationsrechtliche Anforderungen.

Dieser Leitfaden bezieht sich in erster Linie auf Festlandchina. Für Hongkong und andere Jurisdiktionen ist eine separate Analyse des Gesellschaftsrechts, der Besteuerung und der Finanzierung erforderlich.

Swiss SME Portal — Establishing a company as a third-country national

China und die Schweiz: etablierte Beziehungen und neue wirtschaftliche Möglichkeiten

Die Schweiz und die Volksrepublik China unterhalten seit 1950 bilaterale Beziehungen. Heute umfassen diese nicht nur den Handel, sondern auch Finanzwesen, Bildung, Wissenschaft, Umweltprojekte und weitere Bereiche der Zusammenarbeit.

Für Unternehmer ist dies praktisch relevant: Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern basieren auf etablierten Institutionen, Geschäftsbeziehungen und einer vorhandenen Infrastruktur und stellen keinen neuen oder unerprobten Geschäftskorridor dar.

Swiss Federal Department of Foreign Affairs — Bilateral relations with China

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China

Das bilaterale Freihandelsabkommen trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Es bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für den Handel zwischen beiden Ländern und ermöglicht unter anderem Präferenzbehandlungen für Waren, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Am 20. August 2026 gaben die Schweiz und China bekannt, dass die Verhandlungen über eine Optimierung des Abkommens abgeschlossen wurden. Als nächste Schritte folgen die rechtliche Bereinigung des Textes, die Unterzeichnung und die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren.

Per 7. September 2026 ist das optimierte Abkommen noch nicht in Kraft. Unternehmen sollten deshalb weiterhin die aktuell geltenden Regeln anwenden und nicht davon ausgehen, dass die neu ausgehandelten Vergünstigungen bereits verfügbar sind.

Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft macht chinesische Produkte zudem nicht automatisch zu Waren Schweizer Ursprungs. Die entsprechenden Ursprungsregeln müssen tatsächlich erfüllt sein.

SECO — Switzerland–China Free Trade Agreement

Swiss authorities — Conclusion of negotiations on the optimised agreement

Ein Geschäftsnetzwerk zwischen beiden Märkten

Die Swiss-Chinese Chamber of Commerce wurde 1980 gegründet und bietet eine Plattform für Geschäftskontakte, Veranstaltungen und den Austausch zwischen Unternehmen beider Länder.

Für einen chinesischen Unternehmer, der eine Schweizer Gesellschaft aufbaut, können solche Netzwerke die rechtliche und administrative Firmengründung sinnvoll ergänzen. Eine Gesellschaft benötigt nicht nur Gründungsunterlagen, sondern auch Kunden, Lieferanten, professionelle Berater und potenzielle Mitarbeitende.

Swiss–Chinese Chamber of Commerce

Chinesisch-schweizerische Verbindungen über die Wirtschaft hinaus

Die Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind auch im öffentlichen Leben der Schweiz sichtbar.

Der in China geborene Kunstturner Donghua Li gewann bei den Olympischen Spielen 1996 in Atlanta für die Schweiz die Goldmedaille am Pauschenpferd. Die im Greyerzerland geborene Pianistin Mélodie Zhao ist eine Schweizer Musikerin chinesischer Herkunft, deren Ausbildung und Karriere beide Kulturen miteinander verbinden.

International Olympic Committee — Donghua Li

Fondation Leenaards — Mélodie Zhao

Auf Schweizer Seite ist der Unternehmer, ehemalige Botschafter und Kunstsammler Uli Sigg eine besonders bedeutende Verbindung zu China. Seine Tätigkeit verbindet Wirtschaft, Diplomatie und chinesische Gegenwartskunst.

Swiss diplomatic representation — Uli Sigg’s business, diplomatic and cultural connections

Ein weiteres sichtbares Symbol dieser Beziehung befindet sich direkt am Zürichsee. Der 1994 eröffnete Chinagarten Zürich war ein Geschenk der Partnerstadt Kunming als Dank für die Unterstützung Zürichs bei der Trinkwasserversorgung und Entwässerung.

City of Zurich — Chinese Garden

Welche chinesischen Unternehmen und Marken sind bereits in der Schweiz tätig?

Chinesische Unternehmen sind in unterschiedlichen Formen in der Schweiz präsent. Dazu gehören lokale Tochtergesellschaften, Forschungsstandorte, internationale Hauptsitze, Vertriebspartnerschaften sowie Übernahmen bestehender Schweizer Unternehmen.

Diese Modelle sollten nicht miteinander verwechselt werden. Der Verkauf einer chinesischen Marke in der Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass der Hersteller eine eigene Schweizer Tochtergesellschaft besitzt. Gleichzeitig ist ein Schweizer Unternehmen mit chinesischem Eigentümer nicht automatisch eine ursprünglich chinesische Marke.

Huawei: Schweizer Gesellschaft und lokale Forschungsaktivitäten

Huawei nennt Huawei Technologies Switzerland AG als seine Schweizer Gesellschaft. Das Unternehmen ist seit 2008 in der Schweiz tätig und verfügt unter anderem über Büros und Forschungsaktivitäten in der Region Zürich.

Dies zeigt ein Modell, das deutlich über den reinen Import von Produkten hinausgeht: Ein chinesischer Technologiekonzern kann in der Schweiz kommerzielle, technische und Forschungsfunktionen aufbauen.

Huawei — Corporate information and Swiss presence

Lenovo: internationaler Technologiekonzern mit Schweizer GmbH

Im Schweizer Impressum von Lenovo ist die Lenovo (Schweiz) GmbH mit Sitz in Zürich aufgeführt.

Dies ist ein interessantes Beispiel bei der Wahl der Rechtsform. Eine GmbH ist keineswegs ausschliesslich für kleine Unternehmen gedacht. Auch grosse internationale Konzerne können sie als lokale operative Gesellschaft einsetzen.

Lenovo Switzerland — Legal notice

Xiaomi: eigene Schweizer Gesellschaft

In den Schweizer Garantieinformationen von Xiaomi wird die Xiaomi Technology Switzerland GmbH in Glattpark, Opfikon, genannt.

Dabei sollte zwischen der eigenen Gesellschaft des Herstellers und unabhängigen Verkaufskanälen unterschieden werden. Ein Händler, der Xiaomi-Produkte verkauft, und die Schweizer Gesellschaft des Herstellers erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Xiaomi — Swiss warranty information

BYD: Markteintritt über lokale Verkaufs- und Servicepartner

BYD verfügt über eine eigene Marktpräsenz und ein Händlernetz in der Schweiz. Harmony New Energy Auto Service Swiss GmbH bezeichnet sich als offiziellen BYD-Partner in der Schweiz.

Dies zeigt eine weitere Möglichkeit des Markteintritts: Verkauf, Showrooms und Kundenservice können über einen lokalen Partner organisiert werden, ohne dass der Hersteller zwingend eine umfassende eigene Schweizer Zentrale aufbauen muss.

Für einen neuen Marktteilnehmer hängt die Entscheidung zwischen einer eigenen Tochtergesellschaft und einem lokalen Vertriebspartner insbesondere vom gewünschten Mass an Kontrolle, Investitionsumfang und Verantwortungsverteilung ab.

BYD Switzerland

Harmony — Swiss company and official BYD partnership

COFCO International: Genf als internationale Handelsbasis

COFCO International hat seinen Hauptsitz in Genf und ist im internationalen Handel mit Agrarrohstoffen tätig, darunter Getreide, Ölsaaten und Zucker.

Das Unternehmen ist Teil der internationalen Aktivitäten des chinesischen COFCO-Konzerns.

Seine Schweizer Präsenz zeigt, welche Rolle die Schweiz im internationalen Handel, bei der kommerziellen Koordination und beim Risikomanagement spielen kann.

Entscheidend ist dabei nicht allein, dass eine Handelsgesellschaft in der Schweiz registriert ist. Vielmehr sollte die Schweizer Gesellschaft nachvollziehbare wirtschaftliche Funktionen innerhalb der internationalen Unternehmensgruppe übernehmen.

COFCO International — Business activities and headquarters

COFCO International — Connection with COFCO Corporation

Syngenta: Schweizer Ursprung und chinesischer Eigentümer

Syngenta ist ein Agrartechnologieunternehmen Schweizer Ursprungs und keine ursprünglich chinesische Marke. 2017 übernahm ChemChina die Kontrolle über Syngenta. Heute ist die Syngenta Group innerhalb des Life-Science-Geschäfts von Sinochem Holdings positioniert.

Der Hauptsitz in Basel macht Syngenta zu einem besonders bedeutenden Beispiel für chinesische Investitionen in ein bestehendes Schweizer Unternehmen.

Für Investoren handelt es sich um ein völlig anderes Modell als bei der Neugründung einer Gesellschaft. Mit einer Übernahme werden unter anderem eine bestehende Organisation, geistiges Eigentum, Mitarbeitende, Verträge und operative Verpflichtungen übernommen.

Syngenta — ChemChina acquisition in 2017

Sinochem Holdings — Life-science businesses

Syngenta Group

Swisslog: Schweizer Automatisierung innerhalb einer chinesisch kontrollierten internationalen Gruppe

Swisslog ist ein Schweizer Unternehmen im Bereich Logistikautomatisierung mit Hauptsitz in der Schweiz.

Swisslog gehört zur KUKA-Gruppe, die wiederum Teil des Robotik- und Automatisierungsgeschäfts von Midea ist.

Dieses Beispiel zeigt, dass Schweizer Engineering, Technologie und operative Kompetenz auch innerhalb einer grösseren internationalen Eigentümerstruktur ihre eigenständige Bedeutung behalten können.

Swisslog — Company information

Midea — Swisslog within robotics and automation

BeOne Medicines: internationaler Konzern mit China-Bezug und Schweizer Redomizilierung

BeOne Medicines, früher BeiGene, ist ein besonders relevantes Beispiel für internationale Gesellschaftsstrukturierung.

Das Unternehmen eröffnete zunächst ein regionales Büro in Basel und schloss am 27. Mai 2025 die Verlegung seines rechtlichen Sitzes von den Cayman Islands nach Basel ab.

Dabei handelte es sich nicht um die direkte Verlegung einer Gesellschaft aus Festlandchina in die Schweiz. Redomiziliert wurde vielmehr eine bestehende internationale Unternehmensgruppe mit bedeutenden Verbindungen zu China.

BeOne Medicines — Opening of the Basel regional office

Homburger — Completion of the Swiss redomiciliation

Diese Beispiele zeigen unterschiedliche Möglichkeiten einer chinesischen Präsenz in der Schweiz. Es handelt sich nicht um Kundenbeispiele von Alpine Capital und sie bedeuten nicht, dass die genannten Unternehmen Dienstleistungen von Alpine Capital empfehlen.

Chinesische Gesellschaftsformen im Vergleich zur Schweizer GmbH und AG

Chinesische Limited Liability Company und Schweizer GmbH

Eine chinesische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, üblicherweise als 有限责任公司 oder 有限公司 bezeichnet, ist hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Funktion in gewisser Weise mit einer Schweizer GmbH vergleichbar. Die rechtlichen Bestimmungen sind jedoch nicht identisch.

Gemäss dem überarbeiteten chinesischen Gesellschaftsgesetz, das seit dem 1. Juli 2024 gilt, müssen Gesellschafter neu gegründeter Limited Liability Companies ihr gezeichnetes Kapital grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Gründung einzahlen.

Für ältere Unternehmen bestehen Übergangsregelungen. Für bestimmte regulierte Branchen können zusätzliche Anforderungen gelten.

Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens CHF 20'000 Stammkapital, das bei der Gründung vollständig liberiert sein muss.

Die Gesellschafter sowie ihre Beteiligungen werden im öffentlichen Handelsregister eingetragen.

Für eine chinesisch kontrollierte Schweizer operative Gesellschaft mit relativ stabiler Eigentümerstruktur kann die GmbH eine praktische Lösung sein.

PRC Company Law — Including Article 47 on capital contributions

Chinese State Council — Implementation and transitional capital rules

Swiss SME Portal — GmbH capital and establishment

Chinesische Aktiengesellschaft und Schweizer AG

Eine chinesische Gesellschaft in der Form 股份有限公司 ist hinsichtlich ihrer aktienbasierten Eigentümerstruktur in gewisser Weise mit einer Schweizer AG vergleichbar.

Die Regeln zur Kapitaleinzahlung unterscheiden sich jedoch.

Gemäss Artikel 98 des geltenden chinesischen Gesellschaftsgesetzes müssen die Gründer die von ihnen gezeichneten Aktien grundsätzlich vollständig einzahlen, bevor die Gesellschaft gegründet wird.

Eine Schweizer AG benötigt ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000.

Bei der Gründung müssen mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden. Ein nicht liberierter Restbetrag bleibt eine Verpflichtung der Aktionäre.

Eine AG kann insbesondere geeignet sein, wenn zusätzliche Investoren aufgenommen werden sollen, Veränderungen in der Eigentümerstruktur erwartet werden oder eine komplexere Konzernstruktur geplant ist.

Eine AG muss nicht börsenkotiert sein.

PRC Company Law — Article 98

Swiss SME Portal — The Swiss AG

Nicht öffentliche Aktionärsdaten bedeuten keine Anonymität

Im Gegensatz zu den Gesellschaftern einer GmbH werden Aktionäre einer privaten Schweizer AG grundsätzlich nicht allein aufgrund ihres Aktienbesitzes im Handelsregister eingetragen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine AG anonym ist.

Relevant bleiben insbesondere:

  • Aktienbuch;
  • Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen;
  • Bankprüfungen;
  • gesetzliche Offenlegungs- und Transparenzpflichten.

Die Wahl einer AG sollte daher auf Corporate Governance und wirtschaftlichen Überlegungen beruhen und nicht auf dem Versuch, die tatsächlichen Eigentümer des Unternehmens zu verbergen.

Swiss SME Portal — AG structure

FINMA — Identification and anti-money-laundering obligations

Eigentum, lokale Vertretung und Arbeitsrecht sind unterschiedliche Fragen

Chinesische Aktionäre oder Gesellschafter können eine gewöhnliche Schweizer GmbH oder AG grundsätzlich zu 100% besitzen.

Die lokal in der Schweiz wohnhafte Vertretung muss weder Gesellschafter noch Schweizer Staatsangehörige sein.

Die Gesellschaft muss jedoch entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durch mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten werden können.

Die Zeichnungs- und Vertretungsberechtigungen müssen entsprechend ausgestaltet sein. Es genügt nicht, lediglich eine Schweizer Adresse anzugeben oder den Namen einer lokalen Person formal in die Dokumente aufzunehmen.

Swiss SME Portal — Third-country founders

Die Rolle der lokalen Vertretung sollte auf den tatsächlichen Verantwortlichkeiten basieren:

  • Zugang zu Gesellschaftsunterlagen;
  • Aufsicht und Kontrolle;
  • Berichterstattung;
  • Zeichnungsberechtigung;
  • Eskalation wesentlicher Fragen;
  • Beteiligung an Entscheidungen, soweit erforderlich.

Für eine chinesisch kontrollierte Gesellschaft sollte frühzeitig geklärt werden: Wer trifft und dokumentiert tatsächlich die Entscheidungen, die der Schweizer Gesellschaft zugeordnet sind?

Alpine Capital — Swiss resident director services

Der Besitz einer Schweizer Gesellschaft gibt dem Eigentümer nicht automatisch das Recht, in der Schweiz zu wohnen oder zu arbeiten.

Chinesische Staatsangehörige ohne bestehendes Aufenthalts- oder Arbeitsrecht fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige ausserhalb der EU/EFTA. Dazu gehören je nach Situation Zulassungsvoraussetzungen, arbeitsmarktliche Anforderungen und Kontingente.

State Secretariat for Migration — Non-EU/EFTA nationals

Finanzierung der Schweizer Gesellschaft: zuerst die chinesische Seite klären

Für Investoren aus Festlandchina kann die Finanzierung der Gesellschaft wichtiger sein als die eigentliche Firmengründung.

Die Analyse unterscheidet sich danach, wer investiert:

  • ein Unternehmen aus Festlandchina;
  • eine in Festlandchina wohnhafte Privatperson;
  • eine Person oder Gesellschaft, die bereits rechtmässig über Mittel ausserhalb Chinas verfügt.

Vor Beginn des Projekts sollte geklärt werden, wer investiert, wo sich die Mittel befinden, wie sie erwirtschaftet wurden und welche chinesischen Vorschriften für Auslandsinvestitionen und Devisentransfers gelten.

Auslandsinvestitionen chinesischer Unternehmen

Investitionen chinesischer Unternehmen im Ausland können Registrierungs- oder Genehmigungsverfahren bei NDRC und den zuständigen Handelsbehörden sowie Devisenverfahren und Prüfungen durch die überweisende Bank erfordern.

Das konkrete Verfahren hängt vom Investor und von der geplanten Transaktion ab.

Die Bestimmungen des chinesischen Staatsrats für Auslandsinvestitionen traten am 1. Juli 2026 in Kraft. Es handelt sich somit bereits um geltendes Recht und nicht lediglich um eine zukünftige Gesetzesinitiative.

Separat wurden im August 2026 überarbeitete NDRC-Ausführungsbestimmungen zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht.

Per 7. September 2026 sollte dieser Entwurf nicht als bereits geltendes Recht behandelt werden.

Chinese State Council provisions on outbound investment — Effective 1 July 2026

NDRC — Enterprise outbound-investment rules

Official notice — Consultation on revised implementing measures

Die persönliche Devisenquote von USD 50'000 ist keine Genehmigung für Auslandsinvestitionen

Die jährliche persönliche Devisenquote sollte nicht als allgemeine Erlaubnis verstanden werden, eine ausländische Gesellschaft zu finanzieren.

Der Zweck der Zahlung ist entscheidend.

Die SAFE-Richtlinien unterscheiden zwischen Transaktionen der Leistungsbilanz und Kapitalverkehrs- beziehungsweise Investitionstransaktionen. Falsche Angaben sowie die künstliche Aufteilung von Transaktionen über die Quoten anderer Personen sind nicht zulässig.

Praktisch sollte daher zuerst der rechtmässige Finanzierungsweg geklärt werden, bevor verbindliche Fristen für die Einzahlung des Schweizer Gesellschaftskapitals festgelegt werden.

SAFE — Personal foreign-exchange policy and frequently asked questions

Unternehmenssteuern: Schweiz im Vergleich zu Festlandchina

Festlandchina

Der reguläre chinesische Unternehmenssteuersatz beträgt 25%.

Qualifizierte High- and New-Technology-Unternehmen können von einem Steuersatz von 15% profitieren.

Bestimmte kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn können im Rahmen der aktuellen Steuervergünstigungen bis zum 31. Dezember 2027 eine effektive Steuerbelastung von rund 5% erreichen.

Die Vergünstigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Zu den Kriterien gehören unter anderem:

  • jährliches steuerbares Einkommen von höchstens RMB 3 Mio.;
  • Grenzen bezüglich der Anzahl Mitarbeitenden;
  • Grenzen bezüglich der Vermögenswerte;
  • Erfüllung weiterer Anforderungen an die Geschäftstätigkeit.

Es wäre daher irreführend, jedes chinesische Unternehmen pauschal mit 25% zu berechnen und diesem Wert lediglich den tiefsten Schweizer Steuersatz gegenüberzustellen.

State Taxation Administration — Enterprise Income Tax Law

State Taxation Administration — Small and low-profit enterprise relief

Shanghai Tax Service — Qualification criteria

Schweiz

Die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz setzt sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen.

Es gibt keinen einheitlichen kombinierten Steuersatz für sämtliche Unternehmen in der Schweiz.

Der Kanton Schwyz weist für seine steuerlich attraktivsten Gemeinden eine effektive kombinierte Gewinnsteuerbelastung von rund 11,78% inklusive direkter Bundessteuer aus.

Dies ist ein standortbezogener Referenzwert und keine garantierte Steuerbelastung für jede Gesellschaft.

Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Gemeinde;
  • Steuerjahr;
  • Höhe des steuerbaren Gewinns;
  • internationale oder interkantonale Steuerausscheidungen;
  • konkrete Umstände des Unternehmens.

Canton of Schwyz — Corporate taxation

Für grosse internationale Unternehmensgruppen ist eine separate Beurteilung erforderlich.

Die Schweiz wendet die OECD-Pillar-Two-Regeln zur Mindestbesteuerung an. Diese betreffen grundsätzlich Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio.

Eine entsprechende internationale Gruppe kann ihre Schweizer Steuerbelastung deshalb nicht allein anhand des gewöhnlichen kantonalen Gewinnsteuersatzes beurteilen.

Swiss Federal Tax Administration — Top-up tax

Eine Schweizer Gesellschaft beseitigt chinesische Steuerpflichten nicht automatisch

Das chinesische Unternehmenssteuerrecht enthält unter anderem Regeln zur tatsächlichen Geschäftsleitung, zu Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und zu Controlled Foreign Companies.

Eine ausserhalb Chinas registrierte Gesellschaft kann daher weiterhin steuerliche Folgen in China auslösen, wenn ihre tatsächliche Geschäftsleitung, ihre Aktivitäten oder die Gewinnzuordnung in relevanter Weise mit China verbunden bleiben.

Eine Schweizer Struktur sollte deshalb über Folgendes verfügen:

  • einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Zweck;
  • dokumentierte Funktionen;
  • tatsächliche Geschäftstätigkeit;
  • eine angemessene Gewinnzuordnung;
  • marktgerechte Vergütung für die in den jeweiligen Ländern ausgeübten Funktionen.

State Taxation Administration — Enterprise Income Tax Law

Mehrwertsteuer: unterschiedliche Sätze und Territorialitätsregeln

Schweizer Mehrwertsteuer

Der Schweizer Normalsatz beträgt 8,1%.

Zusätzlich gelten:

  • reduzierter Satz von 2,6%;
  • Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8%.

Bei normalen Unternehmen berücksichtigt die Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht grundsätzlich die Schwelle von CHF 100'000 relevantem weltweitem Umsatz sowie die schweizerischen Regeln zur Steuerpflicht.

Es handelt sich somit nicht lediglich um die Frage, ob der Umsatz mit Schweizer Kunden CHF 100'000 übersteigt.

Swiss Federal Tax Administration — VAT rates

Swiss Federal Tax Administration — VAT liability

Chinesische Mehrwertsteuer

Das neue Mehrwertsteuergesetz der Volksrepublik China trat am 1. Januar 2026 in Kraft.

Zu den wichtigsten Steuersätzen gehören:

  • 13%;
  • 9%;
  • 6%.

Welcher Satz anwendbar ist, hängt von der jeweiligen Transaktion ab. Für bestimmte Leistungen und Steuerpflichtige bestehen besondere Regeln.

Ein sinnvoller Vergleich muss deshalb berücksichtigen, welche Produkte oder Leistungen verkauft werden, wo Lieferung oder Leistung erfolgen und ob Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

State Taxation Administration — PRC VAT Law

Der Rechnungsort allein bestimmt die Mehrwertsteuer nicht

Wenn eine Schweizer Gesellschaft Waren in China einkauft und an Kunden in einem anderen Land verkauft, bedeutet dies nicht automatisch, dass auf jede Rechnung 8,1% Schweizer Mehrwertsteuer erhoben werden.

Relevant sind insbesondere:

  • physischer Warenfluss;
  • Vertragsstruktur;
  • Importland;
  • Importeur;
  • Regeln zum Ort der Lieferung.

Waren, die in die Europäische Union eingeführt werden, können EU-Einfuhrumsatzsteuer und weitere Pflichten auslösen, selbst wenn der Verkäufer eine Schweizer Gesellschaft ist.

European Commission — Place of taxation and importation of goods

Dividenden und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und China

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und China trat im November 2014 in Kraft und ist grundsätzlich auf Einkünfte ab dem 1. Januar 2015 anwendbar.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Abkommen nicht für Hongkong gilt.

Swiss Federal Tax Administration — China treaty information

State Taxation Administration — Entry into force and application

Die Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden beträgt nach nationalem Recht grundsätzlich 35%.

Sie ist von der Unternehmensgewinnsteuer zu unterscheiden und stellt für einen abkommensberechtigten Aktionär nicht zwingend die endgültige Steuerbelastung dar.

Swiss Federal Tax Administration — Swiss withholding tax

Gemäss den Dividendenbestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens ist die Besteuerung im Quellenstaat grundsätzlich begrenzt auf:

  • 5%, wenn der wirtschaftlich Berechtigte eine entsprechend qualifizierte Gesellschaft ist, die direkt mindestens 25% des Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält;
  • 10% in anderen gewöhnlichen Fällen, sofern die Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind.

Diese Sätze sind keine automatisch anwendbaren Steuersätze für jede Ausschüttung.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • steuerliche Ansässigkeit;
  • wirtschaftliche Berechtigung;
  • Beteiligungshöhe;
  • Anti-Abuse-Regeln;
  • anwendbares Melde-, Entlastungs- oder Rückerstattungsverfahren.

Zusätzlich kann im Ansässigkeitsstaat des Aktionärs eine Besteuerung entstehen. Eine Entlastung ist nach dessen nationalem Recht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zu beurteilen.

Official treaty text — Article 10 on dividends

Swiss Federal Tax Administration — Refund procedures

Schweizer Bankkonten für Gesellschaften mit chinesischen Eigentümern

Die Bankstruktur sollte parallel zur Gesellschaftsstruktur geplant werden.

Das Kapitaleinzahlungskonto für die Gründung und das spätere operative Geschäftskonto sind zwei unterschiedliche Schritte.

Die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos garantiert nicht automatisch die spätere Eröffnung eines operativen Kontos.

Eine gut vorbereitete Bankanfrage sollte insbesondere erklären:

  • Eigentümerstruktur;
  • wirtschaftlicher Zweck;
  • Herkunft und Transferweg des Kapitals;
  • erwartete Kunden;
  • Lieferanten;
  • Transaktionsländer;
  • verwendete Währungen;
  • erwartete Zahlungsvolumen.

Bei einem chinesischen Unternehmensaktionär kann ein zweckmässiges Dossier unter anderem enthalten:

  • Gesellschaftsdokumente;
  • Jahresabschlüsse;
  • übersichtliches Organigramm der Eigentümerstruktur;
  • Nachweise über zeichnungsberechtigte Personen;
  • Dokumentation über die rechtmässige Herkunft und Übertragung der Investitionsmittel.

Alpine Capital — Corporate bank accounts for foreign-owned companies

Schweizer Finanzinstitute müssen ihre Vertragspartner und wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren.

Bei ungewöhnlichen oder erhöht risikobehafteten Transaktionen müssen sie, soweit erforderlich, auch deren wirtschaftlichen Hintergrund und Zweck abklären.

Eine Schweizer Gesellschaft ist daher kein Instrument, um die Offenlegung der tatsächlichen Eigentümer oder die Prüfung der Mittelherkunft zu vermeiden.

FINMA — Anti-money-laundering requirements

Auch chinesische Banken sind in der Schweiz vertreten

Zu den Beispielen gehören:

  • ICBC mit einer Niederlassung in Zürich;
  • China Construction Bank mit einer Niederlassung in Zürich;
  • Bank of China mit einer Niederlassung in Genf.

Ihre Präsenz ist Teil der Finanzinfrastruktur zwischen beiden Märkten.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede dieser Banken jedes Start-up oder jede Gesellschaft mit chinesischen Eigentümern akzeptiert.

Die Bank muss zum konkreten Geschäftsmodell, Transaktionsprofil und Leistungsbedarf des Unternehmens passen.

ICBC Zurich

China Construction Bank Zurich

Bank of China Geneva

Auch die steuerliche Ansässigkeit und die Regeln zum internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten sind zu berücksichtigen.

Ein Schweizer Bankkonto sollte nicht als Garantie für Geheimhaltung gegenüber Steuerbehörden verstanden werden.

Swiss State Secretariat for International Finance — Automatic exchange of information

Welchen Mehrwert kann eine Schweizer Gesellschaft für ein chinesisches Unternehmen schaffen?

Der überzeugendste Grund für eine Schweizer Struktur ist in der Regel eine konkrete wirtschaftliche Funktion und nicht die Registrierung der Gesellschaft an sich.

Die folgenden Beispiele sind illustrative Modelle und keine Beschreibungen von Alpine-Capital-Kunden.

Schweizer Verkaufs- und Servicegesellschaft

Ein chinesischer Hersteller könnte eine Schweizer GmbH gründen, um:

  • Verträge mit lokalen Kunden abzuschliessen;
  • Produktdemonstrationen zu organisieren;
  • Vertriebspartner zu koordinieren;
  • Kundenservice anzubieten.

Dabei sollten unter anderem folgende Fragen geprüft werden:

  • Produktekonformität;
  • Garantien;
  • Import;
  • Personal;
  • Funktionen und Verantwortlichkeiten, die beim chinesischen Hersteller verbleiben.

Internationale Handels- oder Commercial-Management-Gesellschaft

Ein chinesisches Unternehmen kann eine Schweizer Gesellschaft nutzen, um:

  • internationale Verträge zu verhandeln und abzuschliessen;
  • ausgewählte Lieferantenbeziehungen zu verwalten;
  • kommerzielle Risiken zu koordinieren.

Der Gewinn der Schweizer Gesellschaft sollte den Funktionen entsprechen, die sie tatsächlich ausübt, sowie den Risiken, die sie übernimmt.

Allein der Ort, an dem eine Rechnung ausgestellt wird, bestimmt nicht, wo der Gewinn entstehen sollte.

Technologie-, Forschungs- oder Investmentstruktur

Eine internationale Unternehmensgruppe kann eine Schweizer Gesellschaft beispielsweise nutzen für:

  • Forschungskooperationen;
  • Beteiligung von Investoren;
  • ausgewählte Managementfunktionen.

Wenn geistiges Eigentum übertragen oder lizenziert wird, sind insbesondere folgende Punkte separat zu prüfen:

  • Eigentumsrechte;
  • Bewertung;
  • Entwicklungsverantwortung;
  • Transfer Pricing;
  • mögliche chinesische Beschränkungen für Technologietransfers.

Die Beispiele Huawei, COFCO und BeOne zeigen unterschiedliche reale Einsatzmöglichkeiten einer Schweizer Gesellschaft. Sie bedeuten jedoch nicht, dass dieselbe Struktur für jedes Unternehmen geeignet ist.

State Taxation Administration — Corporate taxation and related-party rules

Chinese State Council — Outbound-investment framework

Zwei wichtige Grenzen: Zugang zum EU-Markt und Swiss Made

Eine Schweizer Gesellschaft ist keine EU-Gesellschaft

Die Schweiz kann eine attraktive Basis für internationale Geschäftstätigkeit sein, gehört jedoch nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union.

Die Gründung einer Schweizer AG oder GmbH beseitigt daher nicht automatisch:

  • EU-Zollformalitäten;
  • Einfuhrumsatzsteuer;
  • Marktzugangsvorschriften;
  • mögliche zusätzliche Registrierungen.

Für ein EU-Vertriebsmodell kann in bestimmten Fällen eine zusätzliche Struktur oder Registrierung innerhalb der Europäischen Union erforderlich sein.

European Commission — Territorial scope of customs and VAT rules

Eine Schweizer Gesellschaft macht ein Produkt nicht automatisch zu Swiss Made

Für industrielle Produkte verlangen die allgemeinen Swissness-Regeln grundsätzlich, dass mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen und ein wesentlicher Herstellungsschritt in der Schweiz erfolgt, vorbehaltlich der detaillierten anwendbaren Bestimmungen.

Ein in China hergestelltes Produkt wird daher nicht allein deshalb zu Swiss Made, weil die Marke, der Verkäufer oder die Holdinggesellschaft in der Schweiz registriert ist.

Die Schweizer Gesellschaft kann ein vollwertiges Schweizer Rechtssubjekt sein, während ihre Produkte weiterhin einen anderen Warenursprung haben.

Swiss Federal Institute of Intellectual Property — Origin of industrial products

Können chinesische Investoren eine bestehende Schweizer Gesellschaft kaufen?

Der Erwerb einer bestehenden Gesellschaft kann eine Alternative zur Neugründung sein.

Der Käufer sollte jedoch genau verstehen, was tatsächlich erworben wird:

  • ein operatives Unternehmen;
  • eine Gesellschaft mit Vermögenswerten und Verträgen;
  • eine Gesellschaft mit geringer oder keiner laufenden Geschäftstätigkeit.

Eine Due-Diligence-Prüfung sollte insbesondere umfassen:

  • Verbindlichkeiten;
  • Steuerhistorie;
  • Jahresabschlüsse;
  • Mitarbeitende;
  • vertragliche Einschränkungen;
  • Bewilligungen;
  • Bankbeziehungen.

Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass ein bestehendes Bankkonto nach einem Eigentümerwechsel automatisch unverändert weitergeführt wird.

Alpine Capital — Company formation and acquisition-related services

Zusätzlich ist eine zukünftige regulatorische Entwicklung zu beachten.

Die Schweiz hat im Dezember 2025 das Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Sein Inkrafttreten wird derzeit für 2027 erwartet.

Die Regelung betrifft bestimmte Übernahmen von Schweizer Unternehmen in besonders kritischen Bereichen durch ausländische staatlich kontrollierte Investoren.

Per 7. September 2026 ist diese Regelung noch nicht in Kraft und sollte daher nicht als allgemein geltende aktuelle Genehmigungspflicht für gewöhnliche Firmengründungen durch chinesische Unternehmer dargestellt werden.

SECO — Investment screening

Wie kann der Gründungsprozess organisiert werden?

Geschäftsmodell und Finanzierung definieren

Zu Beginn sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • wirtschaftlicher Zweck;
  • geplante Kunden;
  • Eigentümerstruktur;
  • Standort der Finanzmittel;
  • geplante Aktivitäten in der Schweiz.

Vor Festlegung eines verbindlichen Gründungszeitplans sollte geklärt werden, wie die chinesischen Vorschriften für Auslandsinvestitionen und Kapitaltransfers erfüllt werden.

Rechtsform und Corporate Governance wählen

Anschliessend ist zwischen GmbH und AG zu wählen und Folgendes festzulegen:

  • Kapital;
  • Eigentümerstruktur;
  • Vertretungsberechtigte;
  • Zeichnungsrechte;
  • Führung und Governance der Gesellschaft.

Gesellschaftssitz, Resident-Director-Mandat und tatsächliche operative Struktur sollten aufeinander abgestimmt sein und zum konkreten Geschäftsmodell passen.

Alpine Capital — Swiss company formation for foreigners

Unterlagen und Bankanträge vorbereiten

Für natürliche Personen und Unternehmensaktionäre gelten unterschiedliche Dokumentationsanforderungen.

Unterlagen chinesischer Unternehmen können je nach Dokument und Empfänger Folgendes benötigen:

  • Beglaubigung;
  • Übersetzung;
  • Apostille.

Das Apostille-Übereinkommen gilt zwischen China und der Schweiz seit dem 7. November 2023.

Für öffentliche Urkunden, die unter das Übereinkommen fallen, ersetzt die Apostille grundsätzlich das frühere konsularische Legalisierungsverfahren.

Separate Anforderungen an Übersetzungen oder Dokumentenformate können dennoch bestehen bleiben.

Chinese Embassy in Switzerland — Apostille arrangements

Gründung abschliessen und operative Struktur einrichten

Die Arbeit endet nicht mit dem Eintrag der Gesellschaft im Handelsregister.

Anschliessend müssen je nach Geschäftsmodell insbesondere organisiert werden:

  • Freigabe und Nutzung des Gesellschaftskapitals;
  • operatives Bankkonto;
  • Buchhaltung;
  • Mehrwertsteuerprüfung;
  • Versicherungen;
  • Payroll bei Mitarbeitenden;
  • branchenspezifische Bewilligungen.

Im Budget sollten getrennt berücksichtigt werden:

  • Gesellschaftskapital;
  • professionelle Gründungs- und Beratungsleistungen;
  • laufende operative Kosten.

Eine Gesellschaft, die formal gegründet wurde, aber ihre Finanzierung nicht erhalten oder ihre geplanten Transaktionen nicht durchführen kann, ist operativ noch nicht vollständig einsatzbereit.

Alpine Capital — Company formation services

Wie Alpine Capital chinesische Unternehmer unterstützt

Alpine Capital begleitet internationale Unternehmer bei der Gründung und dem Betrieb von Schweizer Gesellschaften mit persönlicher Koordination aus Wollerau im Kanton Schwyz.

Bei einem Projekt mit chinesischen Eigentümern können die Leistungen insbesondere umfassen:

  • Gründung einer Schweizer GmbH oder AG und Koordination des gesamten Gründungsprozesses;
  • Vorbereitung und Koordination des Kapitaleinzahlungskontos;
  • Vorbereitung des operativen Firmenbankkontos;
  • Schweizer Resident Director und passende Governance-Struktur;
  • Geschäftsadresse und geeignete Büroräumlichkeiten;
  • Koordination von Buchhaltung, Mehrwertsteuer, Payroll sowie Rechts- und Steuerfachpersonen;
  • bewilligte private Arbeitsvermittlung innerhalb der Schweiz für geeignete Spezialisten und Führungskräfte.

Alpine Capital — Company formation

Alpine Capital — Banking for foreign-owned companies

Alpine Capital — Resident directors

Alpine Capital — Registered office and business domicile

Alpine Capital — Licensed recruitment within Switzerland

Wenn chinesische Genehmigungen, steuerliche Beratung oder Devisenverfahren erforderlich sind, sollte die Umsetzung in der Schweiz mit entsprechend qualifizierten Fachpersonen in China koordiniert werden.

Über die Eröffnung eines Bankkontos entscheidet immer die jeweilige Bank.

Arbeitsbewilligungen und regulatorische Bewilligungen werden von den zuständigen Behörden erteilt.

Ziel sollte nicht lediglich die Registrierung einer Gesellschaft sein, sondern eine Schweizer Struktur mit nachvollziehbarer wirtschaftlicher Funktion, funktionierender Governance und einer Banklösung, die zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigt ein chinesischer Gründer einen Schweizer Geschäftspartner?

Grundsätzlich nein.

Für eine gewöhnliche Schweizer GmbH oder AG ist kein Schweizer Kapitalpartner erforderlich.

Die Pflicht zur Vertretung durch eine in der Schweiz wohnhafte Person ist davon getrennt und bedeutet nicht, dass dieser Person Anteile an der Gesellschaft übertragen werden müssen.

Swiss SME Portal — Third-country founders

Kann ich die Gesellschaft besitzen, ohne in die Schweiz umzuziehen?

Ja.

Der Besitz einer Schweizer Gesellschaft erfordert grundsätzlich keinen Umzug in die Schweiz.

Die Gesellschaft muss jedoch sämtliche Schweizer rechtlichen Anforderungen erfüllen. Wer persönlich in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt zusätzlich eine separate migrationsrechtliche Beurteilung.

State Secretariat for Migration — Working in Switzerland

Ist eine AG immer besser als eine GmbH?

Nein.

Die richtige Rechtsform hängt insbesondere ab von:

  • Kapital;
  • Corporate Governance;
  • Anzahl Eigentümer;
  • geplanten Investoren;
  • möglichen zukünftigen Änderungen der Eigentümerstruktur.

Das Beispiel Lenovo zeigt, dass auch ein grosser internationaler Konzern eine GmbH für seine Schweizer Aktivitäten einsetzen kann.

Lenovo Switzerland — Legal notice

Kann eine Gesellschaft aus Hongkong Eigentümerin der Schweizer Gesellschaft sein?

Ja, auch eine ausländische juristische Person kann Aktionärin oder Gesellschafterin einer Schweizer Gesellschaft sein.

Eine Struktur mit einem Eigentümer aus Hongkong erfordert jedoch eine separate Beurteilung.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Festlandchina und der Schweiz darf nicht automatisch auf Hongkong angewendet werden.

Swiss Federal Tax Administration — Territorial scope of the China treaty

Kann die Schweizer Gesellschaft über die persönliche chinesische Devisenquote finanziert werden?

Die persönliche Devisenquote ist keine allgemeine Genehmigung für Auslandsinvestitionen.

Der rechtmässige Finanzierungsweg ist abhängig von:

  • Status des Investors;
  • Zweck der Zahlung;
  • anwendbaren chinesischen Vorschriften.

SAFE — Personal foreign-exchange guidance

Garantiert die Gründung einer Schweizer Gesellschaft ein Bankkonto?

Nein.

Die Eintragung einer Gesellschaft ersetzt nicht die Prüfung durch die Bank.

Die Bank beurteilt unter anderem:

  • Geschäftsmodell;
  • Eigentümer;
  • Herkunft der Mittel;
  • geplante Transaktionen.

Die Bankfähigkeit einer Struktur sollte daher möglichst früh geprüft und nicht erst nach Abschluss der Gründung berücksichtigt werden.

Alpine Capital — Corporate bank-account preparation

Gründen Sie Ihre Schweizer Gesellschaft auf Basis Ihres tatsächlichen Geschäftsmodells

Unabhängig davon, ob Sie ein chinesisches Produktionsunternehmen international ausbauen, eine Technologiegesellschaft etablieren, internationale Handelsaktivitäten entwickeln oder den Erwerb eines bestehenden Schweizer Unternehmens prüfen: Ausgangspunkt sollte immer ein klares Geschäftsmodell und eine Struktur sein, die in beiden Jurisdiktionen funktioniert.

Kontaktieren Sie Alpine Capital, um folgende Punkte zu besprechen:

  • geplante Geschäftstätigkeit;
  • Eigentümerstruktur;
  • Standort und Herkunft der Finanzierung;
  • vorgesehene Funktion der Schweizer Gesellschaft.

Anschliessend können Firmengründung, lokale Geschäftsführung, Bankvorbereitung und operative Anforderungen als ein koordiniertes Gesamtprojekt organisiert werden.

Schweizer Firmengründung mit Alpine Capital besprechen

Offizielle und ergänzende Quellen

Die oben genannten Unternehmensbeispiele basieren auf Unternehmensinformationen, offiziellen Websites oder Veröffentlichungen von Beratern, die unmittelbar an den jeweiligen Transaktionen beteiligt waren.

Für die wichtigsten Schweizer rechtlichen und regulatorischen Anforderungen können insbesondere folgende Quellen konsultiert werden:

Die Analyse der chinesischen Seite stützt sich unter anderem auf folgende Quellen:

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche, bankfachliche oder migrationsrechtliche Beratung.

Die konkreten Anforderungen hängen vom Investor, der Eigentümerstruktur, der Geschäftstätigkeit, dem Finanzierungsweg und den beteiligten Jurisdiktionen ab.

Diese Einordnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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